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Die Entschädigung beträgt 75 % des erlittenen Schadens. Bei Berechnung des Schadens wird der­jenige Werth des Thieres zu Grunde gelegt, welchen dasselbe bei Eintritt des Todes resp, des Schlachtens

hatte.

§ 10.

Bei Schäden, welche durch Verhüten des Viehes in Klee rc. verursacht sind, werden nur 50 °/0 des Schadens entschädigt.

§ 11.

Bei Vieh, welches außerhalb des Kreises geschlachtet ist, werden die Schadenregulirungskosten von der zu ge­währenden Entschädigung gekürzt.

§ 12.

Keine Entschädigung wird gewahrt

a) für Rindvieh im Alter über 15 Jahren,

b) für Verluste durch Lungenseuche, welche Staat entschädigt werden,

c) für Rindvieh, welches anderweitig noch

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ver­

sichert ist,

d) für Verluste, welche durch grobe Fahrlässigkett des Besitzers resp, seiner Angehörigen oder bei Uebertretung polizeilicher oder gesetzlicher Vor­schriften verursacht werden,

e) für Schäden, welche durck Krieg, Aufruhr, Feuer, Blitz, Explosion entstehen,

f) für Schäden, welche entstehet! während der Ver­sicherte mit seinen Beiträgen im Rückstand ist, g) wenn der Versicherte wissentlich falsche Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, welche für die Annahme der Versicherung von Einfluß sind.

§ 13.

Die Kadaver und Abgänge der krepirten, getödeten oder geschlachteten Thiere gehören der Versicherungsan­stalt. Der Vorstand kann dieselben jedoch dem Ver­sicherten zur eigenen Verwerthung gegen einen Abzug von 5°/»20°/» von der Verfich-nmgSsmmne an der

Entschädigung überreichen.

Die Entschädigung wird nach erfolgter Festsetzung aus

dem Versicherten sofort der Kreiskvmmunalkasfe

ausgezahlt.

§ lo.

Die Summe aller im Laufe jedes Etatjahres ge­zählter! Entschädigungen nebst 2°/» Hebegebühren und 3% Zuschlag für den zu bildenden Reservefonds werben alljährlich auf sämmtliche versicherten Bichdesitzer des Kreises nach Höhe ihrer Versicherungssumme ausge­schrieben und durch die Bürgermeister eingezogen und an die Kreislasse abgesührt.

8 13.

Aus den nach § 15 erhobenen 3°/» Zuschlag und den Eintrittsgeldern (5°/» vorläufig) wird ein Reserve­fonds gebildet, dessen Zinsen nach Bestimmung des Kreis­tag- zum Kapital geschlagen werden und später zur Deckung außergewöhnlicher Unglückssälle verwandt werden.

B. Schweineversicherung.

ein

Jeder Kreisinsafse, welcher innerhalb des Kreises Schwein schlachten will, kann dasselbe durch Kauf

eines Garantiescheines gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie, deren Höhe der Vorstand beftimmmt, gegen Finnen und Trichinen versichern.

$ 18.

Der Garantieschein wird nur auf 8 Tage ausge­stellt und verliert, wenn das versicherte Thier innerhalb dieser Zeit nicht geschlachtet wird, seine Gültigkeit.

§ 11».

Wird das versicherte Schwein mit Finnen oder Trichinen behaftet gefunden, so wird dem Versicherer der Werth desselben nach dem Marktpreis, welches Schweinefleisch in der betreffenden Woche in Schlüchtern pro Pfd. Schlachtgewicht hat, aus der Kreiskommuual-

lasse vergütet.

8 20.

Das Schwein selbst füllt dem Kreis zu. Jedoch kaun der Kreisausschuß dasselbe dem Versicherten gegen Abzug von 10°,»15°/» der Entschädigungssumme zur eigenen Verwerthung überreichen.

Der gesammte Geschäftsbetrieb der Vieh- und Schweineversicherungsanstalt, die näheren Bestimmungen über Eintritt und Austritt aus der Versicherung, An­meldung von Krankheiten, Verlusten, Entschädigungs- Änsprüchen, Wechsel und Abgang von Vieh, Ermittelung, Festsetzung und Auszahlung der zu leistenden Enr- schädiguungen, Ausschreibung und Einziehung der Bei­träge n. s. w. werden durch ein vom Kreistag zu er­lassendes und im Kreisblatt zu publizirendes Reglement geregelt, welches für alle Versicherten rechtSverbindlich ist.

8 22.

Alle Streitigkeiten zwischen den Versicherten und der Kreisversicherungsanstalt entscheidet der Kreisaus­schuß endgültig mit Ausschluß des Rechtsweges.

Schlüchtern, den 11. Febr. 1888.

2 Der Kreis« Ausschuß,

Deutsches Reich.

Berlin, 18. Febr. (Vo m Kronprinzen.) Die Untersuchung des Kehlkopfes, welche durch Mackenzie, Krause und Hovell vorgenommen wurde, ergab eine Besserung der erkrankten Theile. Hierüber wird depeschirt: San Remo, 18. Februar. Die Nacht ist gut ver­laufen, der Auswurf war nur mäßig. Das Allgemein­befinden ist heute früh vortrefflich. Mackenzie's Abreise ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Die medicinischen Autoritäten hoffen, daß aus die Operation zunächst eine Periode der Ruhe folgen werde. Die Untersuchung des Kehlkopfes ergab, daß seit der Operation sich die Er­krankung des Kehlkopfes erheblich gebessert habe.

Der Kronprinz überreichte dem Dr. Bramann, der bekanntlich die Operation des Lusnohrenschnitts bei ihm vollzog, das K v m t h n r k r e n z d c s H o h e u zolle r ii scheu Hansordens, das Kaiser Wilhelm dem Arzte verliehen hat.

Bornstädt. In dem Magen eines in Borustadt bei Eisleben geschlachteten Schweines ist ein goldenes Fünf- märkstück gesunden worden. Solche Trichinen läßt man sich gefallen!

Tages-Ereignisse.

Geluhansen, 18. Februar. Ein herzzerreißendes Bild irdischen Elends liefert uns das benachbarte ea. 1000 Seelen zählende Kassel. Dort grassirt augenblick­lich die Diphthcritis in erschreckender Weise. Besonders hart ist der Müller Sinzel daselbst heimgesucht worden. Sinzel ist ein wahrer Hiob. Vor zwei Jahren bräunte seine dürftige Mühle fast bis auf den Stumpf ab. Da Kassel ehemals zu Bayern gehörte und dort eine Staaks- braudversicherungskasse nicht bestand, so hatte Sinzel seine Gebäulichkeiten nicht versichert, wurde darum von dem Brande arg betroffen. Jetzt ist der arme Mann erblindet und jene tückische Krankheit hat ihm von seinen 5 Kindern in kurzer Zeit 4 geraubt im Alter von 10, 8, 5 und 2 Jahren. Nur ein Kind besitzt Sinsel jetzt noch, ein Mädchen von 17 Jahren, und das ist, Gott sei's geklagt, blödsinnig.

Hanau, 16. Febr. (Strafkammersitzung.) Ein ge- richtsbekannter Schneider von Altengronau hatte am 28. März v. Js. in der Beringer'schen Wirthschaft rnhestörenden Lärm gemacht und der Auffordernug des Wirthes, sich zu entfernen, nicht Folge geleistet; als darauf der Bürgermeister rinschritt, beleidigte er auch diesen und widersetzte sich dem Ortsdiener, als letzterer ihn in Arrest bringen sollte. Ferner beleidigte der An­geklagte nochmals den Bürgermeister von Altengronau in der Schröder'schen Wirthschaft zu Neuengronau bei Gelegenheit des am 5. September dortselbst stattgehablen Brandes. Das Schöffengericht Schwarzenfels verur- theilte den Angeklagten auf Grund der §§ 113, 182, 185, 360,11 des Str.-Ges.-B. zu 3 Monaten und 14 Tagen Gefängniß und 8 Tagen Haft. Gegen dieses Urtheil legte sowohl der Angeklagte als auch die Amts- anwaltschaft Berufung ein. Das Berufungsgericht gab der letzteren statt und erhöhte die Strafe auf eine Ge- sammtstrafe von 4 Monaten.

14. Februar. Ein raffinirter Golddiebstahl erregt hier ungeheueres Aufsehen. Der Ausläufer einer hie- hiesigen, sehr renommirten Bijouteriefabrik hatte, wie das B. T." berichtet, sich in den Besitz eines Nachschlüssels zu dem Kassenschrank der Firma zu setzen gewußt und bestatt seine Brodherren seit dem Jahre 1880 systematisch und in so ergiebigem Maße, daß es Wunder nehmen muß, daß nicht schon früher seitens des Geschäfts ener­gische Recherchen nach der Ursache des die letzten drei Jahre stetig und offen zu Tage tretenden Gold-Mankos ungestillt wurden. Der Thäter legte sofort nach seiner Verhaftung ein umfassendes Geständniß ab. Darnach war das bei ihm in der Wohnung Vorgefundene Geld, im Betrage von 23,000 Mark, das er zum Theil in Sparkassen angelegt hatte, sämmtlich gestohlen. Dieses Geld repräsentirt jedoch nur die Hütste des gestohlenen Gutes, da der Jnhaftirte von seinem Hehler, einem hiesigen Bijouteriewaaren - Fabrikanten, nur die Hälfte des Goldwerthes jedesmal erhalten hatte. Der Hehler ist nunmehr ebenfalls verhaftet worden und zwar auf der Reise, angeblich in Berlin. Sowohl der Dieb, wie auch der Hehler sind verheirathet und haben ihre Familien mit unglücklich gemacht.

Boikenheim, 16. Februar. Die diesjährige Haupt­versammlung des Vereins von Lehrern an den höheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau und des Fürsten- thums Waldeck findet am Mittwoch, den 9, Mai, in dem Bersammlungssaale der hiesigen Rcalschnle statt.

(H. M.)

Maittz, 17. Febr. Scharlach und Diphtheritis fordern noch immer neue Opfer. Der Familie Bittong in Nier- stein sind in einem Zeitraum von 8 Tagen drei blühende Kinder gestorben. Nunmehr liegen auch die Eltern und das vierte Kind todtkrank darnieder.

Bebra, 16. Februar. Gestern Nachmittag wurde im Röse'schen Saale hier der VerbandSlag der hessischen Darlehensvereine abgehalten. Den Vorsitz führte der Verbandsdirektor Herr Noll-Biengartes. Von den ver­handelten Gegenständen dürften nur zwei von allgemeinerem Interesse sein. Um die Güterschlächlerei zu bekämpfen, j wirb den Darlehensvereinen dringend empfehlen. sich dem Vorgehen des Kerspenhäuftr-Asbacher Vereine WM-

schließen, dessen Mitglieder sich bei einer Konventional­strafe von 300Mk. verpflichtet haben, von einem gewerbs­mäßigen Güterschlächter Freier und Häuser überhaupt nicht zu taufen bezügl. zu pachten. Nur bei möglichster Verallgemeinerung dieser Bestimmung sei eine Beschrän­kung des Unwesens der Güterschlächter möglich. Auch über wucherische Aussaugung der limbischen Bevölkerung seitens gewisser Geschäftsleute wurde lebhafte Klage er­hoben. Die Versammlung beschloß die Gründung eines Vereins, der es sich zur Aufgabe macht, alle bekannt werdenden Fülle des Wuchers zur Anzeige und straf­rechtlichen Verfolgung zu bringen. Eine Konimission, bestehend aus denHerren Landrath van Schleimtz-Hersfeld, Mühlenbesitzer Noll-Biengartes und Pfarrer Dr. Eichhorn- KerSpeuhansen wurde mit den Vorarbeiten und der Einberufung einer bezüglichen Versammlung betraut. Die weiter verhandelten Gegenstände eignen sich nicht zur Berichterstattung. H. M.

Zierenberg, 17. Febr. Ein wegen Diebstahls schon mehrfach vorbestrafter junger Mensch von hier hat m vergangener Nacht den Laden eines hiesigen Kaufmanns erbrochen und neben etwa 60 Mark aus der Ladencasse einen Posten verschiedener Waareubestände, wie Schutze, Jacken, Unterhosen, Tücher rc., entwendet. Der mit den ßoealitäten gut vertraute Dieb ist von der Straße aus durch das Kellerloch eingebi scheu und vom Keller aus durch eine in den Laden führende Fallthüre weitet gekommen. Er ist aber bereits verhaftet. Derselbe soll auch in voriger Woche bei einem anderen Kaufmann dahier einen Einbruch verübt haben.

Ottilie, das HeUenkind

oder:

Das GeheimLiß der schöne» MüLeri».

Zeitgemälde aus dem Ende des 16. Jahrhunderts »ea

Gustav Ä i e ti a ft.

(Fortsetzung).

Schau', und wenn mich die Müllerin so gern hätt' als sie nur grab' möcht, ich könnt' nicht ihr Mann werden. Ich fürcht' sie! Keine wird mein Weib als Du, Ottilie. Ich bleib dabei, wo Du hingehst, da geh' ich Dir nach!"

Nein, Burkhard!" rief nun Ottilie und ohne zu beachten, daß man sie unter dem Baume dort oben zum Essen erwartete, schritt sie zurück zu ihren noch unval- lendeteuMahdeu, während Burkhard sich nicht getraute, ihr zu folgen, so gebieterisch ward des Mädchens Blick, ihn von sich wehrend!Laß'mich, Du wirst nicht erfahren, wohin ich gehe," rief sie ihm noch zu.Nicht um meinetwegen sollst Du zum hermnirrenden Knechte werden. Sei glücklich auf Deinen! väterlichen Erde das K i n d der H'exe bracht' Dir nur den Zorn Deines Vaters und den Spott der Leute!"

Schmerzvoll Wanbte sich Burkhard zum Gehen. In seiner Seele brachten die Worte Ottiliens keine Wandlung hervor. Beschlossen blieb es in ihm, dem Mädchen nicht zu entsagen, ihr dereinst, und sollten Ungcgiach und Be­drängnis; auch noch so sehr die ebene Bahn zum Ziele hindern, seine Hand reichen.

Seine Pläne voll und mehr denn einmal sich noch umwendend nach der lieblichen Gestalt, schritt er wieder dem väterlichen Anwesen zu.

Dem heroischen Mädchen aber war noch mitten im Felde eine Begegnung auferlegt, welche geeignet war, ihr soeben mächtig erregtes Gemüth in noch heftigere Wallung zu bringen.

Es schritt die schöne Müllerin im allerbesten Putze auf dem Feldwege einher, der von ihrem Hofe an den Wiesen des Lenzenbaueru vorbei zum Hnuse des Letzt­genannten führte.

Die Müllerin hatte die Bewegung der beiden jungen Leute noch ganz wohl gesellen. Just war sie über die Schwelle ihres Hauses geschritten, als Ottilie und Burkhard sich tteiinteu, und nun, da Ottilie wieder allein stand auf der Wiese, konnte die Müllerin eben noch Burkhard in die Thüre seines väterlichen Hofes eintreten sehen. Beim Anblicke ihrer Nebenbuhlerin schoß ein Gefühl des Hasses durch die Brust der schönen Wittwe. Sie mußte sich gestehen, daß die arme Magd durch den Zauber ihrer Jugend und unschuldigen SMil* heit sie, die keltere, übertraf. Im brennenden Ver« langen nach dem Jünglinge reifte in der Seele des üppigen Weibes der Entschluß, jedes Mittel auszubieten, um Ottilie zu verdrängen. Sie, die reiche Frau, gab sich aber auch nicht dir geringste Mühe, beut atmen Hexenkinde" ihre Abneigung zu verbergen und ihr Ueber« gewicht weniger fühlen zu lassen. So trat sie, schimmernd im Glänze ihrer silbernen und goldenen Schnürketteil und Ringe, rauschend mit dem schwerseidenen Gewandt stolz und herrisch au die bescheidene Dirne heran und sprach mit rauhem Tone:

Es thut Dir noth, daß Du mir dem Burkhard nachlassest,, Du verflixtes Weibsbild! Ich1 sag' Dirs ein für allemal, ich leid's nicht, daß Du ihm nachgehest. Sein Vater hat's bestimmt, daß ich ihn kriegen soll und wir Zwei, der Vater und ich, werbend schon noch zuwegen bringen, daß Du uns nicht schaden kannst Du und Deine Mutter, die Hex'! Ja, schätz mich nur groß und frech an, man wird Euch das Hand­werk lMtz!"