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III

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 110» Sonnabend, den 14. September

1912.

Erstes Blatt.

Amtlicher teil

Hersfeld, den 20. August 1912.

Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in deren Gemarkungen durch die diesjährigen Truppen­übungen Flurschäden entstehen, haben wegen ihrer Be­handlungen Folgendes auf das Genaueste zu beachten:

1. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 (R. G. Bl. S. 361) vom 13. Juli 1898, abgedruckt im Reichs-Gesetzblatt von 1898 auf Seite 921 und folgende. Die Herren Ortsvorstände haben sich insbesondere mit den Be­stimmungen unter IIIBesondere Verpflichtungen der Besitzer von Grundstücken rc." (R. G. Bl. S. 934) sofort wieder eingehend vertraut zu machen.

2. Die Beschädigten sind sofort zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen aufzufordern. Damit diese Entschädigungsforderungen alsbald und möglichst voll­ständig eingehen und damit Nachanmeldungen tunlichst vermieden werden, sind die Grundstückseigentümer an- zuweisen, sofort nach Beendigung der Manöver ihre Grundstücke abzugehen und sestzustellen, ob Beschä­digungen daran vorgekommen sind.

3. Die Entschädigungsforderungen sind umgehend in einer Nach Weisung zusammen zustellen, wie sie aus Seite 969 des R. G. Bl. von 1898 vorgeschrieben ist. Formulare hierzu (Titel und Einlagebogen) sind in der Funk'schen Buchdruckerei vorrätig und von dort sofort zu beschaffen. Die der Nachweisung vorgedruckte An­merkung 1 Absatz 2 ist besonders zu beachten. Die Nachweisungen sind mit allergrößter Sorgfalt auszu- füllen. Die Herren Ortsvorstände sind für ihre voll­ständige und richtige Ausfüllung unbedingt verantwortlich Sämmtliche Schadensanmeldungen ein und desselben Eigentümers sind in der Nachweisung unmittelbar hinter einander aufzuführen. Jede einzelne Schadens­anmeldung ist unter fortlaufender Nummer aus besonderer Linie aufzuführen.

Die Nachweisungen sind mir so einzureichen, daß sie hier bestimmt am Donnerstag den 19. September d. Js. sämtlich eingehen.

4. Die Anordnungen, welche in den Absätzen 35 vonIII Besondere Verpflichtungen der Besitzer von Grundstücken 2c." (R. G. Bl. S. 934) enthalten sind, sind auf das Genaueste zu befolgen.

Hiernach haben die Beschädigten in denjenigen

Frauenherzen.

Groteske aus dem Fcldzuge von 1870.

Nach dem Englischen von Klara R h e i n a u.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Ich willigte in alles, bemühe mich selbst, den beruhigenden Trank zu schlürsen und sehe mich dann allein gelassen, um in erquickendem Schlaf das Gleichgewicht meines Innern wieder zu erlangen. Aber ach, wie ich mich von einer Seite auf die andere werfe, wie ich mit den Zähnen knirsche und mein Haar zerraufe, wie ich mir wilde Rachepläne auSdenke, die, das fühle ich wohl, niemals auSgesührt werden können I Wie ich heiße Tränen weine die bittersten, die ich je vergossen, seit jenem entsetzlichen Tage vor mehr alS neun Jahren, da meine ge­liebte Mutter mich für immer verließ, weine über das degradierende Geheimnis, das noch die Schamröte auf meine Wangen bringen wird, wenn ich schon eine harte, runzelige, alte Jungfer bin! Und etlWo ist er nun?" fragte ich mich wütend. Vielleicht erzählt er eben die ganze Szene einer Gruppe junger Taugenichtse, wie er selbst einer ist erzählte ihnen, wie eine junge Engländerin, die er nie zuvor gesehen, eine halbe Stunde schwärmend und weinend an seinem Sterbe­lager saß und schließlich o, mit selbst dars ich eS nicht mehr inS GedächniS zurückrufen! Ich werde noch den Verstand darüber verlieren, fürchte ich. Verwünschte Ulanen, Goten, Bandalen, TurkoS, möchte ich nie wieder einen eures Gelichter» vor Augen sehen!

Endlich tagte der Morgen. Ich verlasse mein ruheloses Lager und weiche den ganzen Morgen nicht von der Seite meiner lieben Tante. Geduldig höre ich die AuSbrüche ihrer Entrüstung mit an, ihre Klagen, ihre Prophezeiungen und Er­fahrungen über die große Verderbtheit des Menschengeschlechts. Am Nachmittag besteht die Tante daraus, daß ich mich nieder­lege, denn in Folge der schlaflosen Nacht sind meine Augen dick geschwollen. Um die Dinerzeit erhebe ich mich wieder, bade mein Gesicht in Irischem Wasser und begebe mich hinab in den Speisesaal. Im Begriff, die Türe zu öffnen, unter­

Fällen, in welchen Beschädigungen an Feldern einge­treten sind, die noch nicht abgeerntet sind, unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder zur Vermeidung der Vergrößerung des Schadens einzutreten hat. Für die Entscheidung des Ortsvorstandes sind die Be­stimmungen der Ausführungs-Anweisung maßgebend. Wer sich der Anordnung des Ortsvorstandes nicht unterwirft, läuft Gefahr jedes Anspruches verlustig zu gehen, oder eine nur entsprechend geringere Ent­schädigung zu erhalten. Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs­kommission an oder will ein Eigentümer von dem be­schädigten Grundstück selbst eine Veränderung vornehmen (Ernten, Bestellen usw.) ehe die Abschätzungskommission den Schaden festgestellt hat, so hat das Vorabschätzungs- versahren nach Absatz 4 stattzufinden. Die dadurch entstehenden Kosten fallen nicht den Beschädigten zur Last, sondern sind Kosten der Flurabschätzung, die zu ersetzen sind. Beschädigungen, von denen sich die Flur­abschätzungskommission nicht mehr selbst überzeugeu kann, müssen unberücksichtigt bleiben, wenn nicht eine Feststellung des Umfanges des Schadens durch Vorab- fchätzung stattgefunden hat. Die Vorabschätzung ge­schieht durch den Bürgermeister in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen (Ortsschätzer). Sie hat sich unter allen Umständen nur aus den Umfang des angerichteten Schadens aber nicht auf die Höhe der dafür zu gewährenden Entschädigungssumme zu er­strecken. Es ist demnach genau festzustellen, in welchem Zustand sich das bc.^ubigL Grundstück befindet, welcher Schaden entstanden ist und wodurch. Handelt es sich um die Beschädigung von Feldfrüchten (Rüben, Kartoffeln usw.), so ist ihre Menge in Gewicht oder Fuhren ausgedrückt, festzustellen, und gleichzeitig auch ihre etwaige noch weitere Verwertbarkeit (z. B. als Viehfutter). Bei Erschwerung der Ernte z. B. beim Ausmachen von Kartoffeln infolge starken Vertretens des Landes ist die erforderliche Mehrarbeit zu beur­teilen. Handelt es sich um Schäden an Land, das zur Saat vorbereitet ist, so muß sestgestellt werden, welche Arbeiten (Ackern, Eggen, Krümmern) und in welchem Umfang noch erforderlich werden, um das Land wieder in ordnungsmäßigen Zustand zu bringen. Bei noch nicht gepflügtem Lande ist sestzustellen, welche Mehr­arbeit gegenüber der regelmäßigen Bestellarbeit eintritt (vierspännig, statt zweispännig) Pflügen, vermehrtes Eggen oder Krümmern.

Ueber sämmtliche Vorabschätzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Bürgermeister und den Abschätzern, sowie von den Beschädigten zu unterschreiben ist. Zu diesem Protokoll sind die nämlichen Formulare

scheide ich darinnen eine sremde Stimme; ich trete ein und gerade von mir, hoch ausgerichtet, steht jener entsetzlicheEr", jener seltsame scheintote Ulan, jener Mann, den ich am meisten hasse und fürchte aus der ganzen Welt!

War je ein Geschick dem meinen gleich? Er erkennt mich natürlich das plötzliche Aufleuchten seiner schrecklichen blauen Augen, die leichte Röte aus den gebräunten Wangen verrät e» mit. Glücklicherweise bin ich zu sehr verwirrt, um ein unüberlegte» Wort auSzustoßen, ich scheine die Sprache verloren zu haben und höre wie im Traum die Vorstellung meines Onkels.

Meine Nichte, Miß Eden Graf von Löwenstern." Der Schreckliche machte mir eine tiefe und, wie mir scheint spöttische Verbeugung, und ich nehme mechanisch meinen Platz am Tische ein. Die Unterhaltung ist lebhaft; ich höre die WorteMetz",Waterloo",BiSmarck" undBazaine", und obschon ich meine Augen nicht vom Tische erhebe, sühle ich den Blick des verhaßten Fremden von Zeit zu Zeit auf mein erhitztes Antlitz geheftet. Wie kann er eS wagen, mich anzublicken? Weiß er nicht, daß meine Finger zucken, daß eS sie gelüstet, feine verräterischen Züge zu verstümmeln? Sicht er nicht, daß ich Messer und Gabel mit säst mörderischem Griff handhabe? Er muß eS bemerken und doch vielleicht

Wer weiß eS? Hat meine Tante mit nicht oft erzählt von der maßlosen, unbegreiflichen Eitelkeit des männlichen Geschlechts?

Vielleicht meint er, ich gedenke mein Betragen von gestern heute weiterzuführen, vielleicht sieht er wirklich nicht, wie herzlich ich ihn verachte und verabscheue. Bei diesem Gedanken empört sich mein Stolz. Ich stürze hastig ein GlaS Wein hinunter und schicke mich an, ihn, wenn nötig, über meine Gefühle auszuklären durch einen Blick, der ihm zeitlebens gedenken wird.

Ich erhebe den Kops und studiere in dem gegenüber hängenden Spiegel, wenn ich mich unbeachtet fühle, den furchtbaren Blick, den ich meinem Opfer zugedacht und alS wir Damen uns vom Tische erheben, um uns zurückzuziehen, schleudere ich ihn ohne Zaudern mit voller Kraft dem Ver­haßten zu. Er fühlt dessen Wirkung, wie ich eS erwartete. Die kecken Augen blicken rasch und plötzlich zu Boden, das

zu verwenden, welche unter Nummer 3 vorgeschrieben sind. Daneben sind die Schadensfälle aber selbstver­ständlich auch an der gehörigen Stelle in der Haupt- nachweisung aufzunehmen.

Der Zeitpunkt der Abschätzung steht noch nicht fest. Er wird für jede Gemeinde besonders mitgeteilt werden. Die Herren Bürgermeister haben den Abschätzungs­terminen persönlich beizuwohnen.

I. 9753. Der Landrat

von Grunelius.

Bekanntmachung.

Die ZinSscheine Reihe IH Nr. 1 bis 20 zu den Schuld­verschreibungen der preußischen konsolidierten 3Va %igen Staatsanleihe von 1892, 1893, 1895 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1922 nebst den ErneuerungSscheinen für die folgende Reihe werden vom 3. September d. JS. ab ausgereicht und zwar

durch die Kontrolle der EtaatSpapiere in Berlin 8. W. 68, Oranienstraße 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrasenstraße 46 a,

durch die Preußische Central-GenossenschastS-Kasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche Preußische RegierungShauptkassen, KreiSkassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch sämtliche ReichSbankhaupt- und ReichSbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene ReichSbank- nebenstellen sowie

durch diejenigen Ob-, pofik sseu, an beten Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab­hebung der neuen ZinSscheinreihe berechtigenden ErneuerungS- schcine (Anweisungen, TalonS) den AuSreichungSstellen einzu- liesern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen Bebens eS zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn die Er- neuerungSscheine abhanden gekommen find. (I. 2316.)

Berlin, den 23. August 1912.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez.: von BischoffShausen.

HerSseld, den 12. September 1912. An die OrtSpolizeibehörden des Kreises.

Die anhaltend ungünstige Witterung hat die Erntearbeiten nicht nur ganz außergewöhnlich ausgehalten, sondern auch die schönen Ausfichten, welche aus eine gute Ernte bestanden haben, teilweise ganz vernichtet. Die Zeiten mahnen zu Stuft und Sparsamkeit.

Ich glaube daher erwarten zu dürfen, daß mir in diesem Jahre, abgesehen von der KirmcSseier, Gesuche um Gestaltung

verräterische Blut strömt in seine Wangen. Ich atme freier schreite fest die Passage entlang und antworte aus die eifrige Frage meiner Tante:WaS hälft Du von ihm, mein Kind?" in scharsem Tone:Ich halte ihn für ein Beast!"

Lottie, Lottie, mein lieber Kind," ruft die arme Tante ganz außer sich,welcher Ausdruck von den Lippen einer jungen Dame! Ei, in meinen jungen Jahren hätte man ein solches Wort im Munde eines Stalljungen für roh gehalten."

Mag sein. Tantchen," erwidere ich trotzig.eS tut mit leid. Deine Ohren beleidigt zu haben das Wort kam mir gerade so in den Sinn."

Um meine Ohren handelt eS sich hier nicht!" unterbricht mich die Tante etwas erzürnt.Aber von der Gemeinheit des Ausdrucks ganz abgesehen, ist er auf diesen Fremden sicher gar nicht anzuwenden. Ich wollte gerade bemerken, daß wir unS über die Qualität der Heimsuchung, wenigsten» waS die Manieren anbelangt, beglückwünschen können. Ja, ich gebe selbst zu, daß ich den Fremden, wenn er nur zu einer guten, alten britischen Familie gehörte, für einen ausnehmend schönen jungen Mann halten würde."

Ich lache geringschätzig und suche mein Zimmer auf, weniger niedergedrückt und verwirrt, alS man eS bei dieser schrecklichen Krisis erwarten sollte. Aber doch peinigt mich der Gedanke an die vielleicht lang dauernde, tägliche Gesell­schaft deS Verhaßten werde ich eS überleben?

Am nächsten Morgen beim Frühstück erfolgt eine neue Auflage meines wohleingeübten Blickes, und die vernichtende Wirkung ist die gleiche wie am vergangenen Abend. Ich sehe, wie ihm der Morgengruß auf den Lippen bleibt und beglückwünsche mich über den Erfolg meiner List, alS während des ganzen MahlcS sein widerwärtiger Blick nicht einmal aus mir ruht.

Eine Woche vergeht. Wir sehen unS zweimal bei Zaget, und obschon wir nie ein Wort gewechselt haben, ausgenommen im Lause der allgemeinen Unterhaltung, so weiß und fühle ich doch, daß er gründlich gcdemütigt' und voller Reue ist. Er kennt jetzt meine Gefühle, glaube ich eS ist kein Irrtum mehr möglich. Mein Onkel und er find die besten Freund« sie diskutieren dieTimes" miteinander und politisieren