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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- «dhAr

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Fünks Vuchdruckerei ^klölblttkl Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

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nWSömll amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Psg. Bei Wieder­

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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 167.

Donnerstag, den 27. November

1913.

Bus der Heimat.

* (W i n t e r ü b u n g e ndes Beurlaubten- st a n d e s.) Die Familien der aus der Reserve, Landwehr oder Seewehr zu Friedensüllufigen einbe- rufenen Mannschaften haben, wie dieMil.-pol. Korr." schreibt, Anspruch auf Unterstützung für die Dauer der militärischen Dienstleistung, sofern sie nicht Staats­oder Gemeindebeamte sind und als solche ein festes Gehalt beziehen. Hinsichtlich der Höhe dieser Unter­stützung gelten folgende Bestimmungen, die angesichts der Tatsache, daß gerade jetzt eine Anzahl von Reserve- Regimentern, -Bataillonen und -Kompagnien übt, in Erinnerung gebracht zu werden verdienen: Die Ehefrau des Einberufenen erhält für sich und ihre Angehörigen insgesamt höchstens 60 v. H. des durch die Verwaltungsbehörde festgesetzten ortsüblichen Tagelohns. Für sich allein erhält die Ehefrau 30 v. H. dieses Tagelohns, für jedes Kind oder Anverwandte, die zu unterhalten sind, bekommt sie 10 v. H., jedoch mit der Einschränkung, daß außer der Ehefrau nicht mehr als drei Personen unterstützt werden. Der An­spruch auf Unterstützung muß spätestens vier Wochen nach Beendigung der Uebung, und zwar bei der Ge­meindebehörde erhoben werden, widrigenfalls er erlischt. Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn der Einberufene oder seine Ehefrau den Antrag kurz vor Beginn der Uebung unter Vorzeigung des Militärpasses und des Gestellungsbefehls stellt. Die Unterstützung trägt nicht den Charakter einer Armen­unterstützung oder eines Almosens, ihr Empfang übt daher auch keinerlei Rückwirkung auf politische Ver­hältnisse, z. B. die Ausübung des Wahlrechts, aus.

):( Hersfeld, 26. November. (Vortrag im Deutschen Wehrverein.) Auf den bereits hin­gewiesenen Vortrag Sr. Exz. des Herrn General­leutnant L i tz m a n n über den Balkankrieg 191213 machen wir unsere geehrten Leser nochmals ganz besonders aufmerksam. Es ist eine Bevorzugung der Ortsgruppe Hersfeld des Deutschen Wehrvereins, daß sich dieser hervorragende Redner zu dem Vortrag in unserer Stadt entschlossen hat und es werden die fachmännischen Mitteilungen dadurch, daß Se. Exz. Litzmann aus persönlicher Anschauung redet, ganz be­sonders wertvolle sein. Näheres besagt die Anzeige in der heutigen Nummer.

):( Hersfeld, 26. November. In feierlicher Weise fand gestern die B e e r d i g u n g des Herrn Rentier Carl Grebe statt. Zur Ehrung des Veteranen hatte das Trompeterkorps des Fulöaer Artillerie- Regiments die Trauermusik gestellt. Der Quartett- Verein sang seinem verstorbenen Ehrenmitgliede einen letzten Gruß in das Grab, und die Gewehr­sektion des Kriegervereins, die erst kürzlich gegründet wurde und gestern zum ersten Male in Tätigkeit trat, schoß 3 Salven über das Grab.

):( Hersfeld, 26. November. Eine e r n st e Mah­nung, die Treppengeländer nicht zum Herabrutschen zu benutzen, möge der gestern von uns bereits be­richtete Vorfall sein, bei welchem ein junger Mann aus der Umgegend in einem hiesigen Gebäude schwer verunglückte. Der Verletzte hatte beim Herabrutschen das Uebergewicht bekommen und war ca. 6 Meter tief in den Hausflur gestürzt. Hierbei erlitt er außer einer Verletzung am Bein eine schwere Gehirner­schütterung, welche einen operativen Eingriff im hie­sigen Landkrankenhaus nötig machte. Leider befindet sich der junge Mann noch immer in Lebensgefahr.

):( Hersfeld, 26. November. Bei den gestrigen Wahlen zur Stadtverordnetenver­sammlung zur e r st e n Abteil u n g wurden die Herren Branereibesitzer Ludwig Engelhardt, Maschinenfabrikant Paul Schilde und Lederfabrikant Jean Rechberg mit allen abgegebenen Stimmen wiedergewählt.

-m- Breitenbach a. Herzberg, 26. November. Sicherem Vernehmen nach verläßt der hiesige Pfarrer Roos, nach ca. 8jährigem segensreichen Wirken, nächstes Frühjahr unser Dorf, um nach Berlin überzusiedeln. Dre hierdurch frei werdende Pfarrerstelle kommt wahrscheinlich in Kürze zur Ausschreibung.

^us der Rhön, 24. November. Mit dein Bau der neuen Rhöneisenbahn von Hilders nach Wüstensachsen, die ein größeres Gebiet dem Verkehr erschließt, ist jetzt begonnen worden. Die neue Bahn bildet die Fortsetzung der Strecke GerstüngenVacha-Hilders; ihr Bau erfordert die Ueberwindung beträchtlicher Terrainschwierigkeiten. So ist u. a. in der Nähe des Dorfes Thaiden zur Ueberführung der Ulster, der Landstraße und der dazwischen liegenden Talebene eine etwa-120 Meter lange Brücke nötig, deren Her­stellung aus Eisenbeton der bekannten Baufirma G. Chr. Bödicker in Eschwege übertragen wurde. In dem Dorfe Thaiden selbst ist die Niederlegung ver­

schiedener Häuser notwendig. Durch den Bahnbau werden viele Arbeitslose für längere Zeit aus­reichende Beschäftigung finden.

Fulda, 24. November. Das hiesige Militärlazarett, das bisher noch Eigentum des Bauherrn, Baumeisters Karl Wegener hier, war, ging endlich in den Besitz des Militärfiskus über. Der Kaufpreis beträgt 260 000 Mark. Nahe des Gaswerks auf der Frank­furterstraße ereignete sich gestern abend ein folgen­schwerer Unfall. Ein Fuhrwerk von Johannesberg, das nach dort zurückkehren wollte, verunglückte an jener Stelle. Dem Pferd geriet die abgebrochene Deichsel in den Leib, sodaß es auf der Stelle tot zusammenbrach. Die Insassen des Wagens erlitten ebenfalls mehr oder minder schwere Verletzungen. Eine Frau wurde vom Wagen geschleudert und erlitt außer sonstigen schweren Verletzungen auch eineu Armbruch. Sie wurde sofort dem Landkrankenhause zugeführt.

Cassel, 26. Nov. Der Landwirt Kurt Br. aus Weimar (Bezirk Cassel) kaufte im April von einem Zierenberger Viehhändler ein Rind zum Preise von 210 Mk. und übergab dem Händler einen Schuldschein über obige Summe. Gelegentlich eines Besuches des Händlers ließ sich der Landwirt von diesem eine Quittung über die volle Kaufsumme ausstellen, nahm das Notizbuch wieder an sich und zählte dem Händler nur hundert Mk. auf den Tisch mit dem Bemerken, mehr bezahle er nicht für das wertlose Rind. Wenn ihm, dem Händler hundert Mk. nicht genug seien, be­komme er überhaupt nichts. Dann strich er die hundert Mk. wieder ein und machte den Händler da­rauf aufmerksam, daß er angesichts der eben ausge­stellten Quittung über die volle Summe nichts mehr unternehmen könne. Im ZiRlgerichtsvcrfahren wurde er aber zur Zahlung der ganzen Summe und der erheblichen Nebenkosten verurteilt. Gestern ver­urteilte ihn noch die Strafkammer zu einer Gefängnis­strafe von drei Monaten. Dazu kommen noch die Kosten für das Strafverfahren.

Eisenach, 25. November. Wie eine vom Königl. Bergamt in Halle a. d. Saale bestätigte Meldung besagt, ist man in der nächsten Nähe von Eisenach auf Gold, Platin und Silber findig geworden. Näheres über die Fundstelle und den Umfang der Säger konnte aber noch nicht in Erfahrung gebracht werden.

Hanau, 25. November. In der großen Bad Order Meineidsaffäre wurde heute nach fünftägiger Ver­handlung vor dem Schwurgericht die Beweisaufnahme geschlossen und den Geschworenen insgesamt 178 Schuldfragen gestellt. Von diesen beziehen sich 61 auf die wegen Meineids angeklagten 11 Burschen und Mädchen und lauten auf Meineid und 117 auf die drei Burschen Döppenschmidt, Bangert und Hch. Huth und lauten auf Anstiftung zum Meineid. Heute früh be­gannen die Plädoyers, als Vertreter der Angeklagten sind an diesen 9 Rechtsauwälte und als Vertreter der Anklage der Erste Staatsanwalt und ein bei der Staats­anwaltschaft beschäftigter Assessor beteiligt.

Uslar, 26. November. Senator Klapproth, Herausgeber derSollinger Nachrichten", feiert am heutigen Mittwoch seinen 75. Geburtstag und zugleich das 50jährige Geschäftsjubiläum. Herr Klapproth be­gründete am 26. November 1863 das heutige amtliche KreisblattDie Sollinger Nachrichten" mit damals dreißig Abonnenten und hat es verstanden, dem Blatt eine geachtete Stellung zu erringen. Seine vor sieben Jahren verstorbene Göttin schenkte ihm sieben Knaben und acht Mädchen. Im öffentlichen Leben ist Herr Klnpproth hier eine angesehene Persönlichkeit.

Ilmenau, 22. November. Die Gemeinderatswahl vollzog sich gestern unter Beteiligung von 99,06 Pro­zent der wahlberechtigten Bürgerschaft und brächte den Sozialdemokraten eine empfindliche Niederlage. Es wurden 2 Sozialdemokraten und 8 Bürgerliche gewühlt. Die Sozialdemokraten verlieren 8 Sille. Der Gemeinderat setzt sich im neuen Jahre aus 17 Bürgerlichen und 3 Sozialdemokraten zusammen, während er bisher aus 11 sozialdemokratischen nnb 9 bürgerlichen Mitgliedern bestand.

Lemathe (Sauerlaud), 25. November. Im Nach­barorte Löffel feuerte sich ein etwa zwanzigjähriger Mann zwei Revolverschüsse in den Kopf und wurde in schwer verletztem Zustande in das Krankenhaus nach Hemer gebracht. Eine Wahrsagerin soll dem jungen Menschen vor kurzem prohezeit haben, er werde bald sterben. Seitdem war der junge Mann tiefsinnig.

Weilburg, 25. November. Der 19jährige Metzger- Otto Vogelfang von hier ist bei der Fremdenlegion eingestellt worden. Viele Mühe dürfte es den Werbern nicht gekostet haben, ihn zu diesem Entschluß zu bringen, denn er war trotz seiner Jugend viel in der Welt herum gekommen und hat die Abwechslung

geliebt. Auf der Reise dorthin und auch nach seiner Einstellung hat er nach Hause geschrieben. Er schildert in seinen Briefen die dortigen Verhältnisse, den strammen Dienst und die rasche Ausbildung. Nach seiner Mitteilung kämen wöchentlich 30 bis 40 Mann zur Einstellung. Vogelfangs Vater ist hier Post­schaffner und hat zehn Kinder zu versorgen.

Wiesbaden, 24. Nov. Die Kriminalpolizei hob in der Frankenstraße eine Falschmünzerwerkstätte aus und verhaftete den Agenten und Kellner Julius Wahl und den Schmied Karl Stemmler von Wies­baden. Eine Menge Formen, Tiegel, Guß- und Schmelzapparate sowie eine große Anzahl falsche Zweimarkstücke wurden beschlagnahmt.

Radfahrer und Sund.

Der Schinöelmacher R. in Neuhausen fuhr am 5. August 1911 mit seinem Fahrrad auf der Landstraße zu Villingen t. B. nach Obereschach. Hier wurde er von dem Hund des Landwirtes B. in Obereschach eine Strecke weit verfolgt und schließlich durch Anspringen zu Fall gebracht. Dabei hat er erhebliche Verletzungen am Schlüsselbein und Schultergelenk öavongetragen. Er strengte nun gegen V. eine Schadenersatzklage beim Landgericht Konstanz an und verlangte 2000 Mk. Schmerzensgeld, 250,40 Mark für Kurkosten, ferner für Verdienstentgang für die ersten 5 Wochen täglich 8 Mark, weiterhin täglich 5 Mark. Das Landgericht hat den Anspruch des Klägers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, und das Oberlandesgericht Karls­ruhe hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Die vom Beklagten eingelegte Revision ist vom Reichs­gericht als unbegründet zurückgewiesen worden.

In den ©rünben heißt Ls: Das Berufungsgericht hat die Haftung des Beklagten sowohl aus dem Ge­sichtspunkte des § 823, wie aus dem Gesichtspunkte des § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für gegeben erklärt und den Einwand des Beklagten, daß dem Kläger ein mitwirkendes Verschulden zur Last falle, zurückgewiesen. Die Revision machte in erster Linie geltend, es ergebe sich aus dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalte keine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auf feiten des Beklagten,- daß Hunde Radfahrern auf der Straße nachliefen, an ihnen anfzuspringen suchten und der­gleichen, sei ein gewöhnliches Vorkommnis, mit welchem ein Radfahrer zu rechnen habe: es könne dem Be­klagten nicht als Fahrlässigkeit angerechnet werden, wenn er nicht besondere Maßnahmen getroffen habe, um ein derartiges.Verhalten seines Hundes zu ver­hindern. Diese Ausführungen gehen jedoch deshalb fehl, weil der in Rede stehende Hund besondere Eigen­schaften besaß, welche eine ungewöhnlich große Ge­fährdung der in seine Nähe kommenden Radfahrer verursachten, wie das Berufungsgericht teils ausdrück­lich, teils durch Verweisung auf die einschlägigen Aussagen der Zeugen feststellt: daß nämlich der Hund die Gewohnheit hatte, Radfahrer auf weite Strecken zu verfolgen und sie dabei nicht bloß anzubellen, sondern an ihnen sowohl von der Seite, als auch von vorn nach der Lenkstange und nach den die Lenkstange haltenden Händen emporzuspringen, auch sich von solchem Verhalten durch Zuruf seiues Herrn nicht abbringen ließ, weshalb er von Radfahrern allgemein gefürchtet war. Da das Berufungsgericht weiterhin feststellt, daß diese Eigenschaft des Tieres dem Be­klagten bekannt war und daß letzterer gleichwohl bei dem fraglichen Vorfälle, jede Maßregel unterließ, welche den vorbeikommenden Kläger vor dem zu erwartenden Anfällen intrdj den Hund hätte bewahren können, so konnte unbedenklich im Verhalten des Be­klagten eine Außerachtlassung der im Verkehr er­forderlichen Sorgfalt gefunden werden, welche sowohl die Anwendung des § 823, als auch ohne Prüfung der Frage, ob der Hund der Erwerbstätgkeit des Be­klagten zu dienen bestimmt war die Anwendung des § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtfertigt. Sodann will die Revision ein mitwirkendes Ver­schulden des Beklagten darin finden, daß er nicht verstanden habe, sich dem Angriffe des Hundes zu entziehen, was entweder durch sehr schnelles Fahren oder durch Absteigen vom Rade hätte geschehen können : jedenfalls hatte er es unterlassen müssen, nach dem Hunde zn treten, weil dadurch der Hund noch mehr gereizt worden sei. Das Berufungsgericht hat diese Frage geprüft und ist zu dem Ergebnisse gelangt, daß bei öcn gegebenen Umständen das Verhalten des Beklagten weder als unvorsichtig, noch als unzweck­mäßig erachtet werden könne. Ein Rechtsirrtum kann in dieser Beurteilung nicht gefunden werden. (Urteil vom 22. September 1913, Aktenzeichen iv. 188, 1913.)

Wetteraussichten für Donnerstag den 27. November.

trocken, kühler, wesentliche Winde, vielfach Dunst. '