4 am Samstag, den 31. April er.
für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden Sterbfritz, dem Gutsbezirk Oberförsterei Sterbfritz, den Gemeinden Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof, Wahlert, Wallroth, Weichers- bach, Weiperz und Züntersbach.
Am letztgenannten Tage findet auch das Classifi- kationsgeschäft und am Montag, den 23. April er. die Lvosung statt.
In den Musterungstermin haben sich zu gestellen:
a) die im hiesigen Kreise geborenen Militairpflichtigen, sofern sie nicht außerhalb desselben einen dauernden Aufenthalt haben;
b) die nicht im hiesigen Kreise geborenen, aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militair- pflichtigen und zwar:
1) alle im Jahre 1868 geborenen männlichen Personen, soweit sie nicht schon in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand haben;
2) diejenigen, welche zurückgestellt oder überzählig geblieben sind.
Die ad 2 genannten Militairpflichtigen haben ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern ordnungsmäßig zu sammeln und vor Beginn des Geschäftes im Musterungs-Lokal abzugeden sind.
Militairpflichtige, welche in den Musterungsterminen ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Stars oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im 8 24 pos. 7 der Ersatz Ordnung an- gedrohten Nachtheile zu gewärtigen.
Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind zur Constatirung eines angegebenen Fehlers wie Epilepsie, Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit, Stummheit u. s. w., womöglich 3 glaubhafte Zeugen von dem betreffenden Ortsvorstand protokollisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die fraglichen Fehler an dem betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind darüber ärztliche Atteste und Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und Lehrer vorzulegen. Bei behaupteter Epilepsie müssen stets 3 glaubhafte Zeugen gestellt werden, deren Aussagen einzeln und eingehend zu Protokoll zu
Kaiser Wilhelms letzte Unterschrift.
Ein schönes und bezeichnendes Wort hat uns Kaiser Wilhelm noch von seiueln Sterbebette hinterlassen: „Ich habe keine Zeit mehr, müde zu sein!" — ein Wort, in welchem er sich unbewußt ein Denkmal seiner Pflicht- treur gesetzt hat. Eine zweite rührende Urkunde der Pflichttreue unseres Hingeschiedenen großen Kaisers konnte vom Fürsten Bismarck dem Reichstage vorgelegt werden: die Unterschrift, welche die schon von den Fittigen des Todes berührte Hand vollzog, um den Reichskanzler zur Vertagung des Reichstags zu ermächtigen. Der Fürst bat den auf's Krankenlager hingestreckten Kaiser, seine Kräfte zu schonen und nur mit dem Anfangsbuchstaben W zu zeichnen; der Kaiser aber, „in Bethätigung der Arbeitskraft, die ihn nur mit dem Leben verlassen hat", schrieb mit zitternder Hand seinen vollen Namen:
Man sieht es den Zügen an, mit welcher Anstrengung der sterbende Kaiser diesen Namenszng ausführre. Wir glauben einem tiefempfundenen Herzenswünsche unserer $efer zu entsprechen, indem wir zum danernden Gedenken diesen letzten Namenszng unseres Kaisers Wckhelm an dieser Stelle wiedergeben und fügen zum Vergleiche das Faksimile des schönen und kräftigen Namenszuges hinzu, wie ihn Kaiser Wilhelm noch bis in sein hohes rüstiges Alter hinein gezeichnet hat:
An unsere Landwirthe.
Man macht nur leider zu oft die Erfahrung, daß die Söhne unserer Bauern ihren für das gefammte Gemeinwesen so wichtigen Beruf der Landwirthschaft weder nach den neuesten Forschungen der Wissenschaft auf diesem Gebiete, noch an der Hand wirklich praktischer Laudwirthe erlernen. In der Regel schließt die wissenschaftliche Bildung unseres Bauernsohnes mit dem Verlassen der Stadt- oder Dorfschule, einerlei weißes Maß
richte in dem verflossenen Winter Theil genommen hatten (darunter nur 1 aus dem Kreise Schlüchtern), gehörten fast durchweg dem Bauernstande an und hatten, wenige ausgenommen, nur eine Schulbildung mitgebracht, wie man sie in der Stadt- oder Dorfschule erzielt. Um so überraschender wirkten die Antworten, welche die w« Kruuttstffcu er sich ungeeignet hat. Ob er je etwas j Schüler gaben; sie legten beredtes Zeugniß davon ab,
nehmen sind, welch' Letzteres vom Ortsvorstand spätestens im GcstcÜungstermine einzureichen ist.
Bezüglich der Reklamationen auf Zurückstellung bzw. Befreiung vom Militairdienst mache ich darauf aufmerksam, daß dieselben nach dem vorgeschriebenen Formular aufzustellen und bis längstens zum 10. April einzureichen sind. Die zugehörigen Anlagen sind ordnungsmäßig zu nummeriren und zu heften, andernfalls werden dieselben zur Vervollständigung zurückgegeben. Nicht vorschriftsmäßig aufgestellte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei Aufstellung derselben ist der 8 30 der Ersatzordnung ( § 20 des Reichsmilitairge- setzes vom 2. Mai 1874, Reichsgesetzblatt de 1874, Seite 50 ff.) genau zu beachten. Zugleich bringe ich zwecks Vermeidung von Nachtheilen noch Folgendes zur Kenntniß:
1) diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamirt wird (Eltern, Geschwister u. s. w.) haben im Termine persönlich zu erscheinen, damit sie wegen ihrer Gesundheitsvekhättnisse vom Militairarzt untersucht werden können. Bon den Geschwistern haben sämmtliche über 14 Jahre alten Brüder des Reklamirten zu erscheinen und kann deren Ausbleiben nicht damit entschuldigt werden, daß dieselben z. B. sich auswärts in Lehre oder Dienst befinden;
2) über die Unterstützung eines Reklamirten, welcher nicht bei den Eltern wohnt, ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen (etwa durch die Abschnitte der Postanweisungen — Postconpous — bezw. der Posteinlieferungsscheine oder auf sonstige Weise); auch empfiehlt es sich, die etwaigen Geldunterstützungen durch den Ortsvorstand gelangen zu lassen;
3) wenn zwei Söhne einer Familie, welche beide zur Musterung zu erscheinen haben, oder von denen der ältere bereits in das Militair eingestellt ist, nicht gleichzeitig entbehrt werden können, so ist gemäß § 30, 2 letzter Satz der Ersatzordnung einer von ihnen und zwar stets der jüngere rechtzeitig, d. h. bei der Musterung zu reklamiren, weil später einlaufende Reklamationen zurückgewiesen werden;
4) soweit es die Verhältnisse nöthig erscheinen lassen, ist die Reklamation zu erneuern, da eine einmalige
davon gehört, welche Stoffe in der Natur vorhanden sind, die der Landwirth binden und in seinen Dienst stellen muß, um sein Vieh mit wenigem aber gut zu ernähren , sein Feld billig aber zweckentsprechend zu verbessern, kurz gesagt, wie er seine Landwirthschaft nach einer auf Vernunfterkeuntniß gegründeten Art und Weise (rationell) betreiben kann, darauf wird gar nicht geachtet. Die praktische Ausbildung steht der mangelhaften wissen-
schriftlichen noch sehr nach. Der Vater erblickt in dem - Werthfeststellung der Grundstücke, die Gcwichtsfeststeüünz konfirmirten Sohn zunächst nichts weiter als ein Glied des Viehes, die Musterung der Pferde, die natürlichen seiner Familie, über das er nun freier verfügen kann r
denn zuvor. Es wird eine fremde Kraft — Knecht oder Tagelöhner — erspart, oder aber, wie man unbegreiflicherweise so oft hört, es wird sich etwas leichter gemacht. Der Sohn bleibt also bei seinem Vater, sieht und lernt von diesem nichts besseres, als das, was jener von seinem Vater, Groß- oder Urgroßvater gesehen unb gehört hat. Es wird also Alles nach dem alten Stil gemacht, unbekümmert darum, ob dieses vortheilhaft ist und den neuesten auf eingehender Forschung und praktischer Erprobung gegründeten Erfahrungen entspricht oder nicht. Daß unter diesen Umständen unser Bauernstand zu Schaden kommen muß, liegt auf der Hand. Daß seine Ausbildung aber auch hinter derjenigen des Handwerkerstandes zurückbleibt, dürfte kaum zu bezweifeln sein. Derjenige Sohn, welcher ein Handwerk erlernen soll, wird zu einem auf der Höhe der Zeit stehenden Meister geschickt, nebenbei muß er aber auch die Fortbildungsschule befuckpn.
Es entsteht nun die Frage: „Ist es denn möglich, daß wir unsern Söhnen, die nur die Stadt- oder Dorfschulen besucht haben, die Landwirthschaft so können erlernen lassen, daß sie im Stande sind, dieselbe „rationell" betreiben zu können? Ist es denn möglich, daß ihnen schon in der Jugend die Augen geöffnet werden können, damit sie für später vor Nachtheilen jeder Art geschützt sind? Ist es denn möglich, daß sie soviel erlernen können, daß sie in den Stand gesetzt werden, die im Leben oft vorkommenden Schriftstücke selbst unfertigen und ihre Rechte ohne fremde, oft theuer zu bezahlende Hülfe wahren können?"
Gewiß! Hierzu wird Gelegenheit geboten, wenn wir unsere Söhne die landwirthschaftliche Winterschule in Marburg besuchen lassen.
Einsender dieses hatte Veranlassung genommen, der am 17. März d. J. abgehaltenen Prüfung der Ackerbauschüler im großen Rathhaussaale zu Marburg beizu- wohnen. Die cn. 40 Schüler, welche an dem Unter-
Berücksichtigung derselben keineswegs auch für die folgenden Jahre Gültigkeit hat.
Die Herren Ortsvorstände wollen die betreffenden Reklamanten auf vorstehende Bestimmungen wiederholt aufmerksam machen und denselben die erforderliche Belehrung und Hülfe zu Theil werden lassen.
Die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und derErsatz-Reserve l. Classe, welche intern unter 4 angesehen Klassificationstermin Reklamation erheben wollen, mache ich auf die Verfügung der Kgl. Ersatz Commission vom 23. Januar d. J. — Kreisblatt Nr. 9 — noch besonders aufmerksam.
Die Herren Bürgermeister rc. werden veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt bekannt machen zu lassen und den sie angehenden Terminen persönlich beizuwohnen.
Die MilitairstammroUcn erhalten Sie nächstens.zurück, mit dem Aufträge, die in denselben eingetragenen und nicht gestrichenen MannschaUen, welche ihren dauernde« Aufenthalt in der Gemeinde haben, auf die oben benannten Tage präcis Morgens 7 */* Uhr in das erwähnte Local speziell vorzuladen und nach er- 1 folgtet Vorladung die Stammrollen nebst besonderer Ladungsbescheinigung unfehlbar bis zum 10. April er. bei 3 SWnrf Strafe anher zu- rückzureichen.
Die Herren Bürgermeister wollen ferner dafür Sorge tragen, daß die Militairpflichtigen mit reinem Körper, in reiner Leibwäsche und nicht in betrunkenem Zustande znr Musterung erscheinen.
Schlüchtern, de» 16. März 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
1702. Den Herren Bürgermeistern werden in nächster Zeit die Benachrichtigungen der in ihren Gemeinden wohnenden Gewerbetreibenden über die von denselben pro 1888 89 zn entrichtende Gewerbesteuer zugehen.
Die Notifikatorien sind nach Empfang ungesäumt zu behändigen und zwar noch vor dem Isten April d. J. und ist binnen 8 Tagen hierher anzu- zuzeigen, wenn die Behändigung stattgefunden hat.
Schlüchtern, den 15. März 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
daß sie das, was sie gehört, erfaßt hatten und nunmehr auch im Stande sind, dieses in der Praxis anzuwenden. Man hörte da reden über die Bodenbeschaffenheit, natürliche und künstliche Düngemittel, Körner- und Rübenbau, Viehzucht, Krankheiten der Pflanzen und Thiere in ihrer Entstehung und Hebung, über Milchwirthschaft, Ackern, Bestellen, Ernten, Fütterung, Beschaffenheit der einzelnen
Futterungsmittel u. s. tu.
Es wurden besprochen die
Bestandtheile der Düngemittel und deren Werthe tu s. w.
Die schriftlichen Arbeiten erstreckten sich auf die Abfassung von Berichten, Reklamationen, Anzeigen, Taxationim rc. Hochinteressant war es zu oernetjmen, wie einzelne Schüler in freier Weise über ein selbst gewähltes Thema Vorträge hielten, z. B. über das Mutterkorn, die verschiedenen Arten von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer und deren Behandlung, auch wie die Schüler der ersten Klasse eine landwirthschaftliche Sitzung abhielten und in dieser ebenfalls Gutachten über Pferde- und Schafzucht abgaden und begründeten.
Auf den Gesichtern Aller konnte man lesen: „So müssen unsere Söhne geschult werden, nun noch 1 Jahr auf eine Musterwirthschaft, damit das Gelernte an der sicheren Hand des erfahrenen Landwirthes in die Praxis übergeleitet wird, und wir haben einen Bauern hcraii- gebildet, der ebenfalls auf der Höhe der Zeit steht, ohne indeß mit einem Wissen ausgestopft zu sein, das ihm nichts nutzen, ja ihm vielleicht nur schaden kann. Er hat nur das erlernt, was er unbedingt wissen muß, um rationell wirthschaften zu können. Welch' hohes Interesse von Seiten der Königl. Staatsregierung dieser Anstalt zugewendet wird, bewies die Anwesenheit höchster und' hoher Vertreter der Königl. Regierung in Gaffel und einer großen Anzahl hochstehender Beamten und Gelehrten. Auch Angehörige der Schüler und sonstige Freunde der Anstalt hatten sich in solcher Anzahl eingefunden, daß der große Saal die Zuhörer kaum zu fassen im Staude war.
Die Kosten für den Aufenthalt in Marburg während 2 Winterhalbjahre sind sehr gering und stehen in keinem Verhältnisse zu den Schätzen, welche der Schüler hin- gegen für sein ganzes Leben sicherwirbt, die iljm gewiss hundertfältige Zinsen bringen werden.
Es kann daher der Besuch der landwirthschaftlichen Winterschule in Marburg nicht dringend genug den Söhnen unseres Bauernstandes auempfohlen werden.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. März. Der 22. März, der Geburtstag Kaiser Wilhelms, ist als ein hehrer Gedächtniß- und ernster Trauertag weit und breit begangen. Der Trauergottesdienst, der aus Anlaß des Tages stattfand, ist zahlreich besucht, in den Schulen ist die Jugend von