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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 23 Donnerstag, den 22. Februar 1912.

Amtlicher teil.

Bekanntmachung.

Die Jagdverordnung vom 1. Februar 1909, wonach die Schußzeit für wilde Enten für daS Jahr 1909 und die folgenden Jahre bis 15. März einschließlich ausgedehnt wurde, wird hierdurch aufgehoben. ES verbleibt also bezüglich der wilden Enten bei der gesetzlichen Schonzeit (1. März bis 30. Juni).

Cassel, den 6. Februar 1912.

(L. S.) Der BezirkSauSschuß in Cassel.

g-j. Bernstorss.

HerSseld, den 19. Februar 1912. Wird veröffentlicht.

I. 2056. Der Landrat.

I. A.:

W es sei, Kreissekretär.

HerSfeld, den 20. Februar 1912.

Mit Einzahlung der 4ten Kreissteuerrate für daS Rech­nungsjahr 1911 sind noch 20 Gemeinden des hiesigen Kreises im Rückstände.

Diejenigen Herren Bürgermeister, die dies angeht, werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Einzahlung der fällig gewesenen Beträge nunmehr bis spätestens zum 2 6. d. M t S. bei der KreiSkommunalkaffe hier bewirkt wird. Der Vorsitzende des Kreisausschusies: von GruneliuS,

________________________Landrot

HerSseld, den 20. Februar 1912.

Ein Gpezialsall gibt mir Veranlassung die Ort-polizei- behörden des Kreises auf den § 3 der Polizeiverordnung über daS Meldewesen vom 26. Juli 1904 RegierungS-AmtS- blatt Seite 216/17 von 1904 hinzuweisen. Nach dieser Bestimmung unterliegt auch jeder, in einem Gemeinde- oder GutSbezirk zu- und abziehende R e i ch S a u S l ä n d e r der vorschriftsmäßigen An- und Abmeldepflicht, auch wenn er nur vorübergehend aus kurze Zeit im Orte Wohnung nimmt. Die An- und Abmeldung hat nach 8 1 und 2 der erwähnten Verordnung zu erfolgen, und die Ausländer sind in dem Melde-Register vorschriftsmäßig einzutragen.

I. I. No. 1305. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e I, KreiSsekretär.

HerSseld, den 10. Februar 1912.

In Vacha (Sachsen-Weimar) ist die Maul- und Klauen» seuche auSgebrochen.

I. L Nr. 1757. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

Mein ist die Rache.

Detektiv-Roman von Theo von Blankensee.

(Fortsetzung.)

Ich weiß er nicht! Der Schein ist gegen mich, und doch bin ich ohne Schuld."

Weshalb nahmen Sie dann in jener Nacht doch das Geld zur Flucht, das die Schwester Ihnen gab. Wenn Sie wirklich so schuldlos gewesen wären, so hätten Sie doch daS Geld zurückweisen müssen!"

Ich hatte nicht- zum Leben!"

Dann habe ich Ihnen noch einen Vorhalt zu machen! Weshalb widersetzten Sie sich gestern Nacht mit solcher Ge­walt Ihrer Festnahme. Ist das daS Benehmen eines Schuldlosen?"

Ich weiß eS! Aber ich wußte ja aus dem Munde meiner Schwester, daß ich übersührt war I ES glaubt ja doch kein Mensch an meine Schuldlosigkeit I Und dagegen habe ich mich gewehrt!"

Wo waren Sie denn am 12. Juli abends 7 Uhr!" Ich weiß daS nicht mehr!" Sie waren bei Sophie Streb! I" War hätte ich dort tun sollen?"

Sie hatten den Inhalt der dem Toten gestohlenen Brief­tasche verbrannt und haben da« Mädchen vergiftet, um nicht durch diese verraten zu werden."

DaS ist nicht wahr! Ich habe weder meinen Onkel, ermordet, noch diese Sophie Streb! vergiftet! Ich bin aus dem Fenster gesprungen, alS ich Schritte kommen hörte. Mein Onkel lebte damals noch! Außerdem hat mich kein Mensch im Haus an der Landhanrstraße gesehen, insbesondere diese Sophie nicht! Ich hätte also schon gar keinen Grund gehabt, diese zu töten I DaS ist alle« I Mehr kann ich nicht sagen !"

Sie bleiben also daraus bestehen!"Ich muß!" WJchlkannzJhnen^nicht verhehlen, daß Ihnen diese Au«» flüchte nicht« nützen werden!"

HerSseld, den 19. Februar 1912.

Der Bürgermeister Rosenstock zu HilmeS ist als Bürgermeister dieser Gemeinde für einen am 23. Februar d. J. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusies:

I. A. Nr. 689. von GruneliuS.

HerSfeld, den 15. Februar 1912.

Nachdem die QuittungSkarten-AuSgabestellen mit den neuen Formularen zu QuittungSkarten versehen sind, werden die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher deS Kreise- er­sucht, die etwa noch vorhandenen Karten deS alten Muster- bis spätestens zum 25. März d. Jr. mit den zum Umtausch vorgelegten QuittungSkarten an die Lande-versicherungS-Anstalt in Cassel einzusenden.

V. 174. Der Landrat.

I. «.:

Wessel, KreiSsekretär.

jpsliz<iv«rsvdn«ng.

Aus Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu» erworbenen Lande-teilen und deS § 143 des GefetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 188.3 wird für die Gemeinde GitterSdorj folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1.

DaS Hemmen ohne Hemmschraube an Fuhrwerken ist aus sämtlichen Fahrwegen einschließlich der Wendewege jedoch ausschließlich der ganz steilen Wendewege in der hiesigen Gemarkung verboten.

§ 2.

Das Beschädigen der Wege einschließlich der Wendewege und Gräben beim Ackern mit Ackergerätschasten ist verboten.

§ 3.

DaS Verunreinigen der Gräben und daS Besahren derselben an den Wegen außerhalb der vorgesehenen Ucbcrfahrtrn ist verboten.

§ 4.

DaS Befahren der Wirtschastswcge in hiesiger Gemarkung mit Lastsuhrwerken, sowie zum Zwecke der Bewirtschaftung von Grundstücken der angrenzenden Gemarkung ist sür alle diejenigen, welche nicht Grundbesitzer der hiesigen Gemarkung find, verboten.

Ausnahmen oder Abweichungen von dieser Bestimmung können durch die Ort-polizeibehörde gestattet werden.

§ 5.

Diejenigen Wege, die in dem Rezesse über daS Zusammen­legung-verfahren der hiesigen Gemarkung nicht ausdrücklich als Holzabfuhrwege bestimmt find, dürfen als solche nicht benutzt werden.

Ich weiß eS! Ich selbst bin mir vollständig klar, daß ich alS übersührt gelte und daß an mir nach dem UrteilS- spruch ein dritter Mord begangen werden wird. DaS aber ist dann die große Ungerechtigkeit, daß Morde vergolten werden, während der Mord an mir ungesühnt bleiben wird! Ich bin schuldlos und werde schuldlos verurteilt und gerichtet! Mich wird dann niemand rächen!"

Ersparen Sie sich diese Worte! ES wird jede Tat nach Ihrer Schwere gesühnt!"

Auch wenn die Sühne einen Unschuldigen trifft!" Darüber wird daS Gericht urteilen!"

Ja! Aber Menschengericht I Menschen, die ebenso irren können! Menschen werden rächen, trotzdem eS heißt: Mein ist die Ruche"

Schweigen Sie!"

Trotzig blickte Gerlach den Untersuchung-richter an.

Dieser wandte sich an die beiden Schutzleute und besohl ihnen:

Führen Sie den Verhafteten ab!"

Erich Gerlach stand auf und folgte den beiden Schutz­leuten, ohne noch ein Wort zu entgegnen. Den Kops Hoch- gehoben ging er festen Schritte« hinaus und in seinem Gesichte war kein Schuldbewußtsein zu erkennen.

Maran schritt mit erregten Schritten aus und nieder. DaS Verhör hatte einen vollständig unerwarteten Verlauf ge­nommen.

Gegen daS Ende zu erschien der Gefangene eher der An­kläger zu sein.

Vor dem Kommissar blieb Maran fragend stehen und sah diesen fragend an.

Haller saß noch immer aus seinem Stuhl! Die letzten Worte hatten ihn sichtlich ergriffen und er dachte an die Worte LindströmS, die ihm dieser zugerufen hatte, ehe er ab­gereist war.

Nie darf die Rache den Menschen hinreißen, denn nie­mand hat ein Recht, einen Mord durch Mord zu sühnen!" murmelte er unwillkürlich.

DaS war wohl der Sinn von den Reden diese« Burschen!" 1 entgegnete daraus der Untersuchung-richter.

8 6.

DaS Wenden in hiesiger Gemarkung beim Bewirtschaften von Grundstücken der angrenzenden Gemarkung ist für frembe Grundbesitzer verboten.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizeiverordnung, welche mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 9 Mark oder ent­sprechender Hast bestraft.

GitterSdorf, den 5. Februar 1912.

Die ortspolizeibehörde:

Croll.

nichtamtlicher teil.

UMlW der deutschen Wen

Die Denkschrift über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und der Südsee im Jahre 1910/11 bezeichnet die Entwicklung unserer Kolonien alS im allgemeinen günstig. DaS Verhältnis zu den Eingeborenen war gut und friedlich in den afrikanischen Kolonien, nur in Kamerun mußte gegen die ausrührerischen Stämme der MakkaS und Baia« vorgegangen werden. Doch blieben auch diese Unruhen aus ihren Herd beschränkt. Im Jnselgebiet der Südsee kam eS in Ponape zu einem schweren Bruch deS Landfrieden« durch einen Eingeborenenstamm, der den Bezirk-Hauptmann und mehrere Beamte ermordete. Die mit Hilft der Kaiser­lichen Marine erfolgte N'ederwersuug der Aufständischen kostete nicht unbeträchtliche Opfer, leider auch an Menschen- lebm. Die aufständischen Eingeborenen wurden zum Teil schwer bestraft und im übrigen von Ponape entfernt und in Palau angeficdelt.

Die wirtschaftliche Entwicklung läßt im Bericht-jahr aber­mals die rasch aufsteigende Linie erkennen, die sür unsere Schutzgebiete seit einer Reihe von Jahren in friedlichen Zeiten charakteristisch ist. In einzelnen Gebieten der afri­kanischen Schutzgebiete, namentlich in Ostafrika, machte die Weitersührung der Eisenbahnen bereits ihre erschließende Wirkung deutlich geltend, während der Neubau von Eisen­bahnstrecken vielfach eine Handel und Produktion stark steigernde Wirkung auSübte. Für die allgemein wirtschaftliche Lage der Schutzgebiete ist ferner von größter Bedeutung die Investierung ausreichenden Kapitals für die EntwicklungSmöglichkeiten der einzelnen Gebiete, die Organisation deS Kredits und die Er­haltung eines wohlgeordneten Geldwesens. DaS deutsche Kapital interessiert sich unstreitig in den letzten Jahren mehr für unsere Kolonien alS früher und daS ausländische, nament­lich daS englische, wenigsten- in einzelnen Fällen, wie bei der Finanzierung der Diomantenunternehmungen und anläßlich deS Kautschuck-BoomS sür die Pflanzungen in Ostafrika.

ES wird wohl so gewesen sein! Aber die ähnlichen Worte hörte ich früher einmal in warnendem Tone gesprochen! Damals wollte ich nicht daran glauben, aber jetzt kann ich sie verstehen!"

Und von wem? Wer sagte eS?" Lindström I"

Unmöglich!" rief Maran erstaunt.Dieser alte Detektiv, der selbst wie ein Bluthund jeder Fährte nachfolgt."

Bon ihm stammen diese Worte!"

Wie kann daS nur möglich sein? DaS ist doch in Widerspruch mit seinem Beruf!"

Keineswegs! Er gesteht nur da« Recht zu, Menschen, die Verbrechen begangen haben, so weit unschädlich zu machen, daß sie eS nicht wieder tun können; aber wieder Mord auf Mord häufen, da- ist gegen feine Ueberzeugung!'

Pah! DaS ist höchstens eine Schrulle diese« Menschen. Darüber besteht doch kein Zweifel, daß dieser Bursche nur Effekt machen wollte. Darin hat er ja Recht, daß er Aber« sührt ist und daß jede- Gericht ein Schuldig auisprechen wird! Ich wenigsten- würde mich nicht besinnen!"

Ich kann noch immer nicht an seine Schuld glauben!" Sie haben sich eben durch seine Kommödie hinreißen lassen! Seien Sie aber versichert! ES sind schon Dutzende hingerichtet, zum Tode verurteilt worden, bei denen auch nicht mehr bewiesen war, alS bei diesem!"

Und wenn sie auch unschuldig waren?"

Auch? Lächerlich! Dieser Gerlach ist schuldig! Be- denken Sie! AlS er die Schritte kommen hörte, da sprang er au« dem Fenster! AIS Fritz Merk in daS Zimmer trat, da war Robert Sandtner bereits tot? Was wollen Sie noch? Oder wollen Sie'diesen Fritz Merk wiederum anklagen!"

Ich finde keine Lösung! Und dennoch ist e« mir, al« dürfte ich nicht an dessen Schuld glauben!"

Sie haben sich eben verblüffen lassen! Ein Richter aber dars sich durch solche Sentimentalitäten nicht hinreißen lassen. Beweis! DaS ist die Hauptsache! Ist dieser Beweis gelungen, dann ist alles gelungen! Dann wird ein Schuldig ge» sprachen! _ , r

Ein Polizeidiener trat ein und übergab einen Bries.