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hersselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Nnschluh Nr. 8
Nr. 17. Sonnabend, den 8. Februar 1913.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 4. Februar 1913.
DaS Königliche Oberversicherungsamt in Cassel hat mit Verfügung vom 4. Januar 1913, I. No. 2, den durchschnittlichen JahreSarbeit-verdienst der land- und s o r st w i r t - schaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen für den Umfang deS KreiseS HerSfeld vom 1. Januar 1913 ab, wie folgt anderweit festgesetzt:
Für Versicherte:
1. von über 21 Jahren männlich 750 Mk., weiblich 510 Mk., 2. von 16—21 Jahren männlich 600 Mk., weiblich 450 Mk., 3. von 14 und 15 Jahren männlich 360 Mk., weiblich 330 Mk.,
4. unter 14 Jahren männlich und weiblich 150 Mk.
v. 62. Königliches Dersicherungsamt.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Caflel, den 7. Januar 1913.
Nach dem Runderlaffe deS Herrn Ministers deS Innern vom 13. Juli 1896 — Min. Bl. f. d. inn. Verwaltung 6. 137 — find alle portopflichtigen Postsendungen der Gemeinde und sonstigen Kommunalbehörden an einander frei zu machen. Da gegen diese Vorschrift neuerdings mehrfach verstoßen worden ist, bringe ich auf Veranlassung deS Herrn Ministers die Vorschrift erneut in Erinnerung.
A, IV. 19/13. Der RegierungS-Präsident.
* * * HerSseld, den 3. Februar 1913.
An die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher des KreifrS. Wird zur genauesten Beachtung veröffentlicht. I. 750. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 4. Februar 1913.
In einem Gehöft der Gemeinde AngerSbach (Oberhcssen), ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
Die Gemeinde AngerSbach ist zum Sperrbezirk und die Gemeinden Eisenbach, Lauterbach, RudloS und Landenhauscn find zum BeobachtungSgebiet erklärt worden.
I. 1486. Der Landrat.
3. «.: Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 4. Februar 1913.
In der Zeit vom 7. Februar biS 22. März wird am hiesigen Schlachthofe ein K u r s u S in der Fleisch- und Trichinenschau von dem Herrn Schlachthofverwalter Tierarzt Friederich hier abgehalten werden. I. 1645. Der Landrat.
I. A.:
____________________________Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 6. Februar 1913.
Wegen AuSbrucheS der Maul- und Klauenseuche in AngerSbach (Oberhrffen) ist der aus den 12. Februar d S. IS. angesetzte Viehmarkt in Lauterbach v erboten worden.
I. 1782. Der Landrat.
I. A:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 4. Februar 1913.
Der Metzgermeifter Edmund Trostmann in Heringen beabsichtigt in seinem Gebäude Gemarkung Heringen,
Kartenblatt 12 Parzelle Nr. eine
Schlachtharrranlage
einzurichten.
Ich bringe daS Unternehmen zur öffentlichen Kenntnis. Einwendungen können binnen 14 Tagen bei mir schristlich in zweisacher AuSsertigung oder zu Protokoll in meinem Büro während der Dienststunden angebracht werden. Nach Ablaus dieser Zeit können Einwendungen in diesem Versahren nicht mehr angebracht werden.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden im mündlichen Verhandlungstermin am
Mittwoch den 26. Februar 1913,
vormittags llVa Uhr,
im Sitzungszimmer deS Königlichen LandratSamtS hier, auch im Falle deS Ausbleiben- deS Unternehmer- oder der Widersprechenden erörtert werden.
Zeichnungen und Beschreibungen können in meinem Dienst- gebäude — Zimmer 9 — eingesehen werden.
I. 1516. Der Landrat
von GruneliuS.
H»tiz«iv«rsrdnung
betreffend
die Entnahme von Waffer aus dem Wasserwerk der Gemeinde Aleinense«.
Aus Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landerteilen vom 20. September 1867 Gesetzsammlung Seite 1529 wird nach Beratung mit dem Gemeindevorstand sür den Umfang deS GemeindebezirkS Kleinensee solgende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1.
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine HauSleitung in einem solchen Zustand« zu erhalten, daß niemals Waffer unbenutzt verloren gehen kann.
§ 2.
Unbesugten ist eS verboten, an Abstellhähnen, Schiebern oder Hydranten der Gemrindewofferleitung zu stellen und sich Schlüssel dazu anfertigen zu lassen.
8 3.
Bei AuSbruch von Feuer ist eS nicht gestattet, Wasser zu gewerblichen oder Luxuszwecken der Leitung zu entnehmen, so lange der Brand dauert. Bei Großseuer muß nach entsprechender Bekanntmachung jegliche Wasserentnahme unterbleiben.
§ 4.
Jede Vergeudung von Waffer ist untersagt. Insbesondere ist eS verboten, bei Frost daS Wasser fortgesetzt lausen zu lassen, um daS Einsrieren der Zapfstelle zu verhindern.
8 5.
ES ist untersagt, Wasser auS der Leitung zu andern als den angemeldeten Zwecken zu verweroen, vor allem zum Be- rieseln und Besprengen der Gärten, Hösen u. s. w., wenn nicht hierzu besondere Erlaubnis erteilt ist. Begießen mit Handgießkannen ist jedoch gestattet.
8 6.
Wenn bei Wassermangel die Wasserentnahme zu bestimmten Zwecken seitens deS Bürgermeister- untersagt wird, so ist diesem Verbot unbedingt zu gehorchen.
8 7-
Wer in einer Entfernung von 1 m und weniger von den WafferleitungSröhren Erdarbeiten, bauliche Veränderungen usw. vornimmt, ist verpflichtet, vor Beginn derselben dem Bürgermeister schristlich oder zu Protokoll Anzeige zu machen.
8 8.
ES ist nicht gestattet, an jemanden, dem der Anschluß entzogen ist, oder der überhaupt keinen Anschluß hat, Wasser auS der Leitung abzugeben, einerlei ob dies unentgeltlich oder gegen eine Vergütung geschieht.
§ 9.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe von 3 bis 9 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger Haft bestraft.
8 10.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im KreiSblatt in Kraft.
Kleinensee, den 2. Januar 1913.
Die Polizeiverwaltung
Grill.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-freiwilligen für das III. Seebataillon in Csingtau und das Ostasiatische Pflarine-Detaebement in Peking u. Cientfien (China).
Einstellung: Oktober 1913, Ausreise nach Tsingtau : Januar oder Frühjahr 1914, Heimreise: Frühjahr 1916 bezw. 1917. Bedingungen: Mindestens 1,65 m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1894 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
DaS III. Eeebataillon besteht auS: 5 Kompagnien Marine- Infanterie (davon ist die 5. Kompagnie beritten), 2 Maschinen- gewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Batterie), 1 Marine-Pionierkompagnie.
Die Vierjährig-Freiwilligen find in erster Linie sür die 5. berittene Kompagnie bestimmt.
In den Standorten in Ostafien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0,50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mark.
Meldungen "Mit genauer Adreffe find unter Beisügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersotzkommiffion ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt aus drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando deS III. Stammseebataillons in WilhelmShaven, vom 1. Februar 1913 ab in Cuxhaven.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-freiwilligen für die bfatrofenartillerie-Hbteilung Kiautfehou
(Küstenartillerie) in Cfingtau (China).
Einstellung: Oktober 1913, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1914 bezw. 1915, Heimreise: Frühjahr 1916 bezw. 1917.
Bedingungen: Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1894 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker, Monteure, Mechaniker, Chauffeure, Schuhmacher und Schneider.
In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0,50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1,50 Mark.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt aus drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrosenartillerie Kiautjchou, Cuxhaven.
nichtamtlicher teil.
. Politischer Wochenbericht.
Die einmütige Annahme der letzten Militärvorlage durch die bürgerlichen Parteien im Reichstage berechtigt zu der Hoffnung, daß notwendige HeereSsorderungen auch in Zukunft stets eine geschlossene parlamentarische Mehrheit finden werden. So geben wir unS auch hinsichtlich deS Schicksal- der in AuSsicht stehenden neuen Militärvorlage durchaus hoffnungsvollen Erwartungen hin und lassen unS in unserer vertrauensvollen Haltung auch durch einzelne Quertreibereien, denen man leider hier und da bereits in der Presse begegnet, nicht beirren. Diese Machenschaften dienen offenbar dem Zwecke, einen Keil in die nationale Mehrheit zu treiben und den Samen der Zwietracht zwischen den einzelnen Parteien auSzustreuen, dürften aber an dem gesunden Sinn und nationalen VerantwortlichkeitSgesühl der betreffenden Parteien scheitern. Insbesondere sind wir überzeugt, daß daS Zentrum, gegen daS jene Quertreibereien ihre Spitze vornehmlich richten, an dem Standpunkte, daß die Stellung der Zentrumssraktion zu Fragen der Landesverteidigung durch daS Verhältnis der Partei zu Reichskanzler und Regierung nicht beeinflußt wird, wie er in mehreren öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebracht worden ist, auch fernerhin unabänderlich sesthalten wird. Der Eindruck, den daS AuSland durch die einmütig« Annahme der letzten Militärvorlage vor unserer nationalen Geschlossenheit und Opferwilligkeit empfangen hat, darf auch in Zukunft nicht verwischt werden.
Mit gespanntester Aufmerksamkeit versolgt ganz Europa nach wie vor die Ereignisse aus dem Balkan. DaS Entgegenkommen der neuen türkischen Regierung, die gewillt war, auf der Grundlage einer Teilung A d r i a n 0 p e l S erneute Frieden-Verhandlungen zu führen, ist an der Hartnäckigkeit Bulgarien- gescheitert, da- unter allen Umständen den Besitz von ganz Adrianopel fordert. So ist denn der Waffenstillstand abgebrochen worden, und der Krieg nimmt seinen Fortgang. Vor Adrianopel, auf der Halbinsel Gallipoli und an der Tschataldschalinie setzen die Kanonen ihr blutige- Zer» störungSwerk fort. Aus Seiten deS BalkanbundeS rechnet man mit der baldigen Uebergabe von Adrianopel. Ob man sich hierin täuschen wird oder nicht, muß abgewartet werden. Die wichtigste Frage ist und bleibt jedensalls die, ob eS auch sürderhin noch gelingen wird, daS KriegSfeuer auf seinen UrsprungSherd, die Balkanhalbinsel, zu beschränken. Von den Großmächten werden die bisherigen Friedensbestrebungen jedenfalls auch weiterhin fortgesetzt werden. Große Hoffnungen bezüglich deS Gelingen- dieser Bestrebungen sowie einer allgemeinen Entspannung der Lage knüpfen sich neuerdings an ein Schreiben, daS Kaiser Franz Josef von Oesterreich persönlich an den Zaren von Rußland gerichtet hpt. Wir wünschen von Herzen, daß sich Diese Hoffnungen im vollem Umfange bestätigen mögen.
Der m a r 0 k k a n i s ch e B e s i tz hat in der letzten Zeit der französischen Regierung wieder viel zu schaffen gemacht und den Ministerrat veranlaßt, eine Anleihe von 150 Millionen Frank für Marokko zu bewilligen. Trotz diese- großen Geld- auswandes aber bleibt e- sraglich, ob eS Frankreich gelingen wird, die ihm in Marokko gestellten sehr schwierigen militärischen und wirtschaftlichen Ausgaben in befriedigender Weise zu lösen.
Die Kaiserreden in Königsberg.
DT, König-berg, den 5. Februar 1912.
Nachdem der Kaiser etwa eine Stunde im Schlöffe verweilt hatte, begab er sich in Begleitung der Kronprinzen- paare- zur Festsitzung deS ProvinziallandtageS im LandeShauS, wo er von dem Vorsitzenden deS Landtage-, Fürsten zu Dohna-Schlobitten, empfangen wurde. Auf die Begrüßungsansprache deS Fürsten Dohna erwiderte der Kaiser:
„Meine Herren! ES ist mir eine ganz besondere Freude, Ihrem Wunsche zu entsprechen und den Landtag meiner getreuen Provinz Ostpreußen in Person zu eröffnen. Bevor Sie Ihre geschäftlichen Arbeiten und Beratungen sür daS Wohl der Provinz beginnen, lassen Sie unS der Tat gedenken, welch« von der heute vor hundert Jahren hier in Königsberg zusammengetretenen Versammlung der ständischen