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Herzfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 48.

Sonnabend, den 9. April

1910.

Amtlicher teil.

Hersseld, den 4. April 1910.

Mit Bezug auf die Bestimmungen im § 15 der Dienst­anweisung für die Gemeinderechner in den Landgemeinden vom 22. März 1898, wonach diese alSbald nach Schluß des Rechnungsjahres (31. März) mit der Aufstellung der JahreS- rechnung zu beginnen und die fertig gestellte Rechnung in zweifacher Ausfertigung spätesten- bis zum 15. Mai dem Bürgermeister vorzulegen haben, weise ich die Herren Bürger­meister unter gleichzeitigem Hinweise auf mein AuSschreiben vom 13. Oktober 1906 Kreisblatt Nr. 122 de 1906 hiermit an, streng daraus zu halten, daß die Jahre-rechnung für 1909 zum gedachten Termine ihnen vorgelegt wird.

Bis zum 22 Mai d. Js. ist mir anzuzeigen, daß die Rechnung rechtzeitig zur Vorlage gebracht worden ist.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die vorgelegte Rechnung alsbald unter Zuziehung der Schöffen der vorgeschriebenen Vorprüfung zu unterziehen und sie daraus mit den ge­zogenen Erinnerungen der Gemeindevertretung (Gemeinde­versammlung) zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vor­zulegen.

Die Herren Bürgermeister wollen ferner dafür sorgen, daß die Abhörung und Feststellung der Rechnung durch die Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) tunlichstbald nach ihrer Vorlage erfolgt und sie mir nach der vor- geschriebenen Auslegung von 2 Wochen sofort mit den Belegen und PrüsungSverhandlungen ic. zur Oberrevision vorgelegt wird, damit Letztere von mir so zeitig bewirkt werden kann, daß die geprüfte Rechnung bei Ausstellung deS Voranschlags für daS kommende Rechnungsjahr bestimmungsmäßige Verwendung finden kann.

A. 2529. Der Landrat

von Gruneliu -.

Hersseld, den 4. April 1910.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises ersuche ich um umgehende Einreichung der Krei<- bundesteucr-ZugangSlisten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1910.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: I. A. Nr. 2528. von GruneliuS.

HerSfeld, den 2. April 1910.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises, in denen eine gewählte Gemeindevertretung besteht, haben zum Teil meine Verfügung vom 30. Dezember 1909 3. A. Nr. 8670, Mitteilung des Ergebnisses der diesjährigen regelmäßigen ErgänzungSwahlen zur Gemeindevertretung be­treffend, noch nicht erledigt.

Ich ersuche diese Verfügung nunmehr bestimmt bis zum 10. d. MtS. zu erledigen.

I. A. Nr. 2631. Der Landrat

_______von GruneliuS.

Hersseld, den 23. März 1910.

Die Herren Bürgermeister haben die LoofungSscheine, welche Ihnen in den nächsten Tagen zugehen, den Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen. DaS beigefügte Verzeichnis ist mir, nach Vollziehung der vorgerichteten Bescheinigung, alsbald zurück zu senden.

J. M. Nr. 678. Der Landrat.

______________________________________Wessel, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Das Kurmärkische Dragoner-Regiment Nr. 14 in Colmar i. E. teilt mit, daß bis Ende August 1910 Freiwillige angenommen werden. Junge Leute, welche bereit und im Besitze eines Meldescheines zum dreijährig-freiwilligen Dienst sind, wollen denselben an das Regiment einsenden. Handwerker insbesondere Schuhmacher, Schneider, Sattler, Schmiede, Schreiber, Musiker pp. haben der Vorzug.

Hersseld, den 8. Februar 1910.

M. 350. Der Landrat.

W es sei, Kreissekretär.

HerSfeld, den 2. April 1910.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis HerSfeld find wie folgt anberaumt:

1. Station Hersfeld.

~ a- Stadt HerSfeld, Impfung.

Impfung: Mittwoch, den 4. Mai 1910, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 11. Mai 1910, Vormittags 10 Uhr.

, d. Stadt HerSfeldWiederimpfung und Land.

A^pfung: Freitag, den 6. Mai 1910, Vormittags 10 Uhr. 'Nachschau: Freitag, den 13. Mai 1910, Vormittags 10 Uhr. Impfung bei a. und b Saal des Gastwirts Constantin Otto. -, , 2- Station Sorga.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 23. Mai 1910, m Nachmittags 3 Uhr.

S?/ TOontag hen 30 Mai 1910, Nachmittags 3 Uhr. Jmpfloral. Saal des GafnvirtS Daube. c . 3. Station Fried los

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch,'den 2b. Mai 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.

4. St ation R ohrb ach,

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 25. Mai 1910, Nachmittags 6 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1910, Nachmittags 6 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

5. Station Ob ergeis.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 6. Juni 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Montag, den 13. Juni 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.

6. Station ASbach.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 8. Juni 1910, Nachmittag? 272 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 15. Juni 1910, Nachmittags 2Vs Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

7. Station Niederaula.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 10. Juni 1910, Nachmittags 21/2 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 17. Juni 1910, Nachmittags 2Vs Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.

8. Station Frielingen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 21. Juni 1910, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 28. Juni 1910, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

9. Stati 0 n Kirchheim.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 21. Juni 1910, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 28. Juni 1910, Nachmittags 5 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts @gbt

10. Station Unterh aun.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 23. Juni 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau : Donnerstag, den 30. Juni 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grotzkurth.

11. Station Holzheim.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 4. Juli 1910, Nach­mittags IV2 Uhr.

Nachschau: Montag, den 11. Juli 1910, Nachmittags IV2 Uhr.

Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Hochhaus.

12. Station Widdershausen.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 7. Juli 1910, Mittags 12 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 14. Juli 1910, Mittags 12 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.

13. Station Heringen.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 7. Juli 1910, Nachmittags 2V2 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 14. Juli 1910, Nachmittags 2VsUhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.

14. Station Ransbach.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 18. Juli 1910, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Montag, den 25. Juli 1910, Nachmittags 2 Uhr. Jmpflokal: Schule.

15. Station Heimboldshaus en.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 18. Juli 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Montag, den 25. Juli 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.

16. Stativ n Philippsthal.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 18. Juli 1910 Nachmittags 5^2 Uhr.

Nachschau: Montag, den 25. Juli 1910, Nachmittags 5V2 Uhr.

Jmpflokal -. Saal des Gastwirts Zinn.

17. Station Schenklengsfeld.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 21. Juli 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 28. Juli 1910, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

18. Station Friedewald.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 1. August 1910, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Montag, den 8. August 1910, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Träger.

Dabei gehören zur:

Station HerSfeld-Land folgende Gemeinden: Bingartes, Meisebach, Kalkobes, HeeneS, AllmerShausen mit Hählgans.

Zur Station S 0 r g a: PeterSberg, Kathus, Oberrode, Wil- helmShof, Hermannshof.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach.

Zur Station Rohrbach: Biedebach, ReiloS, Tann.

Zur Station Oberg eiS: Neuenstein, Aua, Untergeis, GitterSdorf.

Zur Station AS b ach: Beiershaufen, Kerspenhausen, Roß­bach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilper- hausen.

Zur Station Niederaula: MengShausen, Solms, Nieder- jossa, Engelbach, Hattenbach.

Zur Station Frteltngen: Willingshain, GerSdorf,Hedders- dorf und Allendorf.

Zur Station K i r ch h e i m: Kleba, Gershausen, Reimbolds­hausen, Kemmerode, GoßmannSrode, Reckerode, Rotterterode.

Zur Station Unterh aun: Rotensee, Oberhaun, Sieglos, Ettra, Wippershain.

Zur Station Ho lzheim: KruSpiS, Stärklos.

Zur Station Widdershausen: Leimbach, Kleinensee.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfershausen.Lengers.

Zur Station Ran Sb ach: Wehrshausen, Ausbach, F.H.Stockig.

Zur Station HeimboldShausen: Unterneurode, Gethse- mane, Harnrode, RöhrigShöfe.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unter­weisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, LampertSfeld, Schenksolz, Dünkelrode, HilmeS, Malkomes.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, HillartShausen.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich auS freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1910.

1. Jedes im Jahre 1909 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis dir natürlichen Blattern überstanden hat,

S. Die Kinder, die im Jahre 1909 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeug­nis die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt bezw. zu- rücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren OrtSvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber ge­waschen und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig ausdrück­lich daraus aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einforderung der vorge­schriebenen Bescheinigungen sestzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des JmpfgeschäftS er- gangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impf- geschäftstermine zur Unterstützung deS Jmpfarztes und Aufrecht- erhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforder­lichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. DaS Jmpflokal muß geBärir feucht gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpsarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit auSgestatter sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie be­schafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.

I. 2972. Der Landrat

von Grüne liuZ.

nichtamtlicher Ceil

Politischer Wochenbericht.

Der deutscheReichstag steht vor der Wiederaufnahme feiner Arbeiten nach der Osterpause. Den breitesten Raum in den kommenden Beratungen werden die sozialpolitischen Vor­lagen einnehmen, unter ihnen in erster Linie die Reichs» versicherungSordnung. Sie wird ja allerdings wohl nur die erste Lesung im Plenum erleben, um alsdann für längere Zeit in der Kommission zu verschwinden. Ihre Fertigstellung dürste daher erst im nächsten Winter erfolgen. Andere sozialpolitische Entwürfe, die bereits in der Kommission vorberaten sind und ihrer demnächstigen Erledigung im Plenum harren, sind die Novelle zur Gewerbeordnung, das ArbeitSkammergesetz, daS HauSarbeitSgesetz und das Stellenvermittlung-gesetz. Mit ihrer gänzlichen oder teilweisen Verabschiedung wird der Reichstag in der laufenden Tagung ein erhebliches Stück sozialpolitischer Arbeit geleistet und aufs neue das törichte Ge­rede vom Stillstand deutscher Sozialpolitik wiederlegt haben. Eine zweite Gruppe von Vorlagen, die den Reichstag in der nächsten Zeit beschäftigen werden, betrifft das juristische Gebiet. Hierzu gehören die Strasprozeßresorm, die Novelle zum Strafgesetzbuch, die RechtSanwaltSordnung und das Gesetz über die Haftung der Reichsbeamten. Auf handelspolitischem Ge­biete ferner gilt es, über die Verlängerung deS deutsch- schwedischen Handelsvertrages Beschluß zu fassen und endlich sind noch die kurz vor den Osterferien eingegangenen Vorlagen über die Berner Uebereinkunft und über das ReichSbesteuerungS- recht zu erwähnen. Der letzteren kommt insofern größere grund­sätzliche Bedeutung zu, als damit das Besteuerungsrecht der Gemeinden aus reich-fiskalische Betriebe sestgestellt werden soll. So wünschen wir den aus den Osterferien zurückkehrenden Reichsboten frischen Arbeitsmut und neugehobene Arbeitskraft, um des vorhandenen Beratungsstoffes noch bis Pfingsten Herr zu werden.

Aus wirtschaftlichem Gebiete ziehen sich in unserm Vater­lande für eins der wichtigsten und umfasiendsten Gewerbe, nämlich das Baugewerbe, dunkle Streikwolken zu­sammen. Die organisierten Arbeitgeber dieses Gewerbes haben den organisierten Bauarbeitern einen Tarisentwurs zur Der- einbarung vorgelegt, der in einzelnen feinet Bestimmungen den erbitterten Widerstand der in Betracht kommenden Arbeiter­organisationen der Zimmerer, Maurer und Bauhilfsarbeiter wachgerusen hat. So erregt beispielsweise die Bestimmung des Entwurfs, daß Tarife von Zentralorganisatron zu Zentral- organisation durch daS ganze Reich hin abgeschlossen werden sollen, heftigen Widerspruch. Bor Tisch las man es freilich anders. Als dir Organisation der Arbeitgeber noch schwach war und zahlreiche Lücken auswieS, da wollten die Arbeiter zentralisierte Verträge. Heute aber, wo der geeinten Macht der Arbeiter eine ebenso starke, straff zentralisierte Macht der Arbeitgeber gegenübersteht, da will man lokale Tarisver- träge, weil man so die örtlichen Einzelorganisationen der