Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. verSezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. va -.'T;-."^aB=mmaMgg~~'. ,,,.,;........ ... ... . ,.

.,..,',7-. / . .^^.^.-^-7-7---. '^ . r \'Miua nhtTrav.r.'L'iTrwi Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile lopfg., im amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.«vanaw»

Hersselder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 37.

Sonnabend, den 29. März

1913.

Erstes Blatt.

JMcher teil.

HerSfeld, den 27. März 1913.

Sie Ntwahlen zm Ht«se »er Al>tm)itttst betretend.

Nachdem der Herr Minister deS Innern sür die Wahlen zur zweiundzwanzigsten Legislaturperiode deS HaujeS der Ab­geordneten alS Wabltermine für die Wahl der Wahlmänner den 16. Mai ds. Js, für die Wahl der Abgeordneten den 3. Juni ds Js festgesetzt hat, «suche ich die Herren Bürgermeister und GutS- Vorsteher deS Kreise- unter Hinweis auf die im Kreisblatt Nt. 68 vom Jahre 1879 abgedruckte Verordnung vom 30. Mai 1849 sowie auf daS dazu neu erlassene Reglement vom 14. März 1903 20. Oktober 1906 (Sonderbeilage zum RegierungSamt-blatt Nr. 4 vom 23. Januar 1907) die Urwählerliste, zu welchen daS nötige Formular Ihnen in den nächsten Tagen von der Buchdrucker« L. Funk, hier, zugehen wird, unverzüglich auszustellen.

Jeder selbständige Preuße, der daS 24. Lebensjahr bis zum 16. Mai, dem Wahltage, vollendet, auS öffentlichen Mitteln keine Armenunterstützung erhält und den Vollbesitz der bürgerlicher? Rechte infolge rechtskräftigen richterlichen Er- kenntniffe- nicht verloren hat, ist in der Gemeinde, in welcher er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, und in die Urwählerliste einzu- tragen.

N i ch t p r e u ß e n sind nicht wahlberechtigt.

Für die zum aktiven Heere gehörigen Militäipersonen mit Einschluß der zum Dienst einberufenen Personen deS Beut* laubtenstandeS ruht die Berechtigung zum Wählen. (§ 9 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bezw. § 49 Absatz 1 ReichS- MilitärgesetzeS vom 2. Mai 1874 R. G. Bl. 845.) Die Königliche Gendarmerie ist unter den gesetzlichen Voraus­setzungen wahlberechtigt.

Bei Ausstellung der Liste ersuch« ich folgende- zu beachten : 1. Aufzunehmen sind nur männliche preußische Staats­angehörige.

2. Bei jedem einzelnen Namen ist der Betrag der direkten Staat-steuern für 19158 (Einkommen, Ergänzung-steuer und Gewerbesteuer sür den Gewerbebetrieb im Umherzichen) sowie der direkten Gemeinde-, KreiS-, Provinzial- und Bezirk-steuern, welchen der Urwähler in der Gemeinde oder in dem Urwahl- bezirk für 19158 zu entrichten hat, in einer Summe anzu- geben. Hierbei ist folgende- zu beachten:

a) Bei Wählern, denen ein Gewinnanteil auS der Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zufließt, ist der veranlagte Einkommensteuerbetrag, also ein­schließlich deS nach § 71 Einkommensteuergesetze- in der Fassung deS Gesitze- vom 19. Juni 1906 (Gesetz­sammlung Seite 259) »verhoben bleibenden Steuerbetrages, der auf derartige Gewinnanteile entsällt, in die Listen ein* zustellen.

b) War die AuSlegung der Worte®o direkte Gemeinde­steuern nicht erhoben werden* in § 3 de- Gesetze- vom 29. Juni 1893 (Gesetzsammlung Sitte 103) anbelangt, so ist durch die Neuregelung bei K r ei SabgabewesenS durch Gesetz vom 23. April 1906 (Gesetzsammlung Seite 159). eine Aenderung der früheren Recht-lage in GutS- bezirken überhaupt nicht und in Gemeinden nur insoweit herbeigesührt worden, alS die direkten KreiSsteuern in Ge­meinden unter allen Umständen als direkte Gemeindesteuern gelten.

c) Nach § 20 a Einkommensteuergesetze- in der Fassung vom 26. Mai 1909 (Gesetzsammlung Seite 349) bleiben die aus Grund der §§ 19, 20 a. a. O. gewährten Ermäßigungen außer Betracht bei Berechnung der zu entrichtenden Steuer­beträge für Wahlzwecke. Auf Grund dieser Bestimmung in ihren Steuersätzen ermäßigte oder staatSsteuersrei gestellte Wähler sind mit den Steuerbeträgen in die Wählerlisten einzustellen, die sie ohne die ihnen zutril gewordene Er­mäßigung oder Befreiung zahlen müßten.

Zu den in § 1 Absatz 2 deS Gesetze- vom 29. Juni 1893 (Gesetzsammlung Seite 103) genannten Wählern, denen an Stelle der Staat-einkommensteuer ein Betrag von 3 Mark anzurechnen ist, gehören die aus Grund der ge- nannten Bestimmungen deS Einkommensteuergesetze- staatS- steuersrei gestellten Wähler daher nicht.

d) ES find nur solche Steuern anrechnung-sähig, die von den Wahlberechtigten auf Grund ösfentlich-rechtlicher Verpflichtung gezahlt werden. Die Berücksichtigung auf Grund privatrechtlicher Verträge übernommener Steuern ist unzulässig.

3. Wo direkt« Gemeindtsteuern (Gemeinde-Umlagen) mcht

erhoben werden, treten an deren Stelle die vom Staate ver­anlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern.

4. Für jede nicht zur StaatSemkommensteuer veranlagte Person ist ein Betrag von 3 Mark in der dasür vorge­schriebenen Spalte einzusetzen.

5. Bei den Urwählern, die vom Staate überhaupt zu keiner Steuer (Einkommen-, Ergänzung-- oder Gewerbe­steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen) Herange- zogev, noch staatlich zur Grund-, Gebäude- oder Gewerbe­steuer (vom stehenden Gewerbe) veranlagt worden sind, ist in der dafür vorgesehenen Spalte eine Ein- (1) zu setzen.

6. Die Urwählerliste ist in der Weise auszustellen, daß der Urwähler, der in Summa die meisten Steuern zu zahlen hat. alS Erster eingetragen wird; dann folgt deijenige, der nächst jenem die höchsten Steuern entrichtet, und so fort biS zu denjenigen, welche die geringsten, bezw. gar keine Steuern zu zahlen haben.

7. Bei Gleichbesteuerten gibt die alphabetische Ordnung der Familiennamen den AuSschlag bezüglich der Reihenfolge.

8. Auf jeder Seite bzw. am Schlüsse einer jeden Ur- Wählerliste find sämtliche Steuerbeträge, und zwar in allen Spalten genau zusammenzuzählen. Die genaue Ausfüllung deS Formular- zur Urwählerliste, den Kopsinschristen entsprechend, wird den Herrn Bürgermeistern und Gut-vorstehern zur ganz besonderen Pflicht gemacht.

Die Urwählerliste ist nach zuvor!ger ortsüblicher Be- kanntmachung bestimmt am 14., 15. und 16. April ds. Js. öffentlich auSzulegen.

Die genannte Bekanntmachung muß spätesten- am 158. April erfolgen, durch sie ist der Raum, in welchem die Listen offen liegen, näher zu ^-zeichnen, und darauf hin- zuwersen, daß eS innerhalb der OffenlegungSfrist Jedem frei« stehe, gegen die Richtigkeit und VollbändigkeU der Listen bei der OrtSbehörde seine Einsprüche schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu erklären. Hi.rber ist noch besonderer Wert daraus zu legen, daß während der nach den §§ 4, 9 deS Wahl- reglement- zu bewirkenden öffentlichen AuSlegung d e r L i st e n die Einsichtnahme an den bekannt gegebenen Tagen jeherjdt während der üblichen Stunden möglich ist. Ich weise die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher an, durch geeig­nete Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß auch während ihrer persönlichen Abwesenheit die Listen zur Einsicht zur Beifügung stehen. Die A b j ch r i st n a h m e der Listen ist unter der Voraussetzung zu gestatten, daß dadurch Gleichberechtigte nicht in der Einsichtnahme und Prüsung der Listen beeinträchtigt werden, und daß kein begründeter Verdacht einer mißbräuch­lichen Benutzung oder Verbreitung der Notizen vorliegt.*)

Die Urwählerliste ist alsdann nach Vollziehung der aus dem Titelblatt vorgedruckten Bescheinigung unter Beidrückung deS Gemeindc-SlegelS nebst den etwa gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen angebrachten Einwendungen (mit Ausnahme der Stadt HerSfeld) sofort mir vorzulegen.

Spätestens bis zum 17. April d. Js. muß die Urwählerliste sich in meinen Hänven befinden.

Listen, die biS zu diesemTermin hier nicht eingegangen sein sollten, werde ich durch einen Warteboten abholen lassen.

Wenn wegen Ausstellung der Urwähler-Liste oder in sonstiger Beziehung irgend welche Zweifel bestehen, so bin ich zur Erteilung von AuSkunst gern bereit.

I. 3739. Der Landrat

von GruneliuS.

) Die von den Herren Bürgermeistern, GutSvorstehern zu erlassende bezügliche Bekanntmachung müßte folgende Fassung erhalten:

Die Liste der Urwähler hiesiger Gemeinde sür die bevor­stehende Landtagswahl liegt am 14., am 15., am 16. April ds. JS. im Dienstzimmer der unterzeichneten OrtSbehörde zu Jedermanns Einsicht öffentlich auS.

Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind innerhalb dreier Tage nach Beginn der AuS­legung und Erlaß der Bekanntmachung hierüber bei dem unterzeichneten OrtSvorstand schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzubringen.

. . . . . den 12. April 1913,

Die OrtSbehörde.....Bürgermeister.

»elanatmachang.

Zum Verding der Landwege-UnterhaltungSmaterialien für daS EtatSjahr 1913 KreiS HerSfeld find nachsolgende Termine festgesetzt:

1. Hersseld, Mittwoch den 2. April 1913 vormittags 10 Uhr

in der Heer'lchen Gastwirtschaft (Stiftschenke) am Linggplatz für die Ortschaften:

Auo, Obergei-, UntergeiS, Gitter-dorf, HeeneS, Her-feld, Friedlos, ReiloS, Rohrbach, Tann, Biedebach, Mecklar, Meckbach, P-terSberg, WilhelmShof, Oberrode, Eorga, Unterhaun, Rotenfee, Oberhaun, SiegloS, Eitra.

2. Nieder«»!«, Freitag den 4. April 1913 nachmittag- 3 Uhr

in drr Stein'fchen Gastwirtschaft sür dir Ortschaften:

Niederaula, ASbach, Kohlhausen, Roßbach, KerSpenhausen, MengShansen, Engelbach, SolmS, BeierShausen, Hilper- Haufen, StärkloS, KruSpiS, Holzheim, Hattenbach, Kleba, Kirchheim, GerShausen, ReimboldShausen, Kemmerode, Allendorj, GerSdors, WillingShain, GoßmannSrode, Rotierte- rode mit Hos BeierSqraben, Reckerode.

3. Schenklengrseld.Sonnabendd. S.AprillSIS

vormittags V2IO Uhr in der Steinhauer'schen Gastwirtschaft für die Ortschaften: WipperShain, Ranrbach, AuSbach, HillartShausen, WehrS- ? Haufen, Motzfcld, OberlengSseld, SchenklengSseld, Schenksolz, Unterweisenborn, Lander-Hausen.

4. Friedewald. Sonnabend d. 5. April 1913 mittags 158 Uhr

in der Zinn'schen Gastwirtschaft für die Ortschaften: Friedewald, Herso, Unterneurode, Gethsemane, Lautenhausen.

5. Heimboldrhaufen, Montag d. 7. April 1913

vormittags 8V1 Uhr in der Echtermeyer'ichcn Gaftwlrtfchafl für die Ortschaften: Heringen, Widder-Hausen, Bengenhorf, WölferShausen, Lenzer-, Harnrode, Philipp-thal, HeimboldShausen.

Die Bedingungen und Steinquantitäten werden in dem Termin bekannt gemacht. »

Die Herren Ort-vorstände deS Kreise- ersuche ich, die VerdingungStermine in den Gemeinden sofort auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen, damit Reflektanten in der Lage sind, sich an der Verakkordierung zu beteiligen.

Her-feld, den 27. März 19.13.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. Nr. 2069. von GruneliuS.

Bekanntmachung

Die diesjährige FrühjahrS-Kontrollversammlungen im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:

3u Hersfeld I.

(Platz hinter dem BezrrkS - Kommando) Montag, den 7. April 1913 9 Uhr vormittags.

Es haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, SanitälSoffizicre, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebot- und sämtliche Reservisten auS der Stadt HerSfeld mit Hos Wehneberg.

Zu Hersseld II.

(Platz hinter dem BezirkS-Kommando) Montag, den 7. April 1913 10 Uhr vormittag- für sämtliche Wehrleute I. Aufgebot- sowie die Eisatz-Reservisten auS der Stadt HerSield mit Hof Wehneberg.

Zu Hersseld III.

(Platz hinter dem Bezirks.Kommando) Montag, den 7. April 1913 11 Uhr vormittags.

ES haben zu «scheinen sämtliche Offiziere, San»tälsoff>zlere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Kathu-, GutSbezirk Oberrode, PeterSberg mit Kühnbach, GutSbezirk WilhelmShos, Sorga mit Sölzerhöfe, GutSbezirk BingarteS mit JohanneSberg, Meisebach, KalkobeS, GutSbezirk Eichhos, Eichmühle, HeeneS, HermannShof.

Zu Friedlos (bei G a st w t rt Lehn)

Dienstag, den 8. April 1913 10 Vx Uhr vormittags. ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Friedlos, ReiloS, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis (bei Gastwirt Ernst) Dienstag, den 8. April 1913 3 Uhr nachmittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Vete>inLrvffijiere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebot- und Mannschaften au- den Gemeinden AllmerShausen mit Hos HählganS, Üua, Biedebach, Gitter-dorf, Obergei- und UntergeiS.

Zu Heimboldshausen (bei Gastwirt E ch ter m eyer) Montag, den 14. April 1913 S1/« Uhr vormittags.

E- haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden HeimboldShausen, AuSbach, Harnrode, Gethsemane, Philipp-« thal, RöhrigShos mit Nchpe und Unterneurode.

Zu Heringen

(aus dem Platz bei dem HotelGlückaus") Montag, den 14. April 1913 10,20 Uhr vor«. Es hoben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Bengenhorf, Heringen mit Hos Füllerode, Leimbach, LengerS, Widdershausen und WölserShausen. Die Mannschaften auS Kleinensee erscheinen in Hönebach am 12. April mittag- 12 Uhr in der Nähe vom Bahnhof, Dorfstraße.