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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Sernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. ISO.

Amtlicher teil.

Die Justitia, Kranken- und Begräbniskasse für Deutschland in Breslau, die unterm 16. Oktober 1906 als eingeschriebene HilsSkasse zugelassen worden ist und deren Tätigkeit sich über das Deutsche Reich erstreckt, bezweckt nach ihrem Statut die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder für den Fall der Krankheit und die Zahlung eines Begräbnisgeldes an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder. Nach den der Aus- sichtsbehöide eingereichten Rechnungsabschlüssen der Jahre 1908 und 1909 hat die Kasse bei einer reinen Einnahme von 30 083,27 Mk. an Beiträgen und Eintrittsgeldern im Jahre 1908 nur 6041,35 Mk. zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen, dagegen 21279,71 Mk. für VerwaltungSkosten, im Jahre 1909 bei einer reinen Beiträge- und EintrittSgeld- Einnahme von 29 846,97 Mk. nur 6396,23 Mk. an Kranken- und Sterbegeld, dagegen 21141,56 Mk. für Ver­waltungskosten aufgewendet. Die VerwaltungSkosten stellen sich demnach in den Jahren 1908 und 1909 aus 70,7 % und 70,8 % der Mitgliederbeiträge und Eintrittsgelder, wogegen in denselben Zeiträumen für Krankenunterstützungen und Sterbegelder nur 20,1 % und 21,4 % verausgabt worden sind. Die VerwaltungSkosten bestehen vorwiegend in Ausgaben für den Geschäftsführer, die Kassenbeamten, Krankenkontrolleure und sonstigen Kasfenvertreter (Akquisiteure und Jnkassobeamte) und für Prozesse, die die Kasse gegen die eigenen Mitglieder führt. Zur Erfüllung der der Kasse ob­liegenden Leistungen werden sonach die Beiträge der Mit­glieder nur zum kleinen Teil verwendet. Durch den Hinweis aus dem Titelblatt des StatutS, daß sie unter staatlicher Oberaufsicht steht, sucht die Kasse nach außen hin den An­schein zu erwecken, daß die VersicherungSbedingungen günstige sind, während die Statuten in Wirklichkeit derart scharse Be­dingungen enthalten, daß die Kasse fast in jedem Fall die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verringern kann. Da die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen keine Handhabe bieten, um eine Abänderung der Statuten zu erzwingen oder wegen der unverhältnismäßig hohen VerwaltungSkosten gegen die Kasse, die im übrigen den Anforderungen des § 75 des Kr. Vers. Gcs. nicht genügt, einzuschreiten, erscheint es geboten, öffentlich auf die angeführten Tatsachen hinzuweisen.

Breslau, den 2. September 1910. (I. B. VI. a. 1621.) Der RegierungS-Präfident. gez.: von Baumbach. * * * HerSseld, den 6. Oktober 1910. Wird veröffentlicht.

I. 9592. Der Landrat.

I. Vertr.:

Wessel, Kreissekretär.

HerSseld, den 3. Oktober 1910.

Die mit meiner Verfügung vom 4. Dezember 1900 I. I.

Erlist

Roman von Tea van Husen.

. (Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

An jenem Abend kam der Baron gelegener denn je. Konnte Linda doch so einer formellen Unterredung entgehen mit dem Manne, welcher sie glauben machen wollte, daß er ihr eine große Ehre erweise, indem er ihr seinen Namen und fern Vermögen anbiete.

Rabenhorst machte ein sehr böser und enttäuschter Gesicht, ?2 Jincn Vierten im Zimmer sah, und so der über- s prügelnde Quell seiner interessanten Mission gehemmt wurde. Erregt setzte er sich nieder, zerbiß die Fingerspitzen feiner Handschuhe und nahm alle Minuten Hut und Stock legenUm U *m "Ochsten Moment trotzig wieder niederzu- ®cr Varon sah seinen Aerger und freute sich im Stillen w t 2". wui Vergnügen, welches Linda über feine gene Anwesenheit zeigte, erkannte er sehr deutlich, daß er nicht «einer zu viel" hier war.

°n Linda- Seite, als deS Barons und f( Ke von dem Doktor in Anspruch genommen wurde, »«Ä '«® d" Hoffnung in das Ohr, daß sie seine daß ihr9 aufnehmen werde. Linda antwortete, von Ä,nhÄ^ die G-sühle, welche sie für Herrn in ihrem Kinn . ^ ,^"^ richtig erkannt und vollkommen über dieb ^^ ^fe^" habe, indem er jedes weitere Wort «der dieses Thema höflich zurückwies.

und in m? also Abgewiesenen kannte keine Grenzen, eine mi Z^m Baron AltenhofenS Anwesenheit sei wtnftitM fu$te « den Un chuldigen mit seinen geraunten N-^ ^ vernichten. Mit der Linda zu- nur eh e Ä bafe er sie noch nicht aufgebe und zu erneuern Än Gelegenheit abwarte, um seine Werbung und Stock und Hftrit?Um Jc^.n Male wütend nach Hut hinaus. ^ b* "$ sichtigem Abschied zum Hause

Dienstag, den 11. Oktober

Nr. 6583 (im Kreisblatt Nr. 144) veröffentlichte Verordnung deS Herrn Regierungs-Präsidenten über die Ausbringung der Kosten der Handwerkskammer ist aus Veranlassung der Letzteren dahin abgeändert worden, daß auch die gewerb­lichen JahreSerträge unter 900 Mk. bei der Veranlagung der Kammerbeiträge heranzuziehen sind. Für die nicht zur Gewerbesteuer veranlagten Handwerker ist bei einem g e w erb - lichen JahreSertrag bis einschließlich 500 Mk. ein fingirter Steuersatz von je 1 Mk., bei einem gewerblichen JahreSertrag von mehr als 500 Mk. bis einschließlich 1000 Mk. ein fingierter Steuersatz von je 2 M. und bei einem gewerblichen JahreSertrag von mehr als 1000 Mk. ein fingirter Steuersatz von je 3 Mk. in Ansatz zu bringen. Die im § 87 unter Ziffer 2 und 4 der Reichsgewerbeordnung bezeichneten Personen (Werkmeister, Guts- und Fabrikhandwerker) sind nicht zu be­rücksichtigen.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister in Zukunft hiernach zu verfahren.

I. I. Nr. 9926. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 7. Oktober 1910.

Es ist ausgefallen, daß eine Anzahl Ortspolizeibehörden in Kraftfahrzeug-Angelegenheiten die mit Rücksicht auf die Eil- bedürstigkeit dieser Sachen allerdings kurz bemessenen Er- ledigungsfristen nicht einhalten und dadurch unerwünschte Erinnerungen nötig machen.

Ich nehme deshalb Veranlassung, die Ortspolizeibehörden darauf hinzuweijen, daß derartige Angelegenheiten in allen Fällen alsSosort"-Sachen zu behandeln und mit möglichster Beschleunigung zu erledigen sind

I. 10214. Der Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 6. Oktober 1910.

Die Königliche Verwaltung der Armee-Konservenfabrik in Mainz hat den Ankauf von Viktoriaerbsen, weißen Speisen- bohnen und Linsen ausgenommen. Angebote sind entweder an das nächste Proviantamt oder direkt an die Fabrik zu richten.

Den Angeboten sind stets Kochproben von mindestens V2 Liter beizusügen.

Die Preissordernng ist entweder:

a.frei Waggon Verladestation" oder

b.frei Fabrikhof hier" zu stellen.

Beim Verkauffrei Waggon Verladestation" wird die Mitwirkung des nächstgelegenen Proviantamts in Anspruch genommen. Es muß sich dabei aber um die Ab­nahme von mindestens 10 Tonnen (200 Zentner) handeln, die beim Eintreffen des abnehmenden Beamten so bereit ge­stellt sein müssen, daß sie unverzüglich übernommen und ver­laden werden können. Soll die Abnahme aus besonderen Wunsch deS Verkäusers an einem nicht mit Bahnstation ver­

xvn.

Ein Reisender fragte nach dem Wege zu Anton Helbigs' deS Maurers Wohnung. Er war anscheinend ein Fremder, und die Kinder, welche er um Auskunft gefragt hatte, standen mit offenem Munde vor feinem langen, dichten, schwarzen Bart. Da kam der Pfarrer deS Ortes eben des Weges daher, und nun wendete sich der Fremde an diesen wegen der Auskunft, welche er bei den Kindern vergebens gesucht hatte.

Anton Helbig, der Maurer?" fragte der Pfarrer zurück.Gewiß, der wohnt in dem ersten jener Häuser dort."

Mit höflichem Dank schritt der Fremde in der bezeichneten Richtung fort. Die HauStür stand offen, und des ArbeiterS älteste Tochter, eine sauber gekleidete Frau, welche ein kleines Kind in den Armen hielt, antwortete höflich auf seine aber­malige Frage nach Anton Helbig:

Ja, mein Herr, der wohnt hier, jetzt ist er aber drüben in der Zicgelbrennerei. Soll ich ihn holen lassen?"

Ja, es wäre mir lieb", entgegnete der Fremde, und in daS Häuschen tretend, nahm er den gebotenen Stuhl.

Während die junge Frau einen Boten suchte, sah sich der Fremde in dem engen niedrigen Raum um und sprach mit verächtlichem Lächeln zu sich selbst:

Hier also war es, wo die schöne Linda ihr erstes Heim sand I"

Die junge Frau kehrte bald mit der Mitteilung zurück, daß sie einen eiligen Boten nach ihrem Vater geschickt habe und dieser in wenigen Minuten hier sein könne. Dann wurde sie sehr fragelustig, um ihre Neugier über des Fremden Begehr zu besriedigen.

Es ist heute sehr heiß", meinte sie.Kommt der Herr von weit her? Wollte er vielleicht einen Auftrag zum Bauen geben? Es sei erstaunlich, wie viel Arbeit es jetzt gäbe. Ihr Mann scheue die überzähligen Stunden nicht, die ja auch einbrächten, und nun habe er noch einen Mund mehr zu füttern, nnd man müsse doch auch an die Zu­kunft denken. Der kleine Liebling I" dabei herzte sie das dickbäckige Kind voll Mutterstolz.Wieviel arme Kinder gibt

1910.

setz nen Lagerorte erfolgen, so kann auch dies geschehen, der Verkäufer muß aber dann die Gefahr der Verschlechterung, des Unterganges u. f. w. der Fracht bis zur Verladestation tragen.

Beim Verkauffrei Fabrik hier" ist zu beobachten, daß die Kosten für die Abfuhr der Frucht vom hiesigen Hauptbahnhof nach der Fabrik 08 Pfg. für 100 kg betragen und vom Verkäufer zu entrichten sind. Einfuhrgebühr (Oktroi) wird von der Stadt Mainz für Hülsenfrüchte nicht mehr er­hoben. Fracht und Absuhrkosten werden diesseits aufgelegt und bei der Abrechnung gekürzt.

Endlich werden den Landwirten aus Wunsch die Säcke für den Transport der Früchte teilweise aus ihre Kosten über» sandt, vorausgesetzt, daß sie bereit sind, für etwaige Beschä­digungen und Verluste auszukommen.

I. 10217. Der Landrat.

I. Vertr:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSseld, den 5. Oktober 1910.

Im Absatz 4 meiner Verfügung vom 1. April 1908 I. A. Nr. 1778, im Kreisblatt Nr. 41, habe ich die Herren Bürgermeister des hiesigen KreiseS ersucht, künftig dafür zu sorgen, daß die Abhörung und Feststellung der Gemeinderech­nungen durch die Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) tunlichst bald nach ihrer Vorlage erfolge, mit auch die Rechnung nach der vorgeschriebenen AuSlegung von 2 Wochen mit den Belägen und PrüfungSverhandlungen sofort zur Oberrevision (Nachprüfung) vo^ulegen, da­mit Letztere von mir so zeitig bewirkt werden könne, daß die geprüfte Rechnung bei Slusstellung des Voranschlag- für daS kommende Rechnungsjahr befummungSgemäße Verwendung finden könne.

Trotz dieses Ersuchens ist eine Anzahl der Herren Bürger- meister mit der Vorlage der Gemeinderechnungen pp. für das Rechnungsjahr 1/4. 1909/10 immer noch im Rückstände.

Diejenigen Herren Bürgermeister, die eS angeht, ersuche ich hierdurch, die Borlage der fraglichen Gemeinderechnung pp. nunmehr bis spätestens zum 20. d S. MtS. bei mir bewirken zu wollen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. 7254. von Grunelius.

HerSseld, den 7. Oktober 1910.

Die Ortspolizeibehörden deS KreiseS ersuche ich, mir in Zukunft von dem Ableben von Veteranenbeihülsen- Empfängern unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Auch bedarf es einer Anzeige, wenn ein Veteran stirbt, der für den Bezug der Beihilfe zwar vorgemerkt, in den Genuß derselben aber noch nicht getreten ist.

I. 10213. Der Landrat.

Vertr.:

Wessel, Kreis sekretär.

es, die keinen Vater und keine Mutter haben, die für sie sorgen."

Sie hatte ihre kleine schwarzäugige Pflegeschwester nicht vergessen und brächte des Fremden Besuch mit Linda und deren armer, toter Mutter in Verbindung.

Der Maurer zögerte nicht, dem Ruse zu folgen. Unter linkischen Verbeugungen und Kratzjüßen nahm er vor dem eleganten Fremden die Mütze ab, und drehte diese zwischen den Händen, während er dessen Anrede er­wartete.

Setzen Sie sich, guter Mann", begann der Fremde freundlich.Ich habe mit Ihnen zu reden und mürbe mich freuen, wenn Sie mir eine Viertelstunde Ihrer kostbaren Zett schenken könnten. Es ist ein Kind, das mich veranlaßte, Sie aufzusuchen, ein Kind, welches vor zehn bis zwölf Jahren großmütig in Ihrem Hause ausgenommen und verpflegt wurde."

O, die kleine Linda", sagte Helbig,der Telegraphengeist, wie meine selige Frau sie immer nannte."

Ganz recht, Linda wurde sie genannt, obgleich daS nicht ihr wirklicher Tausname ist", sagte der Fremde. Nicht wahr, ihre Mutter wurde tot aus der Landstraße ge­sunden ?"

Ach, leider, die arme Frau!" sagte Anton.Ich selbst half meinem Bruder, sie in den Ziegelkarren legen tmb nach der Stadt bringen."

Das habe ich gehört", bestätigte der Fremde,und des­halb wende ich mich an Sie um Auskunft, die Sie jedenfalls besser geben können, als jeder andere. Ich interessiere mich für die Tochter ebenso sehr wie für die Mutter, wofür meine heutige Reise hierher das beste Zeugnis ablegt, und Sie wer- den es natürlich finden, wenn ich Ihnen sage, daß sie wahr­scheinlich nahe Verwandte von mir sind. Um diesen Zweifel zu beseitigen, suche ich nun Beweise ihrer Herkunft und wenn Sie Papiere oder Briefe oder Schriftstücke irgend welcher Art besitzen, welche bei der armen Toten gefunden worden sind, so will ich Ihnen jeden Preis, den Sie dafür fordern, bezahlen."

Papiere? Briefe?" wiederholte der Maurer.Nein,