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Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. 0er Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ^

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein- B gespaltenen Zeile 10pfg.,im amtlichen Teile 20pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.««*»*»

Herrsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 39»

Sonnabend, den 30» März

ISIS.

Erstes Statt

Zu dem am 1. April 1912 neu beginnenden Viertel­jahr ladet das

Reisfelder Kreisblatt

zu recht zahlreichen Bestellungen ein.

Von dem reichhaltigen Inhalte des Hersfelder Kreis­blattes sei folgendes hervorgehoben-

Der amtliche Teil

enthält die Bekanntmachungen des Königlichen Landratsamtes sowie zahlreicher anderer Zivil- und Militärbehörden. Für alle Handels- und Gewerbetreibende sind die amtlichen Bekannt­machungen von besonderer Wichtigkeit.

Der politische Teil

enthält allgemein verständlich geschriebene Leit­artikel sowie das interessanteste auf dem Gebiete der Politik des In- und Auslandes.

Die Nachrichten aus Provinz

und Nachbargebiet enthalten alle wichtigen Er­eignisse aus der Stadt und bem Kreis Hers­feld, sowie diejenigen aus den benachbarten Bezirken.

Der Vermischte Teil

bringt Nachrichten aus allen Gegenden der Welt.

Die Letzten Nachrichten

bringen die neusten Ereignisse politischen und nichtpolitischen Inhalts.

Die Romane,

Novellen, Humoresken etc. erscheinen in jeder Nummer fortsetzungsweise.

Die Gratisbeilagen

bestehen in einem 8tägigen Illultr. Sonntags­blatt und einer 14tägigen JUuftr. Candwirt- cbaftlicben Beilage, außerdem am 1. Mai und 1. Oktober in einem Auszug aus dem Gifen: babnfabrplan der in Betracht kommenden Strecken, sowie am 1. Januar in einem Wand­kalender und einem JWärhteverzeicbnie.

Der Hbonnementepreis beträgt vierteljährlich 1,40 Mark.

Amtlicher teil.

Bekanntmachung.

ES wird daraus aufmerksam gemacht, daß Wartegelder, Pensionen, Witwen- und Waisengelder und Witwen- und Waisenrenten, sowie Witwenpensionen und im voraus zahl- bare Unterstützungen und ErziehungSbeihilsen innerhalb deS Deutschen ReichS im Wege deS PostanweisungSverkehrS ohne MonatSquittungen bezogen werden können, sofern die Zahlung an die Bezugsberechtigten selbst nicht an einen Dritten (Bormund, Pfleger, Bevollmächtigten) zu erfolgen hat. Bei Waisengeldern gilt hierbei die witwengeldberechtigte Mutter alS bezugsberechtigt.

Gleichzeitig wird zur Erleichterung deS Zahlungsverkehrs und zur Vermeidung größerer Barbestände in eigener Ver. Wahrung darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bezüge auch im ReichSbankgiroverkehr durch Ueberweisung auf daS eigene oder auf ein fremdes Girokonto geleistet werden können.

Die Zusendung oder Giroüberweisung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag deS Berechtigten.

Formulare zu diesen Anträgen werden bei den zahlenden Rossen unentgeltlich verabsolgt.

Casfel, den 7. September 1907.

Königliche Regierung, gez. Schenk.

*

HerSseld, den 16. März 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 3320. Der Landrat.

I. A.:

W e s j e l, KreiSsekretär.

Um die Kenntnis der zur Errettung Ertrinkender und zur Wiederbelebung anscheinend Ertrunkener geeigneten Maß. regeln In möglichst weiten Kreisen zu verbreiten, läßt der

deutsche Samariterverein in Kiel Blechtaseln mit entsprechenden Anweisungen herstellen.

An Königliche Behörden werden die Tafeln kostenlos unter der Voraussetzung abgegeben, daß mitgeteilt wird. für welche Orte ober Stellen sie bestimmt und daß nur die un­bedingt nötige Anzahl von Taseln bestellt wird. An Private werden die Tafeln gegen Erstattung deS Selbstkostenpreises geliefert.

Anträge auf unentgeltliche Ueberweisung solcher Tafeln, die sich aus die Fälle eines wirklichen Bedürfnisses zu be­schränken haben, sind an den Königlichen Polizeipräsidenten hier, die Königlichen Polizcidirektoren in Hanau und Fulda und an die Landräte deS Bezirks zu richten. (A. II. 1859.) Der RegierungS-Präsident. J. V. v. W u s s o w.

*

HerSfeld, den 14. März 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 3248. Der Landrat.

I. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 25. März 1912.

Der Befähigungsausweis deS Fleischbeschauers Heiderich in Gethsemane ist erloschen. Ich habe seine Bestallung wider­rufen und mit der Versehung der Stelle bis aus Weiteres den Beschauer Eitzmann in AuSbach beauftragt.

J. Nr. I. 3618. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 26. März 1912.

In Borken (Kreis Homberg^ ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

I. 3702. Der Landrat.

3. «.:

Wessel, KreiSsekretär.

Bekanntmachung.

Die diesjährige FrühjahrS-Kontrollversammlungen im Kreise HerSseld finden wie folgt statt:

Zu Hersseld I.

(Platz hinter dem BezirkS-Kommando) Freitag, den 12. April 1912 8V2 Uhr vormittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere VeterinSroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und sämtliche Reservisten auS der Stadt Hersseld mit Hos Wehneberg.

Friedlos, ReiloS, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach, Tann.

Zu Hersseld II.

(Platz hinter dem BezirkS-Kommando) Freitag, den 12. April 1912 SVs Uhr vormittags für sämtliche Wehrleute I. AusgebotS sowie die Ersatz-Reservisten aus der Stadt HerSseld mit Hof Wehneberg.

Zu Hersfeld III.

(Platz hinter d em BezirkS-Kommando)

Freitag, den 12. April 1912 10V2 Uhr vormittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden KathuS, GutSbezirk Oberrode, PeterSberg mit Kühnbach, GutSbezirk Wilhelmshos, Eorga mit Sölzerhöse, GutSbezirk BingarteS mit Johannesberg, Mciscbach, KalkobeS, GutSbezirk Eichhof, Eichmühle, HeencS, HermannShos.

Zu Friedlos

(bei Gastwirt G r eb e) Sonnabend, den 13. April 1912 1« 1 Uhr vorm.

Es haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Vetcrinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden

Zu Obergeis

(bei Gastwirt Ernst)

Sonnabend, den 13. April 1912 3 Uhr nachm.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffizicre und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebot» und Mannschaften auS den Gemeinden AllmerShausen mit Hos HählganS, Aua, Biedebach, GitterS- dors, ObcrgeiS und Untergeig.

Zu Heimboldshausen

(6 ei Gastwirt Echtermeyer)

Freitag, den 19. April 1912 9Va Uhr vormittags

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere Veterinäroffizicre und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden HeimboldShausen. AuSbach, Harnrode, Gethsemane, PhilippS- thal, RöhrigShof mit Nippe und Unterneurodc.

Zu Heringen

(auf dem Platz beim HotelGlückaus") Freitag, den 19. April 1912 2 Uhr nachmittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Vetcrinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Bengendors. Heringen mit Hos Füllerode, Leimbach, LengcrS,

Widdershaujen und WölserShausen. Die Mannschaften auS Kleinensee erscheinen in Hönebach am 18. April mit­tags 12 Uhr inderNähevomBahnhof, Dorfstraße.

Zu Friedewald

(aus dem Schloßplatz)

Sonnabend, den 20. April 1912 9 Uhr vor«.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, VeterinSroffiziere und oberen Miltärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Friedewald mit Hos Weißenborn, Hersa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und HillartShausen.

Zu Schenklengsfeld (bei Gastwirt Geheb)

Sonnabend, den 20. April 1912 2 Uhr nach«.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, MalkomeS, Motzseld, OberlengSfeld, RanSbach, HilmeS, LampertSseld, Landershausen, Echenklengö- selb, Echenksolz, Unterweisenborn, WehrShausen und Wüstseld.

Zu Oberhaun

(bei Gastwirt Schacht)

Donnerstag, den 25. April 1912 10 Uhr vorm.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, Vetcrinäroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr L AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeindeu Eitro, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Eicglos, Unterhaun und WipperShain.

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt Nutzn)

Freitag, den 26. April 1912 8 Uhr vormittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, VeterinSroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden Allendorf, Frielingen, GerSdorf, GerShausen, GoßmannSrode mit Hos Siebenmorgen, HedderSdors, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und Eichmühle, Klcba, Reckerode, ReimboldShausen, Rotterterode mit Hos BeierSgraben und WillingShain mit Hos Löscher.

Zu Niederaula

(K i r ch p l a tz)

Freitag, den 26. April 1912 9V2 Uhr vormittags.

ES haben zu erscheinen sämtliche Offiziere, Sanitätsoffiziere, VeterinSroffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve und Landwehr I. AusgebotS und Mannschaften auS den Gemeinden ASbach, BeierShausen, Hattenbach, KerSpenhausen, SolmS, Stärklos, GutSbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, KruSpiS, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zur strengen Beachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den FrühjahrSkontrollversammlungen hoben sich olle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Land- I wehr und Seewchr ersten AusgebotS, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sämtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Marineteile beurlaubten Mannschaften zu ge- stellen. Ferner sämtliche Invaliden- und Rentenempfänger der Reserve und Landwehr I mit Ausnahme der dauernd abge- sundenen Ganzinvaliden und der als dauernd untauglich au»- gemusterten Rentenempfänger. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1900 eingetreten find und deshalb bei den diesjährigen Herbstkontrollversammlungcn zur Landwehr zweiten AusgebotS übertreten, find von der FrühjahrSkontrollversamm- lung dieses JohreS entbunden.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch AuS- rufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbef 0 l - gungderBerusungzudenKontrollversamm- lungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften auS einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen rc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militärpast und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen. KriegSbcorderung oder Patznotiz müßen vorn im Paß eingeklebt sein.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem BczirkSfcldwcbel in HerSfeld anzubringen und können nur durch daS BezirkSkommando genehmigt werden.

Wer vor der kontrollvcrjammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige BerhinderungS- sälle müssen entweder durch ärztliche Atteste, oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens aus dem Kontrollplatze abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugebm. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe der GrunbcS, sind ungültig und werden nicht an­genommen.