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Schlüchterner Zeitung.

(Amtliches Blatt für Die Veröffentlichungen oes Kreises Schtüchtern.

Erscheint Mittwochs und Sainstagr. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

Amtlicher Theil.

Das Ersatzgeschäft für den Kreis Schlächtern findet irr den Tagen vom 18. bis incl. 33. April d. J. statt.

Der specielle Termin für die einzelnen Gemeinden wird später noch bekannt gegeben werden.

Schliichtern, den 22. Februar 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Nr. 1207. Der Hüttner Chrysand Paris, geboren am lO. April 1830 zu Züntersdach, zur Zeit in Köthen, hat um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande zwecks Auswanderung nach Bayern nachgesucht.

Schliichtern, den 23. Februar 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Bekarmtmachung.

Den Herren Standesbeamten wird hierdurch die ge­naueste Beachtung des denselben unterm 28. Juni 1886, J. Nr. 234 K. A., abschriftlich mitgetheilten Erlasses der Königlichen Regierung in Cassel vom 23. Juni 1886, A I, 6109, Ginreichung von Pocken-Todesfalls- Meldekarten betreffend, in Erinnerung gebracht.

Schliichtern, den 24. Februar 1888.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Rot h.

Dienstag, den 8. Mai d. Js., von 9 Uhr Morgens ab, sollen hierselbst ca. 120 Gestütspferde, bestehend aus meistentheils bedeckten Multersluten, Fohlen, 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meistbietend verkauft werden.

Sämintliche 3-, 4 jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zuni Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 7. Mai von 7 bis 10 Uhr Morgens unter dein Reiter, sowie alle Pferde am 6. und 7. Mai, Nachmittags von 4 bis 6 Uhr, an der Hand gezeigt.

Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden einige Wochen vor der Auction fertig gestellt und auf Ansuchen zugeschickt werden.

Für. Personenbeförderung zu den verschiedenen Zügen der Ostbahn vom und zum Bahnhöfe Trakehnen wird am 6., 7. und 8. Mai d. I. gesorgt sein.

Trakehnen am 28. Januar 1888.

v. Dassel, Königlicher Landstallmeister.

Das Wehrgesetz.

Bon den Bestimmungen des Wehrgesetzes werden die­jenigen am wenigsten verstanden, welche auf das Ver­hältniß der Landwehr zweiten Aufgebots, des Land­sturms ersten und des Landsturms zweiten Aufgebots zu einander Bezug haben. Insbesondere scheint es verwirrend zu wirken, daß die Landwehr zweiten Auf­gebots und der Landsturm ersten Aufgebots mit dem 39. Jahre abschließen und die Angehörigen beider in den Landsturm zweiten Aufgebots übertreten. Es läßt sich nicht verkennen, daß durch den Landsturm ersten Aufgebots die logische Entwickelungsreihe unterbrochen wird. Wer seiner Dienstpflicht in regelmäßiger Weise genügt Hai, gehört nacheinander dem aktiven Dienste, der Reserve, der Landwehr ersten Aufgebots, der Land­wehr zweiten Aufgebots und dem Landsturm zweiten Aufgebots au; der Landsturm ersten Aufgebots fehlt in dieser Reihe, und dieser Umstand, verbunden vielleicht mit den Nachtheilen einer Gesetzessprache, welche sich nicht von Jahr zu Jahr zu größerer Klarheit entwickelt, sondern unter dem Einflüsse der Herren Juristen und juristisch gebildeten Verwaltungsbeamten immer weniger verständlich wird, erschwert die richtige Auffassung. Es mag daher hier auf den hauptsächlichsten Unterschied zwischen Landsturm ersten und Landwehr zweiten Auf­gebots aufmerksam gemacht werden.

Die Landwehr zweiten Aufgebots umfaßt ausschließlich gediente" Leute, d. h. solche, welche entweder ihre Dienstzeit bei den Fahnen, in der Reserve und in der Landwehr ersten Aufgebots in Gemüßheit der bestehenden Gesetze abgemacht, oder als Ersatzrcservisteu geübt und der Ersatzreserve 12 Jahre angehört haben. Zum Land­sturm ersten Aufgebotes gehören, mit Ausnahme einer Kategorie, auf welche wir gleich kommen werden, nur nicht gediente" Leute, welche im Alter zwischen 17 und 39 Jahre stehen. Es zählen zu demselben also diejenigen Leute, welche ihrer Jugend halber im Frieden noch nicht dienstpflichtig sind, sodann alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde vom Dienste entbunden worden find, endlich alle Ersatzrefervisten, welche während ihrer

Zugehörigkeit zur Ersatzreserve nicht geübt haben. Die einzigengedienten" Leute, welche zum Landsturm ersten Aufgebotes gehören, sind diejenigen, welche vor Vollendung ihrer Dienstzeit im Heere, in der Reserve oder in der Landwehr als invalide entlassen worden sind. Da der Landsturm ersten Aufgebots somit fast ausschließlich aus Mannschaften besteht, welche nicht militärisch ausgebildet sind, so muß, wenn ein Aufruf erfolgt, zunächst für die nothdürftige Ausbildung derselben Sorge getragen werden. Die eingezogenen Mannschaften des Landsturmes ersten Aufgebotes werden dem Zwecke zu besonderen Bataillonen zusammcngezogcn und, vorzugsweise von Angehörigen der Landwehr zweiten Aufgebots und des Landsturmes zweiten Aufgebots, einexerzirt werden, um dann in erster Linie im Garnison- oder Etappendienst Verwendung zu finden.

Mit dem 31. März des Jahres, in welchem er sein 39. Lebensjahr zurückgelegt, tritt jeder Wehrpflichtige, er mag bisher der Landwehr zweiten oder dem Land­sturm ersten Aufgebots angehört haben, zum Landsturm zweiten Aufgebots über. Nur zu Gunsten derjenigen Angehörigen der Landwehr zweiten Aufgebots, welche vor dem vollendeten 20. Lebensjahre zur Ableistung ihrer Dienstpflicht eingetreten sind, ist insofern eine Aus­nahme gemacht, als sie schon vor dem 31. März des

Jahres, in welchem sie ihr 39. Lebensjahr vollenden, günstigen Erfolg gehabt, daß 1630 Liter tägliche Milch- in den Landsturm zweiten Aufgebots übertreten, wenn I lieferu-ig vorläufig gezeichnet sind. Da beabsichtigt war, sie sechs Jahre der Landwehr zweiten Aufgebots an-, nur Zeichnungen bis zu 2000 Liter anznnehmen, so ist gehört haben. Dem Landsturm gehören sie aber wie ~ ' " .... -

alle anderen Bürger bis zum vollendeten 45. Lebens-

(H- 3-)

fahre an.

Deutsches Reich.

Berlin. Daß es den Berliner Bäckermeistern auch an Humor nicht fehlt, zeigt die folgende, im Jnseraten- theil derVossischen Zeitung" veröffentlichte Annonce: Den Herren Abgeordneten Lohren und Genossen wie meinen hochverehrten Mitbürgern hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich vom 18. tu M. ab mein Brod nach dem im Reichstage gefaßten Commissionsbeschlusse ver­

Petition der Lehrer des Landkreises Cassel an das Abge­ordnetenhaus entworfen und unterzeichnet, in welcher . _ . um die Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der

kaufen werde, wie folgt: 1) Lorcleybrod, aus gemischtem Volksschullehrer gebeten wird in der Weise: 1) daß die Mehl: für Erbsen, Linsen, Hafer, Wicken :c. nicht ver- Wittwen- und Waisencassebeiträge der Lehrer, bestehend

antwortlich; etwas klamm, doch ohne Alaun und Vitriol 4 Kg. 30 Pfg. - 2) Ultramontaner Pumpernickel, genannt

Luxus-Brod, mit reinen Füßen geknetet, schwer ver­daulich, gesuchter Artikel 4 la Metzner, ä Kg. 70 Pf.; 3) Fortschrittsbrod, schön ausgevackenes Roggenbrod, äußerst schmackhaft, bei den Hausfrauen sehr beliebt, ä Irr Brömel, 4 Kg. 25 Pfg,; 4) Ausnahmcgesetzbrod, ebenfalls gut ausgebacken, innen saftig, bei sozialen Gedanken gearbeitet, ä Kg. 20 Pfg.; 5) Agrarier- oder Kartell-Zwieback für Kranke und Kinder sehr zu empfehlen, ä Stück 1 Pfg.; 6) Jüdische Barches und Antisemitische Hörnchen, in Toleranzpapier, von Professor Dr. Cassel; 7) Echter Braunschweig -Lüneburger Welfenkuchen, a 2,50 Mk. In der Hoffnung, mit dieser Offerte allen Parteien des hohen Reichstages entgegenzukommen, zeichnet mit Hochachtung W. Mancgold, Bäckermeister, Königgrätzerstr. 114."

Tages-Grcrgniffe.

Schlüchter». (Für' Milchliescranteu.) Vor Bezirks­gericht Steingarten kam letzten Samstag ein Fall zur Beurtheilung, der für gewissenlose Milchlieferanten an Käsereien eine scharfe Mahnung enthält. Dem dortigen Käser waren mehrere Laibe Käse schadhaft geworden. Eine genaue Ermittlung ergab, daß einer der Milch­lieferanten unbrauchbare oder verfälschte Milch abgab, was eben dem Käs schädigte. Das Gericht verurtheilte den betreffenden Milchlieferanten zu 200 Frcs. Buße, 600 Frcs. Schadenersatz und zu den Kosten.

Der heutigen Nummer liegt ein Probe-Exemplar der illustrirten ZeitungHumor und Laune" bei.

Gelnhausen, 21. Februar. Dem Vernehmen nach beabsichtigen Arbeiter hiesiger Fabriken eine Eingabe an maßgebender Stelle zu machen, um die Herstellung eines dahier einzurichtenden Wochenmarktes, etwa jeden Diens­tag, zu erzielen.

Hanan. Schwurgericht vom 23. Februar. Der Postverwalter Theodor Wehr von Jossa hatte Schulden, aber kein Geld zum bezahlen. Um nun seine drängenden

Gläubiger zu befriedigen, sandte er im November und Dezember 1887 sieben Postanweisungen im Betrage von zusammen 127 M. 25, Pfg. an seine Gläubiger, trug die Beträge in das Einnahmebuch des Postamts Jossa, führte aber die Gelder nicht zur Postkasse ab. Wehr

ist ferner beschuldigt, die Beträge von 3 Postanweisungen' verbracht und war später in Gesellschaft eines schlecht

über zusammen 223 Mk. 20 Pfg. unterschlagen und in das Postannahmebuch nicht eingetragen zu haben; der­selbe will die Gelder zur Deckung des Defects in die Kasse gelegt haben, die 3 Postanweisungen hatte er aufbewahrt und brächte sie bei der Revision durch den Postinspector zur Stelle. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen Absenkung der 7 Postanweisungen des Betrugs schuldig und bejahten betreffs der 3 Post­anweisungen über 223 Mk. 20 Pfg. die Schuldfrage wegen Unterschlagung amtlicher Gelder nur in Höhe von 127 Mk. 25 Pfg.; bewilligten auch mildernde Umstände. Die weitere Frage, ob Angeklagter dadurch, daß er die 7 Postanweisungen in das Annahmebuch eintrug, rechtlich erhebliche Thatsachen falsch beurkundet und in öffentliche Bücher falsch eingetragen habe, ver­neinten die Geschworenen; ebenso die Frage, ob Ange­klagter dadurch, daß er die 3 Postanweisungen auf kurze Zeit beseitigte, sich der Unterdrückung der Post an­vertrauter Briefe schuldig gemacht habe. Das Urtheil lautete auf 9 Monat Gefängniß unter Anrechnung eines Monats Untersuchungshaft. Vertr. der Staatsanwalt­schaft: Staatsanw. Kitz. Verth.: Rechtsanw. Uth.

Hünseld, 20. Februar. Wie uns mitgetheilt wird, haben die Bemühungen der Commission, welche zur

Gründung einer Molkerei gewählt war, bis jetzt den

wohl mit Sicherheit zu erwarten, daß die Molkerei- Genossenschaft Hünfeld zu Staude kommt, was für den hiesigen Kreis sehr zu wünschen, damit derselbe in seiner landwirthschaftlichen Entwickelung anderen Kreisen nicht nachsteht. Welchen günstigen Einfluß die genossenschaft­lichen Molkereien ausüben, ist allgemein bekannt, überall wo dieselben angelegt, wirken sie segensreich. (H. Krsbl.)

Cassel, 24. Februar. In einer kürzlich abgehaltenen Versammlung der Lehrer des Bezirks Cassel wurde eine

in a. 15 Mk. jährlichem Beitrag, b. 25 pCt. Stellen-

Verbesserungsgeld und c. 24 Mk. Eintrittsgeld aufgehoben werden, und 2) die Alterszulagen bis zum Betrage von 500 Mk. in fünfjährigen Stufen erhöht werden. Eine gleiche Petition der Lehrer des Stadtkreises ist bereits abgeschickt. Der Stadt Cassel würde durch die Vor­lage, betreffend Aufhebung des Schulgeldes ein Ausfall von 42,000 Mk. entstehen, eine staatliche Entschädigung würde sie indessen nur in Höhe von 1213,000 Mk. erhalten, also um ca. 30,000 Mk. geschädigt werden. Um dies zu verhüten, soll, wie Berliner Blätter zu melden wissen, der Stadtrath beschließen wollen, zwei der hiesigen Volksschulen in Mittelschulen zu verwandeln und die städtischen Vorschulclassen wieder den einzelnen höheren Lehranstalten (Gymnasien, Realgymnasien und Realschule) zuzutheilen.

27. Febr. Auf dem hiesigen Personen-Bahnhof hat sich am gestrigen Sonntag früh der nämliche Unfall wiederholt, welcher sich im letzten Sommer zutrug. Beim Einlaufen des Thüringer Schnellzuges um 4 Uhr 55 Minuten kam derselbe mit einer derartigen Fahr­geschwindigkeit an, daß die Locomotive am Ende des Perrons über die Drehscheibe hinweg gegen das Haupt­gebäude anfuhr. Der Anprall war. so stark, daß die Wand des Gebäudes eingedrückt wurde, ferner wurde das Glasdach und ein eiserner Pfeiler zertrümmert. Von den Wagen wurden die beiden mittleren stark be­schädigt, die Maschine war total beschädigt. Das Glas­dach hatte den Schornstein abgerissen. Passagiere sind nicht verletzt; vom Fahrpersonal hat ein Bremser eine nur leichte Contusion erlitten.

Aus Kurhessen, 26. Fevr. Ein scheußliches Ver­brechen ist auf der von Kassel nach Frankfurt führenden Straße, der sogenanntenFrankfurter Straße", in der Nähe des Städtchens Fritzlar am 22. d. M. verübt worden. Ein in aller Frühe die Straße passirender Bauersmann entdeckte zufällig in dem Chausseegraben liegend die Leiche eines Soldaten. Der Kopf wies mehrere Verletzungen- Uhr und Börse fehlten. Der Bauer lud den Soldaten auf den Wagen und fuhr ihn nach Fritzlar. Hier erkannte man in bem. Ermordeten oen Burschen des von Cassel nach Fritzlar versetzten Majors Wiesner vom Hessischen Feld-Artillerie-Re- giment Nr. 11. Derselbe hatte die Pferde nach dort