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Hersfelder Kreisblatt
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Zernsprech-slnschlutz Nr. 8
Nr. 81.
Dienstag, den 13. Juli
1910«
Amtlicher teil.
Cassel, den 15. Juni 1910.
Unterm 22. April d. JS. ist durch da» Königliche Ober- verwaltungSgericht eine Entscheidung getroffen worden, die sür die Beteiligung von Frauen an den Gemeindewahlen gemäß § 16 Abs. 4 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau in Verbindung mit § 11 Absatz 4 und für die Stellung dieser beiden Paragraphen zu einander von Int Ins-dieser Entscheidung nimmt daS Ober-Verwaltung-- Gericht Stellung zu der zur Ausführung der Landgemeinde- Ordnung vom Minister der Innern unterm 5. Oktober 1897 erlassenen ersten Anweisung betreffend die erstmalige Bildung der Gemeindeversammlungen, Gemeindevertretungen und Ge- meindevorstände (abgedruckt bei von Brauchitsch, ErgänzungS- band sür die Provinz Hessen-Nassau, Seite 157 ff.). Hierin heißt es:
Durch § 16 Absatz 4 erleidet die Vorschrift des § 11 Abs. 4, wonach Steuerzahlungen, Einkommen und Grundbesitz der Ehefrau . . dem Ehemanne . . . anzurechnen sind, eine Einschränkung, indem diese An- rechnung dann nicht stattfindet, wenn der Grundbesitz der Ehefrau . . für sich zum Stimmrechte befähigt, er also entweder in einem Wohnhause besteht oder der aus ihn entfallende Jahresbetrag der vom Staate ver- anlagten Grund- und Gebäudesteuer mindestens 3 Mk. beträgt. In einem solchen Falle steht der Ehefrau selbst das Stimmrecht zu.
Nach der neuen Entscheidung des Ober-BerwaltungS- gerichtS, ist diese ministerielle AuSführungSanweisung mit den Vorschriften deS GesetzeS selbst nicht in Einklang zu bringen. Die Heffen-Nassauische Landgemeindeordnung stellt, wie das OberverwaltungSgericht auSsührt, in § 11 Absatz 4 den Grundsatz auf, daß der Grundbesitz der Ehesrau dem Ehemann zuzurcchnen ist. Von diesem Grundsatz macht daS Gesetz keine Ausnahme. Die Vorschriften des § 16 Abs. 4, wonach auch grundbe- sitzende Frauen unter Umständen stimmberechtigt seien, können daher nur insoweit Platz greifen, als für ihre Anwendung neben dem § 11 Abs. 4 Raum sei. Das sei bei ledigen oder verwitweten Frauen ohne weiteres, bei verheirateten aber dann der Fall, wenn sie getrennt vom Ehemanne allein im Gemeindebczirk leben. Denn sei der Ehemann selbst nicht Gemeindeangehöriger, so könne bei ihm von einer Anrechnung deS Grundbesitzes seiner Ehefrau gemäß § 11 Abs. 4 nicht die Rede sein.
Dargelegt sei dies bereits in der Entscheidung des GerichtshoseS vom 15. April 1898 in bezug aus die Vorschriften der Landgemeindeordnung sür die östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891 und, da die Vorschriften dieser Landgemeindeordnung über daS Gemeinderecht und über die Stimmberechtigung der Landgemeindeordnung sür die hiesige Provinz zum Vorbild gedient hätten, ander Entstehungsgeschichte der letzteren auch sonst nicht zu ersehen sei, daß mit diesen Vorschriften ein anderer Sinn habe verbunden werden sollen, so seien die Ausführungen jener Entscheidung vom 15. April 1898 auch im vorliegenden Fall zu Grunde zu legen.
Ich ersuche, die Bürgermeister von der anderen AuS- legung der ersten AussührungS-Anweisung in Kenntnis zu setzen. (A. IV. 2966.)
Der RegierungS-Präsident. J. V.: gez. Unterschrift. An die Herren Landräte deS Bezirks.
* * •
m , HerSfeld, den 5. Juli 1910.
^orstehende Vcrsügung teile ich den Herren Bürgermeistern n^imnb*?neinl’e" ^ hiesigen Kreises zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. ’ A- 4750. Der Landrat _____ von GruneliuS.
. _ HerSfeld, den 7. Juli 1910. Unrit Xnift^ des Bäckermeisters Hermann Ullrich Huth hier ist die Rotlautseuche auSgebrochen. Der Landrat.
I. A.: _______________ Wessel, Kreissekretär.
^ „ Scrifelb, den 6. Juli 1910. m„h« h«S^ und GutSvorsteher des Kreises Mail h« Ä d°b die Urlisten für die £ 1. ^S^mb und Geschworenen alsbald aufzustellen, SM^ «blchli-ßung dem zuständigen SÄb * .Wl‘n8 6ii i” 1- e-»-™»« »•
^ 2ch weise noch besonder- daraus hin, dak in die Liste alle Personen aufzunehmen sind, die nach Alter und Stand überhaupt berusen werden können. Die Bestimmung» k-7^ % d-S GerichtSversaffungS-GesetzeS ” E ij**** ^ 369 U tfWÄ"
Insbesondere wollen die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher es nicht unterlassen, Sich auch Selbst in die Liste einzutragen.
J. I. 6490. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, Kreissekretär.
Berlin, den 18. Juni 1910.
Es sind mir Angaben darüber erwünscht, wieviel Zweckverbände aus Grund der §§ 100 ff. der Landgemeindeordnung im dortigen Regierungsbezirk gebildet wordm sind, wieviel davon zwangsweise (durch den Oberpräsidenten) zustande gekommen sind und in wieviel Fällen daS Statut zwangsweise (durch den Kreis- bezw. Bezirksausschuß) festgesetzt worden ist. Dabei ist abzusehen von Gesamtarmenverbänden, weil für diese eine Statistik hier bereits vorliegt. Außer Betracht zu bleiben haben ferner Gesamtschulverbände, Spritzenverbände (vergl. §§ 139 ff. des ZuständigkeitSgesetzeS und Entscheidung deS OberverwaltungSgerichtS Bd. 48 8. 321) und sonstige ohne die besonderen Formen der §§ 100 ff. der Landgemeindeordnung (Erlaß eines StatutS, Bildung eines Ver- bandSausschuffeS uss.) zustandegekommene Verbände sowie selbstverständlich alle die Verbände, die aus anderer, insbesondere genossenschaftlicher oder privatrechtlicher (z. B. Gesellschaften m. b. H., Aktiengesellschaften, Vereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch uss.) Grundlage gebildet worden sind.
Die Angaben bitte ich durch Ausfüllung der anliegenden Nachweisung zu machen. (IV. b. 1721.)
Der Minister deS Innern.
I. V.: gez. v o u K i tz i n g.
An die Herren Regierungs-PrSsidenten in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Schleswig-Holstein. An den Herrn RegierungS-Präsidenten in Cassel.
* ♦
Hersfeld, den 5. Juli 1910.
Abschrift teile ich den Herren Bürgermeistern des Kreises mit, mit der Aufforderung, mir bestimmt binnen 8 Tagen zu berichten, ob und welchem Zweckverband die dortige Gemeinde angehört, sowie ob dieser Zweckverband zwangsweise oder im Wege freier Vereinbarung zu Stande gekommen ist.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:
A. 5001. von GruneliuS.
HerSfeld, den 7. Juli 1910.
Am Mittwoch, den 20. d. MtS., findet von 10 Uhr vor- mittags bis 1 Uhr nachmittags seitens der hiesigen Königlichen Kriegsschule Schar sschießcn am JohanneSberg südwestlich BingarteS statt.
Allgemeine Schußrichtung: südlich.
Das Gelände mit sämtlichen darin befindlichen Wegen, welches wie folgt begrenzt wird, dars während dieser Zeit nicht betreten werden.
Im Westen: Weg BingarteS nach Kohlhausen durch daS Lausholz.
Im Osten: Weg BingarteS nach Unterhaun.
Im Süden: Verbindungslinie der Orte Unterhaun— JohanneSberg—Eichhof.
Im Norden: Verbindungslinie BingarteS — Fähre westlich BingarteS.
Der Weg BingarteS—Unterhaun (an der Bahn entlang) und der Weg BingarteS—Kohlhausen (durch daS Laufholz) bleiben für den Verkehr frei.
Vorstehendes bringe ich zur öffentlichen Kenntnis mit dem Ansitzen, daß den Anweisungen der militärischen WarnungS- posten, die an den in Betracht kommenden Wegen aufgestellt sind, unbedingt Folge zu leisten ist.
I 6548. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 7. Juli 1910.
Die mit Verfügung vom 21. Mai d. Js. I. 4994 — Kreisblatt Nr. 61 — ausgehobenen Jmpstermine sind, wie folgt, anderweit festgesetzt worden:
Obergeis.
Jmpsung und Wiedcrimpsung: Mittwoch den 3. August 1910, Nachmittags 4 Uhr.
Nachschau: Mittwoch bereit). August, Nachmittags 4 Uhr.
Sonnabend, den 6. August, Nachmittags 2Va Uhr.
Nachschau: Sonnabend, den 13. August, Nachm. 2Va Uhr.
Niederaula.
Montag, den 15. Augüst, Nachmittags 2Va Uhr.
Nachschau: Montag, den 22. August, Nachmittags 2Va Uhr.
FrieUngen.
Donnerstag, den 18. August, Nachmittags 3 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 25. August, Nachmittag-P Uhr.
Kirchheim.
Donnerstag, den 18. August, Nachmittags 5 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 25. August, Nachmittag- 5 Uhr.
Unterhau«.
Sonnabend, den 20. August, Nachmittags 4 Uhr.
Nachschau: Sonnabend, der 27. August, Nachmittags 4 Uhr.
Die Herren Bürgermeister der zu den genannten Jmpf- stationen gehörigen Gemeinden ersuche ich, dies aus ortsübliche Weise in ihren Gemeinden bekannt zu geben.
I. 6453. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 7. Juli 1910.
Der Ankauf von Heu durch daS Proviantamt Fulda wird fortgesetzt. Einlieserungen können täglich von 6 Uhr morgens ab erfolgen.
Ueber den Tagespreis gibt das Amt auf Anfragen jeder- zeit umgehenden Bescheid.
I. I. 6506. Der Landrat.
3. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Bekanntmachung.
Im November d. JS. finden die Neuwahlen der Mit- glieder und stellvertretenden Mitglieder der Apothekerkammer für die Provinz Hessen-Nassau für die Wahlperiode vom 1. Januar 1911 bis 31. Dezember 1913 statt.
Die Liste der im Regierungsbezirk Cassel wohnhaften wahlberechtigten Apotheker liegt im GeschäftSlokale des Königlichen LandratSamtes in HerSfeld vom 12. Juli ab 14 Tage lang öffentlich aus.
Einwendungen gegen die Liste find innerhalb 14 Tagen nach beendigter SÄuSkyi^g ver Liste bei dem Vorstände der Apothekerkammer in Cassel anzubringen.
Saffel, den 25. Juni 1910.
Der Vorstand der Apothekerkammer.
Nagell, Kgl. Hosapotheker, Vorsitzender.
nichtamtlicher teil.
Ni* lö llckrWmmM.
Leipzig, 9. Juli. In Leipzig regnet eS seit 24Etun- den ununterbrochen. AuS Crimmitschau ist Steigen der Pleiffe und Hochwassergefahr der Klasse A gemeldet. Nach Mitteilungen aus Pegau beträgt der Pegelstand 50. Ebenso regnet eS feit dreißig Stunden in Chemnitz, im Vogtlande und im Erzgebirge ununterbrochen wolkenbruchartig. Große Flächen Landes sind überschwemmt. Die großen Becken der Plauener Talsperre sind vollständig überfüllt. Mit mächtigem Brausen stürzen die Waffermaffen über die Sperrmauer wie Kaskaden hinab in das Geigenbachtal. Der Ort Bergen, bet unterhalb der Talsperre liegt, ist vollständig unter Waffer gesetzt. Die Flüsse führen Hochwaffer und schwemmen Holz und Bäume an Land. In Wolfpilz wurden bei einem großen Fabrikneubau mehrere hundert Zentner Zement durch das Wasser fort- geschwemmt.
Köln, 9. Juli. Das Hochwaffer überschwemmt weite Gebiete deS OberrheinS und bedroht mehrere tiefergelegene Ortschaften, so daß ein Sicherheitsdienst während der Nacht eingerichtet werden mußte. Auch die Mosel führt Hochwaffer, der amtliche Hochwaffernachrichtendienst wurde eingerichtet. Die Kölner Pegelhöhe zeigt annähernd sechs Meter. Auch die unteren Stadtteile KölnS sind überflutet. Der Schiffsverkehr ist sehr behindert; an mehreren Etationen kann kein Anlegen der Dampfschiffe mehr erfolgen. Der Fährbetrieb ist zum größten Teil eingestellt. DaS Waffer steigt weiter.
Mannheim, 9. Juli. Im Schwarzwald schneit es bereit- seit acht Stunden ununterbrochen. In den Tälern regnet eS in Strömen. DaS Vieh muß in den Ställen bleiben. In und um Mannheim gingen gewaltige Regengüffe nieder. Die geängstigte Bevölkerung verläßt stellenweise ihre Wohnun- gen. Niedriger gelegene Ortschaften stehen ein Meter und darüber unter dem Waffer.
München, 9. Juli. Durch dieLechverheerungenzwischen Hoszoll und Lechhausen bei Augsburg sind 30 bis 40 Meter breite Ufergelände deS Sechs aus 100 Meter Länge verschwun- den. Einzelne Leute verlieren bis zu lVa Tagwerk bebauten Landes.
PariS, 9. Juli. Die letzten Nachrichten von der Ueber» schwcmmungSgefahr längs der Ufer der Seine lauten trostlos. So wird mitgeteilt, daß die Seine bereits an verschiedenen Stellen, besonders am Quai d'Orsay, am Pont Roval und an der Sully-Brücke die User überschwemmt und Kilometer- weit daS Land überflutet habe. Am OrleanSbahnhos ist heute von der Behörde eine riesige elektrische Saugmaschine ausgestellt worden, die das in daS Bahnhofsgebäude eindringende Waffer auffaugt und in langen Rohren an tiefer gelegene Stellen befördert. Auch die Marne ist im weiteren Steigen begriffen. In MatogneS erreicht der Pegelstand 3.60 Meter und damit den höchsten Stand feit bet letzten großen Ueberschwemmung. Wiesen und Felder sind überflutet und die zu beiden Ufern gelegenen fruchtbaren Striche völlig versandet. Die Ernte ist