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hewMer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 47.
Sonnabend, den 20. April
ISIS.
Amtlicher teil
Hersfeld, den 11. April 1912.
Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis
HerSfeld sind, wie folgt, anberaumt:
1. Station Hersfeld.
a. Stadt Hersfeld Impfung.
Impfung: Dienstag, den 7. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.
Nachschau: Montag, den 13. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.
b. Stadt Hersfeld—Wiederimpfung und Land.
Impfung: Donnerstag, den 9. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.
Nachschau: Mittwoch, den 15. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.
Jmpflokal: bei a. und b. Saal des Gastwirts Constantin Otto. 2. Station Sorga.
Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 11. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Samstag, den 18. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.
3. Station Friedlos.
Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr.
Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.
4. Stativ n Rohrbach.
Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittags 5^2 Uhr.
Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittags 6V2 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.
5. Station Obergeis.
Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 24. Mai 1912, Nachmittags 472 Uhr.
Nachschau: Freitag, den 31. Mai 1912, Nachmittags W2 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.
6. Station Friedewald.
Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 4. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Dienstag, den 11. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.
7. Station ASöach.
Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags IV2 Uhr.
Nachschau : Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags IV2 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.
8. Station Nieder ach 1a.
Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.
9. Station FrieIingen.
Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal:-Saal des Gastwirts Schmidt.
10. S ta t io n Kir ch h eim.
Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.
11. Station Unterhaun.
Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittags 4 Uhr.
Nachschau: SamStag, den 15. Juni 1912, Nachmittags 4 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.
12. S t a t i 0 n H 0 l z h e i m.
Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittags 172 Uhr.
Nachschau: Samstag, den 15. Juni 1912, Nachmittags IV2 Uhr. Jmpflokal: Schule.
13. Station Widdershausen.
Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 18. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.
14. Station Heringen.
Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 18, Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr.
Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912 Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.
15. Station SchenklengSfeld.
Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 1 Uhr.
Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 1 Uhr.
Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.
16. Station RanSb ach. .
Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Schule.
17. St atio n H eimboldShausen.
Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 47a Uhr.
Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 472 Uhr.
Jmflokal: Saal der Gastwirts Bock.
18. Station Philippsthal.
Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.
Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.
Dabei gehören zur:
Station Herrfeld-Land folgende Gemeinden: Vmgartes, Meisebach, KalkobeS, HeeneS, Allmershausen mit HahlganS.
Zur Station Sorga - Petersberg, Kathus, Oberrode, Wilhelms- Hof, HermannShof. _ „ ,
Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach.
Zur Station Rohrbach -- Biedebach, ReiloS, Tann.
Zur Station ObergetS : Neuenstein, Nua, Untergels, Gittersdorf.
Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, Hillartthausen. „ , . r
Zur Station Mb ach ; BeierShausen KerSpenhausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Htlperhausen.
Zur Station Niederaula: Mengshausen, SolmS, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach- . - .. ,
Zur Station Frielingen: WillingShain, GerSdorf, Heddersdorf, ^^ Zur^Etation Kirchheim : Klebn, GerShausen, Reimboldshausen Kemmerode, GoßmannSrode, Reckcrode, Rottertcrode.
Zur Station Unterhaun : Rotensee, Oberhaun, SiegloS, Eitra, Wippershain.
Zur Station Holzheim: KruSpis, StärkloS.
Zur Station Widdershausen: Leimbach, Kleinensee.
Zur Station Heringen: Bengendorf, WölferShausen, LengerS.
Zur Station SchenklengSfeld: OberlengSfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstseld, LampertSfeld, Schenksolz, Dünkelrode, Hilmes, Malkomes.
Zur Station Ransbach: WehrShausen, Ausbach, F. H. Stockig. Zur Station Heimboldshausen: Unterneurode, Gethsemane, Harnrode, Röhrigshöse.
Die Impfung ist unentgeltlich.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1912 :
1. jedes im Jahre 1911 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. die Kinder, die im Jahre 1911 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt, oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholtenmalen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfende Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.
Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben Jini »-in?' Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen vestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schern durch Etn- forderung der vorgeschriebenen Bescheinigung sie sstzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. 8 .n^^t- sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts er- gangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impf- geschäftstermine zur Unterstützung des JmpfarzteS und Aufrecht- erhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des JmpflokalS und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfftationsorte Sorge zu tragen. Das Jmpflokal muß gehörig feucht, gereinigt und gelüftet fein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpf- arzt und die Mütter der Impflinge mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgerüte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und° rechtzeitig bereit gestellt werden.
1. 4297. Der Landrat
von Grunelius.
Gaffel, den 16. Juni 1908.
In einem Einzelsall hat in dem Versahren gemäß § 35 Abs. 5 der Reichsgewerbeordnung auf Unterjogung deS Gewerbebetriebe? als Bauunternehmer pp. der zuvor zu ver- nehmende Sachverständige sein Gutachten lediglich aus die Mitteilungen des Polizliverwalter? gründen können, weil da? Bauwerk, da? infolge seiner BauauSsührung zur Einleitung dc? Verfahren? Veranlassung gegeben hatte, inzwischen beseitigt worden war. Bei der Bedeutung diese? Gutachtens für den Ausgang dc? Verfahren? und für die geschäftliche Existenz de? Gewerbetreibenden erscheint e? bedenklich, daß da? Gutachten nur auf Zeugenau?sagen hin abgegeben wird, vielmehr ist e? erwünscht, daß der Sachverständige sich durch Besichtigung de? Baue? ein sclbstständige? sachmännische? Urteil bilde. Dazu ist ersorderlich, daß, sofern e? möglich ist und öffentliche, in?besondere sicherheitSpolizeiliche Interessen nicht in Frage kommen, da? Bauwerk oder im Falle de? Einsturzes der Bauplatz in unverändertem Zustande erhalten bleibt, bis der nach dem Erlaß der Herren Ressortminister vom 26. Februar 1907, mitgeteilt durch Rundversügung vom 24. Juni v. I?. — A. II. G. 628 — zu hörende Sachverständige benachrichtigt und erschienen ist.
Die Herren Landräte ersuche ich hiernach den OitSpolizei- behörden in Ihnen zweckmäßig erscheinender Weise Anweisung zu erteilen. (A. II. G. Nr. 734.)
Der RegierungS-PrSsident. J. V.: gez. Schenk.
An die Herren Landräte und Polizeidirektoren de? Bezirks.
* * *
Her?seld, am 2. April 1912.
Vorstehendes teile ich den Ort-polizeibehörden des Kreises unter Bezugnahme aus meine Versügung vom 20. Juli 1907 J. I. Nr. 6193 — KreiSblatt Nr. 87 — zur Kenntnisnahme und Beachtung mit
J. L 4059. Der Landrat
von Grunelius.
Hersseld, den 13. April 1912.
In letzter Zeit haben sich die Fälle nicht unerheblich ver- mehrt, in denen Fuhrwerke beim Pafficren der Bahnübergänge durch die Eisenbahnzüge überfahren worden sind. Diese Unfälle sind fast ausschließlich auf den Nebenbahnen durch Unachtsamkeit der Geschirrsührer herbcigesührt worden.
Dieser Umstand läßt es geboten erscheinen, den Sagen- sichrem erneut die größte Vorsicht beim Ueberfahren von Eisenbahngeleilen zur ganz besonderen Pflicht zu machen. Ganz abgesehen davon, daß die Wagenführer bei unachtsamen Ueberfahren der Bahnübergänge ihr eigne- Leben gefährden, setzen sie sich auch einer Bestrasung aus Grund deS § 316 Strafgesetzbuch auS.
E? kann daher nicht dringend genug zur Vorsicht gemahnt werden.
I. I. Nr. 11602 II. Der Landrot
von Grunelius.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes.
Zu I. 8. Nr. 313.
HerSfeld, den 17. April 1912.
Die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher derjenigen Gemeinden und GutSbezirke des hiesigen Kreises, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 19. März ds. I?., I. 8. Nr. 313 im KreiSblatt Nr. 36, Einzahlung der Um- lagenbeiträge für die landwirtschaftliche BerusSgenoffenschaft deS Kalenderjahrs 1911 betreffend, noch im Rückstände sind, werden mit Frist dir spätesten? zum 24. d. M ts. hieran erinnert
von GruneliuS,
Landrat.
Mitte Mai und Oktober findet alljährlich in dem mit dem Hessischen DiakonissenhauS verbundenen Seminar zur Ausbildung von Kleinkinderlehrerinnen (Kindergärtnerinnen) die Ausnahme neuer Zöglinge statt. Der CursuS deS Seminars ist einjährig.
Die Pension für den Kursus, Unterricht eingeschloffen, beträgt 330 Mark.
Anfragen sind zu richten: An den Vorstand deS Diakonissen- Hauses zu Caffel, Poststation Wehlheiden.
HerSseld, den 2. April 1912. Wird veröffentlicht.
J. I. Nr. 4048. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSjekretär.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Die Wehrvorlagen nebst denDeckungSvor- sch lägen sind nunmrhr dem Reichstage zugegangen. Ihr Inhalt enthält durchaus keine unangemessene Forderungen, sondern beschränkt sich auf da? absolut Notwendigste. ES wäre dringend zu wünschen, daß die schleunige und einmütige Annahme der Wehrvorlagen durch die bürgerlichen Parteien dem Auslande den Beweis lieferte, wie Deutschland? Bürgertum trotz aller Meinungsverschiedenheiten in Fragen der innern Politik dennoch einig ist, wenn e? sich um angemessene Stärkung der vaterländischen Kriegsmacht handelt.
Die Nachwehen deS für die Arbeiterschaft total verloren- gegangenen Bergarb ei terstreik? im Ruhrrevier machen sich in einer Weise bemerkbar, die der Eozioldcmo- kratie nicht sonderlich angenehm sein dürfte. DaS Zutrauen der Arbeit«kreise zur sozialdemokratischen Führung hat vielfach einen starken Stoß erlitten, und auch der Vorteil, den die Agitatoren der RevolutionSpartei sonst wenigstens von verlorenen Streiks zu erhoffen pflegen,. nämlich die Stärkung der sozialdemokratischen Partei- un6 Gewerkschaft-organisationen, scheint auSbleiben oder sich gar in daS Gegenteil wandeln zu wollen. Unter solchen Umständen kann eS nicht Wunder nehmen, daß auch im sozialdemokratischen Lager Stimmen tadelnder Kritik über die Inszenierung bei verflossenen BergarbeiterouSstandeS laut werden. So läßt sich beispielsweise der bekannte sozialdemokratische Reich-tag-ab- geordnete für Berlin V. und Gewerkschaftsführer Robert Schmidt in den „Sozialistischen Monatsheften" unter anberm folgendermaßen vernehmen: „Wer konnte sich darüber täuschen, daß eine Organisation mit 40 000 Mitglieder wie der christliche Berarbeiterverband sür alle Zaghaften und Indifferenten die Zufluchtsstätte und die Rechtfertigung ihres Verhalten- abgeben würde? Diese Stellung dc? christlichen Bergarbeiter- Verbandes konnte nur dann gering in Anschlag gebracht werden, wenn man annehmen durfte, daß seine Mitglieder die Gc- solgschast versagen würden. Dar geschah aber nur zu einem kleinen Teil. ... Der Streik war ein Fehler, weil die Vorbedingung der Einigkeit fehlte." Hoffentlich lassen sich die sozialdemokratischen Arbeiter diese? weitgehende Eingeständnis eine? ihrer Führer zur Heilsamen Lehre und Warnung für die Zukunft dienen.
In England ist die Frage der Errichtung einer eigenen Landesregierung mit Parlament für Irland oder die sogenannte Homerule-Frage nunmehr aktuell geworden, indem die gegenwärtige liberale Regierung sich anschickt, baden Iren in dieser Hinsicht gegebene Verbrechen auf gesetz.