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herssel-er Kreisblatt

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Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

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Nr. 10. Sonnabend, den 22. Januar 1910.

Amtlicher teil

Cassel, den 10. Januar 1910.

Durch die neue Fassung der Tarisstelle 48 Landesstempel­gesetz sind der Versteuerung sämtliche Miet- und Pachtverträge, sowohl die schriftlich als auch die mündlich abgeschlossenen, unterworfen, soweit der Pacht- bezw. Mietpreis den Betrag von jährlich 300 M. bei landwirtschaftlichen Grundstücken und von 360 M. bei sonstigen Grundstücken (Häuser, Wohnungen, Lagerplätze pp.) übersteigt.

Um prüfen zu können, ob die Versteuerung der Pacht- bezw. Mietverträge überall erfolgt, ist es mir erwünscht, von den Gemeindevorstehern Mitteilungen darüber zu erhalten, welche Personen ihres Amtsbezirks Grundstücke vorbezeichneter Art zu Jahresbeträgen von mehr als 300 bezw. 360 M. ver­pachtet oder vermietet haben.

III. B. Nr. 114. Der Vorstand

des Königlichen Stempel- und Erbschaftssteueramtes, Abt. III. Unterschrist.

An das Königliche Landratsamt in Hersfeld.

* * *

Hersfeld, den 17. Januar 1910.

Abschrift teile ich den Herren Bürgermeistern mit der Ver­anlassung mit, dem Königlichen Stempel- und Erbschaftssteuer- amt in Cassel die gewünschten Angaben umgehend mitzuteilen. Daß solches geschehen ist, ist mir binnen 10 Tagen zu be­richten. Dabei ist mir auch gleichzeitig anzuzeigen, welcher Pachtpreis für die Gemeindejagden gezahlt wird.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 352. von Grunelius.

Hersfeld, den 19. Januar 1910.

Es ist darüber Klage geführt worden, daß die Standes­beamten den ihnen nach § 48 des ReichS-Gesetzes über An­gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17./20. Mai 1898 obliegenden Verpflichtungen nur mangelhaft nachkommen.

Unter Hinweis auf den durch Verfügung vom 3. Juni 1904 A. Nr. 2326 (Kreisblatt Nr. 66) veröffentlichten Mini- sterialerlaß vom 27. Januar 1904 Ia 2383 bringe ich den Herrn Standesbeamten der Landgemeinden des Kreises die gewissenhafte und pünktliche Erfüllung ihrer Anzeigepflicht in Erinnernng.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 428. von Grunelius.

Hersfeld, den 18. Januar 1910.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises, die noch mit Einreichung der Kreishundesteuer. Zugangsliste bezüglich des letztverflossenen Vierteljahres be- ziehungsweise mit der Erstattung einer Fehlanzeige im Rück- stände sind, werden mit Frist bis zum SS. d. Mts. hieran erinnert.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

J. A. 97r. 3. von Grunelius.

Hersfeld, den 18. Januar 1910.

Der deutsche Verein zum Schutze der Vogelwelt in Merse- bürg hat zwei Wandtafeln herausgegeben, die die wichtigsten deutschen Raubvögel darstellen. Die Tafeln, die zur Ver- breitung der Kenntnisse über Raubvögel geeignet erscheinen, sind im Verlage von Volkmar in Leipzig erschienen. DaS Stück mit begleitendem Text kostet 6 Mk.

Die Interessenten des Kreises, und ganz besonders die Schulvorstände des Kreises mache ich auf die Herausgabe der genannten Wandtafeln aufmerksam und empfehle ihre An­schaffung.

I- 537. Der Landrat.

I. V.:

W e s s e l, Kreissekretär.

Hersfeld, den 17. Januar 1910,

Die unter dem Schweinebestande deS Fabrikarbeiters Wilhelm Hartwig zu Unterhaun ausgebrochene Rotlausseuche ist erloschen.

ö19- Der Landrat.

Wes s el, Kreissekretär.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Die während der Berichtswoche stattgehabten Reichstags- d c b a t t e n über die K a t t o w i tz e r Ä s s a i r e haben das von freisinniger und sozialdemokratischer Seite zu Agitationszwecken ,n die Welt gesetzte Märchen eines schwarz-blauen Blockes gründlich zerstört. Ein solcher Block oder, deutlicher qc- sprochen, ein für die Dauer und formell abgeschlossenes

Bündnis zwischen Zentrum und Konservativen, die sich bei der Reichsfinanzreform zur Erreichung des gleichen Zieles zu­sammengesunden haben, existiert nur in der gegnerischen Phantasie: das ist das unumstößliche Ergebnis jener Debatten. Die Parteikonstellation in der Kattowitzcr Angelegenheit war vielmehr eine gänzlich andere. Zentrum, Polen, Frejsinn und Sozialdemokratie standen aus der einen, Konservative und Nationalliberale auf der andern Seite. Und ebenso hat die Besprechung der Kattowitzer Vorgänge mit erfreulicher Deut­lichkeit festgestellt, daß von einer Preisgabe der bisherigen Polenpolitik durch die Konservativen keine Rede sein kann. Vielmehr hat die Stellungnahme zu diesen Vorgängen bewiesen, daß sie nach wie vor entschlossen sind, der Regierung bei ihrer Abwehr großpolnischer Bestrebungen tatkrästig zur Seite zu stehen. Wer also auch sernerhinnoch mit der Legende krebsen geht, die Zustimmung der Polen zur Reichsfinanzreform sei von konservativer Seite durch Versprechungen und Konzessionen erkaust worden, der setzt sich mit Recht dem Vorwurse auS, wider besseres Wissen die Stellung des politischen Gegners durch Verbreitung von Unwahrheiten schwächen zu wollen.

JmpreußischenAbgeordnetenhauschatdieerste Lesung des Etats stattgesunden. Leider waren diesmal die Verhandlungen nicht so sachlich und vornehm-ruhig, wie man das sonst vom preußischen Parlamente gewohnt ist. Vielmehr kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen National­liberalen und Zentrum, die in ihrem Verlause sogar die Ertei- lung eines Ordnungsruses an den nationalliberalen Wortführer Dr. Friedberg nötig machten. Der Grund für dieses Aus­einanderplatzen der Geister lag natürlich in Rekriminationen aus der Vergangenheit oder, ^.deutlicher gesprochen, in der Heraufbeschwörung des Schattens der Relchsfinanzreform. Wir können darum nur immer von neuem die Mahnung wieder- holen, das Vergangene vergangen sein zu lassen und die gegen­seitigen Bestimmungen in gemeinsamer schaffenLfceudiger Arbeit zu überwinden. Ein Blick aus die wahrhaft blut­rünstigen Reden und Beschlüsse des unlängst abgehaltenen Parteitages der preußischen Sozialdemokratie beispielsweise lehrt, wie ernst die Zeit ist, und wie sehr es angesichts dieses Ernstes der Zusammenfassung aller staatSerhaltenden Kräfte bedarf. Danach gilt es zu handeln.

Ueber die Angelegenheit der Mannesmannschen Berg, w e r k s a n s p r ü ch e in M a r o k k o hat die deutsche Regierung nunmehr ein Weißbuch erscheinen lassen, um vollen Aufschluß über ihre Haltung zu geben. Eine unbefangene Prüfung des Inhaltes dieses Werßbuches muß zweifelsohne zu dem Ergeb­nisse führen, daß die Stellungnahme der Regierung in der be­treffenden Angelegenheit vollauf gerechtfertigt war und ist. Unsere Regierung hat es verstanden, zwischen den Verpflich­tungen, die aus Internationalen Verträgen beruhen, und einem wirksamen Schutze der deutschen Wirtschastsintercssen in Marokko den richtigen AuSgleich zu finden. Sie hat mit großem Ge­schick für eine erhebliche Beteiligung deutscher Unternehmer an der Ausbildung der Mineralien Marokkos zu sorgen und dabei gleichzeitig auch das Prinzip der wirtschaftlichen Gleichberech­tigung nicht bloß unter den Nationen, sondern auch unter den deutschen Interessenten zu wahren gewußt. Es darf daher wohl erwartet werden, daß der in der Oeffentlichkeit laut ge­wordene Tadel des RegierungsstandpunkleS nach ersolgter Auf­klärung nunmehr endgültig verschwinden und einer gerecht, n Anerkennung seiner Zweckdienlichkeit und Richtigkeit Platz machen wird.

England steht gegenwärtig mitten in den Wahlen. Ihr bisheriger AuSfall hat den Konservativen oder Unionisten große Erfolge gebracht. Die Liberalen verloren nicht nur zahlreiche Mandate, sondern ihre Mehrheiten schrumpften auch dort, wo sie sich noch im Mandatsbesitze zu behaupten ver­mochten, recht erheblich zusammen. Für einen Vergleich mit deutschen Verhältnissen besonders lehrreich und interessant ist die Tatsache, daß auch in zahlreichen Großstädten und Industrie- orten, vor allem in London selbst, die »monistische Tarifresormer oder Schutzzöllner obzusiegen vermochten. Die großstädtische Arbeiterschaft ließ sich dort nicht durch das Brotwuchergeschrei der Liberalen und Sozialisten blenden, sondern folgte dem Argumente der Unionisten, daß der Schutzzoll vermehrte Arbeitsgelegenheit und verstärkte Kaufkraft bedeute und daher dem Arbeiter als Produzenten daS doppelt und dreifach zurückgebe, was er als Konsument durch die Verteuerung einiger Lebensmittel verliere. So etwas wäre bei uns in Deutschland durchaus unmöglich. Hier liegt die gleiche Volks­schicht gänzlich im Banne sozialdemokratischer Hetzphrasen und schwört unbesehens auf das Freihandelscvangclium. Wir wünschen wirklich, es wäre umgekehrt.

In U n g a r n ist die Konstituierung deS M i n i st e r i u m s Khuen-Hedervary nunmehr glücklich vollzogen, aber es wird große Energie entwickeln müssen, wenn es sich behaupten will. In der tunesisch -trip o litauischen Grenz- frage endlich hat der neue türkische Großwesir sich entgegen­kommend gezeigt und dadurch ist die Gefahr eines'Kon­fliktes mit Frankreich erfreulicherweise aus der Welt geschafft worden.

At AMrunz des 7 "

Zu den Gesetzen, welche bereits in der vergangenen Session dem Reichstage Vorgelegen haben, aber nicht zur Verab­schiedung gekommen sind, gehört der vom Reichstag jetzt in erster Lesung beratene und einer Kommission überwiesene Gesetzentwurf betreffend Aenderung des Strafgesetzbuches. Es handelt sich hier um eine Aenderung insbesondere der Paragraphen über den Hausfriedensbruch, Tierquälereien, Kindermißhandlungen, Beleidigungen, Unterschlagungen und Diebstahl.

Die vorgesehenen Aenderungen sind kurz folgende. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll bei qualifiziertem Haus­friedensbruch die Versolgung nur auf Antrag eintreten. Ferner soll auch die Gefängnisstrafe bis aus einen Tag herab­gehen dürfen, wogegen der bisherige Höchstbetrag auf ein Jahr beibehalten wird. Endlich soll es in den bezeichneten Fällen zulässig sein, aus Geldstrafe zu erkennen, deren Höchst­betrag aus 1000 Mk. festgesetzt ist. Neben dieser Milderung der Strafandrohung sieht der Entwurf eine durch die Ver- kehrsentwicklung notwendig gewordene Ergänzung vor, wonach in der Folge auch abgeschlossene, zum öffentlichen Verkehr be­stimmte Räume, wie Personenabteile in Eisenbahnzügen, Straßenbahnwagen, Omnibusse usw., den strafrechtlichen Schutz gegen die Verletzung des Hausfriedens genießen. Die Strafen für Tierquälerei haben sich als unausreichend erwiesen, namentlich hat sich bei wiederholtem Rücksall und bei ge­wohnheitsmäßiger Tierquälerei das Bedürfnis einer strengeren Ahndung ergeben. Demgemäß erhebt der Entwurf die Tier­quälerei zum Vergehen up^ bedroht sie mit Gefängnis bis zu dr« Monaten oder Geldstrafe bis zu 600 Mk.

Unter allen Fragen, die mit Bezug aus die Reform deS Strafrechts die Oeffentlichkeit beschäftigt haben, ist kaum eine so vielfach erörtert worden, wie die strafrechtliche Behandlung der B e l e i d i g u n g. Es ist eine allgemeine Klage, daß der Beleidigte, während er Genugtuung für eine ihm angetane Kränkung fucht, in dem Strafverfahren häufig unter Umständen feine geheimen Privat- und Familienverhältnisse der Ocffent» lichkeit preisgegeben sieht, und daß auch die Strafen, aus die erkannt wird, vielfach nicht als eine genügende Sühne für das ihm ungetane Unrecht gelten können. Deshalb bestimmt der Entwurf, daß bei öffentlichen Beleidigungen die Bestrafung ohne Rücksicht aus die Erweislichkeit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache eintreten soll, wenn diese lediglich Verhältnisse deS Privatlebens betrifft, die das öffentliche Interesse nicht berühren, und daß in solchen Fällen eine Beweisaufnahme über die behauptete Tatsache nicht zu­lässig sein soll, wenn der Beleidigte zustimmt. Der Ent- Wurf erhöht ferner die Höchstbeträge der Geldstrafe für die öffentliche üble Nachrede von 1500 bis 6000 Mk. aus 10 000 bis 20 000 Mk.

Ferner trägt der Entwurf dem Bedürfnis eines weiter­gehenden Schutzes der Kinder gegen Mißhand­ln n g durch ihre Gewalthaber Rechnung, indem er diese Mißhandlungen den Fällen der gefährlichen Körperverletzung sowohl hinsichtlich der Höhe der Strafen, als der von^AmtS wegen eintretenden Verfolgung gleichstellt. Hiernach soll in der Regel Gefängnisstrafe von zwei Monaten bis zu fünf Jahren eintreten. Das Alter bis zu dessen Erreichung den Kindern ein besonderer Strasschutz gewährt werden soll, ist aus 14 Jahre festgesetzt. Ebenso bedürfen auch solche Personen, die infolge von Gebrechlichkeit oder Krankheit sich in einem wehrlosen Zustande befinden, eines besonderen Schutzes gegen Mißhandlungen von feiten derjenigen, in deren Obhut sie sich befinden. Dies wird in dem Entwürfe dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Strasvorjchristen nicht nur auf Eltern, Pflegeeltern, Vormünder usw. Anwendung finden, denen die Fürsorge des Mißhandelten obliegt, sondern unter Umständen auch auf Geistliche, Lehrer, Erzieher, Aerzte, ferner die in Gefängnissen, Waisenhäusern und ähnlichen Anstalten beläs­tigten Personen.

Beim Diebstahl schließlich stellt der Entwurf einen neuen § 248a in das Strafgesetzbuch ein, der die Entwen­dung geringwertiger Gegenstände aus Not einer besonderen Strasbestimmung unterwirft. Diese schließt sich bis auf die Höhe der Strafe in allen Beziehungen dem § 370 an. DaS Strafmaximum muß hier höher gegriffen werden, um den Fällen häufiger Wiederholung mit genügendem Nachdruck entgegentreten zu können. Doch erachtet der Entwurf Ge­fängnis von sechs Monaten als Höchstbetrag der Strafe für ausreichend. Erhebliche Geldstrafen werden nach dem wirt­schaftlichen Verhältnis des Täters nur ausnahmsweise am Platze sein. Deshalb ist der Höchstbetrag der Geldstrafe auf 300 Mk. beschränkt worden.

Reichstag.

Der Reichstag genehmigte am Mittwoch zunächst den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Bolivia in erster und zweiter Lesung und befaßte sich dann mit der Interpella­tion der freisinnigen FraktionSgemeinschaft wegen der Anwen­dung des ReichSvereinsgesetzes. Abg. Müller - Meiningen