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herrfelder Kreisblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 54.
Dienstag, den 9. Mai
1911.
Amtlicher teil
Landespolizeiliche Anordnung betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Hersseld.
Die im Hersselder Kreisblatt veröffentlichte landespolizeiliche Anordnung vom 20. April 1911 wird aufgehoben. Dagegen wird meine landespolizeiliche Anordnung vom 8. d. Mts. — A. III. 1636 — betreffend die Bekämpfung der in den Kreisen HerSseld und Ziegenhain aufgetretenen Maul- und Klauenseuche — Amtsblatt Nr. 15. S. 114/5 — hierdurch wie folgt abgeändert:
Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt der Hos Engelbach und die Gemeinde Niederjosia, die damit aus dem Beobach- tungsgebiet im § 10 auSscheidet. 3m § 7 kommt zu den Bahnstationen, auf denen das Verladen von Vieh verboten ist, die Station Asbach.
Zu dem Beobachtungsgebiet im § 10 treten folgende Orte: ReiloS, HählganS, Gittersdorf, Hüperhausen, Stärklos im Kreise Hersfeld, sowie WetzloS im Kreise Hünseld.
Der zweite Satz im § 13 erhält folgende Fassung:
Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mitttelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85° Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85° Celsius für die Dauer einer Minute gleichzuachten.
Der § 14 bleibt in seiner ursprünglichen Fassung bestehen, wonach der Hausierhandel mit Klauenvieh auf die Dauer von 2 Monaten verboten ist. (A. III. 1910.)
Der RegierungS-Präsident.
J. V.: Rieß von Scheurnschloß.
Hersseld, den 3. Mai 1911.
Wird veröffentlicht.
I. 5243. Der Landrat.
3. A.:
Wesscl, KreiSsekretär.
Hersseld, den 3. Mai 1911.
Der von der Körungskommission des KreiseS am 9. April d. Js. besichtigte Zuchtbulle des Gutsbesitzers August Hoßbach in Hof Weijenborn, Simmentaler, Gelbjchack, weißer Kops, 14 Monate alt, ist zur Zucht für tauglich befunden worden.
Der Bulle ist von der Gemeinde Kathus angekauft worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 2735. von Grunelius.
HerSfeld, den 3. Mai 1911.
Der § 91 Absatz 5 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestimmt, daß mir von dem Gemeindebeschlusie über die erfolgte Feststellung der Gemeinderechnung sofort eine Abschrift einzureichen ist.
Zwei Kirschen an einem Stengel.
Roman von A. von L i l i e n c r o n.
(Schluß.)
Das geschah alles in so bestimmter, selbstverständlicher Weise, unbekümmert um die verwunderten Augen, die sich aus ihn richteten, daß Kathi ihm willenlos folgte.
Wenige Schritte von dem Hause hielt eine Droschke, er war darauf zugegangen.
„Steig in, Kathi, ich will euch man tu Hufe bringe, du kunnst allweil nit zu Fuß gahn. Wo wohnst?" fragte er anscheinend so ruhig, als ob das alles gar nichts Besonderes wäre.
Dadurch gewann sie ihre Fassung einigermaßen wieder, sie nannte ihm Straße und Hausnummer, nahm das Kind und stieg ein. Er setzte sich an ihre Seite und die Kleine, gc- fesielt durch die blanken Knöpse seiner Uniform, streckte verlangend die Arme nach ihm aus.
Die Mutter wollte ihr wehren, aber er meinte: „Lat man, se wüllt et so," und nahm die Kleine.
Dann verstummten sie, ihr und ihm war das Herz zu voll, sie wagte nicht zu sprechen.
„Wie kummst allweil her?" fragte sie endlich.
Und er antwortete: „Morgen is hier Kindtosen bi min Fründ, da bin ich zu Pate gelade. ES iS der Rosemarie ihr zweites, a Jung, und seit April sind se hierher summe."
Wieder verstummten beide. Durch KathiS Herz aber zog ein Sturm. Erst als sie sich mühsam zur Ruhe gezwungen, sagte sie: „Weßt, ich hab den Bries zu lese kriegt, den die Rosemarie dir dazumalen schrieben tät, du füllst zu ihr kumme. Weßt, ich wullt doch auch, du füllst die Tag zu unS kumme, und du seggst, du kunnst nit."
Er nickte. „Woll, woll, dazumalen waren die Rosemarie und was jetzt ihr Mann iS, verknurrt, und ich süllts wieder jurecht kriege. Sie hätt min Verspruch, daß ich dät dun wüllt. Hernach, alS du so grantig wärst, dät se mi ok verspreche, se wüllt di zurede, wenn se nach Friedenau kummen
— Aberst allen? käm anders." Er seufzte und sah zum Wagenfenster hinaus.
Nach Absatz 4 des genannten Paragraphen ist der Feststellungsbeschluß herbeizujühren, ehe die Rechnung während der vorgeschriebenen Zeit von zwei Wochen zur Einsicht der Gemeindeangehörigen ausgelegt wird. Diese Bestimmung ist schon wiederholt außer Acht gelassen worden.
Indem ich die Herren Bürgermeister auf diese gesetzliche Bestimmung besonders Hinweise, erwarte ich bestimmt, daß mir jener Gemeindebeschluß bis spätestens zum 15. Juni d. J. in Abschrist vorgelegt wird.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 2728. von Grunelius.
Der Saatenstand Mitte April 1911.
Regierungsbezirk Cafsel, Kreis Hersfeld.
Begutachtungsziffern (Noten): 1 = sehr gut, 2 — gut, 3 — mittet, 4 = gering, 5 = sehr gering.
Vergleiche den Runderlaß der Herren Minister für Landwirt- ' schast rc. sowie des Innern vom 16. November 1901.
— I B c 9476 M. f. L. — I d 3646 M. d. I. —)
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Winterweizen Sommerweizen . Winterspelz (Dinkel) . Winterroggen . Sommerroggen .
Sommergerste .
Hafer ....
Erbsen
Ackerbohnen Wicken
Kartoffeln .
Zuckerrüben
Winterraps u. -Rübsen
Flachs (Lein)
Klee.....
Luzerne
Wiesen mit künstlicher Be- (Ent-) Wässerung
Andere Wiesen .
Kgl. Preuß Dr.
2,7
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2,8
2,7
3,1
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Hersfeld, den 3. Mai 1911.
Der Viehmarkt in G e r S s e l d am 17. d. Mts. ist auS veterinärpolizeilichen Gründen untersagt worden.
Die Abhaltung der Schweinemärkte wird durch dieses Verbot nicht getroffen.
I. 5434. Der Landrat.
3. A.:
Wessel, Kreissekretär.
Hersseld, den 4. Mai 1911.
Nach der Bestimmung im § 3 des Gesetzes, betreffend
Kathis Wangen brannten jetzt wie Feuer, in ihrem Kopfe wirbelten die Gedanken. Von unwiderstehlichem Dränge getrieben, erzählte sie, was Lene ihr geschrieben.
Jetzt sah er sie wieder an. „Ju, det wär all so, min Verspruch for ihre Brutmann, und ehr Verspruch von wegen bin Trutzkopp. Mädel," unterbrach er sich plötzlich und vergaß dabei ganz, daß Kathi unterdessen Frau und Mutter geworden war, „du häst doch nit glöwt . . ."
Sie nickte seinem unausgesprochenen Worte zu. „Ju, ju, ich HSv dächt, wenns Frühjahr kummt und de Kuckuck schrit, dann süllt bin Hoxt sin mit de Rosemarie."
Sie sagte nicht? Weiteres, doch nun wurde ihm aus einmal alles klar, aber er wußte nichts anderes zu erwidern als: „Wie kunnst de nur det glöwen I"
Dann sah er schweigend aus dem einen und Kathi stumm aus dem anderen Fenster hinaus, nur die Kleine, die noch immer auf seinem Schoße saß, krahlte vergnügt. Nach einer langen Pause fragte er: „Wo geit et di denn?"
„Gaut," antwortete sie kurz und wandte sich noch weiter von ihm ab.
Er wußte, daß sie, die so schmal und blaß auSsah, jetzt nicht die Wahrheit sagte, aber er wollte nicht in sie bringen.
„Und bin Mann?" erkundigte er sich weiter.
„He is krank west und so kämet, daß — daß ich's Kreuze! ..." Sie hatte so gern festbleiben wollen, aber sie mühte sich vergebens, die aufffeigenben Tränen zurückzudrängen. Sie schnürten ihr die Kehle zu, sie konnte nicht weiter und schluchzte laut auf.
Hans Ruland schnitt daS ins Herz, er sühlte daS brennende Verlangen, ihr liebes Gesicht an seine treue Brust zu ziehen und ihr zu sagen: „Wein nit, ich kann? nit ertragen! Sollst nit in Not sin, ich wüll für dich sorge."
Aber er nahm nur ihre Hand, in die er daS Kreuzchen gelegt und hielt ihre zuckenden Finger fest, ganz fest umschlossen.
„Das Dingel da sollst nit weggebe," sagte er, „und daS, was ich dir bafür gebe tät, das war for das Pläsier, daß du min Geschenk noch so achten tätst und . . ."
Mit einem Rucke hielt der Kutscher an, klopfte mit dem Peitschenstiel an daS Fenster und sagte: „Det iS die Nummer."
die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen ein- berufenen Mannschaften vom 10. Mai 1892 (R. G. Bl. S. 661) muß die Erstattung der gezahlten Familienunterstützungen vor Ablauf deS Etatsjahres erfolgen, in welchem die Zahlung stattgesunden hat. Um diesen Termin einhalten zu können, ist es erforderlich, daß alle derartigen UnterstützungSansprüche als „E i l s a ch e n" behandelt werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, daß die von den Ortspolizeibehörden auSzusüllenden Empfangsbescheinigungen A. sofort vorgelegt werden, sobald der UnterstützungSanspruch geltend gemacht worden ist.
Ich nehme hierbei Bezug aus die Aussührungen meiner Verfügung vom 27. Juli 1892 I. II. Nr. 1957 (im Kreis- blatt Nr. 92) und erwarte, daß die getroffenen Anordnungen in Zukunft genau beachtet werden.
Der Landrat von Grunelius.
HerSfeld, den 4. Mai 1911.
Am 1. Mai d. JS. ist der öffentliche Wetterdienst wieder ausgenommen worden und wird während des Sommers in gleicher Weise wie bisher, wieder durchgesührt werden.
Indem ich erneut aus die außerordentliche Bedeutung des Wetternachrichtendienstes für die ländliche Bevölkerung Hinweise, empfehle ich Interessenten den Bezug der Wetterkarten.
Die Karten und Vorhersagen können auch nach Schluß deS Sommerdienstes von den Wetterdienststellen weiter bezogen werden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich für die Gemeinden aus den.Bezug der Wetterkarten zu abonnieren.
I. 5282 Der Landrat
von Grunelius.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der im Kreise Hersfeld ausgetretenen
Maul- und Klauenseuche.
Mit Rücksicht auf die in Gersdorf, Kreis Hersseld, ausgetretene Maul- und Klauenseuche wird meine landespolizeiliche Anordnung vom 8. v. MtS. — A. III. 1636 — Amtsblatt Nr. 15, S. 114/115 wie folgt abgeändert:
Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Gersdors, die damit auS dem Beobachtungsgebiet — § 10 — auSscheidet.
Casfel, am 2. Mai 1911. (A. III. 2110.)
Der RegierungS-Präsident. Gras v. B e r n st o r s s. * *
Hersseld, den 6. Mai 1911.
Wird veröffentlicht.
I. 5537. Der Landrat.
3. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Hersfeld, den 6. Mai 1911.
Nachdem die Landespolizeiliche Anordnung vom 8. April
ES war den beiden, alS ob sie auS einem Traum erwachten.
„DaS Kleine is auf min Schoß eingeduselt, ich bring se noch die Treppe ruf," sagte er, „Kutscher, warten Se a beten."
Kathi eilte ihm voran, die Hintertreppe hinaus in den vierten Stock, wo sie wohnten. Vor der offenen Flurtür standen ein paar Männer. Sie kannte die Gesichter, aber nicht die Namen, so manches Mal hatte sie ihren Mann, wenn er nach Hause kam, in ihrer Gesellschaft gesehen. Einer von ihnen berührte ihren Arm, als sie an ihm vorbei wollte. „Madamken, ihren Mann iS was passiert," sagte er. „Er hatte ein bischen schief geladen, denn nach der Krankheit iS ihm daS bißken Schnaps jleich zu Kopf jestiearn. Wie er hernach aus der Türe jing, iS er die Treppe runncr jesaust. Wir haben ihm hier uss Bette jelejt."
Kathi hatte sich kaum die Zeit gelassen, bis zu Ende zu hören, sie trat hastig in ihre Stube. Da lag ihr Mann besinnungslos auf dem Bette.
Ruland, der jedes Wort des Mannes gehört hatte, war mit ihr zugleich in den ärmlichen Raum getreten. Er hatte daS schlafende Kind in den Korbwagen gelegt und wandte sich an die junge Frau, die dem Bewußtlosen das Blut von der Stirn wusch.
„Ich bring di a Dokter," sagte er, sie nickte stumm und sah ihn dankbar an.
Eine halbe Stunde später kam er mit dem Arzte zurück. Der stellte eine Gehirnerschütterung sest und eine innerliche Verletzung. Eine Heilung hielt er nicht für ausgeschlossen, aber lebenslange? Siechtum für wahrscheinlich.
„Trostlose Aussichten," dachte Ruland, und ein tiefes Weh überkam ihn bei dem Gedanken, welch schweres Kreuz auf seiner Jugendfreundin ruhte.
Von den Hausbewohnern hatte er ohne seinen Willen mehr über die beiden gehört. Er wußte nun Bescheid. Die Zähne biß er zusammen, wenn er an diesen Mann dachte, der ihm sein Liebstes genommen und den Schatz nun nicht einmal achtete, sondern ihr noch über Gebühr ausbürdete. Sie aber, sein sonniges Liebchen, fein trotziger Brausekops, war herangereift zu einer tapferen Frau, die, ohne zu klagen,