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Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 37.

Dienstag, den 26. März

1912.

Amtlicher teil

HerSfeld, den 14. März 1912.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern werden in den nächsten Tagen die Karten über die Hochwasser und Ueberschwemmungen in 1912 zugehen.

Die Karte ist sorgfältig auszubewahren. Etwa vorkommende Hochwasser und Ueberschwemmungen sind jedesmal sofort ein- zutragen. Am Jahresschlüsse spätestens bis zum 5. Januar 1913 ersuche ich mir die auSgesüllten Karten zurückzusenden. Ich mache noch darauf ausmerksam, daß die Karten auch dann zurückzusenden find, wenn keine Hochwasser pp. vorge­kommen find.

I. 3247. Der Landrat.

J. A.:

W e s s e l, KrerSsekretär.

HerSfeld, den 16. März 1912.

Bei der WanderarbeitSstätte in Bebra ist unter dem Namen KreiSarbeitSnachweiS" ein allgemeiner Arbeitsnachweis ein­gerichtet worden. Der hiesige Kreis ist auch an dieser Ein­richtung beteiligt.

Die Herren Bürgermeister haben alle an sie ergehenden Ersuchen bei Mitteldeutschen-ArbeitSnachweis-VerbandS schleunigst und sorgfältig zu erledigen.

Ich darf auch erwarten, daß sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Bestrebungen deS Arbeitsnachweises nach Mög­lichkeit unterstützen werden.

I, 3134. Der Landrat.

I. A.:

Weisel, KreiSfekretär.

Ordnung

für die Erhebung einer Gemeindesteuer bei dem Erwerbe von Grundstücken im Gemeindebezirke Aleinensee.

Auf Grund der §§ 13, 18, 69, 70 und 82 des Kommunalabgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893, sowie des § 6 der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 und des Be­schlusses der Gemeindevertretung vom 4. Oktober 1911 und 22. Oktober 1911 wird für die Gemeinde Kleinensee nachstehende Steuerordnung erlassen.

§ 1.

Jeder abgeleitete Eigentumserwerb eines im Ge­meindebezirk belegenen Grundstücks unterliegt einer Steuer von Einem vom Hundert des Wertes des er­worbenen Grundstücks.

6ne e frau.

Novelle von E. Riedel.

(Schluß.)

Betty hatte eine schlechte Nacht gehabt. Sie sorgte sich ernstlich um ihre Gesundheit und wäre gern zu einem Arzt gegangen. Doch sie war so eingeschüchtert, daß sie sich gar nicht wagte, selbständig etwas zu unternehmen. Dazu völlig fremd in Frankfurt und kein einziger Mensch in ihrer Nähe, dem sie sich irgendwie hätte anvertrauen können. Sie zerbrach sich den Kopf, waS sie tun sollte. Ein paarmal hatte sie schon einen Bries an ihren Mann angesangen und dann wieder vernichtet.

ES kam ihr alles so hohl und schal vor, waS sie schrieb. Ja, wenn sie eS ihm hätte sagen können, waS ihr daS Herz bewegte, dann würde er sie gewiß verstanden haben; aber schreiben? Auf dem Papier sah daS, waS ihr flammend inS Herz geschrieben war, ganz anders auS.

Sie ging ruhelos im Zimmer auf und ab und starrte dann wieder minutenlang aus den angefangenen Bries. Schließlich versuchte sie, leise vor sich hin zu singen. Ein paar silberhelle Töne perlten hervor und dann mit einem Mal blieb die Stimme wieder weg. DaS Uebel hatte sich erschreckend verschlimmert. Sie faltete krampfhaft die Hände: ,0 Gott, hilf mir! Nur noch einige Tage, dann wird Reinhardt ja wieder ruhiger werden. Wo soll ich daS Geld hernehmen, waS er als Schadenersatz verlangt?"

Mit weit geöffneten Augen starrte sie vor sich hin. Da klopfte eS an die Tür. Auf ihrHerein" trat Reinhardt mit Tronsen inS Zimmer. Betty erbleichte, all sie dem feindseligen Blick Reinhardts und dem triumphierenden Tron- |enl begegnete.

Ich habe mit Ihnen zu sprechen I" begann Reinhardt in eisigem Tone.

Betty raffte sich gewaltsam zusammen. Sie kam sich diesen beiden Männern gegenüber vor wie eine Taube in Adlerkrallen,

Erfolgt eine Auflassung auf Grund mehrerer, das Recht auf Auflassung begründender lästiger Rechtsge­schäfte von dem ersten Veräußerer an den letzten Er- werber, so werden die Erwerbspreise dieser sämtlichen Rechtsgeschäfte zusammengerechnet, und ist die Steuer von diesem Gesamtbetrage zu entrichten. Uebertragungen der Rechte eines Erwerbers aus dem Veräußerungs- geschäst oder nachträgliche Erklärungen eines aus dem Veräußerungsgeschäfte berechtigten Erwerbers, die Rechte für einen Dritten erworben beziehungsweise die Pflichten für einen Dritten übernommen zu haben, werden wie Veräußerungen behandelt. Hat jedoch ein Erwerber das Veräußerungsgeschäst nachweislich auf Grund eines Vollmachtsvertrages oder einer Geschäftsführung ohne Auftrag für einen Dritten abgeschlossen, so bleibt die Uebertragung seiner Rechte an den Dritten bei der Berechnung des zu versteuernden Betrages außer Betrachr. In Fällen, in welchen auf Grund gesetzlichen Anspruchs auf Rückgängigmachung des Veräußerungsgeschäftes ein Rückerwerb von Grundstücken stattgefunden hat, kommt die Steuer nicht zur Erhebung. In anderen Fällen eines Rückerwerbes kann die Gemeindevertretung die zu entrichtende Steuer aus Billigkeitsrücksichten bis auf Vio ihres Betrages ermäßigen.

Zur Zahlung der Steuer sind der Erwerber und der Veräußerer, im Falle des Abs. 2 der letzte Er­werber und der erste Veräußerer gesamtschuldnerisch verpflichtet. Steht einem der Beteiligten nach den landesstempelgesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Abgabe zu (§ 6), so ist von dem anderen Teile die Hälfte der Steuer zu entrichten.

Bei Erwerbungen im Zwangsversteigerungsverfahren ist die Steuer von demjenigen zu entrichten, welchem der Zuschlag erteilt ist. Wenn der Ersteher Hypotheten- oder Grundschuldgläubiger ist, so wird die Steuer nur von dem Betrage des Meistgebots erhoben, welcher den Gesamtbetrag seiner Hypotheken oder Grundschuld­forderung und der dieser vorgehenden Forderungen übersteigt. Ist der Ersteher eine von der Zahlung des Stempels befreite Person (§ 6), so kommt eine Steuer nicht zur Erhebung.

Die Errichtung eines Familienfideikommisses oder eine Familienstistung unterliegt nicht der Umsatz­steuer.

§ 2.

Ein Erwerb von Todes wegen oder auf Grund einer Schenkung unter Lebenden im Sinne des Reichs- Erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 (Reichs- Gesetzbl. S. 654) bleibt von der im § 1 bezeichneten Steuer befreit.

§ 3.

Die Steuer wird nicht erhoben, wenn ein Grundstück von einem Veräußerer auf einen Abkömm-

war aber entschlossen, sich nichts mehr von ihrer Herzensangst merken zu lassen.

Mit einem kaum vernehmlichenBitte I" wies sie auf die Chaiselongue, während sie sich aus den einzigen Stuhl deS kleinen Zimmer- setzte.

Sind Ihnen alle Bestimmungen der Vertrages, den ich mit Ihnen abgeschlossen habe, gegenwärtig?" fragte Reinhardt.

Sehr genau!" entgegnete Betty und war bemüht, ihrer Stimme Festigkeit zu geben.

Nun, dann werden Sie auch wissen, auf welchen Schaden­ersatz ich Anspruch habe, für den Fall, daß Sie mich im Stich lassen 1"

Jawohl, Herr Reinhardt. Aber ich kann doch unmöglich dasür verantwortlich gemacht werden, daß ich krank bin!"

Krank?! WaS nennen Sie krank? Ihre Stimme ist klar. Herr Baron Tronsen hat eS gestern selbst mit angehört und wird eS mir bezeugen."

Ja, Gnädige, in der Tat, ich muß sagen: ganz süperb." Betty beachtete TronsenS Einwurs nicht und sagte in schlichtem, eindringlichem Ton zu Reinhardt:

Herr Musikdirektor, eS wird daS Beste fein, wenn Sie gestatten, daß Ihre Frau Gemahlin mit mir zu einem Arzt geht. Ich bin hier sremd. Mir ist also jeder recht. Er kann und soll entscheiden, ob ich einen Kontraktbruch begehe."

Reinhardt brauste auf:Meine Frau? WaS hat meine Frau mit ihren Marotten zu tun? Die werde ich Ihnen schon ganz allein und ohne Arzt auStreiben. Sie müssen nicht glauben, daß ich mich zum Spielball Ihrer Launen hergebe!"

Betty hielt gewaltsam die Tränen zurück, die ihr in die Augen traten, und ballte krampfhaft daS Taschentuch in der Hand.

Wie soll ich Ihnen aber sonst den Beweis bringen, daß ich*

Da ging die Tür auf. Kurt Bahrmann stand aus der Schwelle. Mit einem Jubelschrei, unbekümmert um die beiden anwesenden Herren, flog Betty dem Eintretenden entgegen

ling auf Grund eines lästigen Vertrages übertragen wird, oder wenn einer oder mehrere von den Teil­nehmern an einer Erbschaft das Eigentum eines zu dem gemeinsamen Nachlasse gehörigen Grundstücks er­werben.

Zu den Teilnehmern an einer Erbschaft wird auch der überlebende Ehegatte gerechnet, welcher mit den Erben der verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat.

§ 4.

Bei Eigentumserwerbungen, die zum Zwecke der Teilung der von Miteigentümern gemeinschaftlich besessenen Grundstücke außer dem Falle der Erb-Ge- meinschaft (vergl. § 3) erfolgen, kommt die Steuer nur insoweit zur Erhebung, als der Wert des dem bisherigen Miteigentümer zum alleinigen Eigentum übertragenen Grundstücks mehr beträgt, als der Wert des bisherigen ideellen Anteils dieses Miteigentümers an der ganzen zur Teilung gelangten gemeinschaftlichen Vermögens­masse.

§ 5.

Erfolgt der Grundstückserwerb auf Grund von Tauschverträgen, so berechnet sich die Steuer nach dem Werte der von einem der Vertragsschließenden in Tausch gegebenen Grundstücken und zwar nach denjenigen, welche den höheren Wert haben; bei dem Tausche im Gemeindebezirk belegener Grundstücke gegen außerhalb desselben belegenen nach dem Werte der ersteren.

§. 6

Wegen der sachlichen und persönlichen Steuerbe­freiungen und Steuer. Mäßigungen, insoweit sie nicht bereits durch die vorangegangenen Bestimmungen ge­regelt worden sind, finden die §§ 4 und 5 des Stempel­steuergesetzes vom 30. Juni 1909 mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwendung:

Dem Staatsoberhaupte und dem Fiskus anderer Staaten als des Deutschen Reiches und des preußischen Staates, den öffentlichen Anstalten und Kassen, die für Rechnung eines solchen anderen Staates verwaltet werden oder diesen gleichgestellt sind, den Chefs der bei dem Deutschen Reiche oder bei Preußen beglaubigten Missionen, sowie den ausländischen Anstalten, Stif­tungen und Vereinen usw. (§ 5 Abs. 1 dg, Abs. 3 a. a. O.) wird Steuerbefreiung gewährt, wenn nach der Erklärung des Ministers der auswärtigen Angelegen­heiten in dem betreffenden Staat Preußen gegenüber die gleiche Rückficht geübt wird.

Von der Steuer bleiben ferner die Käufe und Ver­käufe solcher Körperschaften und Gesellschaften frei, die sich in gemeinnütziger Weise mit den Ausgaben der inneren Kolonisation und der Grundentschuldung be­fassen, und für die dies seitens des Finanzministers mit

und umarmte ihn schluchzend. Doch schon im nächsten Augen­blicke fiel ihr Kops schwer aus seinen Arm. Die unverhoffte Freude, nach den qualvollen Stunden der beständigen Angst und Sorge, beraubte sie ihrer Sinne. Mit tiefem Schmerz sah Bahrmann daS bleiche Gesicht der geliebten Frau.

Reinhardt und Tronsen hatten sich verlegen von ihren Sitzen erhoben. Der Mann kam ihnen sehr unge­legen.

Kurt war völlig erfüllt von der Sorge um die ohnmäch­tige Frau. Er hatte sofort geklingelt und beauftragte daS eintretende Zimmermädchen, einen Arzt herbeizuschaffen. Be­hutsam nahm er Betty auf die Arme und legte sie auf die Chaiselongue.

Ich merke, eS war die höchste Zeit, daß ich kam. Ich muß die Herren bitten, mich vorläufig mit der Kranken allein zu lassen."

Wie zwei ertappte Missetäter schlichen sie davon, während Kurt versuchte, seine Frau zum Bewußtsein zu bringen. Auf dem Schreibtisch stand ein Flasche mit Kölnischem Wasser. Er rieb ihr Stirn und Schläfen, und bald schlug sie die Augen wieder aus.

Erstaunt sah sie in daS über sie gebeugte liebe Antlitz ihres Gatten. Unwillkürlich berührte sie eS mit den Händen, um sich zu versichern, daß sie nicht träumte.

Schatz!" sagte sie leise und zärtlich,Du bist bei mir?" Ja, mein Liebling!"

Betty schloß wieder die Augen, und ein glückliches Lächeln verklärte ihr Gesicht. Liebkosend strich sie mit der rechten Hand über seine Hände, die ihre Linke warm um- schlossen hielten.

Schatz, kannst du mir verzeihen?"

Liebling, du hast mir ja nicht wehtun wollen."

Ach, dann wird vielleicht auch noch alles wieder gut." Ganz gewiß, mein Lieb!"

Aber wie geht daS zu, daß du hier bist?"

Ich bekam gestern einen Bries von Reinhardt. Danach vermutete ich sehr richtig, daß du meiner dringend bedürsest."

Ach, wie bist du doch so gut!" Müde und doch so beruhigt schloß sie wieder die Augen und überließ sich dem