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Schlüchterner ^n.

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

Samstag, den 26. Mai.

1888.

Nr. 3183. Der am 19. März 1863 zu Ziegelhütte bei Breunings geborene Schmied Johann Lang hat um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika nach­gesucht.

Schlüchtern, den 23. Mai 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Nr. 2995. Nach Mittheilung des Königl. Bezirks- Amts Lohr wird die Sinnbrücke oberhalb Obersinn in der Nähe der Landesgrenze wegen Vornahme einer umfangreichen Reparatur vom 16. d. Mts. ab auf die Dauer von 3 Wochen für schwere Fuhrwerke gesperrt sein, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Schlüchtern, den 14. Mai 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Bekanntmachung.

Die Grasnutzung an den Böschungen und in den Gräben nachgenannter Landwegestrecken soll bei annehm­baren Geboten unter im Termine bekannt zu gebenden Bedingungen auf 3 Jahre verpachtet werden.

Hierzu sind folgende Termine angesetzt:

1. Sonnabend, den 26. Mai, in Schlüchtern für den Landweg SchlüchternElm, innerhalb Gemarkung Schlüchtern, Abends 7 Uhr bei der J o st'schen Schneidemühle.

2. Montag, den 28. Mai, Vormittags 8 Uhr, in der Stopp el'schen Wirthschaft zu Elm für die Strecken: a. ElmBahnhof Elm, b. Elm Schlüchtern, c. ElmHütten, innerhalb Elmer Gemarkung, d. ElmGundhelm, bis zum An- schlußpunkte des Weges von Herolz her.

3. Montag, den 28. Mai, Mittags 12 Uhr, in der Mülle r'schen Wirthschaft in Hütten für die Strecken: a. Hutten-Elm bis zum Staatswalde, b. HüttenRückers bis zur Kreisgrenze, c. Hütten Veitsteinbach bis zur Kreisgrenze, d. Hütten Gundhelm innerhalb Huttener Gemarkung.

4. Montag, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr, in der Lotzenius'schen Wirthschaft in Gundhelm für die Strecken: a. GundhelmHütten, b. Gund­helmHinkelhof innerhalb Gundhelmer Gemar­kung, c. GundhelmOberzell, d. Gundhelm Herolz bis zum Staatswalde, e. Gundhelm Veitsteinbach bis zur Kreisgrenze.

5. Montag, den 28. Mai, Nachmittags 6 Uhr, in der Knauf'schen Wirthschaft in V l l m e r z für die Strecken: a. VollmerzHinkelhof, b. Vollmerz Ramholz innerhalb Vollmerzer Gemarkung, c. HinkelhofGundhelm, d. Hinkelhof Vollmerz innerhalb Hinkelhofer Gemarkung, e. Ramholz Vollmerz innerhalb Ramholzer Gemarkung.

6. Montag, den 28. Mai, Abends 8 Uhr, in Herolz in der Herber'schen Wirthschaft für den Landweg HerolzGundhelm bis zum Staatswalde.

Dir Kreiswegewärter der genannten Landwegestrecken haben sich zeitig in den betr. Terminen mit Dienstmütze versehen einzufinden.

Die Herren Bürgermeister werden ergebenst ersucht, die angesetzten Termine rechtzeitig in ortsüblicher Weise

Das Sparen.

Eine Unterhaltung über das Sparen. In Schorer's Familienblatt lesen wir folgende amüsande Plauderei: Frau Stadtrath hat großen Damenkaffee. Nachdem weid lich über die schlechten Dienstboten, wie über die unsoliden Männer hergezogen ist, auch die Kinderchen genügend gelobt sind, kommt man auf den Haushalt zu sprechen und damit auf das Thema der Sparsamkeit. Keine der Damen erklärt sich mit dem ihr zu Gebote stehenden Wirthschaftsgelde zufrieden, mit ihrem Taschengelde noch viel weniger. Ich kann mir kein Kleid anschaffen vou dem knappen Gelde, sagt die elegant gekleidete Frau X., aber man muß sich zu helfen wissen. Ich habe mir eine Sparkasse eingerichtet, in die lege ich jeden Tag 50 Pfg. von dem Haushaltsgelde. Reicht dieses nicht, so muß mein Mann schon zuschießen, denn verhungern können wir doch nicht. Aber wie umständlich, meine Liebe, sagt Frau Z., ich nehme mir gleich zu Anfang des Monats 20 Mark vom Wirthschaftsgelde weg, das ist doch einfacher. Dieser Vorschlag findet eben seiner Einfachheit halber allgemeinen Beifall, und manche Dame, die den schlauen Gedanken noch nicht selber gehabt hat, klimmt sich im Stillen oder ausdrücklich vsr, es ebenso

Amtlicher Theil.

bekannt geben zu lassen, und die betr. Wegewärter von den Terminen zu unterrichten.

Schlüchtern, den 25. Mai 1888.

J. A. des Kreis-Ausschusses:

Schäfer.

Die Grasverpachtung an den Landwegestrecken in der Richtung von Steinau nach Seidenroth wird Dienstag, den 29. Mai, Vormittags 8 Uhr, in der Richtung von Steinau bis Staatswald Marjoß wird Dienstag, den 29. Mai, Vormittags 9 Hz Uhr, in der Richtung von Steinau nach Bellings wird Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr, in der Richtung von Steinau nach Niederzell wird Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 3 Hz Uhr, in der Richtung von Niederzell nach Hohenzell wird Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle nach den bekannt zu machenden Bedingungen auf drei Jahre stattsinden.

Es werden die Herren Bürgermeister ersucht, die Termine in den resp. Gemeinden durch die Schelle so­gleich bekannt machen zu lassen.

S o d e n, den 25. Mai 1888.

J. A. des Kreisausschusses:

B e r t a, Bürgermeister

Bekanntmachung.

Die Grasnutzung an den Böschungen rc. der nachbe­zeichneten Landwege soll bei entsprechenden Geboten auf die Dauer von 3 Jahren öffentlich meistbietend an Ort und Stelle verpachtet werden und zwar:

1. Montag, den 28. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Morgens 7 Uhr an dem Obersörsterdienst- gebäude zu Marjoß, an den Landwegen der Ge­markung Marjoß;

2. Montag, den 28. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Nachmittags 2 Uhr am Landweg Jossa Marjoß beim Waldort Hagewäldchen, an den Landwegen der Gemarkung Jossa;

3. Montag, den 28. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Nachmittags 5 Uhr in der Behringer'schen Gastwirthschaft zu Altengronau, an den Landwegen der Gemarkung Altengronau;

4. Dienstag, den 29. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Morgens 9 Uhr in der Schröder'schen Gast­wirthschaft zu Neuengronau, an den Landwegen der Gemarkung Neuengronau;

5. Dienstag, den 29. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Mittags 12 Uhr in der Blum'schen Gast­wirthschaft zu Sterbfritz, an dem Landwege Grenze Neuengronau über Breunings, Sterbfritz, Weiprrz nach Sannerz;

6. Dienstag, den 29. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Abends 6 Uhr in der Günther'schen Gast­wirthschaft zu Mottgers, an dem Landwege Mottgers Altengronau der Gemarkung Mottgers;

7. Mittwoch, den 30. Mai 1888, mit der Zusammen­kunft Vormittags 10 Uhr am Bellingerthor zu Steinau, an dem Landweg SteinauMarjoß der Gemarkung Steinau.

zu machen. Auch Frau R. ist ganz derselben Meinung, aber eine feste Ordnung zur Unterstützung des Gedächt­nisses findet sie doch angebracht; sie vertheilt ihr Monats­geld in zehn verschiedene Kassen für die verschiedenen Ausgaben, reichts in der einen nicht, so nimmt sie's aus der anderen, und ist zuletzt nichts mehr da, so läßt sie sich von ihrem Manne wieder Geld geben. Aber auch ihr kann es am Ende des Monats passiren, daß nur neun Kassen da sind, und die zehnte sich erst beim großen Aufräumen unten im Flickkorbe wiederfindet, man denke sich das Glück fast gefüllt. Dafür hat sie sich denn gleich zwei Bettelarmbänder mit allen mög­lichen und unmöglichen Anhängseln gekauft, die bei jeder Bewegung klirrend die Aufmerksamkeit auf die schönen Hände lenken. Eine jüngere Dame, der noch von der Pension her allerhand unpraktische Schrullen anhängen, erhebt schüchtern ihre Stimme und meint:Aber es ist doch Betrug, wenn ich aus dem Wirthschaftsgelde meine persönlichen Ausgaben bestreite und dann mit Klagen über die theuren Lebensmittel meinem Manne mehr Wirthschaftsgeld abverlange. AllgemeinesOho!" Ich führe meine Kleiderkasse von der Haushaltskasse gesondert/ wir wissen genau, wo wir uns rinschränken

können, wenn Einschränkung nöthig werden sollte und mein Mann würde ebenso gut sein Theil dazu beitragen. Deshalb halte ich es für Unrecht, durch List etwas zu erlangen, was unseren Einkommensverhältnissen nicht entspricht. Was sie weiter sagte, ging unter im allge­meinen Sturm der Entrüstung der sich nun erhob. Und mit Recht, denn wie konnte sie, die nach einjähriger Ehe noch kaum aus den Flitterwochen heraus war, er­fahrenen Frauen gegenüber sich ein solches Urtheil er­lauben. Sie wird die Schlechtigkeit der Männer auch noch kennen lernen und erfahren, wie gut es ist, wenn kluge Frauen sich zu helfen wissen. Dieser Meinung waren Alle, welche nach Entfernung der Sprecherin sich mit verständnißinnigem Händedruck verabschiedeten.

Siebenter deutscher Lehrertag.

Frankfurt, 22. Mai. Das schon erwähnte, in der heutigen Versammlung zur Absenkung gelangte Telegramm an Kaiser Friedrich hat folgenden Wortlaut:

Die in zahlreicher Versammlung zum VII. deutschen Lehrertag zu Frankfurt a. M. vereinigten deutschen Lehrer aus allen deutschen Gauen des Vaterlandes bringen ihrem vielgeliebte», atloerehrten Kaiser Friedrich unter

Die Herren Bürgermeister der betreffenden Gemeinden werden ergebenst ersucht, die Termine in ortsüblicher Weise veröffentlichen zu lassen und zu den bezüglichen Terminen sich gefällig einfinden zu wollen.

Marjoß, am 24. Mai 1888.

Namens des Kreis-Ausschusses: Nickel, Königl. Oberförster.

Die auf Anordnung des Herrn Ministers der geist­lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten in Cassel errichtete Anstalt zur Gewinnung thierischen Impf­stoffs, zu deren Dirigenten der Königliche Kreis-Physikus, Sanitätsrath Dr. Gießler dahier ernannt ist, wird am 23. Mai c. in Betrieb gesetzt werden.

Für den Verkehr mit der Anstalt, für Abgabe Be­handlung und Transport des Impfstoffs gelten die nachfolgenden, genau zu beachtenden Bestimmungen.

1) Die Anträge auf Lieferung von Impfstoff sind unter deutlicher Angabe des Namens und Wohnorts des Antragstellers, sowie der Zahl der Impfungen, zu denen, und des Tages, an welchem die Verwendung stattsinden soll, mindestens 14 Tage vor dem letzteren bei dem Anstalts-Dirigenten einzubringen.

Die Zahl der an dem betreffenden Tage beabsichtigten öffentlichen Impfungen ist hierzu von dem Jmpfarzt, soweit angängig, auf Grund der Jmpflisten annähernd festzustellen.

2) Die Lieferung des Impfstoffs erfolgt unter Be­rücksichtigung der Zeit des Eingangs der Bestellungen unter Bevorzugung der in der nachstehenden Reihenfolge voraufgehenden Antragsteller:

a. an die Jmpfärzte innerhalb der Provinz Hessen- Nassau und des Regierungsbezirks Sigmaringen, demnächst der Provinz Westfalen,

b. an andere Aerzte innerhalb derselben Provinzen, c. an Jmpfärzte in anderen Preußischen Provinzen.

Erweist sich die Lieferung zu dem angegebenen Tage als unausführbar, so wird der Antragsteller hiervon umgehend durch den Anstalts-Dirigenten benachrichtigt.

3) Die Lieferung des Impfstoffes erfolgt für die Jmpfärzte kosten- auch portofrei, im Uebrigen porto­pflichtig gegen eine im Voraus zn entrichtende Vergütung von 1 Mark für eine zu 1 bis 5 Impfungen ausreichende Menge Impfstoff nebst Auslage für Verpackung.

4) Die von der Jmpfanstalt den Lymphsendungen beigegebenen Gebrauchsanweisungen sind genau zu be­folgen.

5) Die von der Jmpfanstalt jeder einzelnen Lymph- sendung beigegebenen Karten zur Angabe der mit dem gelieferten Impfstoff erzielten Jmpfersolge sind unge­säumt nach Feststellung der letzteren in Betreff jeder einzelnen Lymphsendung ausgefüllt dem Anstalts-Diri­genten zuzustellen.

6) Der Transport und die Aufbewahrung thierischen Impfstoffes bei hoher Wärme ist zu vermeiden; dem­entsprechend sind öffentliche Jmpftermine in den Monaten Juli und August thuntichst zu beschränken.

Cassel am 8. Mai 1888.

Der Regierungs-Präsident: Rothe.