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hersMer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte LandwirtschastlicheMilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 119
Sonnabend, den 9, Oktober
1909
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 5. Oktober 1909.
Die Ortspolizeibehörden deS Kreises ersuche ich unter Hinweis auf die Rundversügung vom 29. Oktober 1908, I 11013, mir die abgegebenen Gutachten der Landwirtschaftlichen Der- suchSstation in Marburg über die Untersuchungs-Ergebnisse der an Ort und Stelle von einem Beamten entnommenen Nahrungsmittelproben binnen einer Woche zur Einsichtnahme vorzulegen.
In Betracht kommen nur die offenen Verkaufsstellen, in denen NahrungS- und Genußmittel seilgehalten werden, die also der Nahrungsmittel-Kontrolle nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. Mai 1879 unterliegen.
Fehlanzeige ist ersorderlich.
I. 10394. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
Hersseld, den 4. Oktober 1909.
Im Interesse einer gründlichen Nahrungsmittelkontrolle weise ich die Ortspolizeibehörden an, den Verkehr mit Honig genau zu beobachten. ES hat sich herausgestellt, daß das Publikum sehr leicht und oft durch minderwertige, verfälschte und nachgemachte Erzeugnisse geschädigt wird. Falls Kunsthonig verkauft wird, so ist darauf zu achten, daß derselbe in unzweideutiger Weise als solcher im Handel erkennbar ist. Der niedrige Preis allein genügt hier nicht, vielmehr müssen Ausjchrift und Inhalt der Anpreisung zweifelsfrei die Art des Honigs erkennen lassen. Besondere Aufmerksamkeit ist den herumziehenden Händlern in dieser Beziehung zu schenken. Bei etwaiger Probeentnahme ist die Person desselben gleich so genau festzustellen, daß beim Nachweis einer strafbaren Handlung die Strasversolgung eintreten kann.
I. 10393. Der Königliche Landrat.
J. V.:
Messel, Kreissekretär.
Hersseld, den 4. Oktober 1909.
Die Königliche Verwaltung der Armee-Konservensabrik in Mainz hat den Ankaus von Viktoriaerbsen, weißen Speisebohnen und Linsen ausgenommen. Angebote sind entweder an das nächstgelegene Proviantamt oder direkt an die Fabrik zu richten.
Den Angeboten sind stets Kochproben von mindestens Vs Liter beizusügen.
Die Preisforderung ist entweder
a) „frei Waggon Verladestation" oder
b) „frei Fabrik Mainz" zu stellen.
Beim Verkauf „frei Waggon Verladestation" wird die Mitwirkung des nächstgelegenen Proviantamtes in Anspruch genommen. Es muß sich dabei aber um die Abnahme von mindestens 10 Tonnen (200 Ztr.) handeln, welche beim Eintreffen des abnehmenden Beamten so bereitgestellt sein müssen, daß sie unverzüglich übernommen und verladen werden können. Soll die Abnahme auf besonderen Wunsch deS Verkäufers an einem nicht mit Bahnstation versehenen 'Lagerorte erfolgen, so kann auch dies geschehen, der Verkäufer muß aber dann die Gefahr der Verschlechterung, des Untergangs u. s. w. der Frucht bis zur Verladestation in den Waggon tragen.
Beim Verkauf „frei Fabrik Mainz" ist zu beachten, daß die Kosten für die Abfuhr der Frucht vom Bahnhof Mainz nach der Fabrik 8 Psg. für 100 kg betragen und vom Ver- käuser zu entrichten sind. Ebenso hat derselbe die an die Stadt Mainz zu zahlende Einsuhrgebühr (Oktroi) mit 80 Psg. auf 100 kg zu entrichten. Fracht-, Abfuhr- und Einfuhrkosten werden diesseits ausgelegt und bei der Abrechnung gekürzt.
Endlich werden den Landwirten aus Wunsch die Säcke für den Transport der Früchte aus ihre Kosten übersandt, vorausgesetzt, daß sie bereit sind, für etwaige Beschädigungen und Verluste auszukommen.
I. 10428. Der Königliche Landrat.
I. V.:
Wessel, Kreissekretär.
HerSfeld, den 7. Oktober 1909.
Die OrtSpolizeibehörden deS Kreises werden beauftragt, von den in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1910 ein Gewerbe i m Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, die Anträge aus Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen Formular — Nachweisung über die für das Kalenderjahr 19 . . . nachgesuchten Wandergcwerbeschcine — auszunehmen und mit Den entsprechenden, durch die AuSführungs-Anweisung zur Gewerbe-Ordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 24 1904) zu Titel III vorgeschriebenen «n- agen-Bescheinigungen nach den Formularen A, B, C und " versehen, hierher alSbald einzusenden.
. . $$ mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß für die- » Gewerbetreibenden, für die im Vorjahr bereits eine Bescheinigung nach dem Formular A ausgestellt wurde, in diesem sbezw. in den nächstfolgenden Jahren eine solche nach
Formular C auSzufertigen ist, und daß für Begleiter, für welche im Vorjahre die Bescheinigung nach Formular B auS- zustellen war, in diesem bezw. in späteren Jahren die Be- scheinigung nach Formular D auSzufertigen ist.
Für alle neu inS Wandergewerbe eintretende Personen sind die erforderlichen Bescheinigungen nach den Formularen A und B auszusertigen.
Bei der Ausfüllung der Bescheinigungen A und B ist bisher bezüglich der HinderungSgründe der Frage 3 (Krankheit, Gebrechen) oft mit „anscheinend nicht", die Frage 5 (Strafen) mit „soweit hier bekannt noch nicht bestraft" und die Frage 9 (Unterhalt und Unterricht der Kinder) mit „in genügender Weise" und mit ähnlichen wertlosen Ausdrücken beantwortet worden. Es ist genau anzugeben, aus welche Art und Weise für die zurückgelassenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch welche erwachsene Persönlichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es unzulässig, die Frage einsach zu durchstreichen. Ueber die Bestrafung ist in Zweiselfällen die Staatsanwaltschaft (Strasregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach § 17 der Verordnung des Bundesrats vom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Strafregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.
Zweckmäßig wenden sich die OrtSpolizeibehörden an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort des Bestraften gehört. Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbetreibende mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, so hat der Antragsteller durch eine Bescheinigung des Königlichen Kreisarztes nachzuweisen, daß ein solcher HinderungSgrund nicht vorliegt.
In der Nachweisung selbst müssen die Handelsgegenstände, die Hilfsmittel (Tragkorb,,.zwcispännlgeS Pferdefuhrwerk usw., der Betriebsumfang, der Wert deS Jahresumsatzes und der nach mutmaßlicher Schätzung verdiente jährliche Ertrag aus dem Hausierhandel möglichst eingehend bezeichnet werden. Der Jahresbetrag ist aus den letzten Steuerlisten zu entnehmen.
Die Gründe für einen geringen Steuersatz (körperliche Gebrechen, hohes Aller, Mittellosigkeit ujw.) sind besonders her- vorzuheben. Ferner muß die Nachweisung über die Staatsangehörigkeit, den festen Wohnsitz, die Nummer des Gewerbescheines für 1909 und den (aus Reklamation etwa herabgesetzten oder nachträglich erhöhten) Steuersatz Auskunft geben.
Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wandergewerbescheine vor Beginn des neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es ersorderlich, daß die Nachweisungen mit den gestellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 25. Oktober d. I s. mir eingereicht werden.
Zu diesem Zwecke ist sofort und wiederholt in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander-(Hausier)- Gewerbetreibenden sich alsbald melden, und daß sie sich au§ etwaiger späterer Antragstellung eventuell erwachsenden Nachteile selbst zuzuschreiben haben.
Schließlich bemerke ich noch, daß denjenigen Wanderge- werbescheinS-Anträgen, bei welchen sich der Schein auf den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen und Nasch- sowie Eß- waren bezieht, ein Protokoll beizufügen ist, in welchem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrift die Erklärung ab» gibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.
Alle zur Antragstcllung von Wandergewerbescheinen vorgeschriebenen Formulare sind in der Druckerei von L. Funk hier (Verlag des amtlichen Kreisblattes) vorrätig zu haben. I. I. 10323. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 6. Oktober 1909.
Die öffentliche Vorführung der Hengste des Königlichen Landgestüts Dillenburg findet am Sonnabend, den 23. Oktober 1909, Vormittags 11 Uhr statt.
Anschließend daran ist ein gemeinsames Essen; Anmeldungen zur Teilnahme daran werden bis 20. 10. d. JS. an das Landgestüt Dillenburg erbeten.
I. I. 10468. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
In unserm Kaiserhause ist in der verflossenen Woche infolge der Geburt eines neuen H o henzollernprinzen große Freude eingezogen, und die frohe Kunde von der glücklichen Geburt des dritten SohneS deS deutschen Kronprinzen- paarcS ist nicht nur in Preußen, sondern auch im Reiche allerwärtS mit herzlicher Anteilnahme begrüßt worden. Das Kronprinzenpaar hat durch seine Liebenswürdigkeit und durch fein schlichtes Wesen die Herzen des Volkes gewonnen; deshalb ist die herzliche Teilnahme besonders aufrichtig und besonders tief. Mit den Glückwünschen des ganzen deutschen Volkes für die hohen Eltern wie für die erhabenen Großeltern vereinigen
sich diejenigen für das stete Wohlergehen des jüngsten Prinzen. Möge das neue Reis an dem alten kraftvollen Hohen- zollernstomme sich gut und gedeihlich entwickeln zur Freude des Elternpaares, zur Zierde des Kaiserhauses, zum Segen des Landes I
Eine politisch bedeutsame Rede hat Prinz Ludwig von Bayern in Helmstadt bei Würzburg bei der Enthüllung eines eigenartigen Denkmals gehalten, das zur Erinnerung an die Verwundung des Prinzen Ludwig im Helmstadter Gefechte des Krieges 1866 errichtet worden ist. Beachtenswert an dieser Rede ist zunächst die Ruhe und Objektivität, mit der der Prinz gewisse Ereignisse der Bergan- genheit betrachtet, und die Tatsache, daß er dabei dem Genius des Fürsten Bismarck indirekt gleichsam huldigt. Wohl spricht er von einem „gewaltsamen Hinaustreiben" Oesterreich-UngarnS aus Deutschland, aber er erkennt dieses als geschichtliche Notwendigkeit an. Beherzigenswert ist seine Mahnung an die Deutschen in Oesterreich, „nicht über die Grenzen zu schielen", das wäre „Hochverrat". Jeder Deutsche, im Norden wie im Süden, wird der Auffassung des Prinzen nur beipflichten können. Prinz Ludwig von Bayern hat sich auch in dieser Rede als echt kerndeutscher Mann gezeigt, der frei ist von allen partikularistischen Ideen. Auch das Haus WittelSbach erweist sich weiterhin als eine der festesten Stützen deS Reichs- gcdankens, und Prinz Ludwig hat jene Anschauung deS Fürsten Bismarck, die er in seinen „Gedanken und Erinnerungen" über die Bedeutung der Dynastien für das Reich ausführlich begründet hat, durch feine Rede aufs neue bekräftigt. Gewisse „Neider und Feinde" im AuSlande werden auS den in Helm- stadtj gesprochenen Worten schon daS begeisterte „Deutschland, Deutschland über alles!" heraushören.
Auch waS Prinz'Ludwig den Deutschen in Oesterreich rät, nämlich fest zusammenzuhalten und eins zu bleiben, ist jetzt, nachdem keine Verständigung in Böhmen zustande gekommen ist, besonders beachtenswert. Auch die letzten im Auftrage des österreichischen Ministerpräsidenten vom tschechischen Landmannminister gemachten Versuche, auf die tschechischen Landtagsabgeordneten einzuwirken, damit eine Verständigung mit den Deutschen erfolge, sind erfolglos geblieben. Die Tschechen verlangen die bedingungslose Ausgabe der Obstruktion, ehe sie sich auf weitere Unterhandlungen überhaupt einlasfen wollen. Natürlich können die Deutschen dieses Zugeständnis nicht machen, da sie sich sonst mit gebundenen Händen den Tschechen ausliesern würden. Unsere Etammgenossen in Oesterreich müssen vor allen Dingen einig, tüchtig und treu bleiben. Sie sind noch eine Macht, ja sie sind die eigentliche Kulturmacht in Oesterreich, und eine solche Macht kann nicht bezwungen und in den Hintergrund gedrängt werden, wenn sie sich selbst nicht ausgibt. Unsere aufrichtigen Sympathien werden immer bei unseren deutschen Landsleuten jenseits der schwarz-gelben Grenzpfähle fein.
Die Furcht Englands, von Deutschland auS feiner Stellung als erste Seemacht der Welt verdrängt zu werden, will immer noch nicht weichen. Dazu kommen die Schwierig» leiten und Gegensätze, welche allmählich zwischen seinen weltumfassenden überseeischen Besitzungen entstanden sind. In Indien und Aegypten besitzt es offene Feinde seiner Herrschaft, und alle diese Elemente predigen nur den Krieg mit dem „verhaßten Deutschland", um sich dann ihrerseits zu erheben. Außerdem tobt in England noch der Kampf um die Finanz- reform. Sollte das Oberhaus das Budget, welches Asquith jetzt im Unterhause vertritt, nicht annehmen, so kann die Auflösung als sicher betrachtet werden.
Das spanische Abenteuer in Marokko drohtsür die Spanier recht unangenehm zu werden; denn aus die Sieges- freude über die Einnahme des Gurugu ist rasch genug ein Rückschlag erfolgt. ES hat allen Anschein, daß die Spanier sich bald einem wesentlich verstärkten Feinde gegenübersehen werden. Auch sonstige Anzeichen deuten daraus hin, daß die spanische Expedition allmählich das Hinterland des Rifs in steigende Erregung versetzt, und daß sich hier gefährliche Kon- flikte vorbereiten. Für Spanien ist unter diesen Umständen die Haltung des Sultans Mulay Hafid besonders wichtig. Schon jetzt glauben spanische Blätter, sie zweideutig nennen und den Sultan geheimer Unterstützung der Rifkabylen be- schuldigen zu dürfen. Man schreibt ihm die Absicht zu, einen Krieg mit Spanien hervorrufen zu wollen, und die Anden- tungen, daß Mulay Hafid selbst in den Kamps der Rifkabylen gegen die Spanier eingreisen und seine Landsleute nicht nur unterstützen, sondern ihre Führung übernehmen wolle, verdichten sich. Es heißt sogar, daß der Sultan den heiligen Krieg predigen lasse gegen alle Fremden und Ehristen. Das würde einen neuen Brand in Marokko bedeuten, und daS sollte den Spaniern zur Warnung dienen, sich nicht zu tief in daS marokkanische Abenteuer einzulassen.
Kritzerischts nnü Friedlichts.
Der gestorbene Generalleutnant v. Müller kalte als junger Artillerieoffizier daS Glück, in den drei Feldzügen, die sich'in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts' adrolllen, fast immer an solchen Stellen zu stehen, auf denen wichtige Ent-