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Herrfelder Armblatt
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Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 88.
Donnerstag, den 28. Juli
1910»
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 26. Juli 1910.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche meine Verfügung vom 5. d. MtS., A. 5001, — Kreisblatt Nr. 81 — betreffend Mitteilung der aus Grund der §§ 100 ff. der Landgemeindeordnung gebildeten Zweckverbände noch nicht erledigt haben, werden hieran erinnert.
Ich sehe der Erledigung nunmehr bestimmt binnen 5 Tagen entgegen.
Der Vorsitzende des kreisausschusses:
A. 5001 II. von GruneliuS.
HerSfeld, den 22. Juli 1910.
Die Ortspolizeibehörden deS KreiseS mache ich auf die unterm heutigen Tage veröffentlichte KreiS-Polizei-Verordnung, betr. das Feuerlöschwesen, aufmerksam. Diese Polizeiverordnung ist an Stelle der aus formellen Gründe durch Urteil des Kammergerichts für ungültig erklärten Polizei-Verordnung vom 6. Dezember 1907 (Kreisblatt Nr. 145 de 1907) getreten.
Die Bestrafung wegen Uebertrctung der Ordnungen über die Regelung des Feuerlöschwesen? in den Gemeinden haben also in Zukunft aus Grund der neuen Polizeiverordnung vom 22. Juli 1910 zu erfolgen.
I. 6418. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 22. Juli 1910.
Nach den Bestimmungen können die Abzeichen des Allgemeinen Ehrenzeichens in Gold gegen daS Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens uub des früher als Schmuckstück verliehenen Frauens-Verdienstkreuzes gegen das in einen Orden umgewandelte Frauen-Berdienstkreuz umgetauscht werden.
Da noch eine große Zahl von beliehenen Personen von der ihnen erteilten Befugnis keinen Gebrauch gemacht haben, mache ich hierauf besonders aufmerksam.
Der Umtausch-Antrag ist mir unter Beifügung der Jn- fignien und der Besitzurkunde vorzulegen.
I. 6944. Der Landrat.
I. A.: Wessel, Kreissekretär.
HerSfeld, den 22. Juli 1910.
Der auf Donnerstag, den 11. August d. Jr., in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither be- knnntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 6 Uhr morgens begonnen werden.
Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 25. April 1904 ist das Handeln mit Vieh und daS Mustern von Vieh zwecks Handelns innerhalb des Stadtbezirkes vor und während der Dauer des Marktes verboten.
I. 7095. Der Landrat.
I. A.: Wessel, KreiSsekretär.
$tr gestchene Ruhm.
Roman von F. Sutau.
(Nachdruck verboten.)
(Schluß.)
„So habe ich eS mir gedacht, aus der ganzen Heimreise mir auSgemalt!" rics Ulrich. „DaS alte wohlbekannte Zimmer, die Blumen, daS traute Lampenlicht. Es ist, als hätte ich eine der seligen Stationen aus meiner Erdenwandc- rung erreicht."
„Ja, das haben wir", stimmte Fred Lassen ihm zu, „und nach solchen Ruhepausen geht man mit neuen Kräften wieder hinaus ins Leben!"
„Werden Sie wieder zu Ihrer Kunst zurückkehren?" fragte Irma, nachdem sich die erste Aufregung der WiedersehenSfreude etwas gelegt hatte.
„Ich denke ja", erklärte Lassen.
„Auch ich werde mich meiner Muse wieder in die Arme werfen, eine neue Oper komponieren!" rief Ulrich.
So lösten sich die Zungen allgemach. Natürlich kam man zunächst auf die geraubte Oper und Felix Bürger zu sprechen.
Eva berichtete, wie sich ihr der Verdacht gleich damals nach dem Brande ausgedrängt habe, Irma natürlich hätte solche Schlechtigkeit nicht glauben wollen und später seien ihr auch wieder Zweifel gekommen.
»War er häufig hier?" fragte Ulrich.
Ueber EvaS Gesicht flog eine jähe Röte. O Gott, wenn Ulrich erfuhr, wie nahe ihr dieser Mensch gestan- wcnd ^^^' ^“^ " sich nicht verächtlich von ihr ab-
Ulrich sah sie verwundert an. WaS war denn da«? Waltete hier noch irgend ein Geheimnis? Fragend blickte er auf Irma, denn auch in deren Zügen spiegelte sich eine leichte Verlegenheit. ^u"^^- ?"§ Hier besucht", sagte diese jetzt, „Du hattest «hn ja selbst darum gebeten."
Hersseld, den 22. Juli 1910.
Die unter der Schasherde des Schäsers Becker in Neukirchen, Kreis Ziegenhain, ausgebrochene Räude ist erloschen.
I. 7068. Der Landrat.
I. A.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
Hersseld, den 20. Juli 1910.
Der BundeSrat hat aus Grund der Bekanntmachung vom 28. September v. Js., betr. die Anzeigepflicht bei Erkrankungen und Todesfällen von Milzbrand, die hierunter abgedruckten Bestimmungen für eine fortlaufende Statistik der Milzbrandsälle unter Menschen erlassen.
Zu der AuSsührunz der Bestimmungen wird folgendes bemerkt:
Als Polizeibehörde im Sinne der Bestimmungen ist die Ortspolizeibehörde anzusehen. Diese hat, sobald bei ihr die Anzeige über eine Erkrankung oder einen Todesfall an Milzbrand oder über eine Erkrankung, oder einen Todesfall, die den Verdacht des Milzbrandes erwecken, eingeht, unverzüglich ein Erhebungsformular anzulegen, in ihm die Nummern 1 bis 4 auSzufüllen und es dem beamteten Arzt mit dem Ersuchen zu übersenden, die Nummern 5 bis 8 und 26 auszusüllen und sich zwecks Ausfüllung der Nummern 9 bis 25 mit dem zuständigen Gewerbeinspektor und, "falls eS sich um einen, in einer Tierhaltung hervorgerufenen Milzbrand handelt, zwecks Ausfüllung der Ziffer 24 mit dem beamteten Tierarzt in Verbindung zu setzen. Gleichzeitig hat die Ortspolizeibehörde dem Gewerbeinspektor oder wenn es sich um einen Milzbrand- sall aus einer Tierhaltung handelt, dem beamteten Tierarzt Mitteilung zu machen, anr heften durch Uebersendung einer Abschrift des von ihr auSgefüllten Formulars. Sobald die Eintragungen in das Erhebungsformular vollständig bewirkt sind, ist dieses an die Ortspolizeibehörde zurück- zusenden.
Die Ortspolizeibehörde hat die Vollständigkeit der Ausfüllung festzustellen und sodann das Erhebungsformular in doppelter Ausfertigung dem Regierungs-Präsidenten einzu- reichen.
Die OrtSpolizeibehörden ersuche ich in Zukunft hiernach entsprechend zu verfahren.
I. 5585II. Der Landrat
von GruneliuS.
Bestimmungen für eine fortlaufende Statistik der Milzbrandsälle unter Menschen.
1. Vom i. Januar 1910 ab findet eine fortlaufende statistische Aufnahme der Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand bei Menschen statt.
2. Die statistische Aufnahme geschieht auf Grund der bei den zuständigen Polizeibehörden eingelaufenen Anzeigen über Er
„Ja, allerdings, argloS, vertrauensselig, wie ich war. Doch lassen wir in dieser Weihestunde die Sache jetzt ruhen."
Ulrich begann von Afrika zu erzählen und dann sprachen sie in herzlichen Worten von Willi Bremer, der sie beide zu seinen Erben eingesetzt. Sie waren vielleicht beide Millionäre, man könnte es gar nicht wissen, nächster Tage wollten sie sich bei Gericht als die Erben des unglücklichen kleinen Bremer vorstellen.
Irma und Eva lauschten voll lebhaftem Interesse diesen Mitteilungen. Die Stunden verrauschten, endlich trennte man sich, morgen war ja auch noch ein Tag und viele andre selige Tage würden folgen.
Eva war noch lange, lange wach. Was würde Ulrich sagen, wenn er erfuhr, daß sie mit Felix Bürger verlobt gewesen! Wie würde er es ausnehmen? Immer wieder erwog sie diese bange Frage. Ach, wie hatte sie auch nur so schwach sein und dem Zureden Brunos nachgeben können.
Dann dachte sie an seine und der Eltern Briese, damals, als sie ihnen die ausgelöste Verlobung mitgeteilt. Der Vater hatte ihr ja recht gegeben, hatte Felix Bürgers Handeln auch verurteilt, wie es ja jeder ehrenhaft Denkende auch nicht anders konnte.
Bruno aber hatte ihr die heftigsten Vorwürse gemacht und gemeint, daß sie der Eltern und Geschwister wegen nicht so schroff hätte handeln dürfen. Und die Mutter, die arme Mutter, sie hätte sich so gesonnt in dem nach ihrer Meinung so großen Glück ihrer ältesten Tochter und hatte jetzt nur den einen Gedanken, was die Leute dazu sagen würden. Wie war doch ihre Welt so eng geworden in den ewigen Sorgen.
Am besten hatte Elli sie verstanden, jübelnd hatte sie ihr geschrieben, als sie dann durch sie gehört, daß Ulrich lebe und zurückerwartet würde. „Nun wird alles gut, nun wirst Du sicher noch glücklich werden auch ohne den schnöden Mammon dieses greulichen Felix Bürger!" lautete der Schluß deS BrieseS.
Würde wirklich noch alle» gut werden? Eva fragte sich
krankungen und Todesfälle an Milzbrand oder Milzbrandverdacht. Sie erfolgt mittels ErhebungSformulars.
Auf die als Milzbrand verdächtig gemeldeten Fälle hat sie sich nur insoweit zu erstrecken, als diese sich nach dem Ergebnis der Ermittelungen oder der bakteriologischen Untersuchung oder nach dem weiteren Krankheitsverlauf als wirkliche Milzbrandfälle erweisen. Um dies festzustellen, hat der beamtete Arzt in jedem Falle von Milzbrand oder Milzbrandverdacht das ErmittelungS- verfahren in entsprechender Anwendung des § 6 des Gesetzes vom 30. Juni 1900 (ReichS-Gesetzbl. S. 306) einzuleiten und daS Er- gebnis der Ermittelung unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen.
3. Für jeden Erkrankungs- oder Todesfall, bei dem Milzbrand als festgestellt angesehen wird, hat die zuständige Polizeibehörde ein Erhebungsformular alsbald anzulegen und die darin unter Ziffer 1 bis 4 vorgesehenen Angaben einzutragen. Die Fragen unter Ziffer 5 bis einschließlich 8 und Ziffer 26 sind im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzte durch den beamteten Arzt zu beantworten, welchem zu diesem Zwecke das Erhebungsformular von der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich zuzu- stellen ist.
Die Fragen unter Ziffer 9 bis 23 und unter Ziffer 25 werden durch den zuständigen Gewerbe-Aufsichtsbeamten im Einvernehmen mit dem beamteten Arzte beantwortet, ebenso die Fragen unter Ziffer 24, soweit sie sich nicht aus einen in einer Tierhaltung hervorgerufenen Milzbrandfall beziehen, in letzterem Falle erfolgt die Beantwortung durch den beamteten Tierarzt im Einver- nehmen mit dem beamteten Arzte. Dem Gewerbe-Auffichtsbeamten ist deshalb seitens der zuständigen Polizeibehörde von jedem zur Anzeige gelangten Milzbrandfalle, soweit er seiner Ermittelung und Begutachtung unterliegt, unverzüglich Kenntnis zu geben, dem beamteten Tierarzt desgleichen von allen zu Ziffer 24 gehörenden Fällen.
4. Das Erhebungsformular ist nach geschehener vollständiger Ausfüllung in doppelter Ausfertigung an die von der Landes- Zentralbehörde mit der Nachprüfung betraute Stelle einzusenden. Eine Ausfertigung davon ist nach vollzogener Nachprüfung dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zu übermitteln.
5. Die Ausfüllung des Erhebungsformulars ist seitens der habet-beteiligter- Siegen derart zu beschleunigen, daß innerhalb 14 Tage nach der Genesung oder dem Tode des Erkranken das Formular dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zugeht.
6. Etwa notwendige Rückfragen können im unmittelbaren Verkehre zwischen dem Kaiserlichen Gesundheitsamt und den mit der Ausfüllung des Erhebungsformulars und dessen Nachprüfung betrauten Stellen erledigt werden. Erfolgt die Rückfrage nicht bei der mit der Nachprüfung betrauten Stelle, fo ist dieser daS Ergebnis der Rückfrage mitzuteilen.
7. Das Kaiserliche Gesundheitsamt bearbeitet die Ergebnisse der Statistik. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß spätestens bis zum 1. Februar eines jeden Jahres alle auf das Vorjahr bezüglichen ^hebungsformulare dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zugegangen sind.
Erhebungsformular für Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand.
(Nichtzutreffende? ist durchzustreichen.)
A. Angaben über den Erkrankten.
1. Familien- und Vorname des Erkrankten (Gestorbenen): . .
2. Geschlecht: männlich . . . weiblich . . .
3. Alter: geboren den . . . (wenn der Tag der Geburt nicht bekannt, wie alt? . . . ) Wohnort . . .
4. Stand oder Gewerbe: . . .
5. Tag der Erkrankung:...., Tag des Eintritts in die ärztliche Behandlung: . . . ., Tag der Aufnahme in ein Krankenhaus:...., Tag der ärztlichen Feststellung der
wieder und wieder in dieser schlaflosen Nacht. Am nächsten Tage, man hatte einen Ausflug nach Wannsee unternommen, da rang eS sich loS von ihren Lippen, daS schwere Geständnis.
Sie gingen am See entlang, vor ihnen her schritten Irma und Fred Lasten; die beiden hatten das erlösende Wort schon gesunden, glückselig plauderten sie von der Zukunft, die hell und sorgenlos vor ihnen lag, dank des Testaments des kleinen Willi Bremer. Ulrich sowohl wie Fred Lasten war durch dasselbe ein schönes Vermögen zuge- sallen.
Der Tag war grau und trübe, kein einziger Sonnenstrahl brach durch die Wolkenschichten; durch die Wälder klang und rauschte daS uralte Lied der sterbenden Natur, vom Sterben und Vergehen, vom einstigen Ende aller irdischen Dinge. Letzte welke Blätter fielen, dürres Laub rasselte zu den Füßen der langsam dahin schreitenden Menschen. Eva sprach mit zagender Stimme zu Ulrich von ihrer Verlobung mit Felix Bürger, wie alle ihr zugeredet, auch Irma wäre nicht dagegen gewesen.
Ulrich hörte schweigend, mit sest zusammengepreßten Lippen zu, also auch nach ihr, dem geliebten Mädchen, Halle dieser falsche Freund die Hände auSgestreckt, eS kraft deS Mammons an sich zu ketten gewußt.
War es Liebe, war eS Berechnung gewesen? Doch wozu darüber nachgrübeln, sie hatte zur rechten Zeit die Festeln gelöst. Ulrich beurteilte die ganze Sache im milden Lichte.
„Armes, armes Kind", sagte er jetzt, „welch furchtbare Zeit muß daS gewesen sein."
„Ich verdiente solche Strafe, ich hätte fest bleiben, allem trotzen wüsten. Brunos unselige Schulden, die waren eS hauptsächlich, die mich beeinflußten. Ach, damals" — sie blickte mit sehnendem Auge über die weite grüne Fläche deS SeeS, alS wollte sie etwas zurückrufen — „war es für immer dahin."
Ulrich verstand sie.
„Ja, damals an jenem Sommertag, da hätte c« gesprochen werden wüsten, das Wort, daS Zauberwort, Sie aber —"