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Hers Wer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

HersWer

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 145. Freitag, den 3L?Öktober " 1913.

Bus der Heimat.

* (Königlich preußische Klassen- l o t t e r i e.) Die Erneuerung der Lose zur 5. Klasse 3. (229.) Lotterie (Hauptziehung vom 7. November bis 3. Dezember 1913) muß mit Vorlegung des Vor- klassenloses bei Verlust des Anrechts bis zum Montag den 3. November geschehen.

atte, wegen seiner

-W- Hersfeld, 30. Oktober. Zum Jahresschlüsse häufen sich erfahrungsgemäß bei den Amtsgerichten die Klagen und insbesondere die Zahlungs­befehlsanträge, denn jeder Geschäftsmann will sich dem säumigen Schuldner gegenüber, mit dem er bis dahin vielleicht Geduld hatte, wegen seiner Forderungen sichern. Da erscheint es dann ange­bracht einmal wieder auf das bei der Justizverwaltung eingeführte Verfahren über Entrichtung der Kosten durch Verwendung von Kostenmarken hin­zuweisen. Die Verwendung derselben ist durch die Kostenmarkenordnung vorn 14. Oktober 1913 (J. M. Bl. S. 385 bis 392) neu geregelt. Ueber den Zweck und die Zulässigkeit der Markenverwertung sei folgendes unterbreitet: Zwecks Vereinfachung und Verbilligung des Zahlungsverkehrs können Gerichts­kosten, über die eine Kostenrechnung noch nicht mit­geteilt ist, durch Verwendung von Kostenmarken entrichtet werden. Die Benutzung von Kostenmarken spart den Kostenzahlern Zeit und Geld. Die Aus­füllung von Postanweisungen, die Einzahlung des Geldes und das Porto für die Geldsendung fallen dadurch weg; Urkunden, die sonst vielleicht bei Gericht zurückgehalten werden müßten, bis die Kostenrechnung den Beteiligten zugesandt und von ihnen bezahlt ist, können sofort zurückgegeben werden. Geeignet für die Markenverwendung sind insbesondere die Kosten für Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle, Kostenfest­setzungsbeschlüsse, Pfändung und Ueberweisung von Forderungen, Arrestbefehle und einstweilige Ver­fügungen, Bescheinigungen aller Art, Beglaubigung von Unterschriften, Eintragungen und Löschungen im Grundbuch oder in öffentlichen Registern, Annahme von letztwilligen Verfügungen, sowie Kostenvorschüsse. Die Kostenmarken werden von den Gerichtskassen verkauft und in folgenden Wertbeträgen verausgabt: 0,05, 0,10, 0,20, 0,30, 0,60, 1,00, 3,00, 5,00, 10,00 und 20,00 Mark. Die Marken werden lediglich durch das Gericht entwertet, jedoch bleibt es der Partei nicht unbe­nommen, die Kostenmarken vor Einreichung bei Ge­richt mit ihrem Namen oder ihrer Firma, voll oder abgekürzt, zu versehen. Der Wertbetrag der Marke darf dadurch jedoch nicht unkenntlich werden. Nach 8 23 der Gebührenordnung für Notare ist der Notar berechtigt, von seinem Auftraggeber den Betrag als Vorschuß einzufordern, den er zwecks Deckung der Gerichtskosten in Marken zu verwenden beabsichtigt,- falls dieser geforderte Vorschuß nicht gezahlt wird, kann der Notar die Uebernahme des Auftrages sogar verweigern. Also auch in solchen Fällen bietet sich Gelegenheit, Kostenmarken zu verwenden. Am häufigsten jedoch dürfte sich die Gelegenheit zur Ver­wendung von Kostenmarken beim Mahnverfahren bieten. Gerade am Jahresschlüsse, wo zahlreiche Zahlungsbefehlsanträge bei Gericht eingehen, wird jede Partei gut tun, wenn sie sich der v.orschrrfts- mäßigen Formulare und der Kostenmarken bedient. Auf den vorschriftsmäßigen Formularen befindet sich auf der ersten Seite eine Kostentabelle, aus der leicht der für die einzuklagende Forderung in Betracht kommende Gerichtskostenbetrag zu ersehen ist. Aller­dings ist dabei zu beachten, daß, falls dem Anträge eine Rechnung anliegt, diese entweder gemäß § 496 der Zivilprozeßordnung so oft abschrrftlrch berzufugen ist, als Schuldner vorhanden sind (beispielsweise also bei schuldnerischen Eheleuten zweifach), oder daß für die bei Gericht zu fertigenden Abschrrften (für dre Seite 20 Pfennige) ein entsprechender Mehrbetrag in Kostenmarken verwendet wird. Die Verwendung von Kostenmarken bietet nach obengesagtem dem rechtsuchenden Publikum große Bequemlichkeiten und trägt besonders zu einer schnelleren Erledigung seiner Anträge wesentlich bei, aber auch die Justizverwaltung hat ein Interesse an Verwendung der Kostenmarken, denn durch dieses Verfahren werden die Kanzlei- fpesen für viele Kostenrechnungen gespart und die Gerichtsschreibereien und Gerichtskafsen erheblich entlastet. Im übrigen sei noch bemerkt, daß der Kauf von Kostenmarken genau so einfach ist, als der Kauf von Briefmarken,- erstere können täglich während der Geschäftsstunden auf der Gerichtskasse gekauft

verweigern.

werden. m ,

):( Hersfeld, 30. Oktober. Am gestrigen Nach­mittag fand im Saale des Hotel zum Stern die dies­jährige Hauptvereins-Versammlung des H e r s f e l d e r L a n d w i r t s ch a f t l i ch e n Kreis- vereins statt. Der Vorsitzende, Herr Landrat von G r u n e l i u s, eröffnete mit Begrüßungsworten die

Versammlung und gab seiner Freude über den zahl­reichen Besuch Ausdruck. Der Vorstand gebe sich die größte Mühe um den Mitgliedern immer wieder Gelegenheit zu geben sich durch Vorträge technisch zu vervollkommnen. Leider sei der Erfolg nicht immer der gewünschte. Gerade im vergangenen Sommer hätten zwei wichtige Versammlungen, die Besichtigung der Anbauversuche und die Saatgutausstellung, wenig Interesse gefunden. Trotzdem würde sich der Vorstand nicht entmutigen lassen und in seinen Bestrebungen fortfahren. Der Herr Vorsitzende stellte dann der Versammlung Herrn Ingenieur Dr. H i l l m a n n von den Siemens-Schuckert-Werken vor, welcher einen Vortrag über die Anwendung der Elektrizität in der Landwirtschaft halten sollte. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Aufnahme neuer Mitglieder. Da im nächsten Jahre bekanntlich hier die große landwirtschaftliche Versammlung abgehalten wird, ist es besonders wichtig, daß der Landwirtschaftliche Kreis­verein recht viele Mitglieder zählt. Wie Herr Landrat von Grunelius mitteilt, haben sich infolge seiner An­regung bei den Herren Bürgermeistern des Kreises 117 neue Mitglieder angemeldet. Trotzdem erreicht die Mitgliederzahl noch nicht die volle 400 und der Herr Vorsitzende hofft, daß es gelingen werde, in Zukunft noch recht zahlreiche Mitglieder zu werben, wozu er um die Unterstützung Aller bittet. Jeder Landwirt im Kreise Hersfeld müsse es für feine Pflicht halten dem Landwirtschaftlichen Kreisverein anzugehören. Bei Werbung der neuen Mitglieder haben einige Gemeinden recht gute Resultate erbracht, bei anderen dagegen war leider kein Erfolg zu ver­zeichnen. Die meisten neuen Mitglieder wurden in der Gemeinde Philippsthal geworben, welche mit 16 neuen Mitgliedern an erster Stelle steht, was durch den Herrn Vorsitzenden besonders anerkennend hervorge­hoben wurde. Nachdem die Liste der Angemeldeten ver­lesen war beschloß die Versammlung die Aufnahme der- felben. Herr Landrat v. Grunelius bemerktnoch, daß der geringe Jahresbeitrag, für den noch das Amtsblatt der Landwirtschaftskammer geliefert würde, einem jeden den Beitritt ermögliche, man solle sich hier andere Verbände zum Vorbilöe nehmen, die ihren Interessenvertretungen ganz andere Opfer brächten. Bevor Herr Dr. Hillmann das Wort zu seinem Vor- trage erhält, bemerkt Herr Landrat von Grunelius, daß die Absicht bestehe, den Kreis Hersfeld im nächsten Jahre an die von der Eddertalsperre ausgehende große Ueberlandzentrale anzuschließen. Ein dahin­gehender Beschluß der Kreisvertretung liege zwar noch nicht vor, doch seien die Vorarbeiten im Gange. Im Laufe dieses Winters noch würden die Vertreter des Kreises Hersseld sich über den Anschluß schlüssig werden. Herr Dr. Hillmann schildert dann in interessantem Vortrag die Vorteile der Elektrizität. Er bespricht die vielgestaltige Anwendbarkeit der­selben als Licht, zu Kraft- und Heizzwecken und er­läutert kurz die Ueberlandzentralen, die auf weite Entfernungen ganze Kreise mit Elektrizität versorgen. Nachdem Redner die Begriffe Volt, Watt nnd Kilo­watt erläutert hat, schildert er besonders die An­wendung der Elektrizität in der Landwirtschaft, vor allem die Feuersicherheit hervorhebend, die es er­mögliche elektrisches Licht in alle Räume, auch die feuergefährlichsten, zn legen. Als weitere Vorteile seien die Bequemlichkeit und Sauberkeit zu erwähnen. An verschiedenen Beispielen zeigt Redner, daß das elektrische Licht nicht so teuer sei, wie Petroleum. Was die Verwendbarkeit der Elektrizität zu Kraft­zwecken anbetreffe, so sei hier schon der Anschaffungs­preis der Maschinen sehr ins Gewicht fallend. Ein elektrischer Dreschmotor von 10 PS koste ca. 1500 bis 1800 Mk., während eine Lokomobile von der gleichen Stärke 48005000 Mk. koste. Ferner beanspruche der Elektromotor keine besondere Bedienung, keinen Heizer, kein Wasfer, und sei jederzeit betriebsfertig, während eine Lokomobile erst stundenlang angeheizt werden müsse. Auch hier erläuterte Herr Dr. Hill­mann an praktischen Beispielen die Vorteile des elektrischen Betriebes und teilte die Zahlen mit, die bei einem Versuchsdreschen in Westfalen zwischen einer Dampfdreschmaschine und einer elek­trisch betriebenen erzielt worden waren. Zum Schluß wurden noch eine Reihe von Lichtbildern vorgeführt, welche die Anwendung der Elektrizität in den ver­schiedenen Betrieben zeigte. Herr Oekonom Otto Schimmelpfeng teilte dann kurz seine Erfah­rungen mit seiner elektrisch betriebenen Dreschem- richtung mit und bemerkte, daß man die Motore nicht zu schwach wählen sollte. Er sei mit seiner, Ein­richtung außerordentlich zufrieden und müsse fagen, baß die Vorteile gegen den Dampfbetrieb ganz enorm seien, besonders sei es die stete Bereitschaft, die es ermögliche, zu jeder Zeit zu dreschen. Nachdem Herr Landrat von Grunelius dem Herrn Vortragenden für seine interessanten Ausführungen gedankt hatte, ging man zum nächsten Punkt der Tagesordnug

über, welcher den Bericht des Vorstandes über die Tätigkeit und die finanzielle Lage betraf. Am Beginn des Vereinsjahres zählte der Landwirtschaftliche Kreisverein 247 Mitglieder, zahlreiche Versamm­lungen wurden im Laufe des Jahres abgehalten. Die Einnahmen einschl. eines Sparguthabens betrugen 2527 Mk., denen an Ausgaben 696 Mk. gegenüber» standen. Die Jahresrechnung ist geprüft worden und die Versammlung erteilte dem Rechnungs­führer Entlastung. Der nächste Punkt betraf die Erhöhung der Vergütung für die Schriftführergeschäfte.

An die eingehenden Darlegungen des Herrn Vor­sitzenden über diesen Punkt schloß sich eine längere Debatte an. Schließlich beschloß die Versammlung mit großer Mehrheit die Vergütung monatlich auf 20 Mark festzufetzen. Für Sortenanbauversuche wurden 120 Mk. bewilligt, ferner sind von der Land­wirtschaftskammer 150 Mk. als Beihilfe erbeten worden. Die Besprechung über eine Belehrungsreise führte auch diesmal wieder zu keinem bestimmten Ergebnis und soll der Vorstand die Sache weiter betreiben. Der Herr Vorsitzende teilte dann noch mit, daß die nächste Versammlung am 22. November stattfinden soll. In dieser Versammlung wird ein Beamter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen Vor­trag über die Verhütung von Unfällen in landwirt­schaftlichen Betrieben halten. Die letzte diesjährige Versammlung wird dann am 13. Dezember abgehalten. Hierbei wird Herr Direktor Helmkampf aus Weilburg über die Aufzucht und Ernährung der Zuchttiere sprechen. Gegen WZ Uhr fand die Versammlung ihr Ende.

):( Hersfeld, 30. Oktober. Heute vormittag wurde Herrn Gemeinderechner H e r b st aus H o l z h e i m durch Herrn Landrat vonGrunelius das Allge­meine Ehrenzeichen überreicht. Es ist dies in kurzer Zeit bereits der zweite Fall, daß ein Rechnungs- sührer unseres Kreises für seine langjährige Tätigkeit durch eine ehrenvolle Auszeichnung belohnt wird.

-h- Mengshanfe«, 30. Oktober. Auf Anregung der Behörde sowie Beschluß der Gemeindevertretung wurde auch hier eine Fortbildungsschule ein­gerichtet. Die der Schule entwachsenen jungen Leute unseres Ortes sollen wöchentlich an 2 Abenden Unterricht zu ihrer Fortbildung und beruflichen Tüchtigkeit erhalten. Am 21. Oktober wurde der Unterricht eröffnet. Nach einleitenden Worten des Lehrers, Gott möge den Eingang segnen und alle erkennen lassen, daß diejenigen, die sich den Herrn zum Führer wählen, ihr Ziel nie verfehlen werden verlas Bürgermeister Wegfahrt als Vorsitzender des Schulvorstandes die Statuten, damit jeder Schüler weiß, welche Pflichten er zu erfüllen hat. Möchten alle den festen Vorsatz haben, als ernste Jünglinge an der Weiterbildung zu arbeiten, Selbstzucht zu üben und nützliche Glieder des Vaterlandes zu werden.

Schenklengsfeld, 28. Okt. Unser Dorf wurde in der Nacht zum Dienstag von Einbrechern heimgesucht. Die Ruhe und Sicherheit, mit denen die Diebe vor- gingen, läßt darauf schließen, daß sie mit den lokalen Verhältnissen völlig vertraut waren. Der erste Be­such galt dem Pfarrhause, in das sie auf einer Leiter eindrangen. Sie erbeuteten die Sparbüchsen der Kinder welche ca. 50 Mk. enthielten. Der zweite Besuch wurde der GastwirtschaftZum Schwan" abgestattet. Dort stiegen die Diebe durch das schlecht verwahrte Küchenfenster ein, gingen in das Gastzimmer nnd öffneten das Schreibpult. Die erhoffte Beute fanden sie jedoch dort nicht: sie übersahen eine mit Kleingeld halb gefüllte Zigarrenkiste und gingen darauf über den Hausflur nach dem Nebenzimmer. Dort entzündeten sie ein Licht, durch dessen Schimmer die nebenan schlafenden Eheleute Steinhauer er­wachten und Lärm schlugen, worauf die Diebe die Flucht ergriffen. Heute nachmittag erschien bereits ein Wachtmeister aus Neukirchen mit seinem Polizei­hund. Derselbe nahm eine Spur auf, welche nach dem Dorfe Unterweisenborn führte.

Friedberg, 29. Oktober. Am Montag abend wurde der Kassierer Wagner des Gas- und Elektrizitäts- iverkes zwischen hier und Bad-Nauheim überfallen, beraubt und von dem Täter in die Ufa geworfen. Glücklicherweise gelang es Wagner, sich zu retten; er hat schwere Verletzungen davongetragen.

Lemathe, 29. Oktober. Auf den Schienen des hiesigen Bahnhofes wurde der Rangierer Hacke mit gebrochenem Genick anfgefunden. Wahrscheinlich ist er in der Dunkelheit von einem Wagen fehl abge- fprungen.

Brilon, 29. Oktober. Mehrere spielende Kinder machten hier in einem Garten Feuerwerk. Dabei fing die Schürze eines kleinen Mädchens Feuer und das Kind erlitt tödliche Brandwunden.