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HerzMer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Anschlutz Nr. 8
Nr. 94. Donnerstag, den 12. August 1909.
Amtlicher teil.
Hersseld, den 5. August 1909.
In den Gesamtschulverbänden Sorga, Goßmannsrode, Reckerode, Heringen, Herfa, KruSpis, Obergeis, Schcnklcngs- feld, Unterhaun, Friedewald, LengerS, Heimboldshausen, Malkomes, Kathus, Kerspenhausen, Friedlos und Ransbach sowie in den Einzelschulverbänden Wippershain, Kleinensee und WidderShauscn sind auf Grund des Volksschulunterhaltungs- gcsetzcs vom 28. Juli 1906 besondere Schulkassen eingerichtet worden. Damit diese Kassen fortlaufend über genügende Mittel verfügen, um die von ihnen zu bestreitenden Ausgaben, insbesondere auch die Lehrergehälter, die vierteljährlich fällig sind, begleichen bezw. auszahlen zu können, ersuche ich die in Betracht kommenden Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, dafür Sorge zu tragen, daß der nach dem Schulhaushalts- anschlage auf sie entfallende Beitrag der Gemeinde bezw. des Gutsbezirks zu den Schulunterhaltungskosten in vierteljährlichen Teilbeträgen rechtzeitig an die Schulverbandskasse abgesührt wird. Die Abführung hat spätestens in der zweiten Woche des zweiten Vierteljahrsmonats zu erfolgen.
Diese Verfügung findet auch Anwendung auf diejenigen Schulverbände, für die besondere Schulkassen nicht eingerichtet sind. In diesem Falle sind die anteiligen Beträge an diejenige Gemeindekasse abzuführen, von der die Ausgaben für Zwecke des Volksschulwesens bestritten werden. Gehen die anteiligen Beträge trotz Anmahnung nicht rechtzeitig ein, ist mir zu berichten.
Hierbei mache ich gleichzeitig die Herren Verbandsvorsteher darauf aufmerksam, daß am Jahresschlüsse spätestens aber t i8 ,jum 15. April eine endgültige Verteilung der im abgelaufenen Rechnungsjahre entstandenen tatsächlichen Schulunterhaltungskosten .vorzunehmen ist. Sollte sich bei der endgültigen Verteilung herausstellen, daß von den zum Schulverband gehörenden Gemeinden oder Gutsbezirken gegen, über den nach dem Schulhaushaltsanschlag erhobenen Beträgen zu wenig oder zu viel gezahlt worden, so ist der Fehlbetrag »och nachzusordern bezw. der Mehrbetrag der betreffenden Gemeinde oder Gutsbezirk zurückzuerstatten. Diese Verteilungsarbeiten sind so zu beschleunigen, daß sie vor Final- abschluß also noch vor dem 30. April zum Abschluß gelangen. I. I. Nr. 7946 I. Ang. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 4. August 1909.
Mit Verfügung vom 25. Juni 1907, B. 1413, im Kreis- blatt Nr. 79, habe ich bereits angeordnet, daß alle Bauanträge vollständig zur Vorlage kommen und den Bestimmungen in § 4 der Baupolizeiordnung II und HI genau entsprechen müssen. Nach diesen Bestimmungen müssen die Bauanträge sowie die ihnen beigefügten Zeichnungen und sonstigen Unterlagen von dem Bauherrn und von den für die Aus
Die Dame in rosa.
Original-Kriminal-Roman von Leo Turnau.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Doch aus das Schreien deS Jungen hörte auch niemand' und wie von Furien verfolgt, lief er jetzt wieder talabwärts der Stadt zu.
Es war dem Bäckerjungen klar, daß er sofort der Polizei in Nizza eine Anzeige über seine beängstigende Beobachtung vor der Villa Jndiana machen müsse, und er rannte deshalb in das Polizeigebäude und wurde dort sofort von einem wachhabenden Polizisten vor den Kriminalkommissär Tresson gejührt.
„Wie heißt Du und was hast Du zu melden?“ frug der Kommissar den Jungen.
. »Ich heiße Jean Roubet, bin Lehrling bei dem Bäckermeister Touche! in der Pariser Straße, und habe heute
fünf Uhr, als ich daS Frühstücksgebäck hinaus in die
Jndiana bringen wollte, dort trotz allen Klopfens, Glocken- läutens und RufenS keine Antwort bekommen, Herr Kommissar, 6lc Sache ist sehr verdächtig!“
„Vielleicht ist es aber auch nur eine Sache zum Lachen", entgegnete der Kommissar und fixierte den Jungen mit spöttischem Lächeln. „I» der Villa Jndiana wohnt doch die in der ganzen Stadt so wohlbekannte Madame Thompson, die so nobel gesinnte amerikanische Millionärin. Die hat gestern ein großes Fest gegeben, wie uns angezeigt worden war, daS Fest hat wahrscheinlich bis heute früh drei Uhr gedauert und deshalb schlafen die Leute noch fest in der Villa, und wenn die Polizei hinauskommt, erschrecken wir nur die guten Leute und werden noch auSgelacht."
Verlegen stand Jean Roubet vor dem Kommissar und wußte nicht gleich die rechten Worte für seine Entgeg- miag zu finden, dann faßte er sich aber doch wieder und sagte:
"Herr Kommissar, ich trage daS Frühstücksgebäck schon seit
führung verantwortlichen Personen durch Unterschrift anerkannt sein. Der Unterschrift ist Ort und Datum beizusetzen. Es ist dieses von besonderer Wichtigkeit und deshalb ersorderlich, damit eine den baupolizeilichen Bestimmungen entsprechende und sachgemäße Ausführung der Bauarbeiten nach Möglichkeit gesichert wird. Auch wird bei genauer Beachtung dieser Bestimmung eine gewisse Garantie geschaffen, daß Unglücksfällen, welche bei Bauaussührungen durch fachunkundige Personen leicht Vorkommen können, nach Möglichkeit vorgebeugt wird.
Ich mache deshalb auf die Bestimmungen des § 4 der B. P. O. II und III erneut aufmerksam. Die Herren Bürgermeister des Kreises haben bei Eingang von Baugesuchen insbesondere auch darauf zu achten, daß die Bauanträge und deren Unterlagen nur von solchen verantwortlichen Unternehmern unterschrieben sind, welche fachkundig und als zuverlässig bekannt sind, so daß eine ordnungsmäßige Ausführung der Bauarbeiten angenommen werden kann. In dem Begleit- berichte ist stets eine Aeußerung hierüber auszunehmen. In Zweiselfällen sind zunächst eingehende Ermittelungen an- zustellen.
Jedenfalls ist es unzulässig, daß die verantwortliche AuS- sührung von dem Bauherrn selbst übernommen wird, sofern dieser nicht ein zuverlässiger Fachmann ist.
J. B. Nr. 3948. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
HerSfeld, den 6. August 1909.
Der Bürgermeister Bechstein in Aua ist als solcher für einen am 23. d. Mts. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.
Ich habe diese Wiedc-wahl auf Grund deS § 55 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestätigt.
A. 5197. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes.
A. 5234.
Hersseld, den 9. August 1909.
Die Amtsdauer deS gewählten Vertreter- und Ersatzmanns zur Genoffenschafts-Versammlung der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft läuft mit Ende dieses Jahres ab. Es wird daher die Neuwahl eines Vertreters und eines Ersatzmanns für die Sektion notwendig. Nach § 6 des GenossenschaftsstatutS ist für die Gemeinde von der Gemeindevertretung oder wo eine solche nicht besteht, von der Gemeindebehörde aus der Zahl der der Gemeinde angehörenden unter das landwirtschaftliche Unsallversicherungsgesetz fallenden Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter zunächst ein Wahlmann zu bezeichnen.
zwei Jahren in die Villa und weiß, daß die reiche Madame Thompson öfters große Feste gibt, aber so lange hat man mich noch niemals dort vergeblich klopfen und klingeln lassen. Sind auch die Dienstboten oft verschlafen gewesen, so kam dann doch immer der Hausmeister und öffnete das Gittertor der Villa. Heute morgen regte sich aber keine Seele in der Villa und ich habe einen tüchtigen Spektakel gemacht, denn den weiten Weg hinauf zur Villa will man wegen des Früh- stücksgebäcks nicht gern zweimal machen. Ich fürchte bestimmt, Herr Kommissar, daß in der Villa ein Unglück oder gar ein Verbrechen passiert ist, und hielt eS für meine Pflicht, der Polizei die Meldung von meiner. Befürchtung zu machen."
„Nun gut, warte einen Augenblick, mein Junge, es sollen sich gleich zwei Polizeisergeanten und zwei Mann von der Sanitätskolonne nach der Villa Jndiana begeben und Du wirst sie begleiten", erklärte der Kommissar, „vorher will ich aber doch einmal in der Villa telephonisch anfragen, war dort vorgefallen ist. Es schlägt eben sechs Uhr und der Telephondienst ist aus allen Linien eröffnet, die Villa Jndiana hat sicher auch telephonische Verbindung mit der Stadt."
„Ja, die hat sie", sagte Jean Roubet, „ich sah heute morgen über der Villa die kupfernen Telephondrähte so schön in der Morgensonne glänzen."
„Nun gut, telephonieren wir erst nach der Villa", erwiderte der Kommissar und suchte bereits die Telephon-Nummer der Villa Jndiana in der Telephonliste.
„Hier Hanptpolizeiamt, Fräulein", erscholl gleich darauf die fräftige Stimme des Kommissars, „verbinden Sie mich mit Nummer 2716, Villa Jndiana."
„Sie sind verbunden, Herr Kommissar", klang er im Telephon vom Postamtc zurück und nun horchte der Kommissar am Telephon, bekam aber keine Antwort aus der Villa Jndiana, obwohl er mehrere mal anklingelte.
„Dieses Schweigen ist allerdings sehr verdächtig", rief er dann und befahl hastig, daß sich sofort zwei Polizisten und zwei Sanitätsbeamte in Begleitung des Bäckerlehrling- nach der Villa Jndiana begeben sollten. „Ich werde selbst nach
Diesen Wahlmann haben die Herren OrtSvorständc mir bis spätestens zum 10. September d. JS. unter genauer Angabe deS vollständigen Namens und Standes oder Beruf- schriftlich namhaft zu machen.
Gemeinden, welche diese Frist oder eine etwa diesseits besonders gewährte Nachsrist nicht beachten, bleiben bei der Wahl des Vertreters und Ersatzmannes unbertreten.
von Grunelius.
Hersseld, den 9. August 1909.
Ich habe wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß in einigen Gemeinden des KreiseS ein geringerer Prozentsatz an Gemeindesteuern erhoben worden ist, als in dem Voranschlag für das betreffende Rechnungsjahr vorgesehen war.
Ich mache die Herren Bürgermeister des Kreises darauf aufmerksam, daß der in dem Voranschlag zur Erhebung vorgesehene Prozentsatz an Gemeindesteuern, wozu die Genehmigung des KreisausschusseS erteilt und gemäß § 77 Abs. 3 bei Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 auch die im Austrage des Herrn Ministers des Innern und der Finanzen ausgesprochene Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten eingeholt worden ist, tatsächlichauchinallenFällen erhoben werden muß.
Die Erhebung der Steuern darf auch nicht, wie es mehrfach noch der Fall ist, zu beliebiger Zeit geschehen, sie ist vielmehr zu den im § 66 cit. Gesetz vorgeschriebenen Terminen vornehmen zu lassen. Nach dieser Vorschrift ist die Steuer in den ersten 8 Tagen eines jeden Monats zu entrichten, wenn nicht an Stelle des Monats durch Gemeindebeschluß eine zwei- oder dreimonatliche Hebeperiode eingeführt wird.
Sofern sich am Schlüsse eines Rechnungsjahres ergibt, daß Ersparnisse gemacht worden sind, ist der verbliebene Ucberschuß zunächst verzinslich anzulegen. Findet er für später vor- kommende außerordentliche Ausgaben keine Verwendung, so kann er in dem zweitfolgenden Jahre wieder in Einnahme gestellt werden zur Deckung voranschlagSmäßiger lausender Ausgaben.
Ich erwarte strengste Beachtung vorstehender Verfügung.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
A. 5099 II. von Grunelius.
nichtamtlicher teil.
Jubelfeier in Cleue.
Eine ebenso seltene wie erhebende Feier hat sich soeben in Eleve, im äußersten Westen des Preußischen Staates, voll- zogen: Die Gedächtnisfeier der Zeit, da vor nunmehr 300 Jahren der Hohenzollernaar seinen Fuß aus das erste rheinisch- westfälische Besitztum setzte. Der am 25. März 1609 erfolgte Tod Johann Wilhelms, des letzten HerzogS von Jülich-Clcvc-
kommen und auch einen Polizeiarzt mitbringen, wenn eS nötig ist", rief der Kommissar noch den davoneilenden Leuten nach. „Hoffentlich klärt sich die ganze Sache noch harmlos auf, denn ganz Nizza würde eS von Herzen bedauern, wenn der guten Madame Thompson etwas Schlimmes zugestoßen sein sollte!"
Die Polizisten und Sanitätsbeamten, welche mit der Untersuchung der Villa Jndiana betraut worden waren, bestiegen mit dem Bäckerjungen eine der stets in der Nähe des Polizei- gebäudes haltenden Mietsdroschken, und bald fuhr diese im schnellsten Tempo in der Richtung nach der Villa Jndiana davon, denn die größte Eile schien ja nun in der Angelegenheit geboten.
Unterwegs in der nordöstlichen Vorstadt mußte die Droschke allerdings erst noch einige Minuten vor dem Hause einer den Polizisten bekannten, sehr geschickten Schlossers halten, denn wenn die Villa Jndiana, wie der Bäckerjunge fest versichert hatte, fest verschlossen war, so schien es ratsam, einen Schlosser mitzunehmen, der das Gittertor vor der Villa und dann die Haustür mit Hilfe einer Dietrichs öffnete. Bald trat der Schlossermeister mit den nötigen Werkzeugen in der Hand auS seinem Hause, stieg neben den Kutscher auf den Bock der Droschke, und weiter ging die Fahrt in größter Eile.
Nach etwa einer Viertelstunde hielt der Gaul dampfend mit der Droschke vor der Villa Jndiana. Zunächst versuchten die Polizisten durch Ziehen der Glocke und Klopfen und und Rufen sich Eingang in die Villa zu verschaffen, als aber diese Mittel ohne Erfolg blieben, schritt der Schlosser an sein Werk und öffnete in einigen Minuten daS sestverschlvsscne Gittertor. Dann eilten die Leute nach der eigentlichen Türe der Villa und fanden auch diese verschlossen. AufS neue mußte der Schlosser seine Kunst zeigen und die HauSrüre mit dem Dietrich öffnen, und nun stürmten die Polizisten und SanitätS- beamten nebst dem Schlosser und dem Bäckerjungen in die Villa. Die Türen zu den Zimmern der Villa waren nicht festverschlossen, sondern nur zugeklinkt, und es war daher leicht, die ganze Villa zu durchsuchen.
In den beiden Salons und der großen Wohnstube war durchaus nicht- Verdächtige- zu sehen, denn in diesen Räumen