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herssel-er Kreisblatt

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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 11. Sonnabend, den 25. Januar 1918.

Erstes Blatt.

HMIkbtt teil.

Hess.-Nass. landw. Beruss- genossenschaft

Sektton Hersfeld.

I. S. Nr. 101.

HerSfeld, den 18. Januar 1913.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Mit dem Inkrafttreten der 3. Buche- der ReichSversiche» rungSordnung Teil II ist eine besondere Beruf-genossenschaft für den Umfang deS Reichs mit dem Sitze in Caffel gebildet worden, welche die Gärtnereibetriebe in Versicherung nimmt.

Nachstehend veröffentliche ich die Grundsätze für die Aus­einandersetzung zwischen den landwirtschaftlichen Beruf-genossen- schaffen und der GärtnereiberufSgenossenschast mit dem Er­suchen, mir bis zum 28. d. MtS. zu berichten, ob derartige Gärtnereibetriebe in den Landgemeinden in Betracht kommen und gegebenen Falls welche?

von GruneliuS.

Grundsätze

für die Auseinandersetzung zwischen den land­wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der

Gärtnerei-Berufsgenossenschaft.

A. Der neu errichteten Gärtnerei-Berufsgenossenschaft haben vom 1. Januar 1913 ab folgende Betriebsarten anzu- gehören, soweit es sich um H a u p t b e t r i e b e handelt und nicht eine gewerbliche BerufSgenossenschaft zuständig ist:

1. Bearbeitung von HauS- und Ziergärten durch den Besitzer mit gärtnerischem Personal und ohne solche-, soweit diese Bearbeitung überhaupt versichert ist;

2. FriedhofSgärtnerei und Friedhossbetrieb;

3. die gesamte Landschaft-gärtnerei einschließlich der damit verbundenen Bodenbearbeitung;

4. Baumschulen jeder Art und Größe und die damit ver­bundenen Obstpflanzungen;

5. gärtnerisch betriebener Obstbau sowie Obst-, Wein- und Fruchttreiberei;

6. Gemüsetreiberei und Gemüsegärtnerei, soweit letztere fachmännisch betrieben wird;

7. Freiland- und Schnittblumengärtnerei, Pflanzen-, Topf­pflanzen- und Dekoration-gärtnerei sowie Blumentreiberei;

8. Blumen- und Gemüse-Samenzucht, Blumen- und Kranzbinderei sowie Pflanzen-, Blumen- und Samen­handlungen ;

9. Gärtnerei der gemeindlichen und kirchlichen Verbände und Anstalten, von Korporationen und Gesellschaften in staatlichen Betrieben nach Maßgabe des jetzigen RechtSzustandeS, Gärtnerei in botanischen und zoolo­gischen Gärten, Hof-, Schloß- und HerrschastSgärtnerei sowie Parkbetrieb, Gärtnerei in Theater-VergnügungS- und Gastwirtschaft-gärten, in Gärten vpn Vereinen und sonstige Arten der Gärtnerei.

Für die Zugehörigkeit zur Gärtnerei-BerufSgenossenschaft ist es belanglos, wer die Anlage unterhält und welcher Zweck mit den Arbeiten verfolgt wird, z. B. Erwerb, Liebhaberei, Beschäftigung von Arbeitslosen u. s. w.

Den landwirtschaftlichen BerusSgenossenschaften verbleiben alS Haupt- oder Nebenbetriebe oder Betrieb-bestandteile:

I. Obstpflanzungen, die nicht eine Obstgärtnerei darstellen (z. B. Straßenpflanzungen);

II, der selbmäßig betriebene Gemüse- und Nutzpflanzenbau ($. B. Hopfen-Tabakbau);

m. die Feldsamengewinnung (j. B. Kleesamen- und Rüb- samenzucht);

IV. der Weinbau und die Weinbauschulen;

V. die Gärtnereibetriebe nach Maßgabe der §§ 918 und 959 R. B. O. ,

B. Für den Uebergang der Unsalllasten, welche auf den von den landwirtschastlichen BerufSgenossenschaften der Gärtnerer- berufsgenossenschaft zu überweisenden Betrieben ruhen, gilt die BerechnungSweise zu II der Bekanntmachung deS ReichS-VersicherungS-AmtS vom 31. Oktober 1908 (A. Nachr. 1908. 668 f.)

Kolizri-Versrdnung.

Auf Grund der §§ 5, 6 und 7 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu­erworbenen Landesteilen wird mit Zustimmung der Gemeinde- Versammlung für den Gememdebezirk Bredebach folgende Polizeiverordnung erlassen:

DaS Hemmen ohne Hemmschraube an Fuhrwerken ist aus sämtlichen Fahrwegen einschließlich der Wendewege jedoch

ausschließlich der ganz steilen Wendewege) in der hiesigen Gemarkung verboten.

§ 2.

DaS Beschädigen der Wege einschließlich der Wendewege und Gräben beim Ackern mit Ackergerälschasten ist verboten.

§ 3.

DaS Verunreinigen der Gräben und daS Befahren der­selben an den Wegen außerhalb der vorgesehenen Ueberfahrten ist verboten.

8 4.

Das Befahren der WirtschastSwege in hiesiger Gemarkung mit Lastfuhrwerken, sowie zum Zwecke der Bewirtschaftung von Grundstücken der angrenzenden Gemarkung ist nur den­jenigen gestattet, die zur Benutzung der WirtschastSwege be« rechtiat sind.

§ 5.

Diejenigen Wege, die in dem Rezesse über da- Zusammen- legung-versahrcn der hiesigen Gemarkung nicht ausdrücklich als Holzabfuhrwege bestimmt sind, dürfen alS solche nicht benutzt werden.

8 6.

DaS Wenden in hiesiger Gemarkung beim Bewirtschaften von Grundstücken der angrenzenden Gemarkung ist für fremde Grundbesitzer verboten.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizeiverordnung, welche mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 9 Mark oder ent- spreckender Haft bestraft.

Biedebach, den 22. Januar 1913.

Die OriSMizeidehörde:

B ä tz.

Bekanntmachung.

ES kommt häufig vor, daß Mannschaften deS Beurlaubten- standeS verziehen, ohne die WohnungSänderungen dem Bezirks- Feldwebel zu melden. Nicht allein, daß sich die Mannschaften durch Unterlassung dieser Meldung nach Abschnitt II der Paßbestimmungen strafbar machen, eS wird auch die Aus­händigung der Krieg-beorderungen und Paßnotizen sehr er­schwert.

Auf die genaue- Beachtung der Paßbestimmungen wird aufmerksam gemacht.

Mannschaften deS Beurlaubtenstander, die ihre WohnortS- Verzüge innerhalb der Stadt, von einer Straße zur andern, und sonstigen Veränderungen noch nicht gemeldet haben, werden an die unverzügliche Erstattung der Meldungen erinnert.

HerSfeld, den 16. Januar 1913.

Königliche- BezirkSkommando.

Unterweisungskurse im Obstbau und der Obstverwertung im Jahre 1913.

An der Obstbau-Anstalt der Landwirtschaft-kammer für den Regierungsbezirk Caffel in Oberzweren finden im Jahre 1913 folgende Unterricht-kurse statt:

1. Praktische Obst- und Gemüsebaukurse von Mitte April bis Mitte Oktober.

2. BaumwärterkurfuS, fechSwöchentlicher Frühjahr-abschnitt, vom 3. März bis 19. April, mit Osterpause vom 20.26. März.

3. Obstbaukurse für Lehrer, Förster und Bahnbeamte vom 31. März bis 5. April.

4. Baumwärter-SommerkurfuS vom 30. Juni bis 12. Juli.

5. ObstverwertungSkursuS für Damen vom 14.19. Juli.

6. UnterrichtSkurje in der geschäftsmäßigen Dauerwaren- erzeugung für Herren vom 4.-9. August.

7, ObstbaunachkurfuS für Lehrer und Förster vom 18.23. August.

8. Baumwärter-HerbstkurfuS vom 13.25. Oktober.

Ueber Teilnahme an den Kursen 3 und 7, zu welchen die Anmeldungen der betreffenden Beamten durch deren Vorgesetzte Dienststelle zu erfolgen hat, bestimmt der Herr Regierungs­präsident. Für die übrigen Kurse nimmt die Obstbau-Anstalt der Landwirtschaft-kammer sür den Regierungsbezirk Caffel zu Oberzwehren die Anmeldungen entgegen und find von dieser auch die Bestimmungen und Arbeitsbedingungen zu ersahren.

Zur Erleichterung der Teilnahme an den Kursen sür Baumwärter können Beihilfen gegeben werden. DaS nähere über deren Bewilligung wird durch die AnstaltSleitung auf Wunsch mitgeteilt.

nichtamtlicher teil.

Abgeordnetenhaus.

DaS Abgeordnetenhaus beendete gestern die allgemeine Aussprache über den Landwirtschaft-etat. DaS Ministergehalt wurde bewilligt. In der Spezialdebatte war daS ländliche FortbildungSschulwesen daS Hauptthemo, und den Kernpunkt bildete dabei wieder einmal die Frage deS Religionsunterrichts,

füt den daS Zentrum wieder eine Lanze brach. Freiherr von Echorlemer betonte den Wert der nationalen Erziehung unserer Jugend. Bemerkenswert waren seine AuSsührungen über die Frage, ob der Religionsunterricht eingeführt werden solle. Er meinte, die religiöse Unterweisung sei zwar Sache der Religions­gemeinschaften, im übrigen habe daS HauS demnächst Gelegen­heit, hierüber eine Entscheidung zu fällen, wenn die Vorlage über daS ländliche FortbildungSschulwesen im Rheinland zur Verhandlung komme. Auch über die Winter- und HauS- haltungSschulen unterhielt man sich des längeren. Ihr Ausbau wurde von verschiedenen Seiten angeregt. Dann wandte sich das HauS den tierärztlichen Hochschulen zu.

Reichstag.

Im Reichstag begründete gestern bei der fortgesetzten Be­ratung deS Etats sür daS Reichsamt des Innern der Dozial- demokrat Rauch eine Resolution, in der eine Erhöhung der Unterstützungen für die Angehörigen der zu Uebungen in FriedenSzeiten einberusenen Mannschaften verlangt wird. Die Redner der bürgerlichen Parteien erklärten sich sämtlich mit der Resolution einverstanden, aber nur der Freisinnige Koch und der Pole Dombeck traten für die sozialdemokratische Forderung ein, volle Entschädigung zu gewähren, daS heißt den wirklich entgangenen Verdienst. Die Abgeordneten Erzberger (Zentr.), BehrenS (wirtsch. Vgg.) und Schulenburg (Natl.) hingegen sprachen sich für Gewährung deS ortsüblichen TagelohnS aus. Der UnterstaatSsekretär Lewald erklärte, daß auch der Regierung eine Erhöhung der Unterstützung erwünscht erscheine, aber die Resolution habe eine große finanzielle Tragweite, die berück­sichtigt werden wüste. - V .gebniS der Erörterung war die einstimmige Annahme der Resolution.

Politischer Wochenbericht.

Nach dem Muster der Sozialdemokratie hat nun auch die Fortschrittliche Volk-partei einen sogenannten Preußentag abgehalten. Den Hauptgegenstand der Ver­handlungen bildete die Stellungnahme zu den bevorstehenden Landtagswahlen in Preußen. DaS Referat hierüber erstattete der Abgeordnete Fischbeck. Er schlug den Nationalliberalen gegenüber zärtliche Locktöne an, während er die Sozial­demokratie ziemlich unsanft behandelte. Die Bedingungen, welche die Sozialdemokratie auf ihrem Preußentage ausgestellt habe, seien zum Teil undurchführbar, zum Teil mit der Selbst­achtung der Fortschrittler unvereinbar. Wenn die sozial­demokratische Resolution den Fortschrittlern sogar zumute, sich schristlich zu einer bestimmten Taktik im Parlament zu ver­pflichten, so müsse von vornherein bestimmt erklärt werden, daß die Kandidaten der Fortschrittlichen VolkSpartei durch ein solcher kaudinischeS Joch nicht kriechen würden. Die Partei könne auf Abmachungen, wie die Sozialdemokratie sie Vor­schläge, nicht eingehen. Von der Debatte, die sich an diese- Reserat knüpfte, hat man nicht- ersahren, und die Resolution, die schließlich angenommen wurde, enthält keine Andeutung einer dem Fischbeckschen Referat entsprechenden Absage an die Sozialdemokratie. So ist e- denn auch wohl nur Theater­donner, wenn derVorwärts- sich über den Verlauf des fortschrittlichen PreußentageS entrüstet zeigt, und Die Sozial- demokraten werden fchon Mittel und Wege finden, um nach Art der berühmtenDämpfung" bei den Reich-tag-wahlen ihren bedrängten Brüdern von der bürgerlichen Linken auch im LandtagSwahlkampfe zur Hilfe zu kommen.

Als ein geradezu skandalöser Vorgang muß eS bezeichnet werden, daß der deutsche Reichstag-abgeordnete Wetterl- auf einer VortragSreise in Frankreich eine unverantwortliche KriegShetze gegen da- eigene Vaterland getrieben hat. Sowohl von der Regierung wie von sämtlichen bürgerlichen Parteien im Reichstage ist diese- Treiben mit Schärfe gegeißelt worden. Man empfindet e- mit Beschämung, daß ein Mann von solcher landeSverräterischen Gesinnung den Reichstag verunzieren darf, und wünschte wohl, daß Mittel und Wege vorhanden wären, um derartigen Persönlichkeiten den Aufenthalt auf deutschem Boden unmöglich zu machen.

Die K o l l e k t i v n o t e der Großmächte wurde zu Be­ginn der BerichtSwoche in Konstantinopel überreicht. Sie kündigte keinerlei Maßregeln an, die alS ein HerauStreten der Mächte aus ihrer Neutralität gedeutet werden könnten, und enthielt insbesondere keinen Hinweis aus eine Demonstration der Großmächte in türkischen Gewässern. Der Inhalt der Note war somit keineswegs aus Ausübung eine-Zwange- gerichtet'. Trotzdem hat die Note ihre- Eindruckes nicht verfehlt und die Pforte zur Preisgabe Adrianopels, der zweiten Haupt­stadt des Reiches, veranlaßt. Diese Entschließung der türkischen Regierung dürfte daS Ende der BalkankriegeS bedeuten.

DaS zweite große Ereignis, daS uns die BerichtSwoche aus dem Gebiete der Auswärtigen gebracht hat, ist die Präsidentschaft-wahl in Frankreich. Ihr AuSgang ergab den Sieg deS bisherigen Ministerpräsidenten Poincarö. Ungewöhnlich heiße und erregte Kämpfe gingen der Wahl voraus. Von den zahlreichen ursprünglichen Bewerbern waren schließlich nur noch zwei, Poincar- und der Ackerbauminister PamS, übrig geblieben, von denen dann der