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Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die-post bezogen 1.60 Mark. to
Der Anzeigenpreis betragt für den Baum einer «in- gespaltenen Zeile lOPfg.Jm amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.vsvsvA«
Herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage" ;
Zernsprech-^nschlutz Nr. 8
Nr. 107.
Donnerstag, den 11. September
1913.
Vom 1. Oktober d. Js. ab wird das „Hersfelder Kreisblatt" unter dem Titel
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an jedem Wochentage erscheinen und in seinem Inhalte eine völlige Umgestaltung erfahren.
Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen von da ab im Inseratenteil, resp, in einem besonderen Amtlichen Anzeiger, der dem Hersfelder Tageblatt gratis beigegeben wird.
Dadurch ist es möglich, dem übrigen Lesestoff einen breiteren Raum zu gewähren, ohne daß die Abonnenten deshalb die amtlichen Bekanntmachungen, die heute mehr denn je süv alle Kreise von Handel nnd Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe ein erhöhtes Interesse beanspruchen, zu entbehren brauchen.
Durch einen vorzüglichen Nachrichtendienst ist das Hersfelder Tageblatt in den Stand gesetzt, alle wichtigen Ereignisse der in- und ausländischen Politik schnell und zuverlässig zu berichten. Allgemein verständlich geschriebene Leitartikel orientieren schnell und sicher über die wirtschaftliche und politische Lage und besprechen besonders interessante Fragen.
Dem lokalen Teil wird durch eine ausgedehnte Berichterstattung über alle Vorkommnisse in Stadt und Kreis Hersfeld sowie in den benachbarten Kreisen die größte Aufmerksamkeit gewidmet.
Aber auch die nichtpolitischen Wichtigen Er- eignisse aus der ganzen Welt werden sorgfältigst berichtet.
Der Depeschenteil bringt alle noch bis zum Nachmittage eingehenden Nachrichten jeglicher Art,, soweit dieselben ein erhöhtes Interesse beanspruchen.
Einen weiteren interessanten Lesestoff bietet das Hersfelder Tageblatt durch sorgfältig ausgewählte Romane u. dergl., die durch die wöchentliche Beilage „Illustriertes Sonntagsblatt" noch eine Erweiterung erfahren.
Eine „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage" unterrichtet in fachmännischen Artikeln über alle auf dem Gebiete der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Viehzucht vorkommenden Fragen.
An weiteren Gratisbeilagen bringt das Hersfelder Tageblatt am 1. Oktober und 1. Mai jeden Jahres Fahrpläne der Staats- und Hersselder Kreisbahn, am Jahresbeginn einen Wandkalender und ein Märkteverzeichnis.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich für Hersseld nur 1.50 Mk. bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen 1.60 Mk.
Um recht zahlreiche Bestellungen bittet
DerBerlagdesHersselderTageblatt
(Kreisblatt.)
Amtlicher teil.
Cassel, den 30. August 1913.
Aus die in Nr. 34 deS Amtsblattes veröffentlichte neue Acetylen-Berordnung mache ich hierdurch ausmerkjam. Die Prüfung-geschäfte werden von den Dampskefsel-Urberwachungs- vereinen ausschließlich im staatlichen Auftrag wahrgenommen. Die Gebühren find daher nach dem der Verordnung bei- gefügten Tarif zu berechnen und gemäß dem Erlaß vom 6. Dezember 1905 (M. 81 f. H. u. G. S. 346) einzuziehen und zu verrechnen. „ . Cß 1
Durch die AuSsührungSanweisung zu den 88 1 und 12 ili Sorforge getroffen, M di- «-«»b-EW netten Lcitylenanlagin Kenntnis erhallen, und boß ihre $ toirtung Set Dmchwnmg des § 12 gestört M.d W„d tin auf 8 12 der Verordnung gestützter Antrag abgelehnt —
vergl. die AuSführungSbestimmungen $u § 12 — so ist dem zuständigen Dampskessel-UeberwachungSverein davon Kenntnis zu geben.
Nach dem Schlußabfatze deS § 33 sind Apparate, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Acetylenverordnung gebaut und angelegt worden find, nicht zu beanstanden.
Die Herren Landräte ersuche ich, die OrtSpolizeibehörden aus vorstehende Ausführungen besonders hinzuweisen. (A. II. 4305 a.) Der RegierungS-Präfident. In Vertretung.: (Unterschrift.)
An die Herren Landräte deS Bezirks, die Herren Polizeidirektoren in Hanau und Fulda, an den Herrn Polizei- Präsidenten hier, an die Polizeiverwaltungen in Marburg, Eschwege und Echmalkalden, an die Herren Gewerbeinfpektoren deS Bezirks einschl. Minden i. W. und an die Dampfkessel- UeberwachungSvereine in Gaffel und Frankfurt a. M, ♦ *
HerSfeld, den 6. September 1913.
Wird veröffentlicht.
I. I. Nr. 10156. Der Landrat.
3 8 *
Wessel, KreiSsekretär.
Polizeiverordnung, betreffend den AlbcitSzugbetrirb aus den auf preußischem Gebiet belegenen Teilstrecken der im Bau begriffenen Nebenbahn Niederaula- AlSfeld mit Abzweigung nach Schlitz.
Aus Grund der §§ 137 und 139 deS GesetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) sowie der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landerteilen vom 20. September 1867 (G. E. S. 1529 ff.) wird unter Vorbehalt der Zustimmung deS BezickSauSschuffeS zu Cassel zur Sicherung deS Verkehrs mit ArbeitSzügen auf der innerhalb der Kreise HerSfeld und Ziegenhain belegenen, im Bau begriffenen Nebenbahn Niederaula-AlSfeld (mit Abzweigung nach Schlitz) folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
DaS Publikum muß den allgemeinen Anordnungen nachkommen, welche von der Bahnverwaltung zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb deS Bahngebiets und bei der Beförderung von Baumaterialen rc. getroffen werden, und hat den dienstlichen Anordnungen der in Uniform befindlichen oder mit einem Dienstabzeichen oder einem sonstigen AuSweise über ihre amtliche Eigenschaft versehenen Bahnbeamten Folge zu leisten.
8 2.
DaS Betreten der Bahn, soweit sie nicht zugleich als Weg dient, einschließlich der zugehörigen Böschungen, Dämme, Brücken und sonstigen Anlagen ist ohne Erlaubniskarte der Bahnverwaltung nur den AussichtSbehörden und deren Vertretern oder Beauftragten, den in der Ausübung ihres Dienstes befindlichen Beamten der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, der Polizei und deS Forstschutzes, den in Wahrnehmung deS Telegraphen-, Fernsprech-, Zoll- oder Steuerdienstes innerhalb deS Bahngebietes begriffenen Beamten, sowie den zu Be- fichtigungen dienstlich entsandten deutschen Offizieren gestattet. Dabei ist jedoch die Bewegung wie der Aufenthalt innerhalb der Fahr- und Rangiergleise möglichst zu vermeiden.
Die bezeichneten Personen haben, soweit sie nicht durch ihre Uniform kenntlich find, sich durch eine Bescheinigung ihrer Vorgesetzten Dienstbehörde aus Erfordern auSzuweisen.
DaS Publikum darf die Bahn nur an den zu Uebergängen bestimmten Stellen betreten und zwar nur dann, wenn diese nicht abgesperrt sind, und nur so lange, alS sich kein Zug oder keine Maschine nähert.
In allen Fällen ist jeder unnötige Verzug auf dem Bahngebiete zu vermeiden.
§ 3.
ES ist verboten, auf den Uebergängen stehen zu bleiben oder auf ihnen Vieh oder sonstige Gegenstände zurückzulassen. Für die Uebertretung dieser Vorschrift durch Kinder ist der- jenige verantwortlich, dem die Aussicht über dieselben obliegt.
§ 4.
Für daS Betreten der Bahn und der zugehörigen Anlagen, soweit sie nicht zugleich alS Weg dienen, durch Vieh, bleibt derjenige verantwortlich, welchem die Aufsicht über dasselbe obliegt.
DaS Hinüberschaffen von Baumstämmen, Pflügen, Eggen und anderen schweren Gegenständen auf den Uebergängen über die Bahn darf, sofern die Gegenstände nicht getragen werden, nur auf Wagen oder untergelegten Schleifen erfolgen.
8 6.
Sobald sich ein Zug, eine Maschine oder dergleichen nähert, müßen bei Wegübergängen Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger rc., Treiber von Vieh und Lasttieren, diese nebst dem Vieh und den Lasttieren, in angemessener Entfernung von der Bahn und zwar, sofern Warnungstafeln vorhanden find, an diesen halten, bezw. daS Bahnplanum sofort räumen.
ES ist untersagt, die Schranken oder sonstigen Ein-
sriedigungen eigenmächtig zu öffnen, zu überschreiten oder zu übersteigen oder etwas daraus zu legen oder zu hängen.
§ 8.
Jede Beschädigung der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen mit Einschluß der Fernsprech- und Telegraphenanlagen sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, desgleichen daS Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Sachen auf da- Planum oder das Anbringen sonstiger Fahrthinderniffe ist verboten, ebenso die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweiche- Vorrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen.
§ 9.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach anderen Vorschriften härtere Strafen verwirkt find, mit Geldstrasen bi- zu 60 Mk, und im UnvermögenSsall« mit entsprechender Hast bestraft.
8 10.
Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Eröffnung deS ArbeitSzugbetriebeS in Kraft und mit dem Tage der Eröffnung deS öffentlichen Betriebe- aus der Bahn außer Kraft. (A II. 6210 c.)
Cassel, am 14. August 1913.
Der Regierungspräsident. Gras v. B e r n st o r s f.
HerSfeld, den 1. September 1913.
Wird veröffentlicht.
I. 9954. Der Landrat
von GruneliuS.
Eine furchtbare Entdeckung.
Der französische Senator Berenger, der in diesem Sommer eine Reise durch Luxemburg, Lothringen und die Eifel gemacht hat, gibt jetzt seine Entdeckungen und Erlebnisse in einer Reihe von Reiseschilderungen unter dem Titel „JnvasionS- wege im Nordosten" kund und erläutert seine Erzählungen und Behauptungen durch eine große Menge sehr inS Einzelne gehender Pläne und Karten. Wenn auch ein französischer Senator ein Mann ist, der alles weiß und alles kann, und ebenso wie die Herren aus der Abgeordnetenkammer in militärischen Dingen ganz besonders gut beschlagen zu sein glaubt, so scheint er sich in diesem Falle doch noch einer militärischen Hilfskraft bedient zu haben, die in der Fähigkeit, am hellen lichten Tage Gespenster zu sehen, besonderes leistet. Selbstverständlich ist es wieder Deutschland, das dem Herrn Senator die Ruhe geraubt hat, daS verwünschte Deutschland, daS schon seit Jahren nicht- anderes sinnt und denkt, als eines TageS hinterrücks über daS unschuldige und friedfertige Frankreich herzufallen. — Dem letzten Kriegsminister, Herrn Millerand, macht er die schwersten Vorwürse, daß er nicht die Gesahr erkannt habe, die Frankreich von Trier her drohe. Dort sei in den letzten Jahren eine derartig« Truppenmacht zusammengezogen worden, welcher sicherlich nichts werde standhalten können. Dies fei um so wahrscheinlicher, als daS ganze gegenüberliegende französische Gelände zwischen Verdun und Maubeuge ohne jeden militärischen Schutz, ohne Garnisonen und seste Plätze sei. Aus daS Großherzogtum Luxemburg sei in keiner Weise zu rechnen, denn dieser könne mit seiner Handvoll, Polizisten unmöglich die Neutralität deS Lande- wahren, und so wäre eS denn unausbleiblich, daß alle die wichtigen strategischen Punkte an der MaaS ohne Schwertstreich in die Hände deS Feindes fallen müßten. ES sei daher durchaus nötig, alle Höhen an der Maa- nördlich vom Verdüner Felde sofort zu besestigen und alle die wichtigen Städte an der MaaS in moderne Festungen umzubauen.
DaS sind in der Hauptsache die Vorschläge, die der Herr Senator alS Ergebnis seiner Vergnügungsreise machen zu müssen glaubt. ES hat den Anschein, alS ob die Vorbereitungen sür daS Manöver deS VIII. KorpS, daS in diesem Jahre in der Gegend von Trier abgehalten wird, den Blick deS Herrn SenatorS etwas getrübt hat; mindesten- insofern, alS er von deutschen Truppenkonzentrationen in Trier spricht. Trier ist die einzige größere Stadt in der Südwestecke der Rheinprovinz südwestlich der Eisel. Da diese Gegend bekanntlich zu den ärmsten Deutschlands gehört, ist e- ganz natürlich, daß eS eine größere Garnison hat, weil die Truppen in der Nähe nicht untergebracht werden können. Nach der letzten Rangliste hatte Trier — abgesehen von den Stäben — zwei Regimenter Infanterie, eine Maschinengewehr-Abteilung und ein Feld-Artillerie-Regiment. Zwei weitere Bataillone Infanterie find dort nur vorläufig untergebracht worden und werden später nach Düren und Eschweiler verlegt. Somit kann von einer Truppenkonzentration in Trier gar keine Rede sein, auch nicht in der näheren oder weiteren Umgegend; denn die nächsten Garnisonen find im Norden, Aachen, Eschweiler, Düren, im Nordosten Koblenz, im Osten Main, und im Süden SaarlouiS und Saarbrücken. Ein Blick auf die Karte wird jedem Lejer die Entfernungen der genannten Städte von Tier zeigen. In den maßgebenden sranzöfischen Kreisen scheint man sich auch durch die Unkenrufe deS Herrn SenatorS nicht weiter beunruhigen lassen zu wollen. Ein große- Pariser Blatt weist die Behauptungen Berenger- zurück