Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schiüchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
^36.
Samstag, den 5. Mai.
Verzeichniß
der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für den Monat Mai 1888.
SS
Namen der Bäcker bezw. Backwaaren- Händter.
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11
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1
8 £
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1. Stadt Schlüchtern
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gr
Pf
Ptg.
Pfg.
1.
Adam Freund, Bäcker
40
3
—
23
—
2.
Ferdinand Rüffer, Backer
50
3
—
22
—
8.
Ph. Weitzel, Bäcker
40
3
• -
—
-
-
4.
6. Boleuder, „
30
3
—
—
34’4
--
5.
Georg Weitzel „
50
8
—
—
--
22
Leonh. Ballt, „
50
3
—
-
22
23
7.
Johs. Weitzel, „ Johannes Denbard
50
3
—
—
—-
23
8.
40
3
-—
—
—
23
9.
W. Ucbach, „
50
3
-
—
22
—
iO.
Ludw. Bolender, Bäcker
50
8
—
22
22
11.
Benedlct Strauß „
50
3
—
—
36
22
12.
Jobs. Gerlach
30
3
—
—
13.
Philipp Rüffer
50
3
—
22
—
2. 3
1.
^tavt Steilkau.
W.Eüler, am Beltingerth.
40
3 45
3
[■24
2.
W. Euler, Georgs Sohn
40
3
...
—
25
3.
Friedr Euter
40
3
—
--.
25
4.
Johs. Weitzel, Johs. Sohn
;5
3
-
—
25
5.
Johs. Weitzel, W. Sohn
45
3
3
—
—
——
6
Friedrich Büß
45
—
—
—
7.
Konrad Euter
40
—
—
25
8.
Konrad Buß
4i
3
45
3
24
—
9.
Peter Fink
42
3
—
—
25'
10.
11.
Dietrich Miller i
Ad. Fuchs Ww. j Händler
45
35
:
40
3
24
22-/7
12.
Sophia Fink )
35
3
—
—
—-
22-fi
3. Stadt Saimünster
Amtlicher Theil.
ist, veranlasse ich dieselben, das Verzeichniß schleunigst in 2 gleichlautenden Exemplaren aufzustellen und mir spätestens bis zum 20 Mai er. einznreichen.
Schlüchtern, den 30. April 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: ____________________R o t h, Königlicher Landrath.
I. Nr. 2525. Nach einer Mittheilung der Fuhrwerksberufsgenossenschaft ist für den Kreis Schlüchtern als Vertrauensmann für die Section XV111. der qu. Genossenschaft der Fu^rwerksbesitzer Fr. Schäfer zu Schlüchtern bestellt worden, was hiermit veröffentlicht wird. Die Ortspolizeibehörden werden darauf aufmerksam gemacht, daß ihnen in Gemäßheit der §§ 53 u. 54 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 die Verpflichtung obliegt, über jeden zur Anzeige gelangten Unfall eine Untersuchung einzuleiten und von dieser dem Vertrauensmann Kenntniß zu geben.
Der Sectionsvorstand besteht aus den Mitgliedern:
a. Posthalter Fr. Nebelthau in Cassel,
b. Gastwirth Ludwig Glahn in Witzenhausen, c. Posthalter Heinrich Bödecker in Rinteln, d. Rollfuhrunternehmer W. Stamm in Cassel, e. Fuhrherr Fr. Schaaf in Marburg, und deren Stellvertretern:
a. Fuhrwerksbesitzer J. Heerdt in Cassel,
b. Gasthalter E. Koch in Eschwege,
c. Posthalter B. v. Schwanenflügct in Pyrmont, d. Fuhrwerksbesitzer Fr. Oest in Großalmerade, e. „ E. Ph. Kräng in Wildungen.
Schlüchtern, den 25. April 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
2. Ehr
3. Th.
Simon Wolf
w. Hinkeidein
4.
5.
Weber, Bäcker
31451 3
6 5 । 6
33
Joh. Geora Noä H. Harnischfeger
;8) 6 ;.O 6 — 90 6 50 6 - 1-1-I-1---
22
22
22
22
22
4. Stadt Soden
1,
2.
3.
4.
5.
Eduard Bey, Bäcker
Urban Betz, „
Johannes Hild, „ Martin Kirchm-rt^, Dominikus Hild j^ndler
SO
40
33
3
3 50
S 50
3 13
3 4
3
3
22
24
22
25
24
5. Romsthai.
1.
2.
3.
4.
Karl Fink
Benedikt Roll Wwe.
Karl Roll, Händler Herm. Weisecker, Händl.
40
40
40
40
3 511 6
3 50 Ö
3 80 6
3 50| 6
226/» 22»fr 22^ 24
Schtüchtern, den 30. April 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Bekanntmachung.
Bei Aufstellung des Unternehmer-Verzeichnisses (§ 34 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886) wird es sich empfehlen, daß die Gemeindebehörden in Beziehung auf diejenigen Unternehmer, welche Pächter oder Nutznießer der in den einzelnen Gemeinden und Gntsbezirken belegenen forst- oder domänenfiscalischen Grundstücke sind, die zur Aufstellung der Verzeichnisse erforderlichen Angaben über Größe der Grundstücke oder Namen der Pächter und Nutznießer von den Königlichen Oberförstern oder Domainen-Rent- meistern einziehen.
Es wird dadurch nicht allein die Richtigkeit der Angaben gesichert, sondern auch späteren Einsprüchen gegen die Genossenschaftskataster vorgebeugt.
Schlüchtern, den 4. Mai 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Ro t h.
Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1888 bis 30. Juni 1898 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Juni d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt- kassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werde». Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamts Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen jinb; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe ein- zureichen.
Berlin, den 19. April 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. Sydow.
Bekanntmachung.
Nachdem den Gemeindebehörden und Gutsvorstünden die zur Ausstellung des Verzeichnisses der Unternehmer land- und f orstWirthsch östlich er Betriebe (8 34 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 und Bekanntmachung des Reichsversichernngs- amts vom 9. d. Mts. Schl. Ztg. Nr. 32) von dem GenoffenschaftSvorstande erlassene Anleitung sowie das für das Verzeichniß vorgeschriebene Formular zugeschickt
Bekanntmachung
wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1876 bis 1879.
Die Zinsscheine Reihe IV. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4= procentigen Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Zinsschein-Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Cassel, den 26. April 1888.
Königliche Regierung.
J. V.: Opitz.
Die Mortalität in Nord- und Süddeutschland.
Die Sterblichkeit im Allgemeinen ist nach einer von den Herren Karup und Dr. Gollmer' auf Grund der Erfahrungen der Lebensversicherung-Bank f. D. in Gotha bearbeiteten Statistik über die Sterblichkeit der Geistlichen, welche sich im 16, Band der Jahrbücher für National- öconomie und Statistik abgedruckt findet, für Süddentsch- länd um 27,15 pCt. höher als in Norddeutschland. Es heißt in dem betreffenden Aufsätze: „Dieses ungünstige Verhältniß macht sich ganz besonders bei den constitutio- nellen Krankheiten bemerkbar, worunter wir fast ausschließlich bösartige Neubildungen, d. h. Krebs, zu verstehen haben. Hiernach scheint also der Krebs in Süddeutschland besonders häufig zu sein. Dieses Ergebniß stimmt mit den Angaben von Bardeleben überein. In dessen Handbuch der Chirurgie finden wir unter dem Capitel „Aetiologie des Krebses" die Beobachtung angeführt, daß der Krebs in Süddeutschland häufiger vorkommen soll, als in Norddeutschland. So sehr es zu bedauern ist, daß wir nicht erfahren können, woher die Angabe stammt und worauf sie sich stützt, so gewinnt sie doch durch unsere Resultate eine größere Bedeutung, als ihr der genannte Autor beizulegen geglaubt hat. Um eine genügende Erklärung sind wir hier verlegen. Die
Aetiologie des Krebses ist ja bekanntlich bis heute noch! vollständig in Dunkel gehüllt. Die zahlreichen darüber gemachten Angaben sind nichts weiter als bloße Vermuthungen. Wie weit die Heredität dabei eine Rolle spielt, das würde sich aus dem vorliegenden Sterbefall- material der Geistlichen natürlich nicht ermitteln lassen, da letzercs hierzu nicht umfangreich genug ist. Es kann aber auch in dem Nachweis der Heredität gar nicht eine Erklärung für die Häufigkeit des Krebses gefunden werden, da wir dann wieder vor der Frage ständen, wie die Ascendenten unserer süddeutschen Geistlichen zum Krebs gekommen sind. Jedenfalls werden wir wohl die Ursache in ungünstigen örtlichen Einflüssen suchen müssen, deren Wesen zu ermitteln allerdings der weiteren Forschung vorbehalten bleiben muß. Unsere Beobachtung ist aber noch um so interessanter, als wir, wie wir noch weiter unten sehen werden, auch bei den katholischen Geistlichen, welche überwiegend Süddeutsche sind, den Krebs außergewöhnlich häufig autreffen. Nächst den constitutioneUen Krankheiten erscheinen nach unseren Zahlen die Krankheiten der Athmungsorgane in Süddeutschland noch besonders häufig. Wir constatiren eine Uebersterblichkeit von 48,05 Procent. Die Erklärung dafür ist nicht schwer. Es ist ja hinlänglich bekannt,
welchen günstigen Einfluß die Seeluft mit ihrem hohen Feuchtigkeitsgehalt aus die Respirationsorgane und den Körper überhaupt ausübt. Wir können deshalb wohl annehmen, daß dieser Einfluß sich noch weit landeinwärts in den betreffenden Küstenprovinzen geltend macht, während in Süddeutschland eine viel trocknere Luft mit ihren Schädlichkeiten vorherrschend sein wird. Die bei den Krankheiten der Circulationsorgane incl. Schlagfluß nachgewiesene Uebersterblichkeit von 11,64 pCt. deutet vielleicht auf den Unterschied in der Lebensweise hin. Denn es steht wohl außer Frage, daß der in Süddeut,ch- land allgemein verbreitete Genuß von großen Mengen Bieres, welchem sich die Geistlichen keinesfalls ganz entziehen werden, in Folge der dadurch bedingten Blutdruckschwankungen zu Störungen im Circulationssystem und schließlich zum Gehirnschlag führen kann. Die Diagnose „Altersschwäche" ist in Süddeutschland um 35,38 pro Mille häufiger vertreten. Nach dem, was wir aber oben darüber gesagt haben, erscheint hier die Uebersterblichkeit belanglos. Bei den übrigen Krankheitsgruppen decken sich die Zahlen fast vollständig,- bei den Infektionskrankheiten finden wir sogar eine Differenz zu Ungunsten der norddeutschen Geistlichen, welche jedoch nur gering ist »nd lediglich auf Zufall beruhen kann."