Amtlicher Theil.
Unser Kaiser todt! — Dies Schreckenswort durchzittert aller Herzen und erfüllt den Kreis Schtüchtern bis hinauf in die ärmsten Hütten unserer Berge mit Trauer und Schmerz. Fast 22 Jahre haben wir unter Unseres Kaisers mildem Scepter sicher und zufrieden gewohnt. Was der Held begonnen, hat die Liebe vollendet. Als Krieger zog er bei uns ein — als Vater hat er uns »erlassen. Wohl haben wir Hessen manch guten treuen Landesvater schon beweint — einen bessere« noch niemals und mehr geliebt wie Er war keiner. Bleiben wir Ihm auch im Tode treu wie wir es im Leben waren!
Von tiefem Schmerze ergriffen, richten wir an alle unsere Gemeinden und Mitbürger die Bitte, auch äußerlich durch eine würdige Landestrauer den Großen Todten zu ehren. Verzichten wir freiwillig auf alle öffentlichen Vergnügungen, möge Spiel und Tanz ruhen, und Jeder durch ernste Haltung und würdige Trauer zeigen, daß wir Seiner werth waren. Mögen alle Einwohner als letzten Dank gegen den Entschlafenen sich zu dem Entschluß vereinen, Seinen Tugenden nachzueifern.
Schtüchtern, den 10. März 1888.
Der Kreisausschnß.
Roth. Äusfarth. Berta. Köhler. Nickel. Noü. Schäfer.
Um der tiefen Trauer wegen des Ablebens Är. Majestät des Kaisers und Königs, Wilhelm I. Ausdruck zu geben, ist von Seiten des Prov. Nabbinen, Herrn Dr. Stores zu Hanau, an dem Tage, und wo möglich zu der Stunde, wo die bevorstehende Beisetzung der sterblichen Hülle Sr. Majestät stattfindet, ein Trauer- golteSdienst in den Synagogen angeordnet und für angemessen gefunden worden, daß sich sämmtliche Gemeinden der Provinz dieser Anordnung anschließen.
Ich ersuche daher die israelitischen Gemeinden des mir unterstellten Kreises, dieser Anordnung pflichtmäßig »achzukommcu. Von Seiten des Herrn Prov. Rabbiner, ist weiter bestimmt, daß der in Rede stehende Gottesdienst in dem Recitiren der Psalmen 16, 49, 91 und des Menuche Nchaneo bestehe.
Außerdem wird in nächster Zeit, von Seiten des Herrn Rabbmen Dr. Koref, in hiesiger- Synagoge noch- mals ein öffentlicher Trauergottesdienst abgehalten, wozu, stach näherer Bestimmung, sämmtliche Gemeinden des Kreises eingeladen werden.
Gier«, Kreisvorsteher.
An sämmtliche Herren Synagogen-Aeltesten des hiesigen Kreises.
I. Nr. 1915. Für den am 6. Oktober 1871 zu tetslz geborenen Wilhelm Müller, Sohn des Bauers mbrosius Müller daselbst, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsvcrbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Schtüchtern, den 7. März 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
" Nr. 1494. Bewerber um die mit dem 1. April b. I. zur Erledigung kommende, mit einem competenz- mäßigen Einkommen von 750 Mk. neben freier Wohnung und Feuerung verbundene 2te evangelische Schulstelle zu Weichersbach wollen ihre mit den vorgeschriebenen Zeugnissen versehenen Meldungsgesuche binnen 14 Tagen an den Königlichen Localschulinspektor Herrn Pfarrer W i t t e k i » d zu Mottgers oder an den Unterzeichneten emreichr».
Schlüchtern, den 7. März 1888.
Der Königliche Schulvorstand. Roth, Landrath.
Bekanntmachung.
Sämmtliche im Kreise Schlüchtern wohnenden Mannschaften der Reserve — Jahrgang 1887—1880 — und Landwehr I. Aufgebots — Jahrgang 1879—1875 ^ aller Waffengattungen haben bis zum 20. März d. J. ihre Militärpässe zum Borheften der in Folge des Gesetzes vorn 11. Februar 1888, betreffend Aenderung der Wehrpflicht, gültigen Bestimmungen an den Bezirksfeldwebel in Schlüchtern einzusenden.
Diejenigen Mannschaften, welche ihre Pässe persönlich abgeben, erhalten dieselben sofort und diejenigen, welche ihre Pässe rinsenden, bei den Eontrolversammlungeu wieder zurück.
Fulda, den 1. März 1888.
Kleckel.
Major z. D. und Commandeur des Landwehr - Kattaillons - Bezirks Fulda.
Kreis-Weh-Werstchermlg —
ihr Wesen und ihre Vorzüge.
Die Kreisviehversicherung beruht auf dem Gedankeu, Saß diejenigen Leiden und Gebrechen unseres wirthschaft- lichen Lebens, deren Beseitigung die Kräfte des einzelnen Menschen überfteigt, die Gesammtheit berufen ist zu heilen. Es ist der Grundgedanke, auf dem jeder soziale Fortschritt basirt.
Die Gesammtheit ist vielleicht ein vieldeutiges Wort- Ja, allerdings giebt es viele Arten von Ber
einigungen der Bevölkerung zu gemeinsamer That und Kraftentfaltung. Aber es giebt auch viele Arten von Leiden, die zu heilen find, kleinere und größere, örtliche und allgemeine, vorübergehende und dauernde.
Dieser Verschiedenartigkeit der Zwecke entsprechend,: muß auch die Art und Weise verschieden sein, in welcher; die Bevölkerung ihre Kruste zur Erreichung dieser Ziele sammelt und zu einer Gesammtaktion vereinigt.
Kleinere vorübergehende und örtliche Leiden wird auch die zufällige Gesammtheit zu heilen vermögen, wie sie freiwillig und vorübergehend in Ge- sellsmasten, Vereinen, Aktiengesellschaften rc. sich zusam- menfinbet. Dauernde und allgemeine Uebel zu heilen vermögen diese freiwilligen Bereinigungen aber nicht — dazu ist nur die organisirte Gesammtheit im Stande, wie sie sich ausbant in Gemeinden, Kreisen, Bezirken, Provinzen, und schließlich gipfelt in der Allumfassenden Staatseinheit.
Jede Abtheilung dieser organisirten Gesellschaft hat nun ihre besonderen sozialen und wirthschaft- lichen Aufgaben zu erfüllen. Die Lösung der kleineren Räthsel unseres wirthschaftlichen Lebens liegt der G e - meinde ob. Wo diese nicht ausreicht, hat der Kreis einzutreten.
Größere Aufgaben kann nur der Bezirk und die P r o - vinz lösen.
Das Letzte und Schwierigste bleibt dem Staat Vorbehalten.
Erst wenn jeder dieser organisirten Verbände, jede dieser öffentlichen dauernden Korporationen ihre speziellen Aufgaben vollund ganz erfüllt haben wird, kann Sozialismus verschwinden, weil er dann gegenstandslos geworden sein wird. Der Staat (das Reich) hat seine soziale Aufgabe längst ersaßt und folgt thatkräftig der Fahne der sozialen Reform, welche Kaiser und Kanzler in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 so ruhmvoll entfaltet haben.
Wie steht es aber bisher mit der Erfüllung ihrer sozialen Aufgabe Seitens der Gemeinden, Kreise, Bezirke und Provinzen.
Uns interessirt heute nur der Kreis Schlüchtern. So lange der Kreis nur ein politischer Verband, ein Polizeibezirk unter der Verwaltung eines büreaukrakischen Beamten war, konnte selbstverständlich von der Erfüllung einer größeren sozialen Aufgabe nicht die Rede sein. Die Kreisordnung vom 9. September 1887 erst hat die Bahn für eine gemeinnützige Thätigkeit des Kreises eröffnet, indem sie denselben zu einer Korporation e r - klärte und ihr das Recht verlieh, zu gemeinnützigen Zwecken, bei welchen ein Interesse des Kreises obroaliet, die Kreiseingesessenen mit Beiträgen zu belasten. (§ 1 und § 5 ad 3.)
Man wird dem am 1. April 1886 abgetretenen Kreistag des Kreises Schlüchten nicht die Anerkennung versagen können, daß er thatkräftig und geschickt jene Bahn betreten und Einrichtungen geschaffen und hinterlassen hat, deren wohlthätige Wirkungen von Jahr zu Jahr mehr hervortrelen. Wir wollen nur daran erinnern, daß wir der im Jahre 1881 geschaffenen Kreisbaumschule es zu verdanken haben, wenn die furchtbaren Verheerungen, welche die Winter 1879 und 1880 in dem Bestano an Obstbäumen angerichtet hatten, in wenigen Jahren überwunden sein werden. Ferner daran, daß der im Jahre 1881 eröffneten Kreissparkasse das Verdienst gebühren dürfte, den früheren Krebsschaden des Geldwuchers beseitigt zu haben. Endlich hat jener Kreistag durch Anbahnung der Uebernahme der Landwegebau-Last auf den Kreis eine Anzahl von Gemeinden wieder existenzfähig gemacht und ein Werk geschaffen, welches für den ganzen Regierungsbezirk mustergiltig geworden ist. Inzwischen hat die neue Kreisordnung vom 7. Juni 1885 die Kreiskorporation von einem guten Theil der Hemmnisse befreit, welche die frühere Beschränkung ihrer Befugnisse ihrer lebensvollen Entwickelung entgegenstellte und sie gleichzeitig mit allen Rechten ausgestattet, deren sie znr vollständigen Erfüllung ihrer sozialen Ausgabe bedurfte.
Die Bahn ist hierdurch frei geworden und die Bevölkerung des Kreises hat nunmehr ein Recht darauf, daß die Kreisvertretung mit ihren verstärkten Mitteln eiligreife und soziale Leiden heile, an denen unser wirth- schaftliches Leben dahin siecht.
Daß unsere Kreisvertretung fest entschlossen ist, ihre soziale Pflicht zum Wohl des Kreises nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, das beweist die einst i m inige Annahme, welche die vom Kreisausschuß in Gemeinschaft mit Vertretern des landwirthschaftlichen KreiSvereins ausgearbeitete Vorlage über Kreisviehversicherung am 3. d. M. auf dem Kreistage gefunden hat.
Weshalb bedarf es nun aber gerade einer Kreisviehversicherung — wird man vielleicht fragen. Die Gründe sind einfach und durchschlagend. In einem Kreise, wo die Rindviehzucht gewissermaßen die Grundlage der Existenz für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bildet, wo das Rindvieh das werthvollste Vcrmvgensobjekl des kleinen Landwirths ist, wo der Verlust dieses Vermögens alljährlich zahlreiche Familien dem wirthschaftlichen Keim zuführt, wo jede trepirte Kuh zu einem sozialen Krebsgeschwür führt, an welchem sich bet gemeingefährlichste Biehwucher mit feinen Aysge-
birrtcii von Borge- und Leihvieh festfrißt — in einem solchen Kreise ist eine solide Viehversicherung eine bet unentbehrlichsten Vorbedingungen für wirthschaftliches Gedeihen und der sicherste Schutz gegen sozialen Zu- sammcnbruch. Und doch hat es bisher an einem solchen : erfolgreichen Schutz uns gefehlt. Die öffentlichen iBiehversicherungsanstalten habe« sich dafür zu theuer und diekie inen Gemeindevir hkassen zu unsicher erwiesen.
Erwägt man, daß die deutschen ViehverficherungS- gesellschasten durchweg eine Versicherungsprämie von 2hs bis 4 °/0 des versicherten Viehwerthes erheben, daß aber das in der deutschen Landwirthschaft angelegte Kapital sich heute notorisch nur mit 2 “/• bis 3 "/, überhaupt verzinst, so leuchtet es von selbst ein, daß eine Versicherung, .welche mehr Versicherungsprämie erhebt, als das versicherte Viehkapital jährlich überhäupt Ertrag bringt, keine Hülfe für den gefährdeten Landmann ist, sondern nur dazu beitragen kann, seine Verluste und Verlegenheiten zu vermehren. Aehnlich verhält es sich mit den kleinen Gemeindeviehkasse» aus einem anderen Grunde. Dieselben sind so lange wunderschön, wie Verluste nicht Vorkommen, sie versagen aber sofort, sobald durch eine größere Zahl von Unglücksfällen das Bedürfniß nach Hülfe dringend wird. Wenn beispielsweise in der Gemeinde Schwarzenfels im Jahre 1885 an einer einzigen Krankheit 14 Stück, oder in Weiperz 1886 7 Stück, oder in Oberzell im Jahre 1887 ebenfalls 9 Stück Rindvieh eingegangen sind, so würde keine dort bestehende Gemeindeviehkasse zahlungsfähig geblieben sein. Die darauf gebaute Hoffnung, die davon erwartete Hülfe wäre mithin hinfällig gewesen und die Beschädigten würden trotz ihrer Gemeinde- versicherung dem wirthschaftlichen Ruin verfallen sei». Hier können also, wie Jedermann nun klar sein wird, weder die öffentlichen Biehversicherungsgc- seltschaften mit ihren 2l/a °/o—4 % Prämien, noch die kleine Gemeindekasse wirklich helfen, vielmehr ist der Fall gegeben, wo nur von einem Eingreifen der größeren organisirten Gesammtheit, zunächst des Kreisver- bandes, mit Erfolg Hülfe geboten werden kann.
Und dies noch mehr zu erläutern, wollen wir etwas 1 näher darauf eingehen, wie sich die Verhältnisse der Kreisviehversicherung im Kreise Schlüchtern voraussichtlich gestalten werden.
Der Kreis hat nach der letzten Viehzählung circa 16000 Stück Rindvieh mit einem durchschnittlichen Werth von 200 Mk. pro Stück. Angenommen, daß davon mit der Zeit etwa 15 000 Stück wirklich zur Versicherung gelungen, so ergiebt dies ein Versicherungs- kapital von 3 000 000 Mk. und bei 1 % Prämie jährlich eine Entschädigungssumme von 30 000 Mk. Diese 30 000 Pik. würden hinreichen, um jährlich 171 Stück Vieh mit 75 °/o ihres Werthes zu entschädigen. Nach den im Jahre 1885 vom Königlichen Landrathsamte veranlaßten statistischen Aufnahmen betrug die Zahl des ; in jenem Jahre im Kreise eingegangenen Viehes 62 Stet Die Entschädigung dafür würde die Summe von 10850 Mk. erfordert haben. Nach erfolgtet Durchführung der i Kreisviehversicherung würden aber bei nur 1 % Bei- j tragszahlung 30 0M Mk. dafür Disponibel gewesen : sein, mithin fast 3 Mal so viel als nöthig war. Das Jahr 1885 war zwar ein ungünstiges, indessen besitzen wir keinerlei Garantie dafür, daß das Verhält- ; niß sich nicht in anderen Jahren noch ungünstiger ge- : stalten wird. Wir möchten deshalb durch obige Ausführungen keinesweges übertriebene Hoffnungen erwecken, als ob die Kreisviehversicherung mit '/g % Jahresbeitrag etwa würde auskommen können. Soviel dürfte ■ aber daraus doch hervorgehen, daß wir begründete Aussicht haben, nach allgemeiner erfolgtet Durchführung der Kreisviehversicherung mit einer Prämie von 1 > durchschnittlich auszukommen. Und das genügt wohl, ; um jeden. Kreisinsassen darüber die Augen zu öffnen, wie außerordentlich segensreich die allgemeine Durchführung der Kreisviehversicherung für die Wirthschaft- ; lichen Verhältnisse im Kreise sein würde. Auch bet ; Aermste würde sein Vieh versichern können, und Viehleihe und Viehwucher werden bei uns in Zukunft 6 keinen Boden mehr finden und für immer verbannt sein. .
Ein solches Resultat ist aber nur zu erreichen, wenn durch Anlehnung an den organisirten Kreisverband . alle Verwaltuugskosten beseitigt werden, welche nachweislich bei den öffentlichen Bersicherungsgesellschafttn Deutschlands jährlich 16 % bis 50 »/off her Prämie« verschingen. Die Verwaltungskosten reduziren sich nach dem vom Kreistag genehmigten Reglement für die Kreis- Versicherung, auf die Kosten für Formulare, Porto und die Erhebung der Beiträge.
Ein weiterer Vortheil der KrcisviehvcrficherniiZ liegt darin, daß die Verwaltung allein den vorn Krei» selbst gewählten Vertra»cnsmän»ern übertragen ist, die die Verhältnisse am genauesten kennen, Mßgriffe daher möglichst ausschließen und durch ein persönliches Jm J teresse an das Gedeihen der Bersicherung gebunden fmb- ;
Ein fernerer Vorzug des Reglements besteht dariw , daß jeder Versicherer lediglich nach seinem eigenen Er° messen den Versicherungswerth seines Viehes bestimmt, h Er hat also die Wahl, ob er den vollen Werth oder, nur % ober die Hälfte versichern will, Niemand macht ' ihm darüber Vorschrifteu -*- nur kann die Entschädig»«-