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Herzfelder Hetzblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 94. Sonnabend, den 10. August 1912.
Erstes Blatt.
Amtlicher teil.
Pstizeiverordnung,
betreffend die mit Maschinen betriebenen nebenbahn- ähnlichen Kleinbahnen des Regierungsbezirks Lasse!.
Nach Verständigung mit den an der Beaufsichtigung der vorbezeichneten Bahnen beteiligten Königlichen Eisenbahn- direktionen zu Cafsel, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover wird auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529 ff) und der §§ 137, 139 deS Gesetzes über die allgemeine LandeSver- waltung vom 30. Juli 1893 (Gesetzsammlung S. 195) unter Zustimmung deS Bezirksausschusses zu Cassel für den Umfang deS Regierungsbezirks Gaffel folgende Polizeiverordnung erlassen :
I. Schutz deS Kleinb hnverkehreS. 8 1.
Beschädigungen der Kleinbahnen oder der zugehörigen Anlagen sowie der Fahrzeuge nebst Zubehör und die Vornahme von Handlungen, die den Betrieb stören, find verboten.
Die Fahrgäste und daS sonstige Publikum haben den Anordnungen der sich als Kleinbahnpolizeibeamte ausweisenden Kleinbahnbediensteten Folge zu leisten.
A. Vorschriften für diejenigen Teile der Kleinbahnen, die öffentliche «lege benutzen.
§ 2.
Unbeschadet weitergehender allgemeiner straßenpolizeilicher Bestimmungen ist Lastfuhrwerken daS Befahren deS Bahnkörper- in der Längsrichtung, soweit der Fahrdamm neben dem Gleise genügenden Raum bietet, verboten.
§ 3.
Beim Ertönen der WarnungSzeichen haben auf der Fahrbahn befindliche Fußgänger, Reiter und Radfahrer und die Führer von Wagen und Vieh sofort die Fahrbahn für den Bahnbetrieb freizugeben.
§ 4.
Wenn an den Haltestellen Kleinbahnwagen halten, haben der Haltestelle sich nähernde Reiter, Radsahrer und Fuhrwerke ihre Geschwindigkeit soweit zu mäßigen und Raum zu geben, daß die Fahrgäste beim Ein- und AuSsteigen nicht gefährdet werden.
B. Vorschriften für diejenigen teile der Kleinbahnen, die öffentliche Wege nicht benutzen.
§ 5.
DaS Betreten der Bahnanlagen der außerhalb öffentlicher Wege liegenden freien Strecke ist ohne BerechtigungSauSweiS nur gestattet:
a. den Vertretern der Aufsichtsbehörden,
b. den Beamten der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, deS Forstschutzes und der Polizei, wenn eS zur Ausübung ihres Dienstes notwendig ist;
c. den Beamten deS Telegraphen-, deS Zoll- und Steuerwesens, soweit eS zur Wahrnehmung ihres Dienstes innerhalb des Bahngebiets notwendig ist;
d. den zur Besichtigung dienstlich entsandten Offizieren.
2. DaS Betreten der EtationSanlagen außerhalb der dem Publikum bestimmungsgemäß geöffneten Räume ist ohne BerechtigungSauSweiS nur den unter 1. genannten Personen und außerdem den Postbeamten gestattet, soweit sich der Postdienst innerhalb deS StationSgebietS abwickelt.
3. Die zum Betreten der Bahnanlagen ohne BerechtigungSauSweiS befugten Personen haben sich, soweit sie nicht durch ihre Uniform kenntlich sind, über ihre Person auSzuweisen.
4. DaS Betreten der Uebergänge ist nur insoweit gestattet, als sie nicht abgesperrt sind, oder sich kein Zug oder Bahnwagen nähert. Sobald sich ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh oder Lasttieren in angemessener Entfernung von der Bahn und zwar, sosern WarnungStaseln vorhanden find, an diesen halten oder die Bahn schnell räumen.
5. ES ist untersagt, Schranken oder Einfriedigungen eigenmächtig zu öffnen, zu übersteigen oder ihre Betätigung zu behindern.
6. Pflüge und Eggen, Baumstämme und andere schwere Gegenstände dürfen, wenn fic nicht getragen werden, nur aus Wagen oder untergelegten Schleisen über die Bahn geschafft werden.
II. Bestimmungen für Fahrgäste. d 6.
1. DaS eigenmächtige Oeffnen der Wagenverschlüsse während der Fahrt, daS Sitzen auf den Plattformbrüstungen, der Aufenthalt aus den Trittbrettern, daS Aussteigen aus einen vom zuständigen Bahnbediensteten als „besetzt" bezeichneten Wagen und daS Verweilen deS trotzdem Ausgestiegenen in einem solchen Wagen ist verboten. ES ist untersagt, Gegenstände auS den Wagen zu werfen, durch die ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt werden könnte.
2. Der Aufenthalt auf den Plattformen ist verboten, soweit er nicht durch Anschlag auf der Plattsorm ausdrücklich gestattet ist.
3. DaS Ein- und AuSsteigen ist nur an den Haltestellen und auf der hierzu bestimmten Wagenseite gestattet.
§ 7.
Personen, die durch fichtliche Krankheit, durch Trunkenheit oder auS anderen Gründen durch ihre Nachbarschaft oder ihr Verhalten den Fahrgästen lästig fallen, haben sich aus Auf- sorderung der Bahnbediensteten aus den Wagen oder Warte- räumen zu entfernen.
§ 8.
DaS Rauchen, sowie daS Mitbringen brennender Pfeisen, Zigarren und Zigaretten ist nur aus den Außenplätzen und in denjenigen Wagen oder Wagenabteilen gestattet, die als sür Raucher bestimmt bezeichnet sind. DaS AuSspucken in die Personenwagen und aus deren Plattformen ist verboten.
§ 9.
1. Die Mitnahme von geladenen Schußwaffen sowie von Gepäckstücken, welche durch Umfang, üblen Geruch oder Un- reinlichkeit die Mitfahrenden belästigen oder durch leichte Ent- zündlichkeit gefährlich werden können, ist in den für Personen bestimmten Wagen oder Wagenabteilen nicht gestattet. Der freie Durchgang im Wagen dars durch Gepäckstücke nicht behindert werden.
2. Hunde und andere Tiere dürfen in Personenwagen nur in folgenden Fällen mitgeführt werden:
a) kleine Hunde und andere kleine Tiere, wenn sie aus dem Schoße getragen und die Mitreisenden durch sie nicht belästigt werden;
b) Hunde jeder Größe, wenn ihren Besitzern ein besonderes Abteil zur Verfügung gestellt werden kann oder ihre Mitsührung nach Anderweiten, von der Aufsichtsbehörde genehmigten BesörderungSbedingungen gestattet ist.
8 10.
Personen, welche die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und deS Verkehrs ergehenden Weisungen der Bahnbediensteten unbeachtet lassen, haben unbeschadet der etwa eintretenden Bestrasung nach Aufforderung der Bahnbediensteten den Warteraum oder den Wagen sofort beim nächsten Halten zu verlassen.
III. Strafbestimmungen.
§ 11.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrose bis zu 60 Mk. bestraft, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt.
IV. Schlußbestimmungen. § 12.
Aufgehoben u 5t. „
a) die Polizeiverorvnung vom 30. November 1903, 6c treffend die Kleinbahn vom StaatSbahnhose Wilhelmshöhe nach Naumburg (Amtsblatt E. 347/48);
b) die Polizeiverordnung vom 11. Oktober 1904, betreffend die Kleinbahn vom Etaatsbahnhos Gelnhausen über Somborn nach dem StaatSbohnhos Langenselbold (Freigerichter Kleinbahn) (Amtsblatt S. 273/74).
§ 13.
Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung aus die nebenbahnähnliche Kleinbahn der Aktiengesellschaft Herkulesbahn in Cassel.
§ 14.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. April 1910 in Kraft. (A. II. 870.)
Cassel, am 9. Februar 1910.
Der RegierungS-Präfident. gez.: Graf von Bernstorfs.
*
HerSfeld, den 31. Juli 1912.
Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich zur öffentlichen Kenntnis mit dem Hinzufügen, daß die Vorschriften aus den Betrieb der Kreisbahn Hersseld-Heimboldshausen Anwendung finden. Hierunter sällt auch bereits der ArbeitSzugbetrieb.
Die Beamten der Kreisbahn find angewiesen, etwaige Zuwiderhandlungen gegen die Polizei-Verordnung, darunter
Der rote Schal.
Humoreske nach dem Amerikanischen von I. Fannel.
(Nachdruck verboten.)
ES war ein warmer, wolkiger dunstiger Sommerabend. DaS große Dampsboot, das seine Fahrt über den See antrat, war mit Passagieren fast überfüllt. Eine heitere, lachende, lärmende Menge drängte sich aus dem Verdeck, denn die Schüler einer KnabenpensionateS befanden sich vollzählig an Bord. Sie erfüllten die Lust mit lustigem Geplauder, mit Gesang und kecken Jodlern, wie er eben nur die ausgelassene Jugend vermag.
Doch Major Leveson, der sich schwer über die Reyling lehnte und mit düsterer Miene die Wersten und Warenhäuser längs deS Ufers von Chicago den Blicken entschwinden sah, vermochte an dem lauten, fröhlichen Treiben seiner Umgebung nicht teilnehmen. Trübe starrte er hinaus und doch hätte man sagen können, daß Dame Fortuna sich ungewöhnlich gütig gegen ihn erzeigt hatte. Schön, reich und jung, hatte er durch seine Tapserkeit im letzten spanischen Feldzug sich so hohe Ehre gewonnen, daß er allgemein beneidet, aber auch beglückwünscht wurde. Doch was lag ihm an seiner raschen Beförderung, reflektierte er niedergeschlagen, wenn das Mädchen, das er liebte, sein LoS nicht mit ihm teilen wollte? Gerade an diesem Tage hatte er die Sache wieder einmal mit seiner Schwester Helene besprochen und diese hatte ihn tüchtig auSgescholten.
„Du bist mir ein netter Liebhaber, Paul 1” hatte sie mit schwesterlichem Freimut gerusen. „Wenn mein Richard ein solch großer, täppischer Junge gewesen wäre, hätte ich ihn nie genommen. Woher weißt Du denn eigentlich, daß Nanny Dich nicht mag? Hast Du mit ihr gesprochen?"
„Mit ihr gesprochen!" hatte bet Major stöhnend wieder- holt. „Da» ist leichter gesagt alS getan. Ich versuchte r»
— ein halb dutzendmal. Aber sie entwischte mir immer wieder. Ihr Frauen seid so schlau und durchtrieben."
„Mag sein!" hatte Frau Helene trocten entgegnet. „Erinnere Dich, daß Frau Paysee einmal bemerkte: „Der Allmächtige erschuf unS, damit wir den Männern gleichstehen! Aber ehrlich gesprochen, wir haben eS nicht gern, wenn ein Verehrer zögert mit seiner Werbung. ES ist nicht schmeichelhaft." „Zögert!" hatte der Major hilflos gesagt.
„Ja; und ich muß Dir gestehen, sür einen Mann, der sich alS großer Held im Kriege bewährte, bist Du ein rechter Feigling in der Liebe."
Mit diesem letzten Hieb hatte sie ihn allein gelassen, damit er über ihre schwesterlichen Ermahnungen nachdenke.
Und Da war er nun auf dem gleichen Boot mit Nanny, er hörte ihre frische Altstimme, wenn sie gelegentlich an den Gesängen der anderen teilnahm. Helene — deren Gast Fräulein Nanny Meredith war — hatte sich vermutlich in die Kabine hinunter begeben, um ihr lebhaftes Söhnchen zur Ruhe zu bringen. Horch! Da sang Nanny schon wieder!
„Gott sei Dank sür die Liebe!" Die Worte deS schönen LiedeS schwebten rein und feierlich über daS stille Wasser dahin. „Gott fei Dank für die Liebe!"
„WaS weiß sie von Liebe?" fragt sich der Major wild. „War eS — war eS möglich — daß ein anderer . . .?"
Plötzlich erinnerte er sich, gehört zu haben, daß Tom Hariot zu ihren glühendsten Verehrern zählte. Und — ja, bei Gott! Er war drüben in South Haven, wo ihr Schiff anlegte. Dieser Gedanke brächte ihn zu einem augenblicklichen Entschluß. Er wollte heute abend noch mit Nanny reden, einerlei, ob sie ihm zuzuhören wünschte oder nicht! Und er richtete sich kerzengerade aus und starrte finster aus den langen, blauen Streifen hinüber — Chicago, ein tieferer Schatten unter den Schatten!
Allmählich verstummte die Musik, daS Scherzen und Lachen der fröhlichen Gesellschaft. Ein Passagier nach dem
andern begab sich in feine Kajütte hinunter. DaS letzte Lied erstarb in der Ferne. Kein Laut war mehr vernehmbar alS daS Keuchen deS Schiffes, daS sich seinen Weg bahnte durch daS stille Wasser und daS sanfte Plätschern der Wogen an seinen Seiten. Noch immer verweilten einige Personen aus dem Verdeck, die sich scheuten, den luftigen Aufenthalt hier- oben mit den engen, heißen Kabinen zu vertauschen. Aber alle waren eigentümlich schweigsam.
Major Leveson, der überall nach Fräulein Meredith auS- schaute, schloß mit einem Gefühl bitterster Enttäuschung, daß sie hinunter gegangen fein mußte. Aber dort — wer stand dort ganz allein im Bug deS Bootes? Wer war eS? Leveson sah in dem Halbdunkel schlecht, aber beim Näher- kommen erkannte er genau, waS ihm sogleich bekannt erschienen war, den roten Schal seiner Schwester. ES war ein weicheS Gewebe von indischem Seidenkrepp. Helene hatte eS um den Kopf geschlungen und hielt eS unter dem Kinn zusammen.
„Helene!" rief der Major und war rasch aus sie zugetreten. „Du hast Deinen Kleinen wohl jetzt in Schlaf gesungen? Ich habe mir Deine Worte überlegt. Bleibe doch! Unterbrich mich nicht!" fügte er bei, alS sie eine hastige Bewegung machte. „Ich wartete heute abend auf die Gelegenheit, Nanny zu sagen, wie innig ich sie liebe. Aber wieder ent- schwand sie mir. Könntest Du nicht einen Grund ausfindig machen, sie noch einmal herauszuschicken?"
Helene schüttelte stumm, aber energisch daS rotumhüllte Köpschen.
„Nicht? Nun, dann muß ich eben warten, bis sie von selbst kommt. Helene!" sagte er seufzend und umschlang brüderlich liebevoll die Schwester, „ich verehre Nanny, seitdem wir zusammen die Tanzstunde besuchten. ES ist freilich schon lange her, sehr lange, aber eS ist mir, alS wäre meine Liebe zu ihr mit den Jahren gewachsen. Gerade alS Soldat im Kriege mit Spanien habe ich daS empfunden, und auf den verwünschten Philippinen war eS stets der Gedanke an