L
5) ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendes ErziehungsgÄd, bezw. gesetzliches Waisengeld aus Staats- oder Reichs- fvuds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht steht.
Nr. 477. Durch die Organe der Ortspolizeiver-
waltung unter Zuziehung des Aichtechnikers, Herrn Uhrmacher Orth hier, werden die technischen Revisionen im Jahre 1888 an folgenden Orten zu gebenen Terminen ausgeführt werden.
den dabei
ange-
1) In
2) „
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
H)
12)
14)
10)
16)
17)
18)
19)
20)
21)
22)
28)
24)
Bei
ff
ff ff
u
M
ff ff n
#i rf n rr ff
ff
if
der Gemeinde Oberzell
am
ff
Oberkalbach
W
ff
Heubach
rf
fl
Reinhards
ff
ff
ff
Uttrichshausen
ff
ff
ff
Uerzell u. Klesberg
i *
ff
Sarrod
ff
ff
Kerbersdorf
f!
ff
Eckardroth u. Ahl
f<
st
ff
Herolz
ff
ff
Sannerz
«
ff
ff
Gundhelm
fr
ff
Marborn
ff
ff
Seidenroth
ff
ff
ff
Bellings
ff
ff
ff
Hohenzell
*
ff
ff
Weiperz
ff
ff
ff
Breunings
ff
ff
ff
Neuengronau
ff
f/
ff
J°ss°
ff
ff
MottgerS
ff
ff
ff
Marjoß
ff
ff
Züntersbach
V
14.
17.
21.
24.
28.
4.
11.
14.
18.
21.
25.
28.
2.
9.
12.
16.
19.
23.
26.
80.
März
April
ff
Mai
ff ff
rr
rr
ff
ff
Juni
„ „ „ Weichersbach „ 2. Jum
_.. der technischen Revision erstreckt sich die Prüfung auf die Richtigkeit der Maaße innerhalb der für den Verkehr zugelassenen Grenzen, auf die vorschriftsmäßige Beschaffenheit der im Verkehr befindlichen Gewichte und Maaße rc. und auf die gehörige Stempelung derselben in Gemäßheit der Maaß- und Gewichtsordnung. Un- vorschriftsmäßige Gewichte und Maaße werden confiscirt, amh tritt auf Grund des § 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs Bestrafung der Besitzer von solchen Gewichten rc. ein. Es empfiehlt sich daher, daß Maaße, Gewichte und Waagen, deren Richtigkeit zweifelhaft erscheint, zuvor zur aichamtlichen Prüfung gebracht werden.
Die Herren Bürgermeister der odeugenannten Orte wollen diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zur Kenntniß der Gewerbetreibenden bringen.
Schlüchtern, den 23. Januar 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Durch die Güte eines Mitgliedes des Kreisausschusses erhalten wir Kenntniß von einem Anschreiben, welches
der Herr Landrath an den Letzteren erlassen hat. Bei dem großen und allgemeinen Interesse, welches die darin behandelte Frage einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Kreis-Viehvcrsicherung für den Sireis hat, glauben wir im Sinne unserer Leser zu handeln, wenn wir die betreffende Vorlage nachstehend zur öffentlichen Kenntniß bringen.
An
sämmtliche Mitglieder des Kreisausschuffes.
Da die von dem Kreisausschusse wiederholt beantragte Ausscheidung des Kreises Schlüchtern aus der Provinzial-Viehseuchen-Versichernng bei dem Widerspruch des KommnnaUandtags nicht zu erreichen ist, habe ich es für angezeigt erachtet, der Frage einer allgemeinen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Kreisviehversicherung selbst- ständig näher zu treten, und das anliegende Siatut entworfen. Indem ich um eingehende Prüfung desselben, womöglich unter Zuziehung einsichtiger Ortsvorstände, Oeconomen rc. Ihres Bezirks bitte, sehe ich Ihrer gutachtlichen Aeußerung darüber evtl. geeigneten Abänderungsvorschläge ergebend entgegen.
(gez-): N o t h.
Statuteu-Entwurf
über gegenseitige Versicherung von Rindvieh und Pferden im Kreise Schlüchtern.
8 1.
Der Kreis gründet eine gegenseitige Kreis-Viehver- sicherungsanstalt für sämmtliche Rindviehbesitzer des Kreises zur gegenseitigen Versicherung ihrer Verluste an Rindvieh (u. Pferde) durch Krankheit oder Unglücksfälle nach Maaßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
§ 2.
Der Eintritt der einzelnen Rindvieh- (u. Pferde-) Besitzer in die gegenseitige Kreisversicherung für Rindvieh (u. Pferde) ist freiwillig und erfolgt schriftlich gemäß des vom Kreistag zu erlassenden Reglements. Die gegenseitige Kreisviehversicherungsanstalt wird eröffnet, sobald mehr als ein Viertheil des sämmtlichen im Kreise vorhandenen Rindviehs der Versicherung beigetreten ist; dieselbe wird geschlossen, sobald weniger als ein Viertheil des gesammten Rindviehbestandes des Kreises der Versicherung angehören. Beginn und Schluß der Kreis- viehversicherung wird vom Kreisausschuß mindestens 3 Monate vorher im Kreisblatte bekannt gemacht.
§ 3.
Die gesammte Verwaltung der gegenseitigen Kreisviehversicherungsanstalt übernimmt der Kreis auf seine Kosten.
8 4.
Die Versicherung umfaßt jeden Schaden, welchen der Versicherte bei Tod oder Schlachtung des versicherten Rindviehes (Pferde) erfährt, sofern das Fleisch des versicherten Thieres zum menschlichen Genuß ganz oder theilweise für untauglich erklärt wird.
§ 5.
Die zu gewährende Entschädigung beträgt 75 «/»des erlittenen Schadens. § 4.
8 6.
Keine Entschädigung wird gewährt:
a) für Rindvieh im Alter über 15 Jahre,
b) für Kälber im Alter unter 3 Monate,
c) für Verluste durch Lungensenche, welche vom Kommunalverband des Regierungsbezirks Cassel vergütet werden,
d) für Rindvieh, welches anderweitig versichert ist, e) für Verluste, welche durch grobe Fahrlässigkeit, des Besitzers oder durch Uebertreten gesetzlicher oder polizeilicher Vorschriften des Besitzers veranlaßt sind.
8 7.
Die Entschädigung wird aus der Kreiskasse sofort nach ihrer Feststellung dem Besitzer ausgezahlt.
8 8.
Die Summe der gezahlten Entschädigungen wird von dem Kreisansschussc alljährlich auf sämmtliche, der Versicherung beigetretener Rindviehbesitzer des Kreises nach Maaßgabe ihres Viehbestandes, wie solcher durch die alljährliche amtliche Viehzählung im Monat November ermittelt ist, in der Weise repartirt, daß
a) Rinder im Alter unter 1 Jahr 1 Theil,
b) Rindvieh im Alter von 1—3 Jahren 2 Theile,
c) Rindvieh im Alter über 3 Jahre 3 Theile zu zahlen haben.
Die Einziehung der repartirten Versicherungsbeiträge erfolgt durch die Ortsvorstände alljährlich einmal in Gemeinschaft mit den gesetzlichen Viehseuchengeldern.
8 9.
Der gesammte Geschäftsbetrieb der gegenseitigen Kreisviehversicherung, nementlich das Verfahren über Eintritt und Austritt aus der Versicherung, Anmeldung und Feststellung von Verlusten und Entschädigungsgeldern, Einziehung der Beiträge, Auszahlung der Entschädigung rc. wird durch ein vom Kreistag zu erlassendes und im Kreisblatt bekannt zu machendes Reglement geregelt, welches für alle Theilnehmer der Kreisversicherung rechtsverbindlich ist.
8 10.
Ueber alle Streitigkeiten zwischen den Versicherten und der Versicherungsanstalt entscheidet der Kreisansschuß endgültig mit Ausschluß des Rechtsweges.
8 11.
Von den zu gewährenden Entschädigungen sollen alljährlich 3 % Zuschlag erhoben und zur Bildung eines Reservefonds verwandt werden, welcher nach Bestimmung des Kreistags seiner Zeit an erster Stelle zur Deckung der zu gewährenden Entschädigungen zu verwenden ist.
Schlüchtern, den.......
Der Kreistag.
Die Braudensteiner Fehde. XVII.
D es Schneiders Hetnz Ansage.
Auf Bedroh Heinz, Schneider, sagt an:
Ich bin mit Pürtel, Schneider, ausgeritten am Freitag, und Samstag gen Bamberg gekommen. Wir sind dreiviertel Stunde allda geblieben und haben in des Bürstenbinders Haus gegessen, das Geleit genommen und haben reiten wollen zu den 14 Nothhetsern. Als wir vor Güßbach hinaus gekommen, haben uns drei Reiter angeritten. Wir haben uns gerechtfertigt, darnach über eine Weile haben sie uns gedrungen zu geloben, mit ihnen zu reiten. Wiewohl wir uns des gewehrt und den Geleitsbrief gezogen und uns darauf beschützt haben, hat es doch nichts geholfen und die Reiter haben gesagt: „Wir können nil lesen, irren unß an deine Briff nit, sundern Reit mit, wir wollen euch die prukel nemen Und Reiten lassen." Aber alsbald wir durch den Main gekommen, hat man uns die Beutel abgegürtet und uns genöthigt weiter zu reiten, und haben uns nicht wollen ziehen lassen. Also sind wir geritten den Tag und die Nacht seltsame Wege bis gegen Tag. Sind wir gekommen zu einem Wasserhaus. Da haben wir absteigen müssen und über die Brück hinein gehen und darnach über eine Schlagbrücke in tin Schloß. Darnach sind wir in ein Gewölbe im Thurm geführt, darinnen wir in großer Unlust wegen des Ungeziefers haben liegen müssen. Und als wir am Sonntag früh dahin gekommen, hat man uns angesprochen um Schätzung. Haben wir unsere Armuth und daß wir Handwerksleute seien, angezeigt. Doch haben wir zu unserer Entledigung gesagt, wir wollten Freund und Feind anrufen um 200 Gulden, uns zu lösen. Darnach sind wir gefomme.it auf 400 Gulden, haben aber keine gütige Antwort bekommen, also daß der Höhere der Reiter und der in der grünen Kappen weggeritten sind. Sie sind von Montag darnach außen geblieben bis über acht Tage, und haben dann abermals Schätzung begehrt und uns so bedroht, daß wir 600 Gulden geboten. Aber alles Anzeigen unserer Armuth hat nicht helfen wollen, sondern sie haben zuerst 2000 Gulden gefordert, und sind am Ende bis auf 1200 Gulden gekommen. Da erst haben sie uns unsere Gefangenschaft gelindert, dem Pürtel-eine Kette an einem B«in und mir eine Kette an rinn» Arm. Nachfolgend h«t malt uns Licht ins Gefängniß gegeben, und ein
Schreibzeug und Papier. Da hab ich das Schreibzeug angesehen, ob es nicht Wappen oder Wahrzeichen hätte, und daran gefunden ein durch ein Kreuz in 4 Felder getheiltes Schild. Und dieweil wir den Schild allda gefunden, haben wir das Gewölbe des Gefängniffes oben auch angesehen und an drei Orten oben im Gewölbe solche Zeichen gesehen.
Als der Brief geschrieben, haben sie mich mit verbundenen Augen herausgeführt. Ich glaube das Haus und die Personen zu kennen, wenn ich sie sehe. Darnach haben sie mich auf den Weg gewiesen, damit ich her gen Nürnberg käme, wie ich im Verspruch gelobt, und habe die Schätzung genommen und mit drei andern an den Ort, so ich beschieden, getragen. Und als ich zu Ebenhausen gegessen und mir nichts hatte merken lassen und in. die Kapelle zum heiligen Kreuz am Mittwoch gekommen und allda mit meinen Gesellen gewartet, sind die Thäter getommen. Aber der Pürkel ist nicht allda gewesen. Der ist erst geholt in der Nacht, wir haben dann das Geld heraus gegeben und sind von bannen gezogen.
Als wir zu Gerolshofen gekommen, hab' ich allda gefunden zwei Nürnberger, Kerling, Knecht und Kellner, den Krämer bei der Fleischbrücke, die mich gekannt und zum Theil die Geschichte gewußt haben. Aber ich habe sie gebeten, nicht davon zu reden, aber gleichwohl hat der Wirth gesagt: „Dürft euch nicht fürchten, habt ihr nicht Geld, so will ich euch leihen." Auch hat er sich erboten, uns vor Tag auszulassen, wie er gethan vier Stunden vor Tags, und ist selbst mit einer Laterne mit uns gegangen und hat uns auf den rechten Weg gewiesen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kronprinz wird nach eingegangener offizieller Mittheilung aus San Remo Anfang Mai zurückkehren, um der Hochzeit seines Sohnes, des Prinzen Heinrich, beizuwohnen. So lautet kurz und gut eine Depesche vom 21. Januar an die A. Z.
Lieg«itz. In Liegnitz herrscht der Typhus. Bis zum Sonntag waren 484 Erkrankungen und 21 Todesfälle gemeldet. Im städtischen Krankenhaus liegen 171 Kranke.
Maiuz, 23. Jan. Als eine große Ueberraschung wird, wie Mainzer Blätter mitthrile», an den 8 Carnevals-
tagen aus einigen städtischen Brunnen statt Wasser Wein laufen. Derselbe wird das Jubiläumsgeschenk der hiesigen Weinhändler sein. Ferner soll auf dem Festplatz der Prinzengarde ein großer Ochs am Spieß gebraten werden. (O. Z.)
Tages-Ereignisse.
Schlüchtern, 27. Januar. Jetzt, wo so viele amerikanische Oefen in unserer Stadt angcfchafft werden, ist es wohl Zeit daran zu erinnern, daß der erste Erfinder der amerikanischen Oefen ein geborener Schlüchtern« ist. Es ist ein Mann Namens Ohm, seines Zeichens Spengler, der älteren Leuten noch bekannt sein wird. Er war schon hier ein sogenannter politischer Kopf. Die Tüftelei ging ihm über die Spengler«, und so legte er sich in Amerika auf allerhand Verbesserungen, wodurch er, wie berichtet wird, die ersten Grundlagen zum sogen, amerikanischen Ofen gab. Wie amerikanisch! Zeitungen berichteten, starb er vor einigen Jahren, indem er durch ein Paar durchgehende Pferde lebensgefährliche Verletzungen erhielt, drüben über dem Wasser, ohne seine Vaterstadt je wieder gesehen zu haben.
— Am Dienstag nach Schluß der Redaction em- getroffen: Schlüchtern, 24. Januar. Am Sonntag Abend hatten wir wieder das Vergnügen, unsern Dilettanten zuzuhören. Auch dieses Mal hatte sich eine ansehnliche Menge Zuschauer eingefunden, welche sich an ® ben Ausführungen und Leistungen zu ergötzen suchten, worin sich denn auch wohl Niemand getäuscht fühln- Bei der bekannten Geschicklichkeit der Dilettanten, welch! schon des Oefteren besprochen wurde, wäre eine näher! Besprechung über den Verlauf des Theaters übersiüßig- jedoch können wir nicht umhin, der wundervollen, berauschenden Stimme Fräulein Rothschilds Erwähnung zu thun. Bei dieser mit den sanften Tönen der hiesige" Mujik-Capelle sich verschmelzenden Stimme, mußte ma« sich unwillkürlich fragen, ,ob nicht diese einer Künstlerin eigen ? — Und so können wir in Anbetracht der Thal sache, daß die beiden Aufführungen zum ersten Mal! gegeben, diese als recht gelungen bezeichnen. Zu>" Schluß fand, wie seither auch, ein Tanzkränzcheu statt welches das tanzlustige Volk noch in gemüthlichem Be" sammensein hielt und dem Wirth, Herrn Gianazio, aM Hände voll zu thun gab, um all die durstigen Kehl!« zu befriedigen.