Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen oes Kreises Schtuchtern.
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Samstag, neu 28. Januar
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Viele unserer Leser werden die Vertheuerung, welche! der Branntwein in letzter Zeit erfahren hat, mehr als! eine Wohlthat für unsere Gemeinden betrachten, denn als Nachtheil. Nur für denjenigen erscheint dieselbe als ein Unglück, der das Bedürfniß hatte, seine müden Lebensgeister täglich durch einige Äännchen Branntwein aufzufrischen. Wer seinen Körper an eine derartige regelmäßige Zufuhr verdünnten Kartoffelfusels gewöhnt hatte, dem fehlt natürlich etwas, seitdem der höhere Preis des Branntweins ihn nöthigt, täglich ein Künnchen oder mehr seinem durstenden Magen abzusparen. Offen gestanden, wir fühlen Mitleid mit solcher zwangsweisen Nüchternheit und möchten gern allen alten Zechern be< hüt stich sein, ihren täglichen Bedarf an Spiritus ebenso billig und ebenso gut wie bisher über die Binde zu schütten. Leider sind die alten Götter Bachus und Gambrinus längst gestorben, und es würde daher wenig nützen, wenn man vor ihren Altären um gütige Be- scheerung eines Fäßchen kräftigen Kornbranntweins beten wollte. Ebenso wenig giebt es heute in unserer nüchternen Zeit noch Quellen, aus denen, wie in der Mährchenzeit ein solider Branntwein unentgeltlich zur Erfrischung alter durstiger Seelen Hervorsprudelte. Wir müssen uns daher nach anderweitigen Mitteln umsehen, wenn wir dem Herrschenden Durst nach billigem Branntwein abhelfen wollen.
In dieser Verlegenheit fallen uns unsere biedern deutschen Brüder, die Schwaben ein, von denen die Sage geht, daß sie erst mit 40 Jahren zu Verstand kommen, also erheblich später, wie im übrigen Deutschland, wo der Verstand jetzt theilweise schon recht früh anfängt. Namentlich soll in gewissen mitteldeutschen Landstrichen in der Nähe des Spessarts, der Rhön und des Vogelsberges das Verständniß für Branntweintrinkeu häufig schon in den Kinderjahren aufthauen. Nmsomchr wird es unsere Leser überraschen, wenn sie hören, daß die Herren Schwaben drunten in Württemberg diesmal der jetzigen Branntweinnoth gegenüber etwas früher auf- gestanden sind als sogar unsere verehrten sächsischen Landsleute. Sie haben offenbar die neue Branntweinsteuer längst vorausgesehen und schon seit Jahren dafür gesorgt, daß ihre Magensohle jetzt nicht trocken zu stehen braucht, sondern immer einige Zoll über Pegelhöhe mit Spiritus gefüllt ist.
o giebt es billigen Branntwein?
Sie sind nämlich auf den klugen Einfall gekommen, ihren Spiritus nicht mehr aus Kartoffeln und Korn, sondern aus allerlei anderen nützlichen Sorten von Obst und Beeren herzustellen, welche noch nicht der bösen Spiritussteuer unterworfen sind, und haben es allmählig dahin gebracht, einen Obst- und Beerenwein zu produziren, der den besten Branntwein weit übertrifft. Er ist nämlich erheblich billiger als Branntwein, viel gesünder und wohlschmeckender als jener und dabei ebenso st a r k. Man kann deshalb in Schwaben für dasselbe Geld einen angenehmen Liter Obstwein trinken, wie in Hessen ein Kännchen Branntwein, man kaun, wenn es nöthig ist, sogar einen ebenso gründlichen Rausch antrinken wie im Branntwein, aber man kriegt niemals den häßlichen Katzenjammer, keinen verdorbenen Magen und keinen wüsten Kopf am andern Morgen, wie es beim Branntwein nicht ausbleibt, wenn man am Abend mal über die Stränge haut. Wer nun heute ins Schwabenland hingeht, wo gearbeitet wird, auf den Werkstätten, wo gezimmert und gemauert wird, oder an die Landstraßen, wo Steine geklopft werden — überall findet man den schwäbischen Arbeiter gemüthlich und lustig mit seiner Flasche Obstwein beschäftigt, und wenn dann Schluck auf Schluck dmch die Kehle rollt, so geht die Arbeit nochmal so leicht.
Deshalb möchten wir allen durstigen Kehlen im Bereiche Schlüchtern empfehlen, bei der jetzigen Brannt- weinthenerung es ausnahmsweise mal so zu machen wie die Herren College« in Schwaben, und sich einen guten kräftigen Obst- und Beerenwein zuzulegen an Statt des theuer gewordenen schlechten Branntweins.
Ja, den Versuch wird Jeder gerne machen, aber vielleicht wissen Viele nicht, wie es anzufangen ist. Das Rezept ist einfach und billig, ein Jeder kann sich eine Spiritus-Brennerei selbst anlegen. Es gehört dazu nur ein reines Faß von ca. 50 Liter Inhalt, 10—15 Liter Saft von Aepfelu ober Birnen, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Schlehen rc. und 10—20 Pfd. billiger Zucker. Alles wird zusammen- gethan in das Faß und bis Weihnachten gühren gelassen — dann giebt es 50 Liter ausgezeichneten Obstwein zum Preis von höchstens 15—20 Pfennigen pro Liter, bei dem auch der größte Murrkopf fröhlich wird. Wers nicht glauben will, der mags probiren!
Namentlich möchten wir die Herren Bürgermeister des Kreises, die doch vor Allem auf ein gutes Getränke halten sollen, bitten, mal den Versuch zu machen; ebenso die Herrn Pfarrer und Lehrer, die Herrn Förster, die die billigen Waldbeeren haben, alle Rentiers und sonstigen Freunde eines guten Trunkes und endlich auch alle Gewerbetreibenden, Bauern und Handwerksleute! Und wenn im nächsten Jahre nach Weihnachten der Wein überall gut gerathen ist, ban» wollen wir alle zusammen ein großes Trinkgelage halten, und wer die beste Sorte hat, bei der bleiben wir und der Fabrikant kann zur Belohnung das leere Faß als Prämie mit nach Hause nehmen, das wird gewiß ein vergnügter Tag werden!
Zum Schluß nach dem Scherz noch ein ernstes Wort! Jeder, der unser Volk lieb hat, namentlich denjenigen Theil desselben, welcher vom Tagelohn lebt und häufig gegen die Unbilden der Witterung, zur Verhütung von Erkältung, Krankheit und Müdigkeit eines guten kräftigen Schlucks bedarf, der helfe mit uns ernstlich dazu beitragen, den schlechtenBranntwein- fusel durch einen guten starken Obstwein — nicht den gewöhnlichen sauren Aepfelwein, der thut es nicht — allmählig ersetzen. Dann wird die jetzige Branntweinnoth von selbst verschwinden, und bald jeder Arbeiter in der Lage sein, sich an einem guten, kräftigen und wahrhaft gesunden billigen Schluck zu stärken. Und wenn gar ein Destillateur auf den guten Gedanken kommen sollte, die Fabrikation von Obst? und Beerenwein eu gros und gewerbsmäßig zum Verkauf zu betreiben, so würde er, wenn er wirklich gute Waare liefert, bald die Erfahrung machen können, daß trotz aller sog. schlechten Zeit noch immer ein guter Gewinn sich erzielen läßt, und daß das Geld, wenigstens in diesem Fall, auf der Straße lag.
Aber ohne Zucker geht es nicht! -^ sonst giebt es dünne, saure Waare. *)
*) Anmerkung. Die Broschüre „Die Obstweinbereitung von Dr. Barth-Rujach" (1 Mk.) halten . wir jederzeit vorräthig.
Die Redaktion.
Die neuen Bedingungen in Betreff der Aufnahme von Soldatenwaisen in die Anstalten des großen Mili- tair-Waisenhauses in Potsdam oder auf Kosten des letzteren in andere Erziehungs-Anstalten werden hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel, am 15. Januar 1888.
Der Negierungs-Präsident. In Vertr.
Bedingungen, unter welchen die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militair Waisenhauses im Allgemeinen verliehen werden.
Die Wohlthaten, welche die obige Stiftung b c dürftig e n, elternlosen und vaterlosen Soldaten- waisen, die während des activen Militairdienstes des Vaters bei Preußischen oder unter Preußischer Militair- verwaltung stehenden Truppentheilen ehelich geboren sind, oder deren Vater als Soldat bei diesen Truppentheilen gestorben ist, gewährt, bestehen:
A. in der Aufnahme in eine ErziehungsAnstalt,
B. in der Bewilligung eines Pflegrgeldes. A. Aufnahme.
1) Kinder im Alter vom zurückgelegten 6ten bis zum 12ten Lebensjahre können, wenn sie ganz gesund sind, im Militair-Knaben-Waisenhanse zu Potsdam, im Militair-Mädchen-Waisenhausc zu Pretzsch, — Kinder katholischer Konfession in der katholischen Erziehungsanstalt „Haus-Nazareth" in HöJcr — untergebracht werden, soweit der Raum und die Mittel es gestatten.
2) Die Knaben finden zu Ostern undzuMich a- elis, die Mädchen nur zu Ostern jeden Jahres Aufnahme.
3) Die Kinder, deren Aufnahme genehmigt worden ist, werden zunächst in die Anwärterliste eingetragen. Die Auswahl der zu dem nächsten Termine Aufzu- nehmenden aus der Zahl der als berechtigt und berück
Amtlicher Theil.
sichtigungswerth zu dieser Wohlthat ausgezeichneten Kinder erfolgt nach Maaßgabe der militairischen Ver- dienstlichkeit der Väter und der Bedürftigkeit der Familien, unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und thunlicher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.
4) Soldatenwaisen, für welche das gesetzliche Waisen- geld aus Staats- oder Reichsfonds zahlbar ist, finden mir unter der Bedingung Aufnahme, daß der Betrag dieses Waisengeldes für die Dauer des Aufenthaltes in der Anstalt von dem auf den Monat der Aufnahme folgenden Monate (in der Regel 1. Mai oder 1. November) ab als Erziehungsbeitrag an die Haupt-Mili- litair-Waisenhaus-Kasse in Berlin abgeführt wird.
5) Wenn solche Kinder Aufnahme sieben, für welche Erziehungsgelder aus dem Reichsinvaliden- oder Kaiserlichen Dispositionsfonds gezahlt werden, so hört diese Zahlung an die Mütter bczw. Vormünder rc. ebenfalls mit dem Monat der Aufnahme auf und erfolgt von da ab an die Haupt-Militair-Waisenhaus-Kasse.
L. Pflegegeld.
1) Das Pflegegeld wird auf jedes dazu angemeldete Kind — wenn die Etatsmittel es gestatten — von dem Monate ab bewilligt, in welchem das mit den nöthigen Beweisstücken eingegangene Gesuch als berücksichtigungs- werth anerkannt ist und bis zum vollendeten 14. Lebensjahre der Kinder oder bis zu ihrer etwaigen Aufnahme in eine Erziehungsanstalt gezahlt.
2) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen mit Rücksicht darauf, ob die Kinder elternlos oder vaterlos sind, als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ernährung und Bekleidung der Kinder und daher niemals für eine rückliegende Zeit.
3) Sobald für die Kinder das gesetzliche Waisen- geld oder ein anderweites Erziehungsgeld aus Staatsoder Reichsfonds bewilligt wird, hört die Zahlung des etwa bereits angewiesenen Pflegegeldes für Rechnung
des Militair-Waisenhauses von dem Monate der Zahl- barkeit jenes Erziehungsgeldes ab auf.
Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre der Kinder hört die Fürsorge des Waisenhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder der gesetzlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu.
Anmerkung. Die Anträge auf Unterbringung der Militairwaisen in den Erziehungs-Anstalten, ober auf Bewilligung eines Pflegegeldes sind an das Direktorium des Potsdam scheu großen Militair-Waisenhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen:
1) Die Militairpapiete des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, wann, wie lange und bei welchen Truppekitheilen des stehenden Heeres derselbe gedient hat, ob derselbe Feldzüge mitgemacht und sich dabei ausgezeichnet hat bezw. verwundet ist, oder ob derselbe als Invalide anerkannt worden ist.
2) die Sterbeurkunde des Vaters, und wenn auch die Mutter todt ist, die Sterbeurkunde der Mutter.
3) die Geburtsscheine der betreffenden Kinder unter , 14 Jahren.
4) ein amtliches Dürftigkeitsattest
Zand, wenn für Kinder verstorbener K.riegsinval iden, Gensdarmen, Wall- m (e i st e r, Z e u g f e l d w c b e l rc. oder für s a l ch e S<^ldatenwaisen,derenVätcralsver- sorgungsb e rechtig te MilitairS ei nie. Anstellung im Civi ldienste gefunden hatten, ein Pflegegeld nachgesucht wird.