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herzfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 65. Dienstag, den 4. Juni 1913.

Amtlicher teil.

HerSs ld, den 1. Juni 1912.

Im Monat Mai d. Js. sino von hier auS den nach­bezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden: A. Jahresjagdscheine:

1. entge ltliche:

am 2/5. dem Domänenpächter Johannes Friedrich zu BingarteS;

6/5. Malermeister Friedrich BStza in HerSfeld;

6/5. Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann;

6/5. Postsekretär Glebe in HerSseld;

6/5. Holzhändler Peter Schlößler in HerSfeld;

6/5. Lederfabrikanten Christian Rechberg in HerSseld;

7/5. Kaufmann Ernst Schildberg in Hagen;

8/5. Landwirt Heinrich Sippel in Hersa;

8/5. Tuchfabrikanten Georg Braun jun. in HerSfeld;

9/5. Gastwirt Paulus Hornickel in Tann;

10/5. Salzprobenehmer Robert Niebling in PhilippS- thal;

10/5. Bergingenieur Heinrich Wahring in Heim- boldshaufen;

11/5. Maurer Heinrich Heyer in KathuS;

11/5. Rentner Franz Braun in Detmold;

13/5. Landwirt Adam Ruch zu Hof Thalhausen bei WehrShaufen;

15/5. Landwirt Johannes Jäger III in Motzfeld; 17/5. Bauunternehmer Heinrich Bolender in HerSfeld; 18/5. Landwirt Jakob Schäfer in MengShaufen;

20/5. RechnungSrat Schultheiß in HerSfeld;

22/5. Gastwirt JustuS Göbel in Wüstfeld;

, 22/5. Landwirt Johann Jakob Lenz in ReiloS;

22/5. , Gastwirt Jakob Ruhn in Niederaula;

23/5. Maurermeister Hrch. Herrmann in HeimboldS- haufen;

23/5. , Kutscher Ludwig ClauS in RöhrigShöfe;

23/5. Forstaufseher und Gärtner Hermann Pfaffe in RöhrigShöfe;

25/5. Klempnermeister Diebel in HerSfeld;

28/5. , Dachdeckermeister Hermann Wilhelm Ritzel in HerSfeld;

29/5. Arzt Dr. med. Wunderwald in WeißenfclS;

29/5. Rittergutsbesitzer Freiherr Thilo von Boden­haufen in Kleinensee.

2. unentgeltliche:

Keine!

B. Tagesjagdscheine:

am 8/5. dem Kaufmann Adolf Heuer in Hagen;

28/5. Major von Lindem« in HerSfeld.

Der Landrat.

I. A.:

Wessei, KreiSsekretär.

Quer erkauft!

Roman von HanS Bley Müller.

(Fortsetzung.)

Sie wollte sich vergewissern, wollte anrusen. Sie brächte keinen Laut auS der Kehle. Ihre Knie wankten, sie tappte nach einem Stuhl und sank hin. Gräßlich, sie hatte mit einer Leiche geplaudert!

Plötzlich raffte sie sich aus, eilte aus den Fußspitzen nach der Tür und rief heiser:Ernst!"

Dem sagte der erschrockene, heisere Ruf genug. Er wankte vor dem Mädchen vorbei nach dem Bette, sah einige Sekunden der Toten inS Gesicht nieder und schloß dann mit einem leisen Streicheln die Mutteraugen für immer.

Da aber war'- mit seiner Fassung am Ende. Mit dem Ruf:Ach Gott, Mutter!" warf er sich wild aufschluchzend über die Tote.

Und neben ihm, über ihn gebeugt, seine Wangen, sein Haar streichelnd, stand Marthchen, weinte und flüsterte immer und immer wieder tröstend:Ernst! Ernst!"---

SS hatte leise geklopft, die Türe hatte sich geöffnet, im Rahmen derselben stand Wenzel Hüttich- breite Gestalt. Er­schrocken über den Anblick schob er sich still wieder hinaus. Tiesbetrübt ging er dem Walde zu. Er war eine gute Seele; er hatte'dem Ernst seine Hülse, ja sein Portemonnaie anbieten wollen, wenn der schlimmste Fall eintreten sollte. E« hatte ihm leid getan, daß der Bursche nun bald allein auf der Welt stehen werde. Er wußte ja, wie daS tat. Da hatte ihm Jda beigebracht, daß Ernst ja gar nicht allein sei, und ihm auch zu verstehen gegeben, wer ihm helfe. In feinet Harmlosigkeit hatte Hüttich auS dieser Nachricht nur herauSgehört, daß seine Angebetete den armen Leuten tat­kräftig zur Seite stehe, und daS erfüllte ihn mit aufrichtiger Hochachtung. Fast kam er sich beschämt vor, er wollte sich aber nicht beschämen lassen von dem Mädchen. 6o war er denn schweren Herzen- den Berg nach dem Leidhause heraus-

HerSfeld, den 31. Mai 1912.

Unter den Schafbeständen deS MühlenbesitzerS Friedrich Pfläging in Hebel, Kreis Homberg, ist die Räude amtlich festgestellt worden.

I. 6433. Der Landrat.

I. A.: '

W e s s e I, KreiSsekretär.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird aus Grund der §§ 18 ff. deS ViehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 (ReichSgesetzblatt Seite 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten solgendeS bestimmt.

Nachdem in Allendors, KreiS Hersfeld, die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen ist, wird aus den Gemeinden Oberjoffa, GutSbezirk Ottersbach, Bceitenbach o/H., Machtlos, Jbra, Hausen mit GutSbezirk, Oberaula und Wahlshausen ein Beobachtungsgebiet gebildet.

Für die vorstehend ausgeführten Gemeinden ist verboten: a) die Abhaltung von Klauenviehmärkten, sowie der Auf­trieb von Klauenvieh aus Jahr- und Wochenmärkte. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen;

b) der Handel mit Klauenvieh und Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb deS GemeindebezirkeS der gewerblichen Niederlassung deS HändlerS oder ohne Be­gründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch daS Aussuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Ankaufen von Tieren durch Händler;

c) die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. DaS Verbot findet keine Anwendung aus Viehversteige­rungen aus dem eigenen, nicht gesperrten Gehöfte deS Besitzer-, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die sich mindestens 3 Monate im Besitz deS Versteigerers befinden;

d) die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.

Zuwiderhandlungen gegen vorflehende Bestimmungen werden nach den §§ 74 ff. deS ViehseuchengesetzeS vom 26? Juni 1909 ReichSgesetzblatt Seite 519 bestraft.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird aufge­hoben werden, sobald die Gefahr der Seuchenverschleppung für die obengenannten Gemeinden und GutSbezirke beseitigt ist. Ziegenhain, den 21. Mai 1912.

Der Landrat: v. Echwertzell.

Bekanntmachung.

DaS Kurhessische Pionier-Bataillon Nr. 11 in Hann. Münden teilt mit, daß bis Ende August 1912 Zweijährig-Freiwillige für Oktober 1912 angenommen werden. Junge Leute, die bereit und im Besitze eines Meldescheine? zum zweijährig- freiwilligen Dienst sind, wollen denselben an daS Bataillon unter Angabe der genauen Adresse einsenden. Handwerker,

gestiegen, um dem Ernst zu sagen, waS er schon länger sich vorgenommen hatte, nämlich: daß sich der Ernst um den Sarg und die sonstigen Kosten nicht sorgen solle, das wolle er, der Hüttich, seiner braven Mutter zuliebe über­nehmen.

AlS er aber die Tote und die weinenden Menschen erblickt hatte, ging er entsetzt und tiefbetrübt von bannen in den Wald. Er konnte keine Leichen sehen. Er wußte, daß er nun einige Tage unwohl sein werde. Und er konnte keine weinenden Menschen sehen. Und heute hatte er gar sein gutes Mädchen weinen sehen. Da quollen ihm selber die Tränen auS den dicken Augen, als er das schützende Dickicht deS WaldeS erreicht hatte. Wie war er so traurig, daß sein gutes Mädchen weinte!

Bei der Beerdigung der Mutter Hagedorn war einige? auffällig gewesen. Daß der reiche Wenzel Hüttich mitge­gangen war bei der Beerdigung von der Mutter seines Tage- löhnerS, fanden alle Frauensehr hübsch von dem Ma-me." Man wußte auch durch den Tischler, daß er den schönen Sarg bezahlt habe, und daß der große Kranz von ihm ge­stiftet sei. Außerdem aber war etwas ausgefallen, über daS man geteilter Meinung war. Ernst Hagedorn sollte am offenen Grabe dem Marthchen Wedemann die Hand gegeben haben. Sollte? Er hatte sie ihr gegeben. Man hatte eS ja ganz genau gesehen, daS Mädchen hatte ja seine Mutter bis zuletzt gepflegt, ihr Vater war auch mitgegangen. Man wußte ja, daß eS auS Dankbarkeit gegen den Retter feine? Kinde? geschah. Aber Ernst hatte dem jungen Mädchen nach Ansicht deS ZaunpublikumS die Hand auffallend lange ge­drückt. Sie hatten sich nicht angesehen dabei, Marthchen Wedemann hatte da? Taschentuch vor? Gesicht gehalten, aber einige hatten doch von der Seite bemerkt, daß sie bis in den Nacken feuerrot geworden sei, während Ernst kreideweiß dage­standen habe.

Auf dem Heimwege sollte sich Wenzel Hüttich mit dem Wirt Wedemann gestritten haben.

DaS stimmte. Sie hatten sich wegen deS ViehS im

insbesondere Schneider, Schuhmacher, Schmiede, Zimmerleute, Schiffer, Bergleute, Schlosser, Klempner, Stellmacher, Tischler, Techniker aller Art usw. haben den Vorzug.

nichtamtlicher teil.

Ae AMrtn für Den FerftSieH.

In einer größeren Zahl Tageszeitungen und in forstlichen Blättern wird der Erlaß deS Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, durch den den Königlichen Obersölstern untersagt wird, ständig Lehrlinge für die Privatförsterlaufbahn auszubilden, sowie junge Leute, die zum Privatforstberus Neigung haben, durch Annoncen in sorstlichen und jagdlichen Zeitungen zu suchen, nicht mit Unrecht als eine Warnung vor dem Eintritt in diese Laufbahn hingestellt.

ES ist tatsächlich eine so große Anzahl von Anwärtern für Försterstellen im Privatdienst vorhanden, daß eS ganz ausgeschlossen erscheint, daß alle in absehbarer Zeit eine berufs­mäßige Beschäftigung finden können. Viele von ihnen, die diese Lausbahn in ihrer Jugend mit Freude zum Walde und zur Jagd begonnen haben, sehen sich genötigt, schließlich eine Stellung anzunehmen, die mit der eigentlichen Försterbeschäfti- gung kaum etwas zu tun hat. Nach Aeußerungen auS dem Verein der Privatforstbeamten Deutschlands find auch die Besoldungsv rhSltnisfe keineswegs glänzend, da bei dem starken Angebot vielfach mangelhast ausgebildete Bewerber durch ge­ringe Forderungen die tüchtigeren Elemente unterbieten.

Zu der Ueberfüünng des PrivatsörsterstandeS dürsten aber diejenigen, die ihre Laufbahn mit der Lehre aus einer König­lichen Oberförster« begonnen haben, nur zu einem sehr ge­ringen Bruchteil beigetragen haben. Ihre Anzahl ist zu klein im Vergleich zu der großen Menge derer, die ihre Lehrzeit in Pcivatrevieren durchgemacht, und namentlich derjenigen, die ihre Ausbildung säst ausschließlich auf denForstschulen" oder forstlichen VorbereitungSschulen" genossen haben. Gerade diesen Schulen, die neuerdings in einer den Bedarf weit über­schreitenden Zahl entstanden find, ist eine große Schuld an der beklagenswerten Ucberfüllung zuzuschreiben.

Soll daher der Erlaß deS Ministers für Landwirtschaft. Domänen und Forsten den Anfang einer Besserung in der Privatförsterlausbahn einleiten, so kann er eine bemerkenswerte Wirkung nur haben, wenn er nachdrücklich durch die Privat- forstbesitzer selbst unterstützt wird. Auch dort müßte vor allen Dingen eine erhebliche Beschränkung in der Annahme von Lehrlingen eintreten, und die Bedingungen für deren Annahme müßten denen der deutschen StaatSforstverwaltungen ähnlich fein. Auch eine sorgfältige Auswahl bei Der Försteranstellung und eine gründliche Prüfung der von den Bewerbern vor­gelegten Zeugnisse würde in gleichem Sinne wirken.

Dem Verein der Privatforstbeamten Deutschlands gehören

Hagedornschen Hause gestritten. Hüttich wollte eS dem Ernst abkaufen. Dieser brauche, da er unters Militär komme, Geld; und waS solle dann mit den Ziegen und den Kaninchen in der langen Zeit geschehen? Später könne er sich ja Junge wieder anschaffen. Vater Wedemann aber bestand, von Marthchen gebeten, darauf, daß daS Vieh während der Dienst­zeit deS Besitzers im Gasthot unentgeltlich natürlich eingestellt werde.

Wedemann war der wortgewandtere, und Ernst, dem die Sache in dieser Stunde völlig gleichgültig war, entschied sich für den Vorschlag des WirteS.

Der letzte Tag, den die sechs Rekruten der Gemeinde noch daheim verleben durften, ein Sonntag, war gekommen. In richtiger Würdigung der großen Bedeutung der Militär- zeit für die jungen Männer pflegte der Pfarrer alljährlich eine besondere kleine kirchliche NachmittagSfeier zu veranstalten, an der die Gemeinde sich meist zahlreich beteiligte.

So standen denn auch heute die sechs jungen Leute vor dem Altar, von dessen Stufen auS ihnen der Geistliche daS Schriftwort anS Herz legte: Niemand hat größere Liebe denn die, daß er sein Leben läßt für seine Freunde. Wie verstand es der Mann, den zukünftigen VaterlandSverteidigern ihre schwere Pflicht unter dem Lichte dieses JesuSworteS darzu- stellen! Wie knüpfte er mit liebevoller Hand die Bande, die die in die Ferne sich Zerstreuenden an die Heimat binden und erinnern sollten!"

DaS war den Vätern, den Müttern auS der Seele ge­sprochen, und eS floß manche Träne der Rührung. Mit keckem Gesicht waren namentlich zwei von den Rekruten Vorgetreten, aber unter dem Eindrücke deS persönlichen Ernstes ihres Seelsorgers wurden auch sie ernst. Auch bittere Tränen wurden von manchem Mädchen verstohlen inS Tuch geweint.

(Fortsetzung folgt.)