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Herrfelder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 62

Sonnabend, den 28. Mai

1910«

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 13. Mai 191

Die diesjährige Pferdevormustermrg im Kreise HerSfeld findet an folgenden Terminen statt:

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

3. Juni

4. Juni

6. Juni

7. Juni

81S

83°

9

93°

1015 l045

H15

8

83° 930

-730

815

915

10

1QS0

11

630 gibb.

730

8

815

845

GersdoN mit WillingShain Frielingen Heddersdors Kirchheim mit Goßmannsrode, Reckc- rode und Rotterterode Gershausen Reimboldshausen Kemmerode

Kleba

Hattenbach Niederjossa Niederaula Mengshausen mit

7. Juni

8. Juni

9. Juni

915 945

730

8

815

845

945 1Q30

11

1145

l230

730 8S0

845 915

10

11

1130

Obergels Aua

Wilhelmshos mit

Oberrode und PeterS» berg

Sorga mit Kathus

Hermannshos an der Straße Hersfeld-Friedewald

MalkomeS mit

Dünkelrode an der Straße Hersfeld-Friedewald

Friedewald mit Hersa

10. Juni

15. Juni

16. Juni

20. Juni

21. Juni

830

915 1015

11

1145

12

1230

1

7

730

830 9

915 1015

2

1C^.5 l020 1Q30 11

RanSbach Wehrshausen Hilmes mit Motzseld SchenktengSseld mit

OberlengSfeld, Lam- pertsseld und Echenk- solz

Conrode

Wüstfeld mit

WipperShain Landershausen Unterweisenborn Stadt HerSfeld mit

Meisebach

Mecklar mit Meckbach

Reilos

Rohrbach

Tann mit Biedebach

Friedlos

StärkloS mit

KruSpiS u. Holjheim

Eitra

Sieglos

Oberhaun

Unterhaun mit

Lautenhausen

Hillartshausen mit

Solms u. Engelbach Kerspenhausen mit

Unterneurode Ausbach mit Getysemane RöhrigShos Philippsthal Heimboldshausen . Harnrode Lengcrs mit Bengen- dorf u. Wölfershausen Heringen Leimbach Widdershausen

Hilperhausen u. Roß- bach

Beiershausen

Asbach mit Kohlhausen

Cichhos , , Bingartes Kalkobes Allmershausen mit

Hcenes Gittersdors Untergeis

Rotensee

Da wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt, sind die früheren MusterungSplätze beizu- behaltcn. -

Ich weise die Ortspolizeibehörden an, die bestimmten Ter­mine alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und insbejondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.

Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde (VorführungS- listen) zu welchen die Formulare bereits übersandt worden sind, sind alsbald in zwei Exemplaren anzusertigen. Hierbei ist folgendes genau zu beachten:

1. Diebei der letzten Musterung als dauernd kriegSunbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Liften ausgenommen noch vorgeführt ebenso auch nicht die durch Verlaus pp. in Abgang gekommenen Pferde.

2. In die Listen einzutragen und vorzuführen sind viel­

mehr :

a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,

b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und

c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (vierjährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm) nicht Borgesührten.

3. Die in Zugang gekommenen Pserde sind den be­treffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.

4. Aus die Ausfüllung der Spalte 6 der neuen Vor- sührungslistenBestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung auszusüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die Ausfüllung ist folgendermaßen abkürzend vorzunehmen.

R. I. für Reitpferde I.

R. II. II.

I. S. Zugpferde I. Stangen

I. V. I. Vorder

II. 8. II. Stangen

II. V. II. Vorder

b. s. besondere schwere Zugpferde I. oder II.

5. Sämtliche Pferde sind durch die ganze Liste durchzu- nummerieren. Die Nummern müssen deutlich und grob"mi der linken Kopfseite der Pferde befestigt werden.

6. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pserde sind außerdem an der linken Seite die nach § 5 der PferdeaushebungSvorschrift vorgeschriebenen Bc- stimmungStäselchen anzubringen. Etwa noch fehlende können von hier bezogen werden.

Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Be­stimmungen :

- Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtige Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu

gewärtigen, daß die nicht gestellten Pferde zwangsweise aus Kosten des PierdebesitzerS herbeigeschafft werden.

Die Herren Ortsvorstände und im Behinderungssalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzu- finden und die angesertigten Vorführungsliften dem Commifsar vorzulegen. Die VorführungSlisten vom Jahre 1908 sind gleichfalls mit zur Stelle zu bringen. (Siehe Anmerkung 3 des Titelblattes der VorführungSliste.) Dem MusterungS- Commissar ist sofort Anzeige zu machen, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Die OrtS- Vorstände sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß daS Vorführen genau in der Reihenfolge der VorführungSliste stattfindet. Hierzu ist er- forderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume ausgestellt sind. Zur Vermeidung von un­liebsamen Verzögerungen ist ferner streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Be- stimmungStäselchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern, daß sie stets aufs genaueste übereinstimmend mit der VorführungSliste belassen werden.

Das in der Gemeinderepositur befindliche Verzeichnis der vorhandenen kriegSbrauchbaren Fahrzeuge ist zu der Vor- müfteiung ebensalls mitzubringen.

Schließlich bemerke ich noch, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Aus­füllung der Listen eine glatte Abwickelung des MusterungS- geschäftS ermöglicht werden kann. ES liegt deshalb die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer.

M. 1032. Der Landrat

von G r u n e l i u s.

Hersfeld, den 24. Mai 1910.

Bei der diesjährigen FrühjahrSkörung und Nachschau der Zuchtbullen im Kreise sind verschiedene Bullen nicht angekört, bezw. früher gekörte abgekört worden.

Ich nehme deshalb Veranlassung aus mein Ausschreiben vom 11. Januar d. JS. I. A. Nr. 242 Kreisblatt Nr. 7 hinzuweisen.

Interessenten, welche den Ankauf von Bullen durch die Körungskommission deS Kreises wünschen, ersuche ich mir dies umgehend zu berichten.

Zum Ankauf gelangen nur Zuchtbullen reiner Eimmentaler Rasse.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:

A. 4064. von GruneliuS.

HerSfeld, den 24. Mai 1910.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche mir gemäß meiner Verfügung vom 25. v. Mts. I. A. Nr. 3223 Kreisblatt Nr. 52 über den Empfang deS Kreissteuer.

benachrichtigungsschreibens noch nicht berichtet haben, werden hieran erinnert. Der Bericht ist mir nuNAtehr bestimmt binnen 3 Tagen vorzulegen, anderenfalls ich mit Zwangsmaßregeln gegen die Säumigen unverzüglich vorgehen werde.

Der Vorsitzende des kreisausschuffes^:

A. 3223II. von GruneliuS. EsMN

HerSfeld, den 24. Mai 1910.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden deS hiesigen Kreises erinnere ich hierdurch an Erledigung meiner Ver. sügung vom 4. April d. JS. I. A. Nr. 2529, im Kreisblatt Nr. 42, betreffend Anzeige über die erfolgte Aufstellung und Vorlage der Gemeinderechnung für das Jahr 1/4. 1909/10, mit Frist bis zum 1. Juni d. Js.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 2529. von GruneliuS.

HerSfeld, den 21. Mai 1910.

Der Bürgermeister Ludwig Mohr in Conrode ist als solcher für einen am 16. Juni d. JS. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.

Ich habe diese Wiederwahl bestätigt.

A. 3969. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 24. Mai 1910.

DaS Ober Ersatz Geschäft im Kreise Hersfeld findet am

Freitag den 3. Juni d. Js und

Sonnabend der* v Juni d. Jr

jedesmal von morgens 6 Uhr ab

im Saale des Gastwirts B. Bolender (Vor dem Johannestor) hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auSzuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militär- Pflichtigen in den genannten Terminen pünktlich zu erscheinen und ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche beim Ausruf ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk., oder Haft bis zu drei Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeich­neten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Hecrespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Kommission zur Ent­scheidung vorgelegt. Alle Familienglieder, aus deren ArbeitS- oder NichtarbeitSfähigkeit eS bei der Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamierten) haben deshalb im Termin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den NachweiS hierfür durch drei glaubhafte, persönlich anwesende Zeugen zu führen oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS beizu- bringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weife geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich aus die in letzter Zeit vor- gekommenen Anfälle beziehen; ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle auSsprechen. Im Uebrigen find Krank- heiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit scststellen lassen (z. B. geistige Beschränkung, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.

Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehörigen durch Geldsendung unterstützt haben, außerhalb, find die diesbezüg­lichen Postscheine mitzubringen.

Die OrtSvorstände haben das Vorstehende in ihren Ge­meinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen und die Lojungsscheine mit zur Stelle zu bringen haben, da anderenfalls der Betrag von fünfzig Pfennig für Ausstellung eines DuplikatscheineS gezahlt werden muß.

M. 1083. Der Landrat

von GruneliuS.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Während im parlamentarischen Leben zurzeit im allgemeinen bereits sommerliche Stille herrscht, ist der preußische Landtag noch immer mit der Erledigung der WahlrechtS- vorlage beschäftigt. Vor wenigen Tagen hat im Herrenhause die von der Verfassung vorgeschriebene zweite Abstimmung tattgesunden. Durch dieselbe wurde, wie nicht anders zu