Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt sur Sie Veröffentlichungen des Kreises Schinchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
J$ 30 Samstag, den 14. April. 1888.
Amtlicher Th eil.
Nr. 2175. Der am 18. Dezember 1838 zu Gund- Helm geborene Zimmermann Johannes Hemmel hat für sich, seine Ehefrau Anna Marguretha, geborene Blum, geboren am 8. Mai 1841 und seine Kinder 1) Johannes, geboren am 17. Juli 1869, , 2) Katharina, „ „ 18. Februar 1872, 3) Margarrtha, „ „ 8. September 1874, .4) Helene, „ „ 21. März 1877, 5) Joh. Georg, „ „ 13. Februar 1887, um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht. Schlüchtern, den 9. April 1888.
Der Königliche Landrath: Noth.
Nr. 2093. Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen mir binnen 3 Tagen bestimmt anzeigen:
I. zu welchen Ergebnissen die Controlle des Schlacht- Viehes und Fleisches in ihren Gemeinden während des Jahres 1887 geführt hat, und
11. wie groß die Zahl der Haltekinder und der zur Anuahme solcher nach der Polizei-Berordnnng vorn 17. Februar 1881 (Amtsblatt Seite 42) befugten Personen während des gleichen Zeitraumes in ihren Gemeinden gewesen ist.
Schlüchtern, den 5. April 1888.
Der Königliche Landrath:
> ' RotH.
Mitbürger in Stadt und Mnd!
Durch die Ueberschwemmungen in den Stromgebieten der Eibe, Oder und Weichsel sind Tausende und aber Tausende unserer Brüder mit ihren Angehörigen in die bitterste Noth versetzt worden. Viele Dörfer und Ansiedelungen sind ganz oder theilweise zerstört, fruchtbare Landstriche meilenweit voraussichtlich versandet; Hab und Gut, das Ergebniß langjähriger mühevoller Arbeit ging verloren und daneben ist die Gesundheit aller Heim- gesuchten arg bedroht.
Eine Schreckensnachricht drängt die andere.
Zusammengehörig in Freud wie in Leid, in guten wie in bösen Tagen tritt an jeden Deutschen die Verpflichtung heran, sein Theil zur Milderung des unver
Deutsches Reich.
Berlin, 12. April. Ein an der Börse umlaufendes unkolMotUrbares Gerücht spricht von der Anwesenheit des Battenbergers in Charlottenburg und von der daselbst bereits stattgefundenen Verlobung.
Berlin. Berliner Blätter brachten die Nachricht, Kaiser Wilhelm habe testamentarisch jedem Invaliden aus dem letzten Krieg 30 Mark vermacht. Es liegt da eine Verwechselung vor. Diese 30 Mark haben alle Invaliden des Gardekorps in jedem Jahre erhalten, unb auch diesmal sind ihnen dieselben nach des Kaisers Tod ausgezahlt worden.
Leipzig, 9. April. In hiesigen nationalliberalen Kreisen ist eine Adresse an den Reichskanzler in Vorbereitung, worin der dringende Wunsch nach seinem Verbleiben ausgesprochen und zugleich das rückhaltlose Vertrauen bekundet wird, Kaiser Friedrich werde in seiner allgemein verehrten Weisheit und hochherzigen Hingebung an die großen Interessen der Nation Mittel und Wege finden, einen so unersetzlichen Verlust von Deutschland abzuwenden. Die Adresse soll zur Unter- zeichnung öffentlich ausgelegt werden.
Bielefeld. Aus Bielefeld wird der Frkf. Ztg. geschrieben : Eine Anzahl Bauersleute aus der hiesigen Gegend ist in diesen Tagen nach der Provinz Posen übergesiedelt, um dort im Dienste der deutschen Koloni- sationeu verwendet zu werden. Die Bedingungen für die Leute scheinen nicht ungünstig zu sein, wenigstens ist es vorgekommen, daß einer unter ihnen sogar seinen stattlichen Hof verpachtet hat, der recht gut seinen Mann ernährte, um sich in Posen eine Heimath zu gründen, was bei dem seßhaften Zug, der unseren Bauern im Allgemeinen eigen ist, schon etwas heißen will.
Oldenburg. Durch leichtsinniges Spielen mit einer geladenen Schußwaffe ist wieder einmal namenloses Unglück über eine Familie gebracht worden. Ein an der Oldenburger Eisenbahn beschäftiget' Bahnarbeiter kam gestern zu einem hiesigen Schneider, um sich Maß ju einem Anzüge nehmen zu lassen. Bevor er sich dazu aMchickte, legte der Bahnarbeiter einen geladenen Re- tz.uoer auf den Tisch. Nachher aber will er dem Schneider
schuldeten Nothstandes beizutragen. So richten denn auch die Unterzeichneten an die Bewohner Cassels und des Hessenlandes die dringende Bitte, der Heimgesuchten zu gedenken und durch Spenden an Geld, Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken (auch für Kinder in jedem
Lebensalter) ihre Theilnahme zu bekunden.
Ueber alle eingehenden Beträge wird in den öffentlichen Blättern quittirt werden.
Cassel, den 2. April 1888.
DaS Gomite für Stadt und RegierungS-Bezirk Cassel.
gez. Bäthge, Direktor, „ Berlit, I.
„ Büding, Banquier,
„ Fr. Chartier,
„ v. Dörnberg, Landrath, „ Eckhardt, Brauereibes., „ Louis Eli,
„ Funck, Generalmajor, „ Gosewisch, Redakteur, „ Haas, Pfarrer, „ Hupfeld, Justizrath, „ Jünger, Schuhmacher, „ Klippert, Gebrüder, „ Klöffler, Bürgermeister, „ Knetsch, Julius, „ Köhler, Fr., Kohlenhdl., „ Dr. Lahmeyer, „ Mergard, Hotelier, „ Müller, Dechant,
gez. Nebelthau,
„ v. Passow, Generalleut. „ I. E. Pfaff,
„ Carl Pfeiffer, Banquier, „ Pilger, Blechschmiedmstr. „ Dr. Rocholl, Rechtsanw., „ Rothe, Reg.-Präsident, „ Schmidt, Postdirektor, „ Schmidt, Glasermeister, „ Seyfarth, Bauuntern., „ Schiebeler, Metzgermstr. „ Thics, Hofschauspieler, „ Trost, Heinrich, „ Traube, Stadtrath, „ Vogt, Otto,
„ Weise, Oberbürgermstr. „ Weißendorn, Bäckermstr. „ Weyrauch, Consist.-Präs. „ Wittich, Direktor.
Beiträge nehmen entgegen:
Geldbeiträge: Die vorstehend Unterzeichneten, sowie die Expeditionen sämmtlicher Blätter.
Geldbeiträge und Nahrungsmittel, Kleidungsstücke:
Bröckelmann sen. u. Grund, Berlit u. Chartier, H. E. Lorentz, Altmarkt,
Louis Ely, Friedrich Herzog, Schloßplatz, Srippenborf, Hohenzollernstraße,' Fr. Möller, Grüner Weg,
Bechtel u. Comp., Holländische Straße.
die Konstruktion und Handhabung des Revolvers zeigen, und bei dem Hin- und Herbewegen geht der Schuß los und trifft den Schneider so unglücklich, daß derselbe sofort eine Leiche war. Der Unglückliche hinterläßt eine Frau mit 5 Kindern, welche, des Ernährers so plötzlich beraubt, einer schlimmen Zukunft entgegengehen.
Tages-Ereignisse.
Schlüchtern, 13. April. Jetzt ist die rechte Zeit zur Anpflanzung von Obstbäumen aller Arten in Feldern, Höfen, Gärten und an den Wegen, darum versäume Niemand sich schnell aus guten Baumschulen die praktischsten Sorten kommen zu lassen, die verhältnißmäßig geringen Kosten werden in wenigen Jahren reichlich Zinsen tragen.
— Die Gewinn Liste der ersten Klasse 178. Königl. Preuß. Klassen-Lotterie liegt in der Expedition d. Bt. zur Einsicht offen.
— Der heutigen Nummer liegt ein Prospect der Firma Ferd. Fenner hierselbst über: Verbandstoffe, Apparate und Artikel für Gesundheits- und Krankenpflege, bei, worauf wir hiermit aufmerksam madjen.
— Eine sehr schätzenswerlhe Neueinrichtung ist, wie verlautet, seitens der preußischen Eisenbahnverwaltung ins Auge gefaßt: Die Einführung von Retourbillets vierter Klasse. Eine Preisermäßigung wie die Retourbillets sie thatsächlich gewähren, sollte gerade in erster Reihe den ärmern Klassen zu Theil werden, jedenfalls aber nicht, wie bei dem bisherigen System geschah, diese von derselben ausschließen, während sie den Beffer- situirten, die in höhern Fahrklassen reifen, gewährt wird.
Fulda Am 9. d. M. Nachmittags gegen 3/«l Uhr wurde in hiesiger Stadt ein- Bettler festgenommen, welcher einen geladenen 6länfigcn Revolver bei sich führte.
Fulda, 10. April. Bei dem Bahnbau Fuida-Tann wurde vor einiger Zeit von zwei Arbeitern eine Büchse gesunden, in welcher sich 20 Kroncuthnler aus dem Jahre 1601 und 1620 befanden. Da die Finder nicht reinen Mund hielten, kam die Sache an die Oeffentlichkeit und wird nunmehr ein gerichtliches Nachspiel erfolgen.
Vorstehenden Aufruf bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß und ersuche die Herren Bürgermeister des Kreises in ihren Gemeinden in der ihnen angemessen erscheinenden Weise schleunigst Sammlungen zu veran- stalten. Der Größe des nationalen Unglücks, über welches die Nachrichten täglich betrübender lauten, sollte dieAllgemeinheit der nationalenOpferwilligkeit entsprechen.
Die gesammelten Beträge bitte ich von 8 zu 8 Tagen an mich behufs Weiterbeförderung einzusenden. Ueber dieselben werde ich in der Schlüchterner Zeitung öffentlich Quittung leisten.
Schlüchtern, den 6. April 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Bekanntmachung.
Zum Schutze der Reichstelegraphenanlagen sind im Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienendeTelegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu „Neunhundert Mark" bestraft.
Gleichwohl sind die Reichstegraphenanlagen häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Stein- würfen rc. ausgesetzt.
Derjenige, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichstelegraphenanlageu so zur Anzeige bringt, daß gegen die Thäter mit Erfolg einge- schritten werden kann, erhält in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark.
Cassel, den 2. März 1888.
Der Kaiserliche Ober-Postdirettok.
J. V.: v. Rumohr.
Hanau. Strafkammersitzung vom 9. April. Der Marktflecken Züntersbach, welcher früher halb zu Bayern und halb zu Hessen gehörte, kam durch Vereinbarung der Kurhessischen und der bayerischen Regierung ganz zu Kurhessen (Bayern besam damals die Orte Mittel- sinn und Obersinn und trat Züntersbach ab.) Die bayerische Bevölkerung ist nun katholisch, während die hessische protestantisch ist. 7 Katholische Bauern sind jetzt auf Grund der Polizeiverordnung vom 26. Fehri 1834 beziehungsweise des Regierungsausschreibens vom 8. April 1801 angeklagt, am 8. April 1887, (Charfreitag) im Felde gearbeitet zu haben. Die Katholiken schützen vor, der Charfreitag sei für sie nur ein sogenannter halber Feiertag und könnten sie des Nachmittags arbeiten, außerdem hätte die Polizeiverordnung vom 26. Februar 1834 auch nicht die Zustimmung der Landstände gefunden. Das Schöffengericht Schwarzenfels hatte die Angeklagten kostenlos freigesprochen, wogegen die Amtsanwaltschaft Berufung einlegte. Auf Grund eines Schreibens des Kurfürstlichen Ministeriums des Innern an das Landrathsamt zu Schlüchtern, worin ausdrücklich erklärt wird, daß die Polizeiverordnung vom 26. Februar 1834 auf die katholische Bevölkerung keinen Bezug habe, wurden die Angeklagten auch von der Strafkammer freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auferlegt.
— Mit Blitzesschnelle verbreitete sich gestern Nachmittag die traurige Nachricht in der Stadt, daß die Landgräfin Marie von Hessen (Herzogin von Württemberg), Wittwe des Landgrafen Karl, auf Schloß Philippsthal gestorben ist. Die hohe Verblichene wohnte längere Zeit im Jahre im hiesigen Altstüdter Schloß und war ob ihres Wohlthätigkeitssinnes und ihrer Liebenswürdigkeit allgemein hochgeachtet und geliebt. R. i. p.
Bockenheim, 6. April. Wie bereits früher gemeldet wurde, wird die 14. Generalversammlung des „Vereins von Lehrern höheren Unterrichts-Anstalten der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstenthums Waldeck" am 9. Mai d. J. in Bockenheim stattfinden. Die Vorbereitungen zu derselben, welche das Lehrerkollegium hiesiger Realschule übernommen hat, sind in vollem Gange. Nach den anS der Provinz bereits hier angelangtey