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Schlüchterner Zeitung.

Amtliches Blatt für die VeröffemlichMgen oes Kreises Schlüchtera.

Erscheint Mittwoch-und Samstag». Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

^ 24. Samttag, Den 24. März. 18b8.

Nr. 1678. Den Herren Bürgermeistern werden in diesen Tagen die Duplikate der von der Königlichen Regierung festgesetzten Klassensteuer - Rollen für das Etatsjahr 1888^89 zugehen.

Die Rollen sind in Gemäßheit des § 13 des Klassen- steuergesetzes nach Empfang zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und zwar dergestalt, daß die Offen- legungsfrist, weiche für die Städte auf 8 Tage und für die Landgemeinden auf 6 Tage bestimmt wird, mindestens einen oder zwei Werktage des Monats April d. Js. rinschließt. Bor der Offenlegung ist in ortsüblicher Weise zur Kenntniß zu bringen, daß, wo und während welcher Zeit die Klassensteuer-Rolle ausgelegt ist.

Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, jedenfalls aber bis zum 10. April d. Js. ist über die erfolgte Osfen- legung eine Bescheinigung nach dem unten stehenden Muster auszustellen und ungesäumt einzureichen. Die Duplicatrollen bleiben in den Händen der Herren Bürger­meister und sind sorgfältig aufzubewahren.

Die Steuerzettel, welche die Königlichen Steuerkassen demnächst mittheilen werden, sind ungesäumt zu behändigen.

Schlüchtern, den 15. März 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Daß die Klassensteuer-Rolle der hiesigen Gemeinde pro 1888|89 nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung Dom März er. bis April er. im Geschäftslokale des Unterzeichneten zur Einsichtnahme der Steuerpflich­tigen offen gelegen Hai, bescheinigt.

......, den April 1888.

Der Bürgermeister.

(Siegel.)

Die Herren Bürgermeister des diesseitigen Kassen- bezirks werden davon in Kenntniß gesetzt, daß die Grund- und Gebäudesteuer-Heberollen pro 1888^89 in der Zeit Dom 1. bis 14. April d. Js., von Morgens 8 bis Mittags 1 Uhr zur Einsicht der Steuerpflichtigen im Geschäftslokal der Steuerkasse offen liegen, was in den Gemeinden nach der Bestimmung in § 15 der Anweisung Dom 31. März 1877 für das, Verfahren bei Erhebung der Grund- und Gebäudesteuer in ortsüblicher Weise bekannt zu machen ist.

Schlüchtern, den 22. März 1888.

Königliche Steuerkasse.

Kais e r.

Wir machen darauf aufmerksam, daß auch in diesem Jahre wieder gegen 200,000 Forellensetzlinge aus der Anstilt zur künstlichen Erbrütung von Fischen zu Hahlings- mühle und zwar an die Mitglieder der landwirchschaftl. Vereine und der Fischerei Vereine das Tausend zu 9 Mk., für Nichtmitglieder das Tausend zu 14 Mark abgegeben werden. Die Versendung findet von der Mitte dieses Monats an bis zu Ende des April statt.

Die erforderlichen Transportgefäße werden beigegeben, müssen aber, da dieselben zu weiteren Versendungen nicht entbehrt werden können, sofort wieder zurück geschickt werden.

Man wolle sich an den Fischzüchter R e i n h a r d t zu Hahlingsmühle, bei Hofbieber, Kreis Fulda wenden.

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern, am Trauertage den 22. März 1888.

Es war eine schöne, tiefergreifende Trauerfeier, welche heute in unserer Kirche statt fand. Wer daran Therl genommen hat, wird sie schwerlich vergessen. In er*, hebenden, die Herzen mächtig ergreifenden Worten wies uns der Geistliche auf den herben Unterschied zwischen heute und dem 22. März 1887 hin. Es war em herr­liches, edles Lebensbild unseres theueren unvergeßlichen Herrn und Kaisers, was uns vor Augen trat. Wir durchlebten es noch einmal, was Kaiser Wilhelm semem Volke als Herrscher, Ländesvater, Mensch und Christ war: ein Held, ein Sieger, ein Einiger des Vaterlandes, ein Vater, Freund seines Volkes, ein Helfer und ^rösier der Armen und Elenden, ein Friedensbringer und Be- wahrer, ein edler, demüthiger, milder, gottergebener Mensch, ein echter Christ, ein Bekenner, Beter, Dulder und Ueberwinder bis zu seinem letzten Athemzug. Und als dann plötzlich vom Männerchor des Seminars des Kaisers Lieblingslied:Wenn ich einmal soll scheiden, so scheide nicht von mir!" in feierlichen Tönen vorge- ttagen still ergreifend Ansklang, da wurde jedes Herz

A m t l i ch e r Theil.

Bekanntmachung.

Der Bauer und Bürgermeister Johannes L e i p o l d zu Klosterhöfe beabsichtigt auf dem in der Gemarkung Wallroth am Wege von Wallroth nach Hintersteinau gelegenen Grundstücke, Karte P, Nr. 73/18, einen Kalk­ofen zu errichten.

Ich bringe dieses Vorhaben zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protocoll anzubringen, und mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist Ein­wendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Zeichnung und Beschreibung der Anlage können während den Dienststunden im Bureau des Kreis - Ausschusses eingesehen werden.

Gleichzeitig wird zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen Termin

auf den 13. April d. I., Vormittags 11 Uhr, im Bureau des Kreis - Ausschusses mit der Eröffnung anberaumt, daß im Falle des Ausbleibens des Unter­nehmers oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.

Schlüchtern, den 20. März 1888.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: _______________ Roth.___

9lr- 17ß7. Der Ackermann Franz Braun von hier, geboren am 16. Juli 1841 zu Norheim, hat für sich und seine Familie:

1. für seine Ehefrau Dorothea geb. Groß von hier, geb. am 11. Januar 1847 zu Schlüchtern,

2. für seinen Sohn Kaspar geb. am 1. Octbr. 1872,

8. Friedrich 6. Mai 1878,

4. , Joseph.....6. März 1884 um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht. Schlüchtern, den 20. März 1888.

Der Königliche Landrath: Noth. " Die Frühjahrs-Controlversammlungen dieses Jahres finden im Kreise Schlüchtern wie folgt statt:

1, in Heudach.

Montag, den 16. April er., Vormittags

11 Uhr für die Ortschaften: Gundhelm, Heubach, Oberkalbach, Oberzell und Uttrichshausen.

2. in Sterbfritz.

Montag, bett 16. April er., Nachmittags

4 Uhr für die Ortschaften: Altengronau, Breunings, Jossa, Mottgers, Neuengronau, Sannerz, Schwarzen­fels, Sterbfritz, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.

3. in Schlüchtern.

Dienstag, den 17. April er., Vormittags 7'/-Uhr für die Ortschaften: Ahlersbach, Breitenbach, Elm, Herolz, Hinkelhof, Hohenzell, Hütten, Klosterhöfe, Niederzell, Ramholz, Schlüchtern und Vollmerz.

4. in Steinau.

Dienstag, den 17. April er., Nachmittags

3 Uhr für die Ortschaften: Ahl, Bellings, Eckardroth, Kerbersdorf, Marborn, Marjoß, Romsthal, Salmünster, Seidenroth, Soden, Steinau und Wahlert.

5. in Ulmbach.

Mittwoch, den 18. April er., Vormittags |

ergriffen und zitternd zog die Liebe über Tod und Grab und die Herrlichkeit des überwindenden, sterbenden, gottbegnadeten einzigen Kaisers durch die Seelen. Ja, es war eine weihevolle, heilige Stunde, die man nur einmal erleben kann und vergessen war, was unsere Herzen am 16. März mit Betrübniß vermißt hatten. Es wird selten einem Redner vergönnt sein, die Ge­fühle des wahren Patrioten und die Gedanken des ernsten Christen in solcher Harmonie ausklingen zu lassen, wie bei der heutigen Trauerfeier. Möge die Erinnerung daran allen Theilnehmern ein theueres Vermächtniß bis zu ihrer eigenen Sterbestunde sein.

Elm, 22. März. Zu Ehren des hochseligen Kaisers Wilhelm fand heute Vormittags in der hiesigen Kirche ein Trauergottesdienst statt. Das Gotteshaus war dicht besetzt: besonders zahlreich war, wie ja sebstverständlich, der hiesige Kriegerverein vertreten. Eingeleitet wurde der Gottesdienst durch den Gesang der Gemeinde (Lied 264 des Gesangbuches), worauf Herr Pfarrer Hartmann das Leben des hohen Verewigten unter Zugrundelegung des Textes:Selig sind die Todten, die im Herrn rnhen/ mit von patriotischer Begeisterung zeugenden

11 Uhr für die Ortschaften: Hintersteinau, Klesberg- Kressenbach, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Reinhards- Sarrod, Ulmbach, Uerzell und Wallroth.

Zur Gestellung zu den Control-Versammlungen sind verpflichtet:

1. sämmtliche Reservisten einschließlich Jäger Classe A. vom Jahrgang 1875 ^aufwärts;

2. sämmtliche Wehrleute I. Aufgebots, mit Ausnahme derjenigen, welche bei der diesjährigen Herbst- controlversammlung zur Landwehr II. Aufgebots übertreten; das sind

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 in den Militärdienst eingetreten sind,

b) die in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep­tember 1878 in den Militärdienst eingestellten Mannschaften der Kavallerie, welche sich frei­willig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit verpflichtet haben und dieser Verpflichtung nach­gekommen sind;

3. die zur Disposition der Truppentheile Beurlaubten;

4. die vor beendeter Dienstzeit wegen Dienstuntaug- lichkeit, oder auf Reclamation und anderer Gründe zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;

5. die als Halbinvalide anerkannten Mannschaften;

6. Ersatz-Reservisten geübte, welche in den Jahren 1880 bis einschließlich 1887 und nicht geübte, welche in den Jahren 1883 bis ein­schließlich 1887 zur Ersatz-Reserve ausgehoben worden sind. Reservisten und Wehrleute haben die Militärpässe, geübte Ersatz - Reservisten die Ersatz-Reserve-Pässe und nicht geübte Ersatz-Reser­visten die Ersatz-Reserve-Scheine mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hiermit ergebenst ersucht, die vorstehend aufgeführten Termine den in ihren Gemeinden sich auf­haltenden Mannschaften der vorgenannten Kategorien in geeigneter Weise mitzutheilen und dieselben anzuweisen, sich an den betreffenden Tagen und Orten pünktlich zu gestellen.

Wer wegen Amtsverrichtungen oder wegen unauf­schiebbaren Reisen in geschäftlichen Angelegenheiten der Control - Versammlung nicht beiwohnen kann, hat so zeitig unter Vorlage einer Bescheinigung der Vorgesetzten Behörde beziehungsweise Ortsbehörde bei dem Bezirks- feldwebel um Befreiung einzukommen, daß ihm noch vor dem Termine der Control-Versammlung die bezügliche Entscheidung des Königlichen Bezirks-Commandos Fulda mitgetheilt werden kann.

Wer durch Krankheit an dem Erscheinen verhindert ist, hat sich bis spätestens am Controlplatz durch ein Physikats-, ärztliches oder ein sonstiges obrigkeitlich be­glaubigtes Attest zu entschuldigen.

Fehlende oder nicht pünktlich erscheinende Mannschaften werden mit Arrest bestraft.

Schlüchtern, den 2. März 1888.

Königliche 3. Landwehr-CompagNie-

I. A.:

Beeiden st ein, Bezirksfeldwebel.

Worten beleuchtete. Der Gottesdienst schloß mit Ab- singung des Liedes:Wenn ich einmal sott scheiden." Hierauf wurde vor versammelter Gemeinde am Krieger­denkmal vom Herrn Bürgermeister die Kaiserproklamation An mein Volk" verlesen und nach einem dreimaligen Hoch" auf Kaiser Friedrich, sowie nach Absingen der Nationalhymne die Feier geschlossen.

Ulmbach, 22. März. Der ewig denkwürdige Ge­burtstag Sr. Majestät unseres nun in Gott ruhenden Kaisers Wilhelm wurde heute in beiden Sälen deS hiesigen Schulhauses durch würdige Trauerfeier begangen. Nachdem der auf Weisung des Hochwürdigsten Herrn Bischofs von Fulda abzuhaltende Trau-rgottesdienst be­endet war, versammelten sich die Schüler von Ulmbach, Sarrod-Rabenstein und Uerzell im genannten Schulge- däude in der Weise, daß die Kinder der Iten Classe der Ulmbacher Schule nebst dem größten Theile der Schul­kinder von Uerzell im unteren und die übrigen im oberen Saale untergebracht wurden. Zum Traueraktus hatten sich sämmtliche Herren Lehrer der erwähnten Schulen nebst den Herren Bürgermeistern und Herrn Wacht­meister Stieglitz aus Steinau ern-efunden. Die Trauer-