Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bejugspreis beträgt für Herrfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, m
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Seile lOPfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährten»*»»
Herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage“
Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 95*
Amtlicher teil.
Bekanntmachung, betreffend den 6rlaes münzpolizeiUcher Vorschriften.
Vom 23. Juni 1910.
Aus Grund des § 14 des MünzgesetzeS vom 1. Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. G. 507) hat der Bundesrat folgende Vorschristen erlassen:
§ 1. Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Weltmarken) dürscn nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundessürsten in der aus den Reichs- münzen befindlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürsen sie nicht die Bezeichnung einer im deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die Angabe eines Geldwertes enthalten.
Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist daS aus Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundessürsten ausgenommen.
Unter das Verbot der Randschrist (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichens, des Namens, der Firma deS Herstellers oder bei Preismedaillen die Anbringung des Namens deS Preisträgers.
§ 2. Marken (§ 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 biS einschließlich 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch sür Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden.
§ 3. Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vorschrift im § 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter sind von dem Verbot im § 1 Satz 1 ausgenommen.
§ 4. Die in den §§ 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung aus solche Medaillen und Marken, die sür das Ausland hergestellt und unmittelbar ausgesührt werden.
§ 5. ES ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom BundeSrat außer KurS gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegenstände bilden.
§ 6. Wer gewohnheitS- oder gewerbsmäßig obigen Vor- schriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, seilhält, verkauft oder zu geschästlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote deS § 5 zuwider Nachahmungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer KurS gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestraft.
§ 7. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1910.
Der Reichskanzler.
I. B.: gez.: Wermuth.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die von dem Herrn Oberpräsidenten (Weserstrombauverwaltung) in Hannover erlassene neue „Hochwaffermeldeordnung für daS Wesergebiet" vom 20. Juni 1910 am 1. August d. I. in Kraft tritt und am gleichen Tage die „Anweisung sür die Verbreitung von Hochwassermeldungen und Hochwasservoraus- jagen im Stromgebiet der Weser" vom 25. November 1901 und ihr I. Nachtrag vom 11. Januar 1904 ausgehoben werden. Ferner wird daraus hingewiesen, daß gemäß Abschnitt nie 8 aus Seite 12 die WafferstandS- und VorauS- sagetelegramme auf Wunsch jeder Behörde und jedem Privaten auch über den in Anlage Xb angegebenen Umfang hinaus von den Telegraphenanstalten gegen Erstattung der taris- wäßigen Gebühren zugestcllt werden und entsprechende Anträge an die zuständige Oberpostdirektion zu richten sind, ferner, daß die neue Hochwassermeldeordnung bei der Buchdruckerei C. L. Schröder zu Hannover für 2 Mk. (bei Versendung nach außerhalb und vorheriger Franko-Einsendung des Betrages für 2,10 Mk., bei Versendung gegen Nachnahme für 2,35 Mk.) erhältlich ist.
Für die Lieferung der in Abschnitt III c 7 (Seite 12) der Hochwaffermeldeordnung erwähnten AuShängekästen kommt nach Mitteilung der Oberpostdirektion Ersurt die Firma Gebr. Schultheißsche Emaillierwerke A. G. in St. Georgen (Schwarz- Wald) in Betracht, von der hauptsächlich die Aushängekästen für den öffentlichen Wetterdienst geliefert werden. (AUL 3112
Cassel, den 22. Juli 1910.
Der Regierungspräsident. Graf von Bernstorss.
*
Herrseld, den 5. August 1910. Wird veröffentlicht.
3. I. 7163II. Der Landrat.
I. V.:
Wessel, Kreissekretär.
Sonnabend, den 13. August
Hersfeld, den 9. August 1910.
Zusolge von Anfragen über das Verfahren bei Lohnbeschlagnahmen und Lohnpfändungen zur Beitreibung fälliger Steuern verweise ich auf die Verordnung vom 15. November 1899, betreffend das Vcrwaltungszwangsversahren (Ges. S. 99 S. 545 — bes. § 36 —).
In Fällen, wo auswärts wohnende Arbeitgeber in Frage kommen, sind die für diese zuständigen Vollstreckungsbehörden um Erledigung zu ersuchen.
Formulare sind in der L. Funk's Buchdruckerei vorrätig. Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Beranlagungs-Kommission:
I. V:
I. Nr. 2095. Fenn er,
Steuer-Supernumerar.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Die amtlichen Quellen entstammende Nachricht, daß der deutsche Kronprinz demnächst eine „Studien- und Informationsreise" nach Ostasien unter Berührung von Indien antreten werde, ist sicher von allen Vaterlands- sreunden mit großer Genugtuung begrüßt worden. Wie verlautet, geht der Gedanke vom Kaiser selbst aus, der damit einem lebhaften Wunsche seines ältesten Sohnes entgegen- kommt. Die Fahrt nach dem fernen Osten gilt Studienzwecken und hat mit der Politik nichts zu tun. Das wichtige Bild- ungSmittel weiter Reisen ist dem Kronprinz bisher versagt gewesen. In einer Zeit deS Weltverkel'' und der Weltwirtschaft ist eS jedoch nur angezeigt, daß der dereinstige Kaiser eines Landes wie Deutschland, das so starken Anteil am Welthandel und an der Schiffahrt hat, sich auch einmal in der Fremde umtut, um mit eigenen Augen die deutschen Interessen im AuSlande zu betrachten. Wenn er während der vier Monate, die er fern von Gemahlin und Kindern weilt, begreiflicher Weise auch keine tiefgründigen Studien machen kann, so wird er doch tausend sinnliche Anhaltspunkte für daS erhalten, was ihm aus Büchern und Vorträgen bisher nicht so lebendig werden konnte, und was er durch spätere Arbeit zu einem festeren System ergänzen kann. Und tausend- sach wird er den Jubel erleben, den Goethe empfand als ihm zum erstenmal das Wort Venedig nicht mehr ein leerer Schall war.
In der BerichtSwoche ist der Verkauf von zwei deutschen KriegSschifsen an die Türkei zum Abschluß gekommen. Es handelt sich um die beiden zur Brandenburg-Klasse gehörenden Schiffe „Kurfürst Friedrich Wilhelm" und „Weißenburg". Beide Teile haben mit diesem Verkäufe ein gutes Gefchäft gemacht. Für Deutschland kommt vor allem der Kaufpreis in Betracht. Die 18 Millionen Mark, welche die Türkei uns zahlt, hätten wir bei dem sonst üblichen Verkauf an eine SchiffSreederei zu Zwecken, für welche die militärische Brauchbarkeit zum mindesten nicht in Betracht kommt, niemals erzielt. Ausscheiden aber mußten die Schiffe aus unserer Schlachtflotte, denn einmal hatten sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht und sodann entsprachen sie nicht mehr den modernen Anforderungen im Falle eines großen Krieges, für den ja die Schlachtschiffe der deutschen Flotte bestimmt fein müssen. Für die Zwecke, zu denen sie in der türkischen Flotte bestimmt sind, reichen sie vollkommen auS, ja sie sind den Gegnern, die allein möglicherweise in Betracht kommen können, ohne Zweifel überlegen. Also ein solider Geschäft, bei dem beide Teile gut fahren.
Im Konflikt Spaniens mit dem Vatikan hat der spanische Ministerpräsident CanalejaS einen Erfolg zu verzeichnen. Von den spanischen Klerikalen war eine Riesenkundgebung gegen die Politik des Kabinetts CanalejaS in San Sebastian, wo gegenwärtig der Hof weilt, geplant, die das Kabinett zum Rücktritt zwingen sollte, aber die Träume der Gegner CanalejaS sind zu Wasser geworden. CanalejaS machte kurzen Prozeß, er ergriff rechtzeitig und energisch Vorbeug- ungsmaßregeln und verbot namentlich die Sonderzüge nach San Sebastian. Diese Energie der spanischen Regierung hat den erwünschten Ersolg gehabt. DaS klerikale OrganisationS- komitee verzichtete auf die geplante Kundgebung und gab Gegenbefehle, zwar unter Protest gegen die „Akte der Will- kür", welche die Regierung begehe, aber sie trat doch eben den Rückzug an. Dieser Erfolg des spanischen Ministerpräsidenten ist ein neuer Beweis dafür, daß ein festes Auftreten der Regierung immer den Sieg davonträgt, einerlei, ob eS sich um spanische Klerikaler» oder deutsche Sozialdemokraten oder sonst wen handelt. Der Hauptzweck, den diese Leute mit ihren Drohungen versolgen, besteht darin, die Regierung und die übrigen Parteien einzuschüchtern. „Bangemachen", daS ist ihre Taktik, gerade wie der Radaubruder durch Drohungen und freches Benehmen friedliche Leute in Schrecken zu setzen und zu tyrannisieren sncht, aber feige zurückweicht, wenn er mit Kraft in die Schranken zurückgcwiescn wird. UebrigenS scheint man sich auch in Rom besonnen zu haben und noch nicht alle Brücken der Versöhnung abbrechen zu wollen.
1910t
Die Türkei, die eben erst mit dem albanischen Aus- stand fertig geworden ist, muß jetzt wieder große militärische Expeditionen gegen die kriegerischen Drusen und Araber deS Libanon aufbieten, da das ganze Haurangebiet in hellem Ausruhr steht. Es wird große Opfer bedürfen, um diese widerspenstigen Stämme zu bändigen und zur Ordnung zurück- zubringen.
In P e r s i e n hat das erst vor kurzem neugebildete Ministerium gezeigt, daß es den Willen und die Macht hat, sich Geltung zu verschaffen. Sattar Khan, der revolutionäre VolkS- Held, der das neue Regime in Pcrsien hat schaffen helfen und Nordpersien mit Waffengewalt für die neue Ordnung der Dinge gewonnen hat, war in seiner Stellung so übermütig geworden, daß er es aus eine Kraftprobe mit der Regierung ankommen ließ. Er und seine Anhänger sollten die Waffen abliefern, und nach längerem Parlamentieren wegen der Entschädigung, die dafür gewährt werden sollte, kam eS in Teheran zum Zusammenstoß zwischen seinen Anhängern und den Regierungstruppen. Die AuSlieserung der Waffen war verweigert worden, und die Regierung machte ihre Ge- waltandrohung war. Sattar Khan unterlag und befindet sich in der Gewalt der persischen Regierung. Ob aber nun Ruhe eintreten wird, ist eine andere Frage.
M Erhebung Mutant M Königreich.
Am 14. August d. I. vollendet sich ein halbes Jahrhundert, daß Fürst Nikita (Nikolaus) I. von Montenegro die Regierung über sein Land sührt. Das montenegrinische Volk hat sich längst gerüstet, das 50jährige RegierungSjubiläum seines Fürsten so festlich wie möglich zu begehen, wozu die Söhne der „Schwarzen Berge" ja auch allen Anlaß haben. Denn unter der nun fünfzigjährigen Regierung Nikitas hat daS „Fürstentum der Schwarzen Brrgr" erhebliche Fortschritte gemacht und vor allem auch an räumlichem Umfang bedeutend zugenommen. Erfuhr es doch durch den Berliner Vertrag vom Jahre 1878 einen Gebietszuwachs auf Kosten der Türkei, der das bisherige Areal des kleinen Landes reichlich verdoppelte, um 5100 Quadratkilometer, sodaß das Gebiet deS Fürstentums auf 9080 Quadratkilometer (ca. 164 Quadrat- Meilen) anwuchs, welche Fläche heute von etwa 280 000 Menschen bewohnt wird. Diese Gebietsvergrößerung war für Montenegro namentlich dadurch wertvoll, daß sich unter den neuen LandeSteilen auch die Hafenstadt Antivari mit Umgebung befand, denn hiermit erhielt Montenegro Zutritt zur Küste deS Adriatifchen Meeres, der für das kleine Land eine wirtschaft- lichc Lebensfrage war. Weiter verdankt Montenegro dem Fürsten Nikita wachsende Regsamkeit auf wirtschaftlichem und handelspolitischem Gebiete, ebenso die Anfänge einer allerdings noch geringen Jndustrietätigkeit und nicht zum wenigsten auch die Hebung des vordem sehr unbedeutenden geistigen Lebens der Montenegriner, endlich aber auch seine heutige durchaus selbständige politische Stellung und das zunehmende An- sehen Montenegros nach außen.
Danach haben die Montenegriner in der Tat Grund genug, daS 50jährige Regierungsjubiläum ihres tatkräftigen und weitblickenden Herrschers festlich zu begehen. DaS Ereignis erhält nun aber insofern noch eine ganz besondere Bedeutung, als anläßlich des Regierungsjubiläums des Fürsten Nikita zu- gleich auch seine Proklamierung $um König erfolgen wird, nachdem die Großmächte einmütig ihre Zustimmung zu dieser Rangerhöhung erteilt haben. Fürst Nikita hat selbst in einer Unterredung erklärt, daß die Erhebung Montenegros zum Königreiche weder der Ausdruck irgend welcher „Ambitionen", noch das Resultat irgend welcher Protektion oder gar irgend eines unberufenen Einflusses sei. Sie stelle sich vielmehr lediglich alS eine natürliche Folge der jahrhundertelangen Freiheit deS Landes, seiner Vergangenheit, der von ihm gebrachten Opser und der Anerkennung dar, die Montenegro als verläßliche Stütze der europäischen Kultur auf dem Balkan geerntet habe.
Niemand wird gegen diese Gründe für die Umwandlung des bisherigen Fürstentums Montenegro in ein Königreich etwas ernstliches einzuwenden haben, vielmehr gönnt man überall in Europa dem aufstrebenden Lande der „Schwarzen Berge" seine Rangerhöhung in der europäischen Etaaten- samilie. Wohl ist das neue Königreich Montenegro nur klein an räumlichem Umfang und an Einwohnerzahl, indeffen, waS ihm an Quantität mangelt, ersetzt eS durch die Qualität. ES ist ein tapferes, ritterliches Völkchen, das sich da unten inmitten rauher unwirtlicher Berge unter sehr schwierigen Existenzbedingungen behauptet und sich Geltung verschafft hat. Nur mit hoher Ächtung kann man von den Montenegrinern sprechen. Wie oft haben sie ehedem mit einem übermächtigen türkischen Heere gekämpft und dasselbe siegreich in die Flucht geschlagen! Seitdem aber die Türkennot nach dem letzten blutigen Kriege (1876/78) für immer ein Ende genommen, haben die tapferen Tschernagorzen sich mehr und mehr sried- licher Tätigkeit zugewendet, dank der Umsicht und Fürsorge ihres jetzigen Herrschers. Zwar brach im vorigen Jahre bei der großen Balkankrisis die alte Kriegslust der Montenegriner wiederum hervor, sie wollten durchaus zugunsten ihrer fcr- bischen Brüder gegen Oesterreich kämpfen. Aber Fürst Nikita verstand eS, die KriegSlust seines Volkes besonnen zu zügeln,