Landwirt kann sich leicht, wenn er die Zuziehung unterläßt, selbst großen Schaden zufügen. Da es ebenfalls nicht immer festzustellen ist, ob ein erheblicher oder unerheblicher Unfall vorliegt, so wird er gut tun, in allen Fällen den Tierarzt oder Sachkundigen zuzuziehen. Unterläßt er die Zuziehung in einem Falle, in dem sie notwendig ist, so wird der Versicherer von der Leistung frei, d. h. er braucht dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme nicht zu zahlen. Ebenfalls fällt seine Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungssumme fort, wenn der Landwirt das Tier sonst schwer vernach- läffigt hat, z. V. durch zu geringes oder ungesundes Futter, ungenügende Stallräumlichkeiten usw. Und schließlich braucht die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme dann nicht zu zahlen, wenn der Landwirt das Tier schwer mißhandelt hat in böser Absicht oder aus grober Fahrlässigkeit. Außer dieser Sorg- faltspflicht, die jedem Landwirt im eigenen Interesse nicht genug angeraten werden kann, hat er noch eine weitere Hauptverpflichtung, nämlich die Anzeigepflicht. Von jedem Todesfall seines. versicherten Viehstandes, von jeder erheblichen Erkrankung und jedem erheblichen Unfall muß der Landwirt der Versicherungsgesellschaft Anzeige machen und zwar ebenfalls unverzüglich. Krankheit und Unfall muß er auch dann anzeigen, wenn er die Versicherung für den Schaden genommen hat, die ihm durch den Tod des Tieres entsteht. Hier gilt dasselbe wie oben. Besser etwas zu große Vorsicht, wie geringe Unvorsichtigkeit. Schließlich hat der Landwirt die Auskunftspflicht. Ist das gegen den Tod versicherte Tier gestorben, so muß der Landwirt der Versicherungsgesellschaft jede notwendige Auskunft geben über Entstehung der Krankheit des Tieres und ähnliches. Hiernach wird sich jeder Landwirt ein Bild davon machen können, welche Pflichten ihm als Eigentümer versicherten Viehs obliegen und wenn er sie befolgt, so wird das für ihn am allernützlichsten sein. Er kann sie sich leicht durch die drei Worte: Sorgfaltspflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht merken. Hat der Landwirt infolge der Krankheit oder des Todes des Tieres einen Anspruch gegen einen dritten, so steht ihm der Anspruch nicht mehr zu, wenn die Versicherungsgesellschaft ihn entschädigt hat, vielmehr steht der Anspruch gegen den dritten dann der Gesellschaft zu. Verendet z. B. bei dem Landwirt L. eine Kuh, die er von dem Viehhändler V. gekauft und bei einer Gesellschaft versichert hat, an Lungenseuche, so hat L. eigentlich den Anspruch auf Wandlung gegen V., da er aber von der Gesellschaft Ersatz bekommen hat, so kann nun diese ihrerseits L.'s Ansprüche gegen V. geltend machen. Hierbei ist noch ein anderes zu beachten: Der Landwi.rt L. mußte den Mangel spätestens zwei Tage nach der sog. „Gewährfttst", die für Lungenseuche 28 Tage beträgt, geltend machen; tat er dies nicht, so verlor er seinen Anspruch gegen V., und damit ist auch für die Gesellschaft das Recht verloren gegangen, Ansprüche gegen den Viehhändler V. geltend zu machen. In einem solchen Fall wird auch die Gesellschaft von ihrer Pflicht zur Zahlung an den Landwirt frei, wenigstens insoweit, als sie aus dem Anspruch gegen V. hätte Ersatz verlangen können. Daher muß der Landwirt, wenn er das versicherte Vieh von einem Dritten erworben hat und Rechte gegen ihn geltend machen kann, seine Rechte gegen den Dritten schleunigst wahren, weil er sonst ja auch seine Rechte gegen die Gesellschaft einbüßen kann. Es ist ja allgemein bekannt, daß beim Viehkauf in der Regel nur bestimmte Fehler und diese nur dann zu vertreten sind, wenn sie sich innerhalb bestimmter Fristen zeigen; diese Mängel sind für die einzelnen Tiere in einer Verordnung aufgezählt; die Gewährfristen sind verschieden. Der Landwirt wird auch mit Bezug hierauf am sichersten gehen, wenn er so schnell wie möglich seine Rechte wahrnimmt. So tritt neben die drei schon erwähnten Pflichten des Landwirts, die ihm bei der Viehversicherung obliegen, noch eine vierte Pflicht, die man als Pflicht zur Anspruchswahrnehmung bezeichnen kann. Es kann vorkommen, daß ein Tier, das versichert ist, erkrankt oder einen Unfall erleidet und daß die Zeit für die Versicherung abläuft, bevor es stirbt. Dann soll nach der ausdrücklichen Vorschrift des Gesetzes die Versicherungsgesellschaft doch noch verpflichtet sein, die Versicherungssumme zu zahlen, wenn die Erkrankung oder der Unfall den Tod binnen zwei Wochen nach der Beendigung herbeiführt. Wenn ein versichertes Tier veräußert wird, so endigt die Versicherung; wenn es aber stirbt und infolge dessen der Verkäufer, der frühere Versicherungsnehmer, seinem Käufer zum Ersatz verpflichtet ist, so muß auch die Gesellschaft noch innerhalb bestimmter Fristen die Versicherungssumme zahlen.
Die Mängel der Dreifelderwirtschaft
Von R. Steppes.
In bäuerlichen Betrieben ist wohl die gebräuchlichste und am weitesten verbreitete Wirtschaftsart der Dreifelderwirtschaft. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist sie von den Römern ins Land gebracht worden; damals wurde
der Acker mit Wintergetreide, dann mit Sommerfrucht und hierauf ein volles Jahr nicht bebaut, d. h. der Acker lag in. Schwarzbrache. Die Vollbrache war dringend nötig, denn mit den damaligen mangelhaften Geräten konnten die Felder nicht wie heute bestellt werden; es fehlte auch an Dünger; besonders aber fehlte es bei diesem Wirtschaftssystem an Futter, da man nur auf die Wiesen und Weiden angewiesen war. Der Name Dreifelderwirtschaft ist eigentlich nicht richtig für unsere heutige bäuerliche Dreifelderwirtschaft, denn in der geschilderten extensiven Weise arbeitet heutzutage kein Mensch mehr. Schon in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden, namentlich durch die Bemühungen Friedrichs des Großen, Herzog Karl Theodor und der Marie Theresia allmählig und über Deutschand hinaus zwei neue Pflanzen zum größeren, also feldmäßigen Anbau gebracht, nämlich der Rotklee und die Kartoffel. Um nun in der Fruchtfolge für diese beiden Pflanzen den Platz zu bekommen, verwendete man das Brachfeld. Dieses wurde je nach den Wirtschaftsverhältnissen in zwei oder, in drei Teile geteilt, wodurch die jetzt noch übliche Sechs- bzw. Neunfelderwirtschaft entstand: 1. Brache oder Hackfrucht mit Brache, 2. Winterung, 3. Sommerung, 4. Klee, 5. Winterung, 6. Sommerung, bzw. noch: 7. Hackfrucht, 8. Winterung, 9. Sommerung. Man hat die Dreifelderwirtschaft noch zu verbessern gesucht, namentlich um der Gerste eine bessere Vorfrucht zu verschaffen: 1. Hackfrucht, 2. Sommerung, 3. Winterung, 4. Klee, 5. Winterung, 6. Sommerung. In diesem Falle mußte der Klee in Wintergetreide gesät werden. Dies sieh sich durch folgende Umänderung, wie wir sie häufig treffen, vermeiden: 1. Hackfrucht, 2. Sommerung, 3. Klee, 4. Winterung, 5. Sommerung, 6. Winterung.
Eine auf keinen Fall gutzuheißende Umänderung, bei der ein Brachschlag ausblieb, um mehr Getreide bauen zu können, ist folgende, mancherorts übliche: 1. Hackfrucht und Klee % + %z 2. Winterung, 3. Sommerung, 4. Sommerung, 5. Winterung, 6. Sommerung.
Bei'allen diesen Feldwirtschaften dienen volle Zwei- drittel der ganzen Aufbaufläche dem Getreidebau. An und für sich leidet diese Dreifelderwirtschäft an zwei Uebeln, nämlich, daß zu wenig Futter erzeugt werden kann und infolgedessen viel Stroh verfüttert werden muß, so daß sie auch an Streumangel krankt. Unsere Viehschläge haben erfreulicherweise eine Verbesserung erfahren, wobei auch das durchschnittliche Lebendgewicht gestiegen ist und mit ihm der Futterbedarf. Auch ist die Bevölkerungszahl sehr gestiegen und damit die Höhe des Viehstandes, da es sonst nicht mehr möglich gewesen wäre, die Bevölkerung mit genügend Fleisch und Milch zu versorgen. In Betrieben, wo nicht entweder ein sehr günstiges Wiesenverhältnis vorhanden ist oder die klimatischen Verhältnisse den Stoppelfutterbau im Herbste nicht in ausgedehnterem Maße gestatten, wird also immer Mangel an Futter bei der Dreifelderwirtschaft sein. Durch die starke Strohfütterung gegen das Frühjahr zu geht der Ernährungszustand beim Vieh erkenntlich zurück und im Frühjahr dauert es eine hübsche Weile, bis das Milchvieh gerade das beste erste Grünfutter dazu verwendet hat, sich auf dem früheren Ernährungszustand zu bringen, während es das junge Futter im anderen Falle gleich zur Produktion von Milch hätte verwenden können.
Auch die Beschaffenheit des Stallmistes ist eine schlechtere, wenn so viel Stroh gefüttert wird; auch die Felder bleiben also im Ernährungszustände zurück. Da namentlich der Hackfruchtbau darunter leidet, so werden wiederum im Winter die Rüben bald ausgehen
Ein Hauptmangel aber der Dreifelderwirtschaft ist der, daß wir zu häufig Getreide auf Getreide folgen lassen und daß auch sonst die Vorfrüchte zu ungünstig für die Nachfrucht stehen. Wir müssen mit dem Anbau von Tiefwurzeln und Flachwurzeln abwechseln, müssen bodenbeschattende und Mattarme Pflanzen wechseln lassen, wenn wir nicht wollen, daß uns der Acker verunkrautet und der Boden eine physikalische Verschlechterung erfährt. Auch werden nur dann die Bodenschichten in verschiedenen Tiefen und die Nährstoffe in allen Schichten schonend ausgenützt. In der Dreiselderung folgt aus Hackfrucht Wintergetreide. In weniger günstigen Kli- maten und wenn die Herbstwitterung ungünstig ist, kommen die Kartoffeln entweder zu früh heraus, oder das Wintergetreide zu spät in den Boden. Gerade die Winterung, speziell den Weizen verlangt aber gesetzten Boden und nicht zu späten Anbau; wir müssen die Pflugarbeit überhasten. Auch der Klee nimmt eine recht uN- günstigeve Stelle ein insofern, und besonders in nicht ganz kleesicherem Boden, er nicht das lockere und unkraut- freie Feld vorfindet, wie es sein müßte, nachdem zweimal vorher Getreide vorangegangen war. Endlich sind auch die den Stickstoff aus der Luft sammelnden landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu wenig in der Dreifelderwirtschaft vertreten. Wie schon erwähnt, kann das Unkraut nur bei Hackfrucht genügend bekämpft werden oder wenn auch raschwachsenLe Futterpflanzen oder Grün- düngungspfanzen, die das Unkraut überwuchern und unterdrücken, gebaut worden. Die Bekämpfung tierischer
und pflanzlicher Schädlinge ist bei der Dreifelderwirtschaft auch nicht ohne weiteres möglich; denn die zu nahe Folge von Pflanzen kann nicht vermieden werden, welche dieselben Feinde haben; so kommen die Nematoden auf Rüben, Hafer und Rübsen vor«, die gelbe Halmfliege aus Gerste und Weizen, die Fritfliege auf allen Getreidearten.
In größeren Wittschaften tritt bei Jnnehaltung der Dreifelderung der Uebelstand auf, daß sich die Arbeit nur ungünstig verteilen läßt. Da zwei Drittel Getreide gebaut wird, gibt es bei der Saat und besonders bei der Ernte mit einem Schlage so viel Arbeit, daß man sich nicht zu helfen weiß; bei dem verhältnismäßig geringen Anbau von Hackfrüchten bleibt für die übrige Zeit verhältnismäßig wenig Arbeitsgelegenheit.
Oekonomierat Heinttchsen in Passau sagt zu dem Kapitel Dreifelderwirtschaft wörtlich:
„Alles in allem wird es dem aufmerksamen Beob. achter nicht entgehen, daß Landwirte, die mit der Dreifelderwirtschaft brachen, allermeist vorwärts kommen. Es wurde mir schon zu widerholten Malen von Landwirten versichert, daß sie bei Abgang vom alten System trotz geringerer Anbaufläche von Getreide doch gerade soviel ausdreschen und dabei der Viehbestand an Zahl und Güte zugenommen hat.
Freilich überall wird sich die Sache nicht durchführen lassen, indem der in Wirklichkeit da und dort noch infolge großer Parzellierung der Felder vorhandene Flurzwang hindernd entgegensteht."
Bei einem Uebextroten des Fußes bei einem Pferde wendete man bisher kalte Umschläge von Wasser an. Man hat jedoch die Erfahrung gemacht, daß recht warme Umschläge oder das Stellen des kranken Fußes in möglichst warmes Wasser, etwa eine Stunde lang, weit besser ist und das Uebel schneller beseitigt. (Warmes Wasser wird nachgeschüttet.) Alsdann tauche man eine Leinwandbinde in eine Mischung, welche aus gleichen Teilen Wasser, Arnika- und Ruta-Tinktur zusammengesetzt ist und binde sie fest um die angeschwollene und schmerzhafte Stelle des Fußes. Ist die Binde trocken geworden, so wird sie wieder mit obiger Flüssigkeit angefeuchtet. In wenigen Tagen kann,das Pferd wieder angespannt werden.
Der Heidehonig.
Ein Hoffnungsstrahl nach bangen, finsteren Tagen? Der andauernden Regenperiode des Juni und Juli sind schöne, heitere Augusttage gefolgt. Den Bienen war es unmöglich, den Segen der reichblühenden Erika und des duftenden Heidekrautes noch einzuheimsen. Wir begrüßen diesen Zuwachs auf das freudigste. Aber dieser Heidehonig hat eine doppelte Seite. Wir wollen sie beide würdigen. Er ist zunächst für manche Gegenden ein gefährliches Winterfutter und hat regelmäßig die Ruhrkrankheit im Gefolge, wenn nicht rechtzeitig Reinigungsausflüge sich einstellen. Heidehonig, von der Erika geerntet, die auf Granitböden, oder am Saume des Waldes oder in recht trockenen Jahrgängen wächst, eignet sich nicht als Winterfutter. Er ist zu wasserarm, geliert sehr leicht, und kann in diesem Zustande von den Bienen nicht ausgenommen werden. Es ist Sache der einzelnen Imker, sich zu überzeugen, ob sich der Heidehonig seiner Gegend als Winterfutter eignet.
Manche Imker suchen den Heidehonig den Bienen dadurch bekömmlicher zu machen, daß sie während der Heidetracht jeden Abend Zucker füttern. Wir haben dagegen gar nichts einzuwenden, betonen aber, daß dies nur dann geschehen kann, wenn nicht mehr geschleudert wird. Es wäre ein sehr gefährliches Unternehmen, solchen geschleuderten, gemischten Honig als echten Bienenhonig zu verkaufen.
Wenn gegen den Heidehonig Bedenken als Winterfutter bestehen, so muß andererseits anerkannt werden, daß derselbe ein vorzügliches Triebfutter im Frühjahr abgibt. Eine volle Heidehonigwabe, entdeckelt, einen Moment in laues Wasser gesteckt, und so den Bienen im April und Mai direkt ans Stutneft gehängt, wirkt Wunder. Der Brutansatz wird damit mächtig gefördert. Das ist entschieden die beste Art der spekulativen Fütterung. Es handelt deswegen jeder Imker in seinem eigentlichsten Interesse, wenn er nicht jede Heidehonigwabe vor der Einwinterung schon gleich zu Geld macht. Für jedes Standvolk sollten doch mindestens zwei volle Waben reserviert werden. Sie sind leicht aufzube- wahren und unterliegen nicht so leicht dem Mottenfraß wie die leeren Waben.
Heidehonig ist gewiß keine minderwertige Honig, sorte. Das konsumierende Publikum steht ihm nur ein wenig mißtrauisch gegenüber wegen seines sulzigen Zustandes, den er wenige Tage nach dem Schleudern an- nimmt. Weigert, Kreisbienenmeister