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Herzfel-er Armblatt

Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 49.

Amtlicher an.

Iagdverordnung.

Für den Umsang de- Regierungsbezirk- Cassel verbleibt es bezüglich des Schlisse- der Schonzeit für Rehböcke bei den gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Schonzeit bis zum Montag, den 15. Mai d. I. dauert.

Cassel, den 1. April 1911. (Siegel.)

Der Bezirksausschuß zu, Cassel. gez. P i u t t i.

Hersfeld, den *25. April 1911.

Wird veröffentlicht. I. 4559. Der Landrat.

I A. •

Wesstl, Kreissekretär.

Hersseld, den 25. April 1911.

In Hos Engelbach bei SolmS ist unter dem Rindvieh- bestände die Maul- und Klauenseuche amtlich sest- gestellt worden.

Der Gutsbezirk Engelbach ist alt Sperr bezirk erklärt worden.

I. 5013. Der Landrat

von Grunelius.

Her-seld, den 20. April 1911.

Unter Hinweis aus den Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. die landratamtliche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 24443), im KreiSblatt Nr. 20, wonach die Abhaltung von Hauskollektion wegen Beschädigungen durch Hagelschlag nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, die Landwirte in ihren Gemeinde- bezirken hierauf speziell ausmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit aus die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagel- schaden hinzuweisen.

I. I. Nr. 4777. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, Kreissekretär.

" Hersseld, den 21. April 1911.

Diejenigen Schulvorstände des Kreise-, welche meine Ver­fügung vom 18. Juni 1877 Nr. 116 (Kreitblatt Nr. 49) und vom 19. Juni 1878 Nr. 6053 (Kreisblatt Nr. 49), betreffend die im Jahre 1911 an den Schulgehäuden notwendigen Ausbesserung-arbeiten, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit einer Frist bis spätestens zum 1. M a i d. Js. erinnert.

Fehlanzeige ist zu erstatten.

J. I. Nr. 2746. Der Landrat.

I. A.:

Nessel, Kreissekretär.

Zwei Kirschen an einem Stengel.

Roman von A. von L i l i e n c r o n.

(Fortsetzung.)

„DaS wirst nit tun," hörte sie ihn sagen, ganz ruhig, aber sest und finster, und dabei schloß sich seine Rechte zu einem eisernen Drucke um ihre Hand."

„Dc Mutter hätt nix darwider," murrte sie.

„DaS wirst nit tun," wiederholte er lauter, so daß eS fast wie eine Drohung klang. „Verstehst nit? Ich, der HanS Ruland, leid so waS nit?" .

Trotzig sah sie ihm in die Augen. „34 mein, daß eS a gut Ding iS um die dreihundert Mark, und daß ich fo a Stück HeiratSgut nit wegschmiete bruk, drum nehm ich den Stelle an, auch wannst brummen tust."

„Auch wann ich dirS verbiet« tu?" Seine Hand preßte die ihre bis zum Schmerze.

DaS bracht« ihren mühsam zurückgehaltenen Zorn zum Auflodern. „Ju — ju, tausendmal ju!" «es sie ihm zu. „Mit was for Recht wüllst mi kommandiere?" .

Da schleuderte er ihre Hand weg. „Weilst zwei Kirsche an einem Stengel ok ein Will habe mußt!" „ „

Und bin Will süllt allemal kummandiere," murmelte sie, „schau, da- paßt mi ok nit!" Sie war blaß geworden, aber einlenken wollte sie doch nicht. ,

De Stengel is allweil zerrisse, an dem de zwei Kirsche baumeln tät," lautete seine Antwort. „Brauchst mt mehr nach de HanS sin Dickkopp zu frage, kunnst nu dun und lasse nach bin Pläsier, mich schert- nit mehr."

Stumm standen sie nebeneinander. Ueber ihren Häuptern kreiste schreiend eine Krähenschar, und da- sanfte Schneegerresel das vor kurzem eingesetzt, hatte sich verstärkt, so daß dichte Flocken auf sie niederfielrn.

Von alledem merkten bte beiden nicht-, sie hatten zu Viel mit selbst zu tun. —

Tu'S dir siebenten, Kathi," sagte er jetzt, „soll- ut sin mit unS, oder willst dahem bleibe?«

„Nein, ich geh." gab fle eigensinnig zurück.

Donnerstag, den 27. April

HerSseld, den 24. April 1911.

Unter dem Rindviehbestandr des Landwirts Johannes Schneider in Hattenbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.

I. 4974. Der Landrat.

3. A.:

Messet, Kreissekretär.

HerSseld, den 24. April 1911.

Die Ausnahme-Vorschrift zu Ziffer 4 meiner Verfügung vom 11. d. MtS. I. Nr. 4467 Kreitblatt Nr. 44 wird dahin erweitert, daß in den Orten d e - B e o b a ch - tungtgebiets auch Klauenvieh zur Bestellung von Grundstücken der angrenzenden Gemarkungen benutzt werden dars.

Zur Behebung von Zweifeln wird ausdrücklich daraus ausmerksam gemacht, daß diese Ausnahme sich jedoch nur aus die Orte deS Beobacht ungtgebiett bezieht. Die in der Gemarkung der Sperrbezirk« liegenden Grundstücke dürsen mit Klauenvieh von Besitzern der angrenzenden Ge­markung nicht bewirtschaftet werden. Ebenso darf Klauen- Vieh von Besitzern aut den Orten deS Sp err b ezirkt zur Bewirtschaftung von Grundstücken außerhalb der Feldmark deS S P e r r b «z i r k s, soweit die Benutzung von Klauenvieh zur Feldarbeit in den S p e r r b e z i r k e n überhaupt gestattet ist, nicht verwendet werden.

I. 5011. Der Landrat

von G runeliuS.

Landerpolizeiliche Anordnung betreffend Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die weitere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise HerSfeld wird in Ergänzung der landeS- polizeilichen Anordnungen vom 8./20. April Kreisblatt N». 43/47 solgende- ungeordnet:

I. Sperrbezirk.

1. Der Gutsbezirk Engelbach bildet einen Sperrbezirk.

Aus diesem Sperrbezirk finden die Bestimmungen der Ziffer 1 § 1—9 der Anordnung vom 8. April 1911 und die Be­stimmungen der Anordnung vom 20. April d. Jr. Anwendung.

Dir unter Ziffer I der Anordnungen vom 8./20. April d. JS. bezeichneten Sperrbezirke der einzelnen Stadtteile in Hersseld, der Gemeindebezirke in ASbach. Niederaula, Hatten­bach und Niederjoffa bleiben unverändert.

II. Beo bachtungsgebiet.

2. In § 10 der Anordnung vom 8. April scheidet auS dem Beobachtung-gebiet Hos Engelbach auS. Ferner wird das Beobachtung-gebiet aus folgende Orte ausgedehnt: Stärk- kok und Wetzlos Kreis Hünseld.

3. § 14 der Anordnung vom 8. April und Satz 2 und 3 derjenigen vom 20. April d. J-. wird außer Kraft gesetzt. An Stelle dieser Vorschriften wird folgende- angeordnet:

„Na denn adjü-! Merk dirs, nu ir vorbi! Ganz vorbi!" Ohne sich auch nur einmal umzusehen, hastete er mit großen Schritten davon.

Kathi starrte ihm nach, in dem dicken Schneegestöber ent­schwand er rasch ihren umflorten Blicken. Als der letzte nebel­hafte Umriß seiner Gestalt in den wirbelnden Flocken unter­ging, schluchzte sie laut auf und heiße Tränen rannen ihr über die Backen, ob vor Zorn oder Schmerz, da- wußte sie selbst nicht, und wann sie endlich nach Hause gegangen, bat hätte sie nicht sagen können.

„Jemersch, Kind, du bist ja so naß wie a gebadct Katz." begrüßte Frau Amrum ihre Tocht«r, „und ganz käsig siehst ut, wenn du dir nur nit verkühlt häst."

„Kann sein," meinte da- Mädchen gleichgültig, ließ sich'S aber von bet Mutter gefallen, daß sie ihr half, die nassen Kleider au-ziehen, und ihr Fliedertee kochte. Sie trank ihn ohne Widerrede, trotzdem sie erklärte, „Ich weiß nit, wie mich da- wieder zurechtkriege sullt."

Am anderen Morgen hatte Kathi ihren Entschluß gefaßt. Die Reue war über sie gekommen, sie wollte zur Frühstück-- zeit in den Bruch und noch einmal mit Han- reden; waS dann weiter werden sollte, daS wußte sie selbst nicht.

Sie hatte ein- ihrer Dorfkleidkr angezogen und da- Tuch um den Kops geknüpft. In der Haustür trat ihr der Brief­träger entgegen, er hatte das „Sonntagsblatt" für Frau Amrum abzugeben und händigte ihn Kathi ein.

Die Mutter war auf Arbeit und das Mädchen legte ei aus den Tisch. Dabei rutschte ein Bries heraus und fiel zur Erde. Sie bückte sich danach und las — „Herrn HanS Ru- land, Spreewitz". Der Bries mußte sich aus Versehen in daS Blatt eingeklemmt haben. Nun konnte sie ihn ja gleich dem Haut bringen. Da las sie den Poststempel „Merkenheim", und wie ein Blitz durchzuckte sie der Gedanke — da ist die Rosrmarie in Dienst! — 3st der Bries von ihr? — WaS kann sie meinem HanS zu schreiben haben? —

Aller Blut war ihr zu Kopse gestiegen, sie betrachtete den Brief hin und her und entdeckte, daß da- Kuvert an der einen Seite nicht fest chloß, man konnte, ohne da- blaue Siegel

1911.

Der Hausierhandel mit Klauenvieh im Kreise Hersseld wird auf die Dauer von zwei Monaten verboten. Die Anordnung weitergehender Maßregeln bleibt dem Landrate vorbehalten.

III.

Alle übrigen Vorschriften der Anordnungen vom 8./20. April d. J-. bleiben unverändert in Kraft.

IV.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach § 65—67 de- ReichS-Viehseuchen-Gesetzes vom 1. Mai 1895 und § 328 des Strafgesetzbücher bestraft.

V.

Die Anordnung tritt sosort in Kraft. Ihre Aushebung wird erfolgen, sobald die eingangs erwähnte Seuchengefahr beseitigt ist.

Cassel, den 25. April 1911.

Der Regierung-.Präsident. gez. B e r n st o r s f.

Hersfeld, den 25. April 1911.

Wird veröffentlicht.

I. 5013. Der Landrat

von Gruneliur.

nichtamtlicher teil.

Der Vsrniarseh auf F«z wird wahrscheinlich durch die günstigeren Nachrichten, die über die Lage der Sultans Mulah Hafid eingetroffen sind, nicht aufgeholten werden. In Casablanca ist der General Moinier an der Arbeit, um einen Teil seiner allmählich aus 11000 Mann gebrachten Truppen nach Rabat zu dirigieren und zu­gleich auS den dem Sultan ergebenen Stämmen eine Harka zu bilden. Erst hieß e-, auf Wunsch deS Sultans sollten nur marokkanische Hils-truppen aus der Schaujagegend nach Fez geschickt werden. Jetzt jedoch gewinnt es den Anschein, daß französische Truppen nach Fez vorausmarschieren und die in der Eile zusammengerafften Marokkaner nachsolgen sollen. Hat der Sultan überhaupt ein Hilsegesuch an Frankreich ge­richtet ? Unverdächtige Nachrichten bestreiten eS, und vollends auffällig ist eS, daß in einem kürzlich veröffentlichten Briefe eines in der Schauja stationierten FremdenlegionSrS vom 7. April schon ziemlich genaue Mitteilungen über die Vorbe­reitungen zu der französischen Expedition nach Fez gemacht worden sind. Die Oeffentlichkeit und wohl auch die Regier­ungen der AlqesiraSmächte haben erst viel später von dem Plan, ein EntsatzkorpS nach Fez zu schicken, und zwar auch nur in der Form, daß eS eine marokkanische Truppe sein soll«, Kenntnis erhalten. Diese künstlichen Verschleierungen der Wahrheit können kein Vertrauen in die Versicherung erwecken, daß nur an einen vorübergehenden Schutz der sranzösischen Mission und der Europäer in Fez, keineswegs aber an eine dauernde Besetzung gedacht werde.

mit dem Herzen darauf zu verletzen, da- Kuvert an der Seite öffnen und ben Brief herausziehen.

Einen Augenblick zögerte sie, aber das brennende Ver­langen, zu wissen, ob die- wirklich ein Bries der Rosemarie sei, siegte über ihr Bedenken. Ehe sie noch recht wußte, waS sie tat, war da- Schreiben in ihrer Hand und sie laS:

Lieber Hans!

Ich habe große- Verlangen, Dich zu sehen und mit Dir zu sprechen. ES ist so viel zu bereden, da- Herz ist mir schwer, bis ich mich mit dir ausgesprochen habe. Wenn Du da warst, wie vorige Woch, dann ist mir allemal leichter, denn Du kannst mich so schön trösten. Ich hatte Dich gebeten, Montag oder DienStag zu mir zu kommen, und Du meintest, eS könnte auch beide Tage sein, Du hättest dafür immer Zeit. Nun bitt ich Dich schön, komm am Dien-tag, dieweil ich Montag mit meiner Herrschaft weg muß. ES grüßt Dich Deine dankbare Rosemarie.

Langsam, alS müßte sie jedes Wort studieren, hatte Kathi den Brief gelesen. Nun sah sie aus und dabei fiel ihr Blick in den kleinen Spiegel, der ihr gegenüber an der Wand hing. War sie daS denn selbst, dies kreideweiße Gesicht mit den tiesumschatteten Augen und der Falte aus der Stirn?

„Ja, nu ir allen- vorbi! AllenS!" murmelte sie. „Nu wet ich ju, warum er dies' Tag nit zu mi kumme kunnt, er mußt bi sin Schatz sin!"

Mechanisch faltete sie daS Schreiben und steckte e- sorg­fältig wieder in das Kuvert. Man konnte nicht entdecken, daß der Inhalt des BriefeS untersucht worden war.

Da klopfte es aus Fenster. Es war der Briesbote, der in seiner Tasche den Brief vermißt und gleich gedacht hatte, daß er wohl in da- Blatt hineingerutscht wäre.

Kathi gab ihm das verhängnisvolle Schreiben. „Bring ihn man glix dem Ruland," sagte sie, „der wird sine helle Früd dran habe, wennst er a Bries kriege dut."

Sie zwang sich dabei zu einem Lächeln, aber da- sah so bitter, so wunderlich aus, daß der Briefbote meinte: „Sie seien aberst hüt mal kurio-, Kathi, daS kummt wohl von die Stadtlust."

Ohne ein Wort zu sagen, wandte sie sich in- Zimmer