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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Amtlicher Anzeiger ^^

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post Le- ~ . -< zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei SCt5|Blö^I Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7 ’

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage”

Zernsprech-klnschlutz Nr. 8

Nr. 185. (Zweites Blatt). Donnerstag, den 18. Dezember 1913.

Wanderlager and Mittelstand.

Die jüngste Novelle zur Gewerbeordnung, die von der Reichsregierung dem Reichstage vorgelegt worden ist, bezweckt bekanntlich auch eine Einschränkung der Wanderlager, deren Zulassung in Zukunft durch die Landeszentralbehörden von der Erlaubnis der zuständigen Behörde soll abhängig gemacht werden können. In der Beratung dieser Vorlage, die am 27. November im Reichstage stattfand, gab der Ver­treter der Reichsregierung zu, daß die Wanderlager zu Mißständen geführt hätten, die dringend der Ab­hilfe bedürften. Von einem Verbote der Wanderlager im allgemeinen habe man abgesehen, weil sie unter gewissen Voraussetzungen einem wirtschaftlichen Be­dürfnisse entsprächen. Neben den wirtschaftlich berech­tigten und einwandfrei betriebenen Wanderlagern gebe es aber auch andere, die dem unlauteren Wett­bewerbe huldigten, und die Ueberhandnahme gerade dieser Wanderlagerbetriebe machten ein Eingreifen der Gesetzgebung nicht nur im Interesse der seßhaften Gewerbetreibenden, sondern auch der Käufer not­wendig, die vielfach unter den unreellen Maßnahmen der Wanderlager zu leiden hätten. Von Seiten der Wortführer der Konservativen, des Zentrums und der Nationalliberalen im Reichstage wurden diese Ausführungen des Vertreters der Regierung als durchaus zutreffend erklärt und die Wanderlager im allgemeinen als eine recht unerfreuliche und entbehr­liche Ergänzung des stehenden Handelsgewerbes bezeichnet, deren gänzliches Verbot wünschenswert sei. Der Vertreter der freisinnigen Partei glaubte die Notwendigkeit der Wanderlager in gewissen Fällen, nämlich dort, wo das stehende Kleingewerbe nicht in der Lage sei, den Bedürfnissen der Kundschaft zu genügen, anerkennen zu müssen. Einzig und allein der sozialdemokratische Redner war es, der sich zum unbedingten Befürworter der Wanderlager aufwarf, wohl eingedenk der kurz vorher von seinem Partei­genossen Peus abgegebenen Erklärung, wonach die Sozialdemokratie es für „kein Unglück" ansieht, wenn zahlreiche kleine Mittelstandsexistenzen verschwinden würden. Dieser notorischen Feindschaft der „Genossen" gegen den Mittelstand gegenüber wiesen die Vertreter der Konservativen, des Zentrums und der National­liberalen nachdrücklich auf die wachsende Notwendig­keit hin, gerade den seßhaften Mittelstand gegen die unlautere Konkurrenz der Wanderlager, die nicht nur das Publikum zu ganz überflüssigen Ankäufen

verleiteten, sondern auch zumeist einen unsagbaren, von ihnen selbst erst aus Ramschverkäufen.oder Kon­kursen erworbenen Schund an den Mann zu bringen suchten, zu schützen. Diese Notwendigkeit liegt be­sonders in den kleineren Städten vor, wo die Wander­lager den angesessenen Kaufleuten den größten Schaden zufügen.

Der Vertreter der Konservativen, Graf von Carmer-Zieserwitz, machte auf die Statistik der Wander­lager aufmerksam, die eine erhebliche Zunahme der letzteren aufweise. Von 1900 bis 1910 sind in den Städten von 2000 bis 10 000 Einwohnern die Wander­lager um 60 Prozent gestiegen, in den Städten von 10 000 bis 50 000 Einwohner gar um 80 Prozent. Auch die jetzt bekannt gewordene Statistik der Wander­lager für das Jahr 1911 läßt ein weiteres Ansteigen der Zahl der Wanderlager gerade in den kleineren Städten erkennen. So sind die Wanderlager in den Städten mit 2000 bis 10 000 Einwohnern von 314 im Jahre 1910 auf 847 im Jahre 1911 gestiegen. Das beweist zur Genüge, daß die Wanderlagerinhaber keineswegs ohne Verdienst arbeiten, und danach läßt sich auch der Schaden berechnen, den sie dem seßhaften Kaufmannsstande zufügen. Ist doch die Angabe eines Sachverständigen unwidersprochen geblieben, daß ein einziges Wanderlager an einem kleineren Orte imstande sei, den Verdienst der eingesessenen Kaufleute für ein ganzes Jahr illusorisch zu machen! Insgesamt sind die Wanderlager allein in den 6 Jahren von 1906 bis 1911 von 558 auf 1092, also auf fast das doppelte gestiegen. Das Ergebnis ihrer Besteuerung ist in dieser Zeit von rund 89 000 auf 56 000 Mark angewachsen. Daß in dieser Summe ein Ersatz für die pekuniären Schädigungen des reellen Mittelstandes gegeben sei, wird wohl schwerlich jemand behaupten wollen.

Man wird demnach der Forderung der rechtsge­richteten Parteien im Reichstage, daß Wanderbetriebe nur da zugelassen werden sollen, wo ein wirkliches Bedürfnis dafür besteht, im Interesse des Kleinkauf- manns und Kleingewerbetreibenden, wie im Interesse des kaufenden Publikums nur zustimmen können. Die negative Vorschrift des vorliegenden Gesetz­entwurfes, wonach die Erlaubnis zur Errichtung eines Wanderlagers nur soll versagt werden dürfen, wenn ein Bedürfnis zur Veranstaltung nicht vorliegt, ist kaum der richtige Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es wird notwendig sein, die Vorlage derart umzugestalten, daß ein wirklicher Schutz des Mittelstandes gegen die

unlautere Konkurrenz der Wanderlager zu Wege gebracht wird.

Eingesandt.

(Unter Verantwortung des Einsenders.)

Kaufet zu Hause!

Jede Mark, die bei den bevorstehenden Einkäufen zu unserem teuern ch r i st l i ch e n Weihnachtsfest von deutschen Landleuten jenen hansabündlerischen Gewerbetreibenden in der Großstadt ausgezahlt wird, trägt dazu bei, den Zufluß zur Kriegskasse dieses Hansabundes zu verstärken, welcher nach zahlreichen Kundgebungen einzig und allein den Zweck verfolgt den agrarischen Einfluß auf unsere Ge­setzgebung zu beseitigen, die deutsche Land­wirtschaft noch mehr als bisher ihrer Mitwirkung bei Verteilung der Steuerlasten und des Schutzes der nationalen Arbeit zu berauben.

Landwirte, die bei jenen großstädtischen Hansa- bündlern Einkäufe machen, stärken damit nicht nur die schärfsten und mächtigsten wirtschaftspolitischen Feinde ihrer Berufsinteressen, sondern auch die großstädtischen Steuereinkünfte auf Kostender engeren Heimat. Wenn sie da­gegen der dringenden Bitte und Mahnung folgend ihre Einkäufe zum Christfest bei den deutschen Ge­werbetreibenden ihres Heimatortes besorgen, dann können sie damit solchenGewerbetreibenden helfen, öieihrerseitsauchdemLandmann wieder den Lohn seiner harten Arbeit gönnen, die nicht gleich jenen Großstadt­liberalen und Hansabündlern über „Brot und Fleischwucher" der Agrarier zetern. Der Landmann stärkt ferner damit zugleich die Kaufkraft der benachbarten Geschäftsleute für die länd­lichen Erzeugnisse, die Lanöleute st ä r k e n dann die Steuerkraft ihrer Gemeinde, ihres Heimatkreises und nützenso sich selber doppelt.

Von diesen rein praktischen Gesichtspunkten aus sollten unsere Landwirte draußen im Lande der Weihnachtsparole folgen: Kaufet zu Hause!

Wenn sie ferner bei diesen Einkäufen das tun, was sie in den großstädtischen Geschäften stets tun müssen: ihre Einkäufe baar bezahlen, dann werden sie in der Heimat nicht teuerer, aber vielfach bester bedient werden als von den Großstädten, die mit sehr viel höheren Geschäftsunkosten rechnen müssen. Darum noch einmal: Kaufet zu Hause und Kaufet gegen Vaarzahlung. D—n. H.

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