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Herchlder Kreisblatt
Gratisbeilagen: .Illustriertes Sonntagsblatt" und Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 41. Dienstag, den 8. April 1913.
Die diesjä
Hersfeld, den 25. März 1913.
)nge Pferdevormusterung im Kreise Hersfeld findet an folgenden Terminen statt:
Am
Anfang Uhr
Bc der
-Zeichnung Gemeinden.
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden.
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden.
18. April
19. April
21. April
22. April
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Stadt Hersfeld mit
25 April.
26. April
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robe Äoßmannsrode und Rotterterode Gershausen Reimboldshausen mit Allendorf Kemmerode Kleba Hattenbach Niederjossa Niederaula Mengshausen mit
Gut Meisebach Mecklar m. Meckbach
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Leimbach Widdersha Ransbach Wehrshau Oberlengs Hilmes m.
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eld Motzfeld
Gut Oberrode und Petersberg
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Hermannshof (an der Straße Hersfeld-Friedewald)
Dünkelrode und
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Hilperhausen und Roßbach Beiershausen Asbach mit Kohl-
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Lautenhausen Hillartshausen mit
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Möhrigshof
Da, wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort, wo die Musterung stattfindet unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind die früheren Musterungsplätze beizubehalten.
Ich weise die Ortspolizeibehörden an, die bestimmten Termine alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und insbesondere zurKenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.
Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde (Vor- führungslisten), zu welchen die Formulare übersandt werden, sind alsbald in zwei Exemplaren anzuferttgen. Hierbei ist folgendes genau zu beachten :
1. Die bei der letzten Musterung als dauernd kriegs- unbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen ausgenommen, noch vorgeführt; ebenso auch nicht die durch Verkauf pp. in Allgang gekommenen Pferde.
2. In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:
a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde, b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters
(vierjährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm) nicht vorgeführten.
3. Die in Zugang gekommenen Pferde sind den betreffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am En^e der ganzen Liste nachzutragen.
£ Äus die Äusfüllung der Spalte 6 der neuen Vorführungsliften „Bestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung aus- zufüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die Ausfüllung ist folgendermaßen abgekürzt vorzunehmen.
R. I. für Reitpferde I.
R. II. „ „ II.
I. 8. „ Zugpferde I. Stangen
I. V. für Zugpferde I. Vorder
II. 8. „ „ II. Stangen
II. V. „ „ II. Vorder
besondere schwere Zugpferde!. oder II.
b. 8.
5. Sämtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch- zunummeneren. Die Nummern müssen deutlich unb groß an her linken Kopfseite der Pferde befestigt werden.
6. Äei Pferden, welche bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet worden sind, sind außer- dem an der linken Seite die nach § 5 der Pferdeaus- Hebungsvorschrift vorgeschriebenen Besttmmungstäfelchen
anzubringen.
Ich mache hierbei besonders darauf aufmerksam, daß für die Bestimmungstäfelchen künftig statt der bisherigen
8, nur 4 Farben zu verwenden sind und zwar: für Reitpferde weiße, für Stangenpferde rote, für Vorder- pferde blaue und für schwere Pferde graue Täfelchen. Die Täfelchen für die Pferde II sind zum Unterziehe von denjenigen für die Pferde I in der Mitte mit einem 3 cm breiten schwarzen Querstrich versehen worden.
Diese neue Anordnung ist genau zu beachten. Etwa noch fehlende Täfelchen können von hier bezogen werden.
Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Bestimmungen:
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die nicht gestellten Pferde zwangsweise auf Kosten des Pferdebe rtzers herbeige^ chafft werden.
Die Herren Ortsvorstände und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und die angefertigten Vorführungslisten dem Commissar vorzulegen. Die Vorführungs- listen vom Jahre 1911 sind gleichfalls mit zur Stelle zu bringen' (Siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der Vorführungsliste.) Dem Musterungs-Commissar ist sofort Anzeige zu machen, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde vorführen. Die Ortsvorstände sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorsühren der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist ferner streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern, daß sie stets aufs genaueste übereinstimmend mit der Vorführungs- liste belassen werden.
Schließlich ist noch besonders daraus hinzuweisen, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann. Es liegt deshalb die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer.
Gelegentlich der Pferdevormusterung findet in diesem Jahre auch eine Neumusterung der in den einzelnen Gemeinden vorhandenenkriegsbrauchbaren Fahrzeuge statt. Es ist deshalb alsbald ein neues Verzeichnis dieser Fahrzeuge in zweifacher Ausfertigung aufzustellen und zu den Vormusterungsterminen mitzubringen. Die Nachweisung der Fahrzeuge muß getrennt nach Kasten-, Leiter-, Plan-, Beamten- und Munitions-Wagen aufgestellt werden. Diejenigen Gemeinden, von welchen auch Wagen zur Vormusterung vorzuführen sind, werden von mir noch besonders bestimmt werden.
I. M. Nr. 726. Der Landrat
von Grunelius.
HerSfeld, den 3. April 1913.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des Kreises ersuche ich um Sinreichung der KreiShundesteuerzugangSlisten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1913 oder aber Erstattung von Fehlanzeigen bis spätesten# »um 10. d. Mt».
Genaue Einhaltung des TerminS ist wegen deS bevor« stehenden JahreSabschlusicS unbedingt erforderlich.
Der Vorsitzende des Kreisaurschuffes.
I. A. No. 2230. von Grunelius.
Sie NtMthItn zm Hanse -er Atze- Minuten betreffend.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 26 der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsammlung Seite 205 und Amtsblatt 1867 Seite 793) über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer und deS § 23 deS Wahlreglements vom
(Sonderbeilage zum RegierungSamtSblatt 20. Oktober 19Uo
Nr. 4 vom 23. Januar 1907) habe ich für die bevorstehenden Wahlen Sie zum W a h l k o m m i s s a r für den 6. Wahlbezirk (Kreise Rotenburg und HerSfeld) und den Bürgermeister Strauß in HerSfeld zu Ihrem Stellvertreter ernannt.
Cassel, den 28. März 1913.
Der RegierungS-Präsident. gez.: Gras v. B e r n st o r f f.
An den Königlichen Landrat, Herrn von GruneliuS, Hoch« wohlgeboren in HerSfeld.
* *
HerSfeld, den 5. April 1913.
Wird veröffentlicht.
I, 4270. Der Landrat
von Grunelius.
Iagdoerordnung.
Aus Grund der 88 39 und 40 der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 wird für den Stadt- und Landkreis Hanau die Eröffnung der Jagd auf Rehböcke auf Donnerstag den 8. Mai 1918 festgesetzt.
Für die übrigen Kreise deS Bezirks verbleibt eS bei dem gesetzlichen, auf Freitag, den 16. Mai fallenden Termin.
Cassel, den 14. März 1913. (8. H.) B. U. 217 b 13.
Der Bezirksausschuß |i Cassel Unterschrift.
HttSfeld, den 3. April 1913.
Wird veröffentlicht. I, 4175. Der Landrat.
I. «.
Trost, RegierungS-Suprrnumerar.
HerSfeld, den 5. April 1913.
Der auf Donnerstag, den 17. April dr. JS. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 6 Uhr morgen- begonnen werden.
Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 25. April 1904 ist daS Handeln mit Vieh und daS Mustern von Vieh zwecks HandelnS im Stadtbezirke außerhalb deS VichmarktplatzcS vor und während der Dauer deS MarkteS verboten.
Auf Grund deS § 47 der viehjeuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 9 Uhr vormittag- Tiere nicht, mehr zum Markt gebracht werden dürfen.
I. 4312. Der Landrat.
3. A.:
Trost, RegierungS-Supernumerar.
HerSfeld, den 2. April 1913.
Der Kreisskretär ® es sei ist erkrankt.
Mit dessen Vertretung hat der Herr RegierungS-Präfident den RegierungS-Supernumerar Trost bis auf Weitere- beauftragt.
I. 4152. II. Ang. Der Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher teil.
Reichstag.
DT. Berlin, 5. April.
Nach dem gestrigen fitzungSsreien Reichstag, der für eine siebenstündige BudgetkommiffionS-Sitzung reserviert war, verhandelt man heute, am Vortage vor der hochbedeutsamen Wehr- und DeckungSvorlage, den Etat deS Reichstages. Alt erster Redner betrat Abgeordneter Baffermann von den Nationalliberalen die Rednertribüne, um zwei von ihm und feinen Parteifreunden eingebrachte Anträge eingehend und mit ruhiger Sachlichkeit zu begründen. Der erste Antrag fordert eine Abänderung deS DiätengesetzeS dahin, daß den Abgeordneten freie Fahrt während der Dauer der Legi-laturperiode gewährt werde. Bisher galt bekanntlich die freie Fahrt nur für die Dauer der Session. Ein zweiter Antrag deS nationallibrralr«