Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. n

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile 10pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.*»^«»«

herrselder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-slnschlutz Nr. 8

Rr. 25.

Amtlicher teil.

HerSfeld, den 24. Februar 1913.

Die Herren OrtS- und Gutsvorstände erinnere ich daran, daß dem Herrn Ersten EtaatSanwalt in Caffel bis zum 1. f. Mt-. gemäß meiner Versägung vom 6. Januar 1904 I. 59 jKrei-blatt Nr. 4) Bericht über die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1912 gestorbenen, b e - straften Personen zu erstatten ist. ES ist auch Fehl­anzeige notwendig.

I. 2511. Der Landrat.

I. A.:

Nessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 21. Februar 1913.

Gemäß § 8 Absatz 3 deS Reglement- zur Ausführung deS ReichS-Ju pfgesctzeS vom 4. März 1875 Amtsblatt No. 15 ersuche ich die Herren OrtS- bezw. GutSvorstände deS Kreise-, mir daS vorgtschriebene Verzeichnis deijenigen noch nicht geimpften Kinder, welche in dem Gemeinde-bezw. Gut-bezirke nicht geboren, sondern dahin z u g e z o g e n sind, biS zum 10. März dS. J-. bestimmt einzureichen.

I. 2567. Der Landrat.

I. A.

Nessel, KreiSsekretär.

Bekanntmachung.

Da eine weitere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in AngerSbach nicht erfolgt ist, werden in Abänderung unserer Bekanntmachung vom 29. Januar 1913 nachstehende An­ordnungen getroffen:

I. daS seitherige BeobachtungSgebiet wird aufgehoben,

II. die Gemeinde und Gemarkung AngerSbach mit Aus­nahme der seither veiseuchten Gehöfte- bilden das BeobachtungSgebiet und unterliegen den Vorschriften unter IV unserer Bekanntmachung vom 29. v. Mt-. III. DaS seitherige Seuchengchöst bleibt biS auf n eitere» Sperrgebiet und unterliegt den Vorschriften unter III unserer Bekanntmachung vom 29. v. MtS.

Lauterbach, den 17. Februar 1913.

Großherz. KreiSamt Lauterbach. v. Bechtold.

HerSfeld, den 22. Februar 1913. Wird Vei öffentliche.

I. 2457. Der Landrat.

I. A.

Wessel. KreiSsekretär.

HerSfeld, den 20. Februar 1913. An die Ort-polizeibehörden deS Kreis--.

Auf Grund der Maß- und Gewicht-ordnung vom 30.

Mai 1908 sind anstelle der Bestimmungen vom 30. Oktober

flut gefährlicher Bahn.

Erzählung nach dem Englischen von G.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Er mußte sie gewinnen durch die Macht seiner gewaltigen Liebe. Der Tag mußte kommen, wo sie ihre Arme um seinen Hals schlingen, ihr schöne- Antlitz an seiner Brust bergen und ihm zuflüstern würde:Mein Gatte, ich habe Dich lieben gelernt*

Mit diesem Ziel vor Augen konnte Hermann allen Zorn, alle Verachtung, all da- ermütende Warten ertragen. Er war vorläufig zufrieden, und mit der ganzen Stärke feine- treuen Herzen- befchloß er, sein Beste- zu tun fie glücklich zu machen.

Lady Ianthe begab sich nach der wichtigen Unterredung sogleich zu ihrem Vater.

Der alte Graf blickte sie erwartungsvoll an.

Du hast keine gute Nachrichten sür mich, Ianthe," sagte er niedergeschlagen,ich sehe eS in deinen Augen.'

Vielleicht wirst Du sie für gut halten, Papa. Ich bin gekommen, um Dir zu sagen, baß ich Hermann Culroß zum Gatten nehmen will.

Er konnte den Freudenschrei nicht unterdrücken, der sich auf seine Lippen drängte, sein ganze- Aussehen war plötzlich verändert. Seine Sorgen und Sümmetniffe schienen von ihm zu fallen; er erhob sich von seinem Sitz, kräftiger und in strammerer Haltung, al- seit vielen Tagen.

Mein Liebling." sagte er,meine geliebte Ianthe, Du hast mein Leben gerettet!"

Und daS «einige zu Grunde gerichtet," dachte sie. Aber sanft und ruhig duldete sie die Liebkosungen und DankeSworte, womit er fie überhäufte. Als er etwa- ruhiger geworden war, sagte fie:

Ich habe ganz offen mit Hermann Culroß gesprochen, Papa. Ich habe ihm gesagt, daß ich ihn nicht liebe und auch niemals lieben werde."

Donnerstag, den 27. Februar

1885 sür die polizeilichen Revisionen der MaßgeiSte neue ministerielle Bestimmungen erlassen worden.

Die Revisionen haben ebenso, wie bisher, die Königlichen Gendarmen unter Mitwirkung der OrtSpolizeibehörden vorzu- nehmen.

Ich habe die Vorschriften der Königlichen Gendarmerie mitgeteilt und ersuche sich an den regelmäßigen Revisionen stets zu beteiligen.

Im Gegenst tz zu den in Geltung gewesenen Bestimmungen schreiben die neuen Vorschriften anstatt der vierteljährlichen Revisionen nur eine einmalige Revision imIahr« vor.

I. 1220. Der Landrat.

I. A.

Wessel, KreiSsekretär.

HerSield, den 17. Februar 1913.

Zur Abhaltung deS diesjährigen Erfotz-Gcschäfte- für den K-er- Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Sonnabend den 1. März d. 3.

von Morgens 8 Ubr an und zwar im Saale des Gastwirts Geheb in Schenklengsfeld

Musterung der Militäipfl-chtigen aus den Landgemeinden pp. deS Amt-qencknsbezirks SchenklengSield.

Montag den 3. März d. 3.

von Morgens 8 Ubr an und zwar im Saale des Gastwirts Träger in Friedewald Musterung der M4 täpflichrigen auS den Landgemeinden pp. deS AmtSgerirdtSbezirkS F'iedewokd.

Dienstag den 4. März -. 1

von Morgende Ubr an und zwar in -er neuen Turnhalle in Hersfeld (August-Gottlieb-Stratze)

Musterung der MilHälpflichttgen aus der Stadt HerSfeld.

Mittwoch den 5. März d. X

von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtSbeziikS HerSfeld mit Ausnahme derjenigen von Untergeis, Unterhau«, Wilhelmshof und Wippershain.

Donnerstag den 6. März d. 3- von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale

Musterung der Militä'pflichtigm aus den Landgemeinden Untergeis, Unterhau«, Wilhelmshof und Wippers­hain, sowie auS sämtlichen Gemeinden pp. deS Amtsgerichts- bczulS Niederaula.

Freitag den 7. März d. 3. von Morgens 8 Uhr an in demselben Lokale

Niemals lieben werde?" wiederholte der Lord, ganz nieder- geschmettert.

Nrin Papa niemilS! Ich habe ihm erklärt, was ich von solchen Heiraten denke und er weiß, daß ich ihn nie als meinesgleichen betrachten werde."

Voll Angst und Staunen blickte der Lord feine Tochter an.

Allmächtiger HimmelI Und war sprach er?

Sie zögerte einige Minuten, ehe sie erwiderte:

Alles, waS er sprach, war in seiner Art ganz vernüstig, er schien durchaus nicht überrascht."

Ich an seiner Stelle wäre sehr überrascht gewesen," sagte Lord Carre.Von einer solchen Annahme eine» An­träge- habe ich nie gehört."

Ich zeigte ihm die Sache in ihrem wahren Licht daß t» einfach ein geschäftliche- Arrangement ist, da- ganz in sein Fach schlägt. Du brauchst eine bestimmte Geldsumme; er will sie Dir leihen unter der Bedingung, daß er mich seine Gattin nennen darf. Ich habe ihm die Erlaubnis hier­zu gegeben. Du siehst, e- handelt sich hier nicht um Ge­fühle; eS ist alle- reine Geschäftssache. Ich appellierte an seine Großmut; ich bat ihn, Dir ohne Beziehung auf mich zu helfen. Aber er weigerte sich; und dann gab ich der Sache den richtigen Namen."

Aber Ianthe," rief der Lord,er liebt Dich liebt Dich wirklich! Wie grausam Du mit ihm verfährst! Wie stolz Du bist!"

Die Liebe bleibt hier ganz auS dem Spiel, Papa glaube mir. Er weiß, daß ich ihn nicht liebe, aber er macht seine Hülse von der Erfüllung seiner Bedingungen ab. hängig."

Nun," sagte Lord Carre,Ihr werdet eS am Besten wissen. ES ist eine sonderbare Sache. Aber er ist zufrieden damit, vermute ich; ich möchte keine Frau heiraten, die mir sagte, daß sie mich nicht liebt, und die Heirat als einen ge- schästlichen Vertrag bezeichnete."

Wahrscheinlich nicht," gab Lady Ianthe zu,aber Du bist auch ein Graf, ein Lord, und er ist ein Plebejer. Damit

1913.

SS^ESSiSSSSSS«SSSSSoSSSS»SSSSSSSSSSS

Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpfl'chtigen deS zweiten AufgebotS, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhättnlsie eine Zurückstellung für den Fall der Einberusung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden deS KreiseS werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1893 geborenen, soweit sie nicht bereit» in daS Militär eingestellt sind oder einen AuSstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1892, 1891 und 1890 oder früher Geborenen, welche bei den Erfatzgeschchten deS vorigen JahreS zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen find, und demnach über ihr Militär- Verhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterung-terminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungetermine ebenfalls einfinden, 3. in den Verminen sich persönlich einzufinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. 3m falle einer Verhinderung ist für die Anunsenhert eine- Stellvertreter- Sorge zu tragen.

Da dieser Anordnung in den letzten Jahren wieder­holt nicht entsprochen worden ist, mache ich hieraus besonder- aufmetfiam. Ich werde in jedem einzelnen Falle eine Geldstrafe stststtzen, wenn die Bestimmung auch ferner nicht beachtet wird.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militä'pflichtigen ic. zum Erfotzgeschäst Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Ent- schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder beim Hufruf ihrer tarnen im Mufterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk- oder Bast bis zu 3 tragen bestraft, außerdem können ihnen die Vor­teile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Hbsicbt oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Beerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften ist alle- gesagt. Du kannst nun ruhig sein, Papa Du bist gerettet; Deine Sorgen haben nun ein Ende."

Er vergaß daS Sonderbare ihrer Lage und fiel im . Uebermaß der Freude seiner Tochter um den Hals, den Segen der Himmels auf fie herabflehend.

Mit der Zeit wird alle- gut werden," dachte er.Sie wird ihn lieben müssen, wenn sie erst einfieht, wie gut und edel er ist."

Lady Ianthe hatte sich aus ihr eigene- Zimmer begeben und ließ sich den ganzen Tag nicht mehr sehen.

DeS Abend- hatten Lord Carre und Hermann Culroß eine Unterredung miteinander. Sie scheuten sich Beide, den Gegenstand zur Sprache zu bringen; endlich begann der Graf mit lächelnder Miene:

Meine Tochter hat mir die gute Nachricht mitgeteilt. Ich darf Sie bald meinen Schwiegersohn nennen."

Ja," antwortete Hcrmannn,und ich hoffe, mich als einen guten, treuen zu erweisen."

Sie fanden meine Warnung gerechtfertigt meine Tochtcr ist wiiklich eine- der stolzesten Mädchen Englands."

Ihre Tochter ist schön und bezaubernd. Ich halte mich für den Glücklichsten aus Erden."

Trotzdem wird Ianthe Sie mit ihren Ideen etwa- über­rascht haben," bemerkte der Lord.

Sie könnte nie etwa» andere-, al» mich entzücken; die kleinste Laune steht ihr reizend. Ich habe keine Furcht, Lord Carre. Sie sagte, daß sie mich nicht liebe, aber ich werbe ihr Herz gewinnen durch die Macht meiner grenzenlosen, leidenschaftlichen Liebe."

Davon bin ich überzeugt e» ist nur eine Frage der Zeit," entgegnete der Lord.

Und nun begannen die beiden Herren in Einzelheiten überzugehen. Mit Ianthe- Einwilligung sollte die Hochzeit Ende April stattfinden, die Hypothek sogleich abgetragen werden und Hermann wollte unverzüglich dem Loid 5000 Pfund zur Verfügung stellen, damit er Wynbham jederzeit ausbezahlen könne. Dann sollten auch sofort Schi Ute getan werden für die Rückzahlung der enormen Anleihe.