Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 174. Freitag, den 5. Dezember 1913.
Bus der Heimat.
Firmenstempel sorgfältig aufbewahren!
In der Güterabfertigungsstelle Hannover-Nord wurden die Beträge für zahlreiche Nachnahmesendungen, die eine Firma in Hannover abgesandt hatte, an zwei ihrer Buchhalter gegen Quittung ausgezahlt. Die Quittungen enthielten die gedruckte Unterzeichnung der Firma und außerdem zum Teil die mit Tinte ausgeführte Namensunterschrist des Inhabers, zum Teil auch nur einen Stempelabdruck, der den Namen desFirmeninhabers zeigte. Es stellte sich später heraus, daß die Unterschriften von den Buchhaltern gefälscht waren, die auf diese Weise den Geschäftsinhaber um mehr als 3000 Mark betrogen hatten. Dieser verlangte vom Eisenbahnfiskus Rückzahlung dieser Summe, weil die Güterabfertigungsstelle seinen inzwischen entlassenen und bestraften Buchhaltern die Nachnahmebeträge ausgezahlt habe, ohne sich zu vergewissern, ob sie zur Empfangnahme von Geldern berechtigt gewesen seien. Der Eisenbahnfiskus sah eine Fahrlässigkeit des Firmeninhabers darin, daß er die zur Fälschung benutzten Gummistempel und die Quittungsformulare nicht unter Verschluß gehalten, sondern offen habe liegen lassen, so daß seine Buchhalter, sie ohne weiteres benutzen konnten. Der Kläger erwiderte hierauf, daß der Gummistempel zur Unterstempelung von Reklamesachen angeschafft und deshalb zur steten Verfügung der Buchhalter hätte stehen müssen, weil diese täglich viele Drucksachen abzusenden und mit dem Stempel zu versehen hatten: ebenso seien die Quittungsformulare von den Buchhaltern benutzt worden, um über die im Geschäftslokal erfolgenden »Zahlungen zu quittieren.
Das Landgericht Hannover stellte zunächst fest, daß die Buchhalter nicht berechtigt waren, eingegangene Nachnahmebeträge von der Eisenbahn abzuholen, sondern hierzu jedesmal einen besonderen Auftrag vom Kläger erhielten. Ferner könne dem Kläger kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß er den Buchhaltern Stempel und Quittungsformulare zugänglich gemacht habe, weil beides täglich von ihnen gebraucht wurde. Andernfalls wäre eine wesentliche Erschwerung des Geschäfts eingetreten.
Anderer Meinung war dagegen das Oberlandes- gericht Celle, das die Klage abwies. Es hielt eine Fahrlässigkeit des Klägers für vorliegend; denn er sei verpflichtet gewesen, den Faksimilestempel so sorgfältig zu verwahren, daß ein naheliegender Mißbrauch zur Fälschung der Namensunterschrift auf den ebenfalls unverwahrten Quittungsformularen durch seine Ange- gestellten nicht stattfinden konnte. Auch habe er den Geschäftsgang nicht in ausreichender Weise überwacht, denn sonst hätten die Verfehlungen feiner Angestellten nicht während eines Zeitraums von 10 Monaten unent- deckt bleiben können.
* (F r o st w e t t e r n a ch r i ch t e n.) Auch im kommenden Winter wird von der Weilburger Wetterdienststelle wieder ein Frostnachrichtendienst eingerichtet. Er bezweckt, Interessenten (Weinhandlungen, Bierbrauereien, Wasserversandstellen usw.) möglichst schnell Nachricht zu geben, wenn der Eintritt von Frost droht, oder wenn herrschender Frost voraussichtlich in Tauwetter umschlägt. Das kann sich nur auf unsern Wctterdienstbezirk oder, wenn gewünscht, auf ganz Deutschland beziehen. »Dadurch soll erreicht werden, daß Bahnsendungen nicht durch Frost gefährdet oder andererseits am Ende einer Frostzeit Bestellungen schnell ausgeführt werden können oder auch daß das Eismachen beschleunigt werden kann. Die Abonnenten erhalten die Wetterkarten zugestellt und werden nötigenfalls telephonisch benachrichtigt. Nähere Auskunft erteilt die Wetterdienststelle.
*(VerjährungvonForöerungen.) Etwa vier Wochen noch trennen uns vom Jahresschlüsse. Es sei deshalb schon heute darauf aufmerksam gemacht, daß am 31. Dezember alle Forderungen an Geschäftsleute verjähren aus dem Jahre 1909 und alle Privat- forderungen aus dem Jahre 1911, soweit darauf in der Zwischenzeit keine Zahlungen erfolgt oder Schuld- icherne, Schuldanerkenntnisse oder Urteile vorhanden find. Der einfachste und billigste Schutz gegen Ver- lahrung ist heutzutage der Zahlungsbefehl, der durch öte ZwUprozeßnovelle eine Verbilligung nnd gleichzeitige Vereinfachung erfahren hat. Es mag darauf hingewiesen sein, daß die Mahnung durch einge- schriebenen Brief die Unterbrechung der Verjährung nicht herbeizuführen vermag.
):( Hersfeld, 4. Dezember. Im Etatsjahre 1912 wurden im hiesigen L a n d k r a n k e n h a u s e 1186 Kranke verpflegt gegen 1308 im Vorjahre. Die Zahl der Verpflegungstage betrug 34 506 gegen 37 758 im Jahre vorher.
):( Hersfeld, 4. Dez. Am gestrigen Abend gegen 6 Uhr versuchten zwei halbwüchsige Jungen in der Hainstraße einer Dame die Handtasche zu entreißen. Jedoch gelang ihnen dieser freche Streich nicht, da die Tasche fest am Arm hing. Als Täter wurden zwei Schuljungen im Alter von 12 und 14 Jahren ermittelt.
):( Hersfeld, 4. Dezember. Infolge eines Unfalles kam gestern morgen der städtische Gasverwalter, Herr Hermann R e u tz u m s Leben. Derselbe hatte sich zwecks Prüfung des Wasserstandes nach dem Hochbassin der städtischen Wasserleitung begeben und ist dort jedenfalls infolge eines Schwindelanfalls in eine der Kammern gestürzt. Da Hilfe nicht zur Stelle war, so fand Herr Reuß in dem kalten Wasser seinen Tod. Seit langen Jahren versieht Herr Reuß die Stelle als Verwalter der städt. Gas- und Wasserwerke und hat an der Entwicklung derselben hervorragenden Anteil genommen.
Fulda, 2. Dez. Zur Zeit bereist eine Kommission von 3 Personen, u. a. Herr Landrat von Docrnberg- Fulda, den östlichen Teil des Kreises Fulda. Es ist die Errichtung zweier großen Gruppenwasserwerke in der Rhön geplant, wodurch zahlreiche Orte in jener Gegend mit Wasser versorgt werden sollen.
Fulda, 2. Dezember. Im hiesigen Amtsgerichtsgefängnis war der bereits über 40 mal, auch mit Arbeitshaus, wegen Bettelns und Landstreichens vorbestrafte 44jährige Arbeiter Johann Becker aus Kühl- Heim bei Köln untergebracht, der vom Amtsgericht Eiterfeld abermals wegen Bettelns zu einer Haftstrafe und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurteilt war. In den nächsten Tagen sollte Becker nach Breitenau kommen. Heute vormittag beauftragte ihn der Hilfsgerichtsdiener Mench mit dem Mülleimertragen nach einem Tore des Gerichtsgebäudes an der Königstraße. Der Beamte war durch einen anderen Umstand verhindert, dem „schweren Jungen" auf der Stelle zu folgen. Diese günstige Gelegenheit benützte der 'Landstreicher zur Flucht, die ihm auch glückte. Alle Nachforschungen nach ihm waren vergebens.
Gaffel, 4. Dezember. Der Inhaber einer hiesigen Restauration lud seine Gäste am vergangenen Sonntag zu einem Hasenfrühstück ein, das er gratis verabfolgen werde bei einer Abnahme von drei Glas Bier. Es hatten sich auch, wie erwartet, etwa fünfzig Personen eingefunden, die sich die Gelegenheit, ein billiges Frühstück zu erhalten, nicht entgehen lassen wollten. Ein Musikquartett sorgte für die nötige Unterhaltung, und man war in bester Stimmung, als das erwartete Frühstück in Form von gebackenen Hasen serviert wurde, wie sie beim Bäcker das Stück zu fünf Pfennig um diese Zeit zu kaufen sind. Das Staunen der „hungrigen" Gäste war natürlich nicht gering und ebenso das Gelächter der Wirtsleute und aller Eingeweihten. Bald fand man sich aber in die Situation und freute sich des so gut gelungenen Scherzes.
Cassel, 3. Dezember. Wegen Beleidigung eines Arbeitswilligen verurteilte die Strafkammer heute den Schlosser Wilhelm Beustel aus Cassel zu 60 Mark Geldstrafe. Er hatte einem Arbeitswilligen das Wort „Streikbrecher" zugerufen.
Gießen, 3. Dezember. Der Sohn des Bauunternehmers Teißmann aus Löhnberg, der seit 3 Jahren in Paris in Stellung war, schrieb heute seinen Eltern aus Algier einen Brief, daß er seit dem 1. Oktober in der Fremdenlegion stehe, ohne daß er wisse, wie er dahin gekommen sei. In derselben Kompagnie traf er den vor kurzem aus Weilburg verschwundenen Sohn des Briefträgers Vogelfang, nach dem lange vergeblich gesucht worden war.
Steinbach-Hallenberg, 3. Dezember. Nach Beendigung eines Tanzvergnügens im Döll'schen Saale hier brächte der Schlosser L. ein Mädchen nach Unter- schönau nach Hause. Unterwegs kam es zwischen L. und einem Unterschönauer Burschen zum Streit wegen des Mädchens. Plötzlich erhielt L. von dem Burschen einen gefährlichen Stich in den Unterleib und mußte nach Hause gebracht werden. Der Arzt ließ ihn in das Krankenhaus nach Schmalkalden bringen, wo er in bedenklichem Zustande darniederliegt. Der Messerstecher wurde verhaftet.
Schmalkalden, 3. Dezember. Gegen den Bürgermeister Vitz, der seit 1901 in Kleinschmalkalden, preuß. Anteil, amtiert und Vorsitzender der Gemeindesparkasse ist, stand wegen Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung der Sparkasse ein Disziplinarverfahren bevor. Gestern entfernte sich V. von hier. Die von der Gendarmerie sofort aufgenommene Fahndung ermittelte seinen Aufenthaltsort im Spietzberghotel auf der gothaischen Seite, wo er vergangene Nacht verhaftet und nach Brotterode in Untersuchungshaft gebracht wurde. Die unterschlagene Summe soll an
geblich 11000 Mark betragen. Vitz ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
Corbach, 3. Dezember. Im nahen Dorfe Deffeln verbrannte beinahe ein Nachtwächter nebst seinem Hunde. Beide hatten sich vor Müdigkeit auf eine Lokomobile gesetzt und waren eingeschlafen. Die mit Oel getränkte Putzwolle muß in Brand geraten sein, sodaß die Kleider des Bedauernswerten Feuer fingen.
Weilburg, 3. Dezember. Das Schöffengericht verurteilte den Weinreisenden Heinz aus Trier, der im August einen Ueberfall vorgetäuscht hatte, um die Versicherungssumme zu erlangen, zu 6 Wochen Gefängnis.
Viebrich a. Rh., 3. Dezember. Heute wurde in dem benachbarten Amöneburg die Leiche des seit einer Woche vermißten Wächters Müller der Mainzer Wach- und Schließgesellschaft aus dem Rhein gezogen. Sie lag einige Schritte von der Stelle entfernt, wo Müller während des Dienstes den Tod gefunden haben muß. Der Staatsanwalt ist laut Biebricher Tagespost bereits zur Feststellung des Tatbestandes eingetroffen. Die Frau des Toten starb am Herzschlag, als sie seinerzeit die Nachricht von dem Unglück erhielt.
Deutscher Reichstag.
Bei starker Besetzung des Hauses und der Tribünen behandelte der Reichstag am Mittwoch die Interpellation der Fortschrittler, Sozialdemokraten und Elsässer über die Vorgänge in Zabern. Die fortschrittliche Interpellation begründete Abg. Röser. Er glaubte feststellen zu sollen, daß die Militärbehörden ein begangenes Unrecht nicht gut gemacht haben. Die Zaberner Vorgänge seien eines Kulturstaates unwürdig und das Recht sei mit Füßen getreten worden. Man suche mit Gewalt einen Gegensatz in der Bevölkerung zu konstruieren zwischen Deutschland und Frankreich. Man beseitige die wahren Ursachen der Beunruhigung im Lande und es werde Ruhe herrschen. Abg. Peirotes (Soz.) meinte zur Begründung, daß der Kriegsminister an den Vorgängen schuld sei, denn er habe Oberst und Leutnant entschuldigt. Als Redner ausführte, daß es mit dem Stolze des deutschen Bürgers ein verächtlich Ding sei, wurde er vom Präsidenten Kaempf zur Ordnung gerufen. Abg. Hantz (Elf.) betonte, daß früher Bessere Verhältnisse zwischen Militär und Zivil geherrscht haben. Nach den letzten Vorgängen würde sich mancher vom Deutsch- tumabkehren. Nunmehr ergriff unter allgemeiner Spannung Reichskanzler von Bethmann-Hollweg das Wort. Er gab eine Darstellung der Vorgänge in Zabern, deren Untersuchung ergeben habe, daß wohl einzelne Ungehörigkeiten vorgekommen seien, die aber von Soldaten der Lokalpresse mitgeteilt wurden, die die Erregung geschürt habe. Das Wort „Wackes" bedeute für den Elsässer eine Beleidigung, aber sie sollten nicht empfindlicher sein als andere Stämme Deutschlands. Die von dem Offizier getroffenen Maßnahmen sollten lediglich Schlimmeres verhüten, sie sahen in den Maßnahmen der Zivilbehörden keinen genügenden Schutz. Ob das zutreffe, werde die Untersuchung ergeben. Beleidigungen dürfe das Militär nicht auf sich sitzen lassen. Es habe die Pflicht, sich gegen Beleidigungen zu schützen. Gegen die Anschuldigung des Abg. Peirotes, die Offiziere in Zabern seien Hochverrätern gleich zu achten, lege er Verwahrung ein. Keine Armee, die sich gegen Beleidigungen nicht zur Wehr setze, könne in der Welt bestehen. Der Rock des Königs müsse unter allen Umständen respektiert werden. Aufgabe der Zukunft müsse sein, das frühere gute Verhältnis zwischen Militär und Bevölkerung wieder herzustellen. Der Kanzler schloß mit den Worten: Die Autorität der öffentlichen Gewalt müsse ebenso geschützt werden wie die der Gesetze. Dabei werde er bleiben. (Beifall rechts, Unruhe b. d. Soz.) Preuß. Kriegsminister v. Falkenhayn erklärte, daß er in seinen früheren Aeußerungen eine Zusicherung nicht geben konnte, daß sich die Militärbehörden den von lärmenden Tumultuanten und hetzerischen Preßorganen gestellten Forderungen fügen werde. Diese Aeußerung rief einen unbeschreiblichen Lärm der Sozialdemokraten hervor: der Abg. Ledebour sprang an die Rednertribüne und schrie den Kriegsminister an. Der Kriegsminister führte aus, daß versucht werde, die Behörden durch Pressetreibereien zu beeinflussen. Solche Zustände können in der Armee nicht geduldet werden. Wenn die Armee einmal einschreite, dann seien Härten nicht zu vermeiden.
Wetteraussichten für Freitag den 5. Dezember.
Zunächst wolkig, meist trocken, später erneute Trübung, etwas kühler, Westwinde.