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Hersfelder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 3.

Sonnabend, den 6. Januar

ISIS.

Elftes Blatt.

XmMH« teil

Hcrsfeld, den 28. Dezember 1911.

Betreffend: Mitteilung der Ergebnisses der Reichstagswabl am 12. Januar 1912.

Die sämtlichen Herren Wahlvorsteher der Landgemeinden deS Kreises haben mir bestimmt noch am Abend d e S 12. Januar, dem Wahltage, sofort nach Schluß der Wahl­handlung daS sorgfältig fcstgestellte Ergebnis der Reichstag?- wähl im Wahlbezirk durch ein gebührenpflichtige? telefonisches Gespräch mitzuteilen.

Anzurusen ist daS Königliche LandratSamt in HerSfeld unter Fernruf Nr. 133.

Sollte die telefonische Leitung gestört sein, sodaß eine klare Verständigung unmöglich ist, werden alle Herren Wahlvorsteher deS Kreises angewiesen, mir daS Wahlergebnis sofort mittelst gebührenpflichtigen Telegramms mitzuteilen.

Mit der Beförderung dieses Telegramms an die nächste Postanstolt ist eine durchaus zuverlässige Persönlichkeit zu beauftragen.

Im Interesse einer schnellen Abwickelung bitte ich das telefonische Gespräch nur aus den Namen des W a h l b e z i r k S, die Summe der überhaupt abgegebenen gültigen Stimmen, die Zahl der für j e d e n Kandidaten im Wahlbezirke abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der etwaungültig" erklärten Stimmzettel zu beschränken.

Die Herren Wahlvorsteher fino mir für pünktliche Erledigung verantwortlich.

I. I. Nr. 17122. Der Landrat

von Grunelius.

Berlin W. 9, den 17. November 1911. Leipziger Straße 2.

Aus Grund des Artikels 7 deS EinsührungSgesetzeS zur ReichSversicherungsordnung bestimmen wir:

Soweit Vorschriften der ReichSversicherungsordnung in Kraft treten, bevor OberversicherungSämter und VersicherungS- ämtcr bestehen, treten für alle Aufgaben, die ihnen jene Ge­setze zuweisen, an Stelle

1. der OberversicherungSämter die Schiedsgerichte;

2. der VersicherungSämter die unteren Verwaltungsbehörden, diese unteren Verwaltungsbehörden sind in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern und in den Städten der Provinz Hannover, aus welche die revidierte Hannoversche Städte- ordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, mit Aus­nahme der im § 27 Absatz 2 der Hannoverschen Kreisordnung vom 6. Mai 1884 benannten Städte, die Gemeindevorstände,

Mein ist die Rache.

Detektiv-Roman von Theo von Blankensee.

1. Kapitel.

ES dars sich ein erfahrener Kriminalist nie durch ein Vorurteil oder einen Scheinverdacht beeinflussen lassen, denn einmal auf falscher Fährte wird er nie wieder zur rechten Spur zurückfinden. Ist er einmal zu einem falschen Verdachte gelangt, dann verwirrt er durch eigene Schuld den leicht lös­baren Knoten zu einem gordischen Knoten!"

Diese Worte wurden mit hüstelnder, krächzender Stimme von einem kleinen, zusammengeduckten Manne gesprochen, der die Arme aus dem Rücken, im Polizeibureau deS Kommissars Haller stand und lebhaft aus diesen einredete. Es war der vielerfahrene und gewiegteste Detektiv, der wegen seiner Fähig- feiten überallhin verlangt wurde, wo es galt, ein scheinbar unaufgeklärte- Verbrechen zu lösen. Detektiv Lindström mochte seinem Aeußern nach eher als alles andere erscheinen, nur nicht als daS, waS er war. Klein und schwächlich von Gestalt hatte er einen mühsamen schleppenden Gang; sein Gesicht war gelblich eingefallen, mit Runzeln bedeckt, der graue kleine Spitzbart war stark vernachlässigt, die Kleider in zerschlissenem Zustande.

DaS ist wohl eine vielbekannte Weisheit!" antwortete dagegen Kommissar Haller.Aber wie kann man sich dagegen hüten, einer falschen Spur nachzusolgen? DaS Wie verdiente eine Lösung?"

Die unruhig flackernden Augen deS Detektivs, die niemals lange auf demselben Punkte ruhen konnten, irrten über die Gestalt deS Kommissars flüchtig hinweg, da er nun erwiderte:

Die Gefahr liegt immer in der scheinbar leidsten Lösung eine! Verbrechens. Gerade in solchen Fällen, die wenig schwierig erscheinen, die Motiv und Ausführung der Tat als leicht erklärlich erscheinen lassen, die vielleicht die Möglichkeit mehrerer Motive zulassen, ist die Lösung die schwierigste. In anderen Fällen, die nichts durchblicken lassen- die gleichsam

im übrigen die Landräte (in den Hohenzollernschen Landen die Oberamtmänner).

Wir ersuchen, diese Bestimmung durch die Amtsblätter zu veröffentlichen und die Nachgeordneten Behörden mit dem Bemerken besonders darauf hinzuweisen, daß die Vorschristen deS Vierten Buches der R. B. O. über die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung am 1. Januar 1912 in Kraft treten. (III. 6648 M. f. H. I. Nr. I c. 2439 M. d. I.) Der Minister für Handel und Gewerbe. I. V.: gez. Schreiber.

Der Minister des Innern. I. A.: gez. Dr. Freund.

* HerSfeld, den 29. Dezember 1911.

Wird veröffentlicht.

I. 16596. Der Landrat.

I. A.:

Weffel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 3. Januar 1912.

An Stelle des Bürgermeisters Nuhn in Niederaula und deS Bürgermeisters Rüger in SchenklengSfeld habe ich den Kaufmann Ludols Schuchard zu Niederaula und den Kantor Diebener zu SchenklengSfeld zum Wahlvorsteher im Wahlbezirk Nr. 48 bezw. 61 deS KreijeS für die bevorstehende ReichStagSwahl ernannt.

An Stelle deS Kantors Diebener wird der Lehrer Hetze! zu SchenklengSfeld zum Wahlvorsteher-Stellvertreter bestimmt.

I. I. Nr. 67. Der Landrat.

I. A.:

Weffel, KreiSsekretär.

H^rseld, den 2. Januar 1912.

Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22, November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1. in dem Zeitraume vom 1. Januar 1892 bis einschließlich 31. Dezember 1892 geboren sind,

2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärver­hältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter entsprechenden sowie der etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr MilitärverhältniS enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorständc der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Herren Gutsvorfleher deS Kreises haben dem­gemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in orts­üblicher Weise wiederholt zu erlassen:

alS nie auszuklärende? Geheimnis weder ein Motiv noch einen Verdacht über die Art der Ausführung zulassen, in solchen ist fast regelmäßig die Lösung die denkbar einfachste."

DaS wird wohl nicht bestritten werden!" antwortete in überlegener Ruhe der Kommissar!Aber dadurch ist nicht daS Wie? beantwortet!"

Man dars nie mit dem Gefühl nach Rache oder nach Vergeltung der Lösung eines Verbrechens nachfpüren!" war die nunmehrige Entgegnung LindströmS.

Da? ist nun etwas anderes! Weshalb aber soll man sich nie durch den instinktiven Trieb, ein Verbrechen zu rächen oder zu vergälten, aus die Spur deS mutmaßlichen Verbrechers führen lassen?"

Weil dadurch ein falsches Vorurteil entsteht. Man kann hierbei nach einem Mörder fahnden, obgleich gar keiner zu finden ist! Zudem raubt ein derartiges Gesühl stets die ruhige, sichere Ueberlegung."

Meiner Ansicht nach sollte aber nur das Verlangen nach Vergeltung die erste Triebfeder sein, die den Kriminalisten zu seiner Tätigkeit anspornt."

Unwillkürlich war Kommissar Haller in Begeisterung geraten und mit lebhaster Stimme verteidigte er seine Ansicht.

Falsch! Falsch!" unterbrach ihn daS schrille Organ deS Detektiven Lindström.Gerade verkehrt! Zudem haben wir gar nicht daS Recht Vergeltung zu üben!"

Aber--"

Kein aber I Wir dürfen unS nur gegen die Gewalt­tätigkeiten verbrecherischer Naturen schützen, aber wir dürfen nicht Mord mit Mord vergelten"

DaS hieße also, wir hätten kein Recht

Einen Menschen, der einen andern ermordet hat, gleich­falls zu ermorden!"

Sie übertreiben!" war die Entgegnung deS Kommissars.

Lindström zog die Uhr und sah noch der Zeit. Dann fuhr er auf und sagte mit seiner eigentümlich krächzenden Stimme:

Ich habe jetzt nicht mehr Zeit! Aber vielleicht gibt eS ein andermal Zeit und Gelegenheit, daS ausführlicher zu er- klären, was ich jetzt so schlankweg zu behaupten wage!"

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden nocht nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem OrtSvorstande seines Wohnorte« zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufent­haltsort zu haben, abwesend find, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze an­gedrohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion deS Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) auszustellenden Rekrutierungs-Stammrollen für 1892 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten u. s. w. und den beiden RckrutierungS-Etammrollcn der Jahre 1890 und 1891 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungHeereSsache" einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten:

Die Einträge sind, wie im § 46,2 der Wehrordnung vor- geschrieben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten militärpflichtige inzwischen verstorben sein so bedarf eS der Aufnahme in die RekrutierungSstammrolle nicht, wenn hierüber eine Sterbeurkunde deS zuständigen Standesbeamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufname zu unter- streichen. Huf die Ausfüllung der Spalte 10 der Rekrutierungs-Stammrolle zur Stammrolle ge­meldet ist besonders zu achten. 6s ist in dieser Spalte in allen Jahrgängen bei jedem Militärpflich­tigen, welcher in die Rekrutierungs-Stammrolle ausgenommen worden ist, in allen fällen durch Eintragung vonJa oderPsein ersichtlich zu machen, ob die Hnmeldung zur Stammrolle erfolgt ist oder nicht.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständigauSgesüllt werden, insbesondere ist anzuzeigen, ob die Eltern deS Militär­pflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand deS Letzteren, sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Versügung vom 29. Januar 1902 I. II. Nr. 247, im Kreisblatt Nr. 13 veröffentlichte An­weisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im Kreise geboren find, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem dieser gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen find unter Bemerkungen einzutragen. Zwcifel- haste Eintragungen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist vielmehr alsdann überhaupt nicht aus- zufüllen.

Müssen Sie fort?"

Gewiß; Dienst!"

Etwas hastig entfernte sich Detektiv Lindström, der nach auswärts abberufen war.

Kommissar Haller saß nun wieder allein in seinem Bureau vor einem ausgehäusten Aktenstoß. Ausseufzcnd lehnte er sich in seinen Stuhl zurück und betrachtete die vor ihm aufge- stapelten Arbeiten mit einem Blick der Verzweiflung. Dann nahm er ein Aktenbündel nach dem andern her, las deren Ueberschristen und die beigefügten durch ihn zu erledigenden Aufträge. Diese Untersuchung schien nicht zu seiner Zu­friedenheit auszufallen, denn er ließ einen ziemlich derben Fluch laut werden, woraus er die Akten wieder aus den mit Papieren, Formularen bedeckten und mit Tintenflecken ver­schmierten und beklexten Schreibtisch warf.

DaS istne Hundearbeit! Haft! Eilt! Dringend! Alle- wird mir an den Hals geworfen, als hätte ich nicht so wie so schon genug zu tun! Die verhaßte Schreiberarbeit im Bureau, dazu noch der aufreibende Außendienst, daS muß ja den gesündesten Menschen ruinieren." \

Haller beendete mit einem unverständlichen Murmeln fein Selbstgespräch, dann beugte er sich wieder über die Arbeit und seine Feder glitt raschelnd über daS Papier. Aber nicht lange bewahrte er diese Ruhe I Die Worte deS alten Detektivs beschäftigten ihn immer noch. Er schleuderte die Feder aus den Schreibtisch zurück, daß sich zu den schon vorhandenen Klexen noch weitere hinzugesellten und sprang auf. Mit hastigem Schritte ging er im Bureau auf und nieder und sprach zu sich selbst:

Seine Behauptung ist weit übertrieben! Verschroben ist der alte Lindström! Natürlich! Wenn er auch schon so viele Erfolge hatte I Aber!"

Er stand für einen Augenblick still. Nachdenklich starrte er vor sich hin und brummte dann:

WaS geht mich die Sache an! Aber beweisen möchte ich ihm doch einmal, daß sich auch der alte Lindström irren kann!"

Nun setzte er sich wieder ruhig an die Arbeit, die Feder kritzelte, daS Papier raschelte, und die Uhr ließ ihr gleich«