Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe, j Per Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, m
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Kerrselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage' :
Z-rnsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 111. Sonnabend, den 20. September 1913.
Erstes Blatt.
Das vom 1. Oktober ab erscheinende Berstelder Tageblatt
(Kreisblatt)
bringt in jeder Nummer einen sorgfältig ausgewählten Lesestoff, der auf Grund neuster Nachrichten zusammengestellt wird.
Der politische Teil bringt Leitartikel über wichtige Tagesfragen, Nachrichten aus der Politik des In- und Auslandes, sowie Berichte aus dem Reichs- und Landtage.
Der lokale Teil behandelt alle wichtigen Vorkommnisse aus Stadt und Kreis Hersfeld, bringt Berichte über Sitzungen der Stadtverordneten-Versammlung, des Kreistages, sowie über alle die Oeffentlichkeit interessierende Versammlungen.
Nachrichten aus der Provinz und den Nachbargebieten, wie überhaupt wichtige Ereignisse aus aller Welt, finden weitgehendste Beachtung.
Alle bis zum Nachmittage des Ausgabetages eingehenden telefonischen Nachrichten wichtiger Ereignisse gelangen noch an demselben Tage zur Aufnahme.
Für das Lesen guter Romane ist ebenfalls weitgehendst gesorgt. In jeder Nummer ist die Fortsetzung eines Romans enthalten. Das wöchentliche Illustrierte Sonntagsblatt bringt einen Roman und außerdem wird eine wöchentliche Romanbeilage diesen Lesestoff noch ergänzen.
Wenn wir nun noch darauf verweisen, daß alle Bekantmachungen des Königlichen Landratsamtes und des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld, der Königlichen Regierung in Cassel und anderer hiesiger und auswärtiger Behörden nur im Hersselder Tageblatt veröffentlicht werden, so hoffen wir, daß unser neues Unternehmen recht zahlreiche Anhänger finden wird,
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich Mk. 1.40 bei Abholung in unserer Geschäftsstelle, Mk. 1.50 bei freier Lieferung ins Haus und Mk. 1.60 durch die Post.
Um baldgefl. Bestellung bittet
Der Verlag desKerskelderTageblatt (Kreisblatt).
Neu hinzutretende Abonnenten erhalten das Hersfelder Tageblatt schon jetzt zugestellt.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 17. September 1913.
Wahlurnen für die Reichstagswahlen.
ES ist bekannt geworden, daß eine Firma den neusten Vorschriften entsprechende Wahlurnen mit dem Bemerken an- bietet, ihre Urnen seien vom Reichsamt deS Innern außerordentlich wohlwollend beurteilt worden. Ich nehme h'krauS Vcranlaffung, darauf hinzuweisen, daß daS ReichSamt des Innern aus grundsätzlichen Erwägungen davon absieht, irgend welche Wahlurnenmodelle zu empfehlen. ES bleibt der Entschließung der Gemeinden überlassen, in welcher Weste sie ihrer Verpflichtung zur Beschaffung ordnungsmäßiger Wahl- urnen nachkommen wollen. „ v I. 10389. Der Landrat
von G r u n e l i u S.
HerSfeld, den 17. September 1913.
Unter der Schafherde deS Schäfers Fröde zu Mühlhaufen, Kreis Homberg, ist die Räude wieder erloschen. I 10507 Der Landrat.
Wessel, KreiSsekretär.
Selb, den 15. September 1913. er, welche meine Verfügung vom 8. September 1881,'Nr. 10411, KreiSblatt Nr. 73, betreffend die Anmeldung von Zuchtbullen zur Herbstkörung noch nicht
erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 30. dr. MtS. erinnert.
Werden die zur Zeit anzukörenden Zuchtbullen bis zu diesem Termin nicht angemeldet, so erfolgt die etwaige bes. Körung auf Kosten der Gemeinde, bezw. der Bullenhalter.
Der Vorsitzende des Krelsausschuffes.
I. A, Nr. 7066. von GruneliuS.
HerSfeld, den 16. September 1913.
Die Handwerkskammer beabsichtigt, Anfang- November d. JS. einen LehrkurfuS zur Ausbildung von Elektro- Installateuren in Cassel einzurichten, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer melden. Der KursuS soll 10 Wochen dauern, 5 Wochen vor Weihnachten 1913 und 5 Wochen nach Neujahr 1914. In jeder Woche finden etwa 50 Unterrichtsstunden statt. An dem KursuS können selbständige Installateure, Klempner und Schlosser, sowie ältere Gesellen dieser Handwerke teilnehmen, die mindestens 10 Jahre in ihrem Handwerk tätig gewesen sind und soviel Allgemeinbildung, namentlich im Rechnen und Zeichnen, besitzen, daß sie den nicht geringe Anforderungen stellenden theoretischen Vorträgen mit genügender Aufnahmefähigkeit folgen können. Die Teilnehmergebühr ist auf 100 Mack festgesetzt worden. Die Anmeldung zum KursuS ist bis zum 15. Oktober d. JS. an die Handwerkskammer in Cassel, Jordanstraße 12, zu richten. Die Gebühr wird eingefordert werden, wenn feststeht, daß der KursuS zustande kommt. Zu jeder weiteren Auskunft ist die Handwerkskammer gern bereit.
I. 10385. Der Landrat.
3. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 16. Septemver 1913.
Die Herren Bürgermeister, welche meine Verfügung vom 4. September d. JS. I. A. Nr. 6763 — KreiSblatt Nr. 106 — betreffend Einzahlung deS LoSholzgeldeS noch nicht erledigt haben, werden daran erinnert.
Frist 25. September d. JS.
Der Vorsitzende des Kreisausschusies:
I. A. Nr. 6763 I. von GruneliuS.
HerSfeld, den 15. September 1913.
An der Hufbeschlag-Lehrschmiede, Weißenborn, Kreis Rotenburg a. d. F., sollen Anfangs Oktober d. JS. und Anfangs Januar n. JS. neue Kurse beginnen. Die Schüler können gleichzeitig an den jedesmal während der Kurse statt- findenden Meisterkursen teilnehmen und am Schluß der Kurse sowohl die Husbeschlag- als auch die Meisterprüfung oblegen.
Meldungen und Auskunft durch Lehrschmiedemeister Diegel in Weißenborn bei Kontra.
I. 10417. Der Landrat.
I. A.
W e f s e l, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 17. September 1913.
Der auf Donner-tag, den 25. September d. JS. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb dars um 6Va Uhr morgens begonnen werden.
Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 25. April 1904 ist daS Handeln mit Vieh und das Mustern von Vieh zwecks Handelns im Stadtbezirke außerhalb deS Viehmarktplatzes vor und während der Dauer deS MarkteS verboten.
Auf Grund des § 47 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 9 Uhr vormittags Tiere nicht mehr zum Markt gebracht werden dürfen.
Besonders mache ich noch darauf aufmerksam, daß durch den 2. Zugang (von der Lindenstraße) zum Viehmarktplatz nur voruntersuchte- Vieh aufgetrieben werden darf, I. 10503. Der Landrat
3. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 10. September 1913.
An die sämtlichen OrtSpolizeibehörden deS Kreises, mit Ausnahme der Stadt HerSseld.
Aus Grund deS § 1 Absatz 2 der Polizei-Verordnung vom 13. Oktober 1894, RegierungSamtSblatt Seite 225, er- mächtige ich die OrtSpolizeibehörden auf dem Lande über die Erteilung der Erlaubnis zur Veranstaltung öffentlicher Tanzbelustigungen, und zwar auch über die gesetzliche Polizei- stunde hinaus, jedoch nur bis 2 Uhr Nachts, an folgenden Tagen nach Benehmen mit dem OrtSgeistlichen wegen etwaiger kirchlicher Hindernisse selbständig, wie bisher, zu entscheiden:
a. am 2. WeihnachtStage,
b. am 2. Ostertage,
c. am 2. Pfingsttage,
d. am 27. Januar (Kaisers Geburtstag),
e. am 2. September (Eedantag) und
f. zur KirmeSfeier.
Von jeder erteilten Erlaubnis hat mir die OrtS
polizeibehörde alsbald Anzeige zu erstatten. Außer den vor- gedachten 6 öffentlichen Tanzbelustigungen sollen zu anderen Zeiten in der Regel keine weiteren im Laufe eines JahreS in einer Gemeinde stattfinden.
Ausnahmen von dieser Regel bedürsen einer ganz besonderen und eingehenden Begründung, auch haben solche Anträge nur dann AuSsicht aus Genehmigung, wenn an Stelle der nachgesuchten Tanzbelustigung eine der oben gedachten, allgemein zugelassenen Tanzbelustigungen in dem betreffenden Jahr auS- fallen soll.
In diesen Fällen ist, wie bisher, stets meine besondere Genehmigung unter jedesmaliger Verwendung deS eingeführten Formulars (Ausschreiben im KreiSblatt No. 93 von 1913) einzuholen.
Die Feier der Kirmes darf künftig im Kreise, wie eS in den meisten Gemeinden deS Kreise- bereit- üblich war, nur an einem Sonntag und dem solgenden Montag und zwar in der Zeit vom Sonntage, an dem daS Ernte- d a n k s e st gefeiert wird, bis zum zweiten Sonntage vor dem Bußtage abgehalten werden, und die Kirmes hat überall am Sonntag erst nach beendigtem Gottesdienste ihren Anfang zu nehmen.
An welchem Sonntage in dieser Zeit die KirmeSfeier beginnen soll, bestimmt in jedem Jahre die Ort-polizeibehörde nach Anhörung der Gemeinde.
Ich erwarte eine genaue Befolgung dieser Anordnungen; alle diesen Gegenstand regelnden früheren Verfügungen, insbesondere auch mein Ausschreiben vom 2. Oktober 1889 (KreiSblatt No. 119/1889) werden hiermit aufgehoben.
I. 9900. Der Landrat
von GruneliuS, nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Die Erörterung deS M a s s e n st r e i k S auf dem s o z i a l- demokratischen Parteitage in Jena hat wieder einmal die ganze Größe der Gefahren erhellt, die der bestehenden StaatS- und Gesellschaftsordnung von der Sozialdemokratie drohen. Ueber die Möglichkeit und Notwendigkeit deS General- oder Massenstreiks war man sich durchaus einig, nur über die Wahl deS richtigen Zeitpunktes und die beste Art der Taktik zur Vorbereitung und Organisation eines derartigen Streiks gingen die Meinungen auseinander. Hinter dem Generalstreik aber lauern Revolution und Bürgerkrieg. Mit dankenswerter Offenheit hat daS die bekannte Klara Zetkin, eine jener revolutionären Frauengestalten, in denen der Geist der Petroleusen auS der Zeit der Pariser Kommune seine Verkörperung gefunden hat, in der Massenstreikdebatte zum Ausdruck gebracht, indem sie sagte: „Unsere guten Organisationen werden schon dafür sorgen, daß ein Blutvergießen verhindert wird, solange eS irgend möglich ist. Aber war heißt denn Blutvergießen? Die Arbeiterklasse braucht sich am wenigsten vor dem Blutvergießen zu fürchten." Diese Worte wurden bezeichnenderweise mit stürmischem Beifall begleitet. Und dabei hat die nämliche Debatte ein Geständnis zu Tage gefördert, daS auf» schlagendste bartut, wie absolut unnötig und frivol daS Spiel mit dem Feuer der Revolution in Deutschland ist. Der zweite Vorsitzende der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Reichstagsabgeordneter Bauer, erklärte nämlich, daß die Erringung deS allgemeinen und gleichen Wahlrechts in Preußen „keine Lebensfrage für daS Proletariat" fei, da „daS Reichstagswahlrecht ein ausreichendes Ventil biete", und stellte fest, baß die Arbeiterschaft sich einer „Erhöhung der Lebenshaltung" erfreue, die man früher nicht für möglich gehalten hätte." Sein abschließendes Urteil lautete: „Wir können mit dem Erreichten durchaus zusrieden fein." Trotzdem verkündete derselbe Redner, daß die Gewerkschaften „in aller Stille" an der Vorbereitung deS Massenstreiks arbeiten. ES wäre daher mehr als töricht, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft durch den Ausgang der Streikdebatte auf dem Jenaer Parteitage der Sozialdemokratie in Sicherheit wiegen ließe. Ganz im Gegenteil muß unS diese Debatte vielmehr ein erneute- und verstärkte- WarnungSsignal sein, um alle-, waS in unserm Kräften steht, zur Eindämmung und Ueberwindung der sozial- demokratischen Gefahr zu tun.
Zu einer äußerst wichtigen und eindrucksvollen Kundgebung für den Schutz der nationalen Arbeit hat sich die Delegierten- Versammlung deS ZentralverbandeS deutscher Industrieller in Leipzig gestaltet. Die Hoffnung der sreihändlerisch gesinnten Kreise deS HansabundeS und deS BundeS der Industriellen, daß der Vorstand deS ZentralverbandeS seinen Geschäftsführer Dr. S ch w e i g h o s s e r wegen dessen Eintreten- für daS Ziel einer ArbritSge- meinfchaft zwischen Industrie, Landwirtschaft und Handwerk, fallen lassen würde, ist nicht eingetroffen. Der Vorstand deS ZentralverbandeS hat vielmehr die Ausführungen Dr. SchweighofferS auf dem Reichsdeutschen Mittelstand-tage vollinhaltlich zu den feinigen gemacht, und Dr. Schweighoffer nahm Gelegenheit, in seinem der Delegierten- versammlung erstatteten Geschäftsberichte jene Ausführungen nochmals kräftigst zu unterstreichen. Der gesamte wahrhaft