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herM-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 15.

Sonnabend, den 3. Februar

1912.

Erstes Statt

Hmtlkb« teil

HerSfeld, den 1. Februar 1912.

Im Monat Januar d. Js. sind von hier aus den nachbezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden: A. Jahresjagdscheine:

1. entgeltliche:

am 2/1. dem Landwirt Karl Reinhard in Unterweisenborn, 2/1. Gutsbesitzer Friedrich Camin in Hos Thalhausen, 3/1. Fabrik-Direktor Hans Sauer in Hersfeld,

3/1. Professor Wassermeier in HerSfeld,

3/1. Gastwirt Heinrich Eichmann in MengShaufen, 8/1. Domänenpächter Rabe von Pappenheim in WilhelmShof,

9/1. RechtSanwalt Justizrat Dahlmann in HerSfeld, 10/1. Landwirt Wilhelm Gößlinghoff in BingarteS, 13/1. Oekonomen Fritz Zobel in HerSfeld,

2. unentgeltliche:

am 3/1. dem Königlichen Hegemeister Bode in Hönebach,

11/1. von Baumbach'schen Unterförster JohS. Kegel- mann in Frielingen,

11/1. , Königlichen Förster Heterich in Herfg.

B. Tagesjagdscheine:

am 6/1. dem Rentier Karl Bürger in HerSfeld.

Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 1. Februar 1912.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher deS Kreises, welche mit der Einreichung der Bctriebsstcuer-Rollen noch rückständig sind, (Berfg. v. 17. 1. 1912, I. Nr. 141, KreiSblatt Nr. 9) werden mit Frist bis zum 8. Februar d. Js. hieran erinnert.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommission:

I. Nr. 262. von GruneliuS.

HerSfeld, den 19. Januar 1912.

Nach den Bestimmungen der ReichS-BerficherungS-Ordnung sind die QuittungSkarten wie auch bisher, binnen 2 Jahren nach der Ausstellung zum Umtausche einzureichcn. Die Nichtbesolgung dieser Vorschrift hat aber nicht mehr zur Folge, daß die verspätet umgetauschte Karte die Gültigkeit verliert. ES sind daher in a l l e n F ä l l e n die zum Umtausche ge­brachten Karten aufzurechnen. Die bislang im Gebrauch be­findlichen kleinen roten GültigkeitSanträge (Form G. 58.) sind dadurch hinfällig geworden.

Ferner ist auch die Verordnung, daß auf Antrag die

Schicksal.

Skizze von H. Stephan.

(Schluß.)

DaS Geld rührte er nicht an, obwohl eS ihm oft schwer genug wurde bildete eS doch die Sprossen der Leiter zu künftigem Ruhm seine ganze ZukunftShoffnung beruhte ja aus diesem Verdienste, und nicht um alles in der Welt hätte er auch nur einen Groschen davon für andere Zwecke veraus­gabt.

Seit über zwei Jahren sparte er nun schon, und bald war die Summe beisammen, die er brauchte, um seine Stellung ausgeben und mit dem Studium an der Hochschule beginnen zu können. Eine Freistelle dort würde ihm der be­kannte Name seines Vaters sicher verschaffen, und er wollte ihm Ehre machen, wollte fleißig fein Tag und Nacht üben dann konnte der Erfolg nicht ausbleiben, er würde etwas leisten, würde bekannt werden Konzerte geben Ruhm und Gold gewinnen.---

Der helle Klang der kleinen Schwarzwälder Uhr, die im Zimmer hing, unterbrach seinen Gedankengang. Erschrocken fuhr er aus. Schon acht Uhr! Eine volle halbe Stunde hatte er nutzlos hier verträumt nun hieß eS aber, sich beeilen! Er nahm feinen Geigenkasten unter den Arm und stürmte die Treppe hinab.

AlS er auf die Straße trat, trieb ihm ein eisiger Nord- oftwind spitze Schneekörner inS Gesicht, er schauerte in seinem dünnen Ueberzieher zusammen, und ein hestiger, trockener Husten, der ihn schon seit einigen Wochen alS Ueberbleibsel einer schweren Erkältung plagte, zwang ihn, einen Augenblick stehen ju bleiben. Aber die Zeit drängte vorwärts, vorwärts! Er hastete die Straße entlang, seinem ziemlich entfernten Ziele zu, und betrat erschöpft und atemlos daS Lokal.

Der dicke Wirt kam ihm mit zornrotem Gesicht entgegen.

Na, sagen Sie mal wo bleiben Sie denn? Aus euch Mufikantengesellschaft ist auch gar kein Verlaß der Runze (dar war der Klavierspieler) hat mich heut ganz aus» sitzen lassen, und Sie kommen um dreiviertel Neun an

Gültigkeitsdauer einer QuittungSkarte verlängert werden konnte, vom 1. Januar 1912 ab aufgehoben. Vermerke Über Gültig- keitsverlängerung dürfen daher in den QuittungSkarten nicht mehr angebracht werden.

Wohl aber ist eS doch, ebenso wie früher, sehr wichtig, daß die Ausgabestellen der QuittungSkarten beim Aufrechnen umgetouschter Karten daraus achten, ob die Anwartschaft erhalten ist, d. h. ob bei Pflichtversicherten (in gelben Karten Form. A.) binnen 2 Jahren nach dem Ausstellungstage mindestens 20 und bei Selbst-Versicherten (in grauen Form. B.) binnen gleicher Frist mindestens 40 Beitragsmarken ver- wendet worden sind. Ist die erforderliche Anzahl von Marken nicht in der Karte enthalten, so ist zu prüfen, ob eS den Versicherten etwa durch Beibringung rückständiger Pflichtbei­träge oder durch Leistung freiwilliger Beiträge letzteres ist aber nur für höchstens 1 Jahr, vom Tage der Verwendung an rückwärts gerechnet, zulässig möglich ist, die zur Er­haltung der Anwartschaft notwendige Mindestzahl von Beiträgen zu erlangen. Bejahendenfalls ist dem Versicherten der Rat zu erteilen, das Fehlende noch vor dem Kartenumtauschc nach- zuholen.

Im übrigen empfiehlt eS sich jedoch trotz deS Wegfalls der formalen Ungültigkeitserklärung verspätet umgetauschter Karten die Versicherten von Zeit zu Zeit dringend darauf hinzuweisen, daß ihre Karten nicht länger als 2 Jahre laufen sollen und daß sie im Falle eines längeren KartenumlaufS den gesetzlichen Nachteil haben, gemäß § 1420 ReichS-VersicherungS^-Ordnung im Streitfälle bei späteren Rentenonsprüchen die Erhaltung der Anwartschaft beweisen zu müssen, wodurch unter Umständen ihr ggnzer Rentenanspruch auf dem Spiele stehen kann.

Die OrtS-Polizeibchörden deS Kreises ersuche ich, Vor- stehendes wiederholt in oor Gemeiuoe auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

V. 54. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 1. Februar 1912.

Den Herren Standesbeamten deS Kreises übersende ich in den nächsten Tagen die Formulare zu den gemäß § 46,7 der Wehrordnung anzufertigenden Auszügen auS den ZwilstandeS- registern. Die Auszüge sind alsbald anzufertigen. Diejenigen aus den Geburtsregistern sind den OrtSvorständen der be­treffenden Gemeinden zu übersenden. Die AuSzüge auS den Sterberegistern sind mir cinzureichen.

ES ist für jeden einzelnen Sterbefall ein besonderer Auszug anzufertigen. Der Geburtstag deS Verstorbenen ist in Spalte Bemerkungen" einzutragen, falls das Datum, welcher aus dem Sterberegister nicht hervorgeht, anderweit bekannt ge­worden ist.

I. M. Nr. 201. Der Landrat

von GruneliuS.

Caffel, den 22. Januar 1912.

Im Verlag von Paul Parey zu Berlin ist von dem Ge-

paffiert das noch einmal, dann werde ich mich eben nach einem anderen Ficdelmann umsehen!"

Er sprach so laut, daß verschiedene Gäste aufmerksam wurden und neugierig zuhörten.

Erich biß sich auf die Lippen und schritt schweratmend mit gesenktem Kops auf das kleine Podium zu.

Seine Hand zitterte,. alS er den Bogen ergriff; er mußte ein paarmal ansetzen, ehe er den Ton klar herauSbrachte, und ein merkwürdiges Gefühl von Mattigkeit und Unbehagen überkam ihn. Er schob eS darauf, daß er feit dem Morgen fast nichts genossen hatte eS war wiederKaffeetag" ge­wesen und hoffte, daß er nach der Abendmahlzeit, die er heute nach Schluß des Konzertes zu beanspruchen hatte, wieder ganz auf dem Posten sein würde. Bis dahin hieß es also, sich gedulden, aber sein Zustand verschlechterte sich von Minute zu Minute. Fortwährend quälte ihn ein heftiger Hustenreiz, Stiche in Brust und Rücken stellten sich ein, unv nur mit größter Anstrengung vermochte er sich aufrecht zu erhalten.

AlS endlich die ErlösungSstunde schlug, waren seine Kräfte völlig crschöpst, er rührte von dem ihm Vorgesetzten Essen keinen Bissen an, ergriff seine Sachen und eilte so schnell alS möglich nach Hause.

In seiner Stube war eS bitterkalt den LuxuS des Heizens erlaubten ihm feine bescheidenen Mittel natürlich nicht vor Frost zitternd warf er sich halb angekleidet aus- Bett, aber der ersehnte Schlaf wollte nicht kommen. Die Husten- anfälle wurden immer quälender und verursachten ihm uner- trägliche Schmerzen, bald glühte er am ganzen Körper und mußte die leichte Bettdecke abwersen, dann wieder schlugen ihm die Zähne vor Kälte aneinander. Stundenlang wälzte er sich so ruhelos hin und her; als endlich der Morgen an- brach, wollte er sich erheben, um feine Wirtin nach dem Arzt zu schicken. Aber die Füße waren ihm schwer wie Blei, und ein seltsam beklemmender Gesühl schnürte ihm die Brust zu; mühsam schleppte er sich durchs Zimmer und öffnete die Tür, um zu rufen da quoll eS heiß und erstickend in ihm auf er fuhr mit der Hand nach dem Halse blutrot riefelte eS über seine Finger, und mit einem dumpfen Laut sank er auf der Schwelle zusammen.

fchäftSführer der Braunschweigischen landwirtschaftlichen BerufSgenoffenschaft, L. L. Hartleben ein Werkchen mit dem Titel erschienen:WaS muß der Landwirt von der ReichS- verficherungS-Ordnung missen ?"

Der Leitfaden eignet sich besonders für die Bürgermeister und Vertrauensmänner, da er die wichtigsten Bestimmungen in leichtverständlicher Weife zusammenfaßt.

Der Einzelpreis deS BucheS beträgt kartoniert 1,20 Mk., 25 Exemplare kosten 25 Mk. und 100 Exemplare 90 Mk.

Landeshauptmann der Provinz Hessen-Nassau. Landwirtschaftliche BerufSgenoffenschaft.

I. B.: (Unterschrist.)

An die sämtlichen SektionSvorstände.

Heff.-Naff. landw. BerufSgenoffenschaft

Sektion Hersfeld.

I. S. Nr. 94.

HerSfeld, den 29. Januar 1912.

Abschrift zur Kenntnis.

Etwaige Bestellungen find mir bis spätestens zum 8. L MtS. zu machen.

von GruneliuS.

Auf Grund der §§ 111, 499 und 526 Absatz 2 der ReichSversicherungsordnung wird bestimmt:

1 .Höhere Verwaltungsbehörde" ist der Regierungspräsident. An feine Stelle tritt:

a. In Fällen der §§ 834, 953, 1275, 1447 und 1448 der Oberpräsident, soweit eS sich um Provinzialverbändr und die kommunolstä"dischcn Verbände der Regierungsbezirke Caffel und WieSbadru ymroät;

b. Für den Stadtkreis Berlin in den Fällen der §§ 376, 834, 953, 1275, 1447 und 1448 der Oberpräsident, in denen der §§ 514, 805, 869 und der §§ 891 und 1030 (soweit dann auf § 869 verwiesen ist) der Polizeipräsident in Berlin.

c. Für den LandeSpolizeibezirk Berlin in den Fällen deS § 883, der §§ 891 und 1030 (soweit darin auf § 883 verwiesen ist) sowie deS § 1560 der Polizeipräsident in Berlin.

d. In Sachen der Unfallversicherung für Betriebe, die unter bergpolizeilicher Aufsicht stehen, daS Oberbergamt.

2.Untere Verwaltungsbehörde" ist der Landrat (in Hohenzollern der Oberamtmann), in Stadtkreisen und den von der obersten Verwaltungsbehörde besonders bestimmten Ge­meinden der Gemeindevorstand.

3.Polizeibehörde" ist die OrtSpolizeibehörde. In Sachen der Unsallversicherung werden für Betriebe, die unter berg- polizeilicher Aufsicht stehen, die Geschäfte der OrtSpolizeibehörde durch den Bergrevicrbeamten wahrgenommen.

4.Gemeindebchörde (OrtSbehörde)" ist der Gemeinde­vorstand.

Die kühlen grauen Augen deS ArzteS sahen prüfend in daS schmale Gesicht deS jungen Mannes, der, den Oberkörper etwas vornübergebeugt, vor ihm auf dem Stuhl saß.

Na, da wären wir ja so ziemlich wieder auf dem Damme", sagte er, ihm freundlich auf die Schulter klopfend,und ich könnte Sie nun eigentlich auS meiner Behandlung entlassen, aber" er stockte einen Augenblicknicht wahr, Sie wünschen doch, daß ich Ihnen reinen Wein einschenke?" und auf ein Kopfnicken deS andern fuhr er fort:Die Lungenblutung ist zwar glücklich zum Stillstand gebracht, und hoffentlich wiederholt sich der häßliche Anfall nicht wieder, indeS ich kann Ihnen nicht verhehlen, daß beide Lungenflügel stark angegriffen sind--nun, nun, daS ist kein Grund, so sehr zu erschrecken, bei Ihrer Jugend kann ja noch alle­gut werden allerdings, wenn Sie nicht auf mich hören wollen und gleich wieder Ihren Dienst antreten, stehe ich für nichts. Sie müssen unbedingt noch eine ganze Weile auS- spannen vielleicht könnte ich Sie aus Kosten der Kasse in irgend eine Lungenheilstätte hier in der Nähe schicken, aber dauernden Erfolg verspreche ich mir auch davon nicht. So ein halbes Jahr in Davos oder San Remo wenn sich daS ermöglichen ließe ich bin da nicht genügend orientiert vielleicht Ihre Eltern oder Verwandte ein Ver­mögen kostet'- ja nicht dann würden Sie sich gründlich auSkurieren.

Und im übrigen Vermeidung von schlechter Luft vor allem kein TabakSqualm triftige Nahrung viel Bewegung im Freien--missen Sie, so in einer kleinen Stadt, beim Landrot, oder am Gericht daS wäre etwa- für Sie. Ruhiger Leben, wenig zu tun, und nach den Bureaustunden tüchtig herumstreifen in Wald und Feld dabei können sie hundert Jahre alt werden.

Also wie gesagt wenn'- irgend geht, nach dem Süden und möglichst bald--" Erich Binder erhob sich schwerfällig.

Ich danke für den guten Rat Herr Doktor", sagte er tonlo-,und ich ich werde mir'- überlegen."

» Damit verließ er da- Zimmer und ging langsam die