Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe, ver Sezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, ^
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen ein entsprechender Rabatt gewährt.nsna^n»
J
hersftlüer Kreisblatt
Gratisbeilagen: .Illustriertes Sonntagsblatt" und Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Flnschlutz Nr. 8
Nr. 33.
Sonnabend, den 16. März
1913,
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 22. Februar 1912.
Zur Abhaltung deS diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis HerSfeld find folgende Termine bestimmt worden:
Mittwoch den 20. März -. 3.
von Morgens V28 Uhr an und zwar im Saale des Gastwirts Geheb in Schenllengsfeld
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtSbezirks SchenklengSseld.
Donnerstag den 21. März d. 3.
von Morgens 8 Uhr an
und zwar im Saale des Gastwirts Träger in Friedewald Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtSbezirks Friedewald.
Freitag den 22. März -. 3.
von Morgens 7 Uhr an und zwar in der neuen Turnhalle in Hersfeld (August-Gottlieb-Stratze)
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt HerSfeld.
Sonnabend den 23. März d 3.
von Morgens 7 Uhr aN in demselben Lokale
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtSbezirks HerSfeld mit Ausnahme derjenigen von Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und WiPperShain.
Montag den 25. März d. 3. von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippers- Hain, sowie auS sämtlichen Gemeinden pp. deS Amtsge- richtSbezirkS Niederaula.
Dienstag den 26. März d. 3. von Morgens 8 Uhr an in demselben Lokale
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der auSgebildeten Landsturmpflichtigen deS zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)
Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden deS Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1892 geborenen, soweit sie nicht bereits in daS Militär eingestellt sind oder einen AuSstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1891, 1890 und 1889 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatzgeschäften des vorigen JahreS zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen find, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten MusterungSterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bc,w. Befreiung vom Milttärbimst beansprucht wird, sich im MusterungS- termine ebenfalls einsinben,
3. in Den Terminen sich persönlich einzufinden, und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für Die Anwesenheit «nes Stellvertreters Sorge zu tragen,
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatzgeschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden EntschuldigungS- gründ im MusterungStermine nicht erscheinen oder beim Auf- rus ihrer Namen im Musterung-lokale nicht anwesend sind. werden mit einer Geldstrafe biS zu 30 Mk. oder Hast bis zu drei Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vorteile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alSbaldige Einziehung »um Militärdienst als unsichere HeereSpslichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersotzreserve, sowie deS Landsturms zweiten Aufgebot« um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung deS HeereS sind schleunigst
bei dem betreffenden OrtSvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung deS vorge- schriebenen in L. Funks Buchdrucker« hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren GunNcn eine ZuruckNeUung rc. vom MUitäidientt beansprucht wiro, bevor! es nicht, Da sie tm MuNerunqStermm
mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch Den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen AuSspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend spätestens bis zum 12. März d. Js. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an EideSstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen hoben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit »eUsteUcn lassen (z. «. geistige ««chränktbeu, «lutNusten, Herzleiden usw.) sind gleichioUS umgehend einzureichen, bezw. den NeklamauonSverhanolungen beizufügen.
Die Herren OrtSvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieS geschehen, bis zum 16. März d. Js. hierher zu berichten.
Der Civilvorsitzende der ^ifa^ommiffton: von Grunelius,
M. 397. Landrat.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung, derzMaul-^und Klauenseuche im Kreise HerSfeld.
Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Hersseld, Gersdors, Frielingen und WillingS- hain durch den beamteten Tierarzt bestimme ich in Erweiterung meiner landeSpolizeilichen Anordnung vom 9. Oktober 1911 A. 1114:4843 — Amtsblatt Nr. 41 Seite 354/5 — folgendes:
1. Zu dem Sperrbezirk im § 1 treten in der Stadt Hersseld die JohanneStorstraße und die Eichhosstr. bis zur Bätzaschen Ziegelei, sowie die Gemeinden GerSdorf, Frielingen und WillingShain.
2. DaS Beobachtungsgebiet im § 11 wird aus den übrigen Teil der Stadt HerSfeld mit Hof Wehncbcrg sowie die Gemeinden bezw. GutSbezirke KalkobeS, Meisebach, Eichhof, BingarteS, Asbach,* Unterhaun, Kohlhausen, PeterSberg mit Hos Kühnbach, WilhelmShof, Oberrode, Friedlos, HedderSdors, Kirchheim, Rotterterobe, GoßmannSrode, EchmidtSberg und BeyerSgraben im Kreise HerSfeld undI die Gemeinde WahlS» Haufen im Kreise Ziegenhain,ausgedehnt.
3. DaS Verbot deS ViehverladenS § 8 wird auf die Eisenbahnstation Frielingen ausgedehnt. (A. III. 1365.) Caffel, den 2. März 1912.
Der RegierungS-Präfident. Graf v. B e r n st o r s f. * *
HerSfeld, den 7. März 1912. Wird veröffentlicht.
I. 2929. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenfeuche im Kreise Hersseld.
Meine landespolizeiliche Anordnung vom 24. Januar 1912 A. III. 530 a betreffend die Bekämpfung der im Kreise HerSfeld ausgetretenen Maul- und Klauenseuche, Amtsblatt Nr. 4a Seite 43, wird hierdurch wie folgt abgeändert.
1. AuS dem Sperrbezirk im § 1 scheidet die Gemeinde HillartShausen auS.
2. AuS dem BeobachtungSgebiet im § 11 scheiden aus die Gemeinden: HilmeS, Motzfeld, Lautenhausen mit Ober- ncurode.Gethsemane,Unterneurode und AuSbach. (A. III. 1434.) Cosfel, am 2. März 1912.
Der Regierungspräsident. - Gras von Bcrnstorss.
*
HerSfeld, den 8. März 1912.
Wird veröffentlicht.
I. 2928. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 8. März 1912.
Die Schasräude in HillartShausen ist erloschen.
I. 2966. Der Landrat.
Wessel, KreiSsekretär.
Hersseld, den 8. März 1912.
In HilmeS ist der Schwcinerotlauf amtlich festgestellt worden.
L 2981. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Bekanntmachung.
Die Zustellung der KriegSbeorderungen und Paßnotizen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 25. 3. 1912 ab in den Ortschaften, welche nicht zum Landbestellbezirk HerSseld gehören, durch die Post, in den zum Landbesiellbezirk gehörigen Ortschaften durch die OrtSbehörden, in der Stadt HerSseld durch Ordonnanzen.
Die noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachten Woh- nungS-Veränderungen (Aenderungen der Hausnummern) sind sofort zu melden.
Die Mannschaften deS Beurlaubtenstandes haben den Anweisungen aus der den KriegSbeorderungen beigefügten Postkarte strengstens Folge zu leisten. Vor allem ist die Postkarte, welche als Quittung dient, am 1. April abzusenden. Bei Ab- sendung der Postkarte nach Unterschrift ist die alte KriegS- bcorderung oder Paßnotiz sofort zu vernichten.
HerSfeld, den 7. März 1912.
Königliches BezirkSkommando.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
DaS Streifs euer unter den Bergarbeitern ist, wie vorauSzusehen war, nun von England auch aus daS Ruhrkohlenrevier in Deutschland übergesprungen. Es fehlt an jedem berechtigten Anlaß für einen solchen Streik, wie dieS ja auch daS Verhalten der christlichen Bergarbeiter beweist, die sich an dem AuSstande nicht beteiligen. Höchst bedauerlich sind die Begleiterscheinungen, die der Bergarbeiter- streik im Ruhrkohlenrevier bereits gezeitigt hat. An zahlreichen Orten ist eS zu blutigen Exzessen gekommen, die auch schon Menschenleben alS Opfer gefordert haben. Welche vandalischen Triebe sich hinter dem angeblichen Ringen um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen verbergen, bekundet am deutlichsten die Tatsache, daß die Wut der Streikenden sich nicht bloß die Arbeitswilligen als Zielscheibe erwählt hat, sondern sich ebenso auch gegen daS Eigentum gänzlich Unbeteiligter richtet, daß vielfach Schaufenster zertrümmert oder Läden demoliert worden sind. Daneben hat der EtreikterroriSmuS einen Grad erreicht, der kaum noch übertroffen werden kann. Sind doch in einzelnen skandalösen Fällen während der Abwesenheit der Arbeitswilligen von Hause sogar deren Frauen und Kinder von den Streikenden angegriffen und belästigt worden.
Solcher Moment fordert naturgemäß mit Notwendigkeit alle wahrhaft staatSerhaltenden Kräfte heraus, voll Nachdruck und Energie ihre Stimme für einen wirksamen Schutz der Arbeitswilligen zu erheben. DaS ist denn soeben auch im preußischen Herrenhause geschehen. Einstimmig hat daS Herrenhaus einen Antrag Pütt kam er angenommen, der die Regierung auffordert, alle erforderlichen Maßnahmen, nötigenfalls auchdurch Einbringung von GefetzeSvorlagen, zu ergreifen, die geeignet erscheinen, Arbeitswillige und Gewnbe- treibende in der Verwertung ihrer Arbeitskraft und in ihrer geschäftlichen Tätigkeit wirksam zu schützen vor Vngewaltigung und Bedrückung, sei es daß diese im Wege unmittelbaren oder mittelbaren Zwanges verursacht werden. Die Reden aber, die der Annahme dieses AntrageS vorausgingen, zeugten aufS neue von dem hohen staatSmännischen Niveau, dessen sich die erste Kammer deS preußischen Landtags mit Recht rühmen darf. Wir stimmen auS vollem Herzen den Ausführungen eines sich durch besondere Hochhaltung der BiSmarckschen Traditionen auSzeichnenden Blattes zu, in denen eS heißt, eS fei ein wahrer Genuß gewesen, in den Reden deS preußischen Herrenhauses wieder einmal den bewährten politischen Auffaffungen zu begegnen, die Preußen und Deutschland groß und stark gemacht haben, und an Stelle der ewigen unwürdigen Umwerbung der unteren Klassen endlich wieder einmal die StaatSnot- Wendigkeiten in ihrer stahlharten Unerbittlichkeit hervorgehoben zu hören.
Während der Bergarbeiterstreik bei unS in vollster Blüte steht, scheint er jenseit deS KanalS in England bereits im Abflauen begriffen zu fein. Wenigstens äußert sich die Londoner Presse optimistisch über die Aussichten einer Beilegung deS KohlcnstrcikS. Zeit wäre eS auch wohl; denn die verheerenden Wirkungen deS AuSstandeS machen sich in immer größerm Umfange bemerkbar. In den ärmem Stadtvierteln London« herrscht bereits große Not, und auS der Provinz lauten die Nachrichten noch trauriger. In Manchester sind die Leihhäuser übersüllt, die Leute versetzen dort den größten Teil ihrer Habe, um für sich und ihre Kinder Nahrungsmittel kaufen zu können, da die Hungertgefahr mit jedem Tage wächst. Aehn- lich aber liegen die Zustände auch in zahlreichen anderen Ortschaften.
Die Bemühungen der Mächte um eine Einleitung von Frieden-Verhandlungen zwischen Italien und der