Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 4 des Gesetzes zur Abänderung des Schaumweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 und der dazu von dem Bundesrat erlassenen Schaumwein-Nachsteuer-Ordnung unterliegt Schaumwein, der sich am 1. August 1009 außerhalb der Erzeugungsstätte oder einer Zollniederlage befindet, einer Nachsteuer.
Die Nachsteuer wird nicht erhoben a. für Schaumwein aus Fruchtwein, b. für Schaumwein aus Traubenwein, der sich außerhalb der Erzeugungsstätte oder einer Zollniederlage unversteuert ober unverzollt unter amtlicher Neberwachung befindet und c. für Schaumwein aus Sraubemuein im Besitz von Eigentümern, die weder Aus- schank noch Handel mit alkoholischen Getränken betreiben, sofern seine Gesamtmenge nicht mehr als zehn ganze Flaschen oder eine entfpredjenbe Menge kleinerer oder größerer Flaschen beträgt. Befindet sich in dein Falle zu c ein größerer Vorrat im Besitze eines Eigentümers, so ist der gesamte Vorrat nachzuversteuern. Konsumvereine, Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen gehören nicht zu den von der Nachsteuer befreiten Eigentümern. Mehrere Eigentümer, die Schaumwein gemeinsam aufbewahren, werden hinsichtlich der Nachsteuer-pflicht allein Eigentümer angesehest.
Der hiernach der 91ad)fteuer unterliegende Schaumwein ist von den Personen, die ihn im Besitz oderffGewahrsam haben, spätestens am 5. August 1909 bei der Bezirkssteuerhebestellc (Hauptzollamt, Zollamt) mittelst eines bei dieser Stelle erhältlichen Musters schriftlich anzumelden.
Die Richtigkeit der Anmeldungen unterliegt der amtlichen Nachprüfung durch Feststellung der angemeldeten Vorräte an Schaumwein. Der Nachsteuer unterliegt auch Schaumwein, der in der Zeit vom 1. August d. Js. ab bis zur Feststellung der nachsteuerpflich- tigen Vorräte verbraucht worden ist. Veränderungen des angemel- deten Vorrats sind den Beamten, bevor sie mit der Nachprüfung beginnen, mitzuteilen und auf Erfordern nachzuweisen. Bei den Nachprüfungen sind von den Anmeldungspflichtigen den prüfenden Beamten die für die amtliche Feststellung erforderlichen Hilfsdienste
Pferde-Rennen
in Bad Persfeld.
Sonntag, 8. August, nachm. 2% Uhr.
Die Rennen finden auf der zur Domäne Eichhof gehörigen Rennbahn statt.
zu leisten oder leisten zu lassen.
Hinterziehungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen gegebenen Vorschriften werden nach Maßgabe der hinsichtlich Besteuerung des Schaumweins getroffenen Strafbestimmungen ahndet.
Gaffel, den 29. Juli 1909.
der der ge-
I. eichhof-Jagdrennen. 4 Ehrenpreise. 2500 m.
II. preis der Stadt Rersfeld. Ehrenpreis und 750 Mk. Geldpreise (wovon 300 Mk. > von der Stadt Hersfeld gegeben). 4000 m. *
III. Sankt-Cullus-Steeple-Cbase. Ehrenpreis und 350 Mk. Geldpreise. 3000 m.
IV. fulda-Jagdrennen. Ehrenpreis den ersten 4 Pferden. 2500 m.
V. Korps-Jagdrennen. Ehrenpreis Sr. Excellenz des komm. Generals des XL Ar- meekorps, Frhrn. v. Scheffer-Boyadel, und 750 Mk. Geldpreise. 3000 m.
VI. preis des Kreises Rersfeld (landwirtschaftliches Rennen). 150 Mk. Geldpreise 5 (6 Preise). 700 m.
VII. Crost-Jagdrennen. Ehrenpreise den ersten 3 Pferden. 1500 m. $
VIII. Ressen-preis (landw. Rennen). 200 Mk. Geldpreise (6 Preise) 800 m.
Eintrittspreise: |
1. Platz: 1 Mk. Vorverkauf: 0,75 Mk., Kinder 0,50 Mk. 2
Tribünenplatz: Zuschlag 2 Mk., im Vorverkauf 1,75 Mk.
2. Platz : 0,50 Mk., Vorverkauf: 0,30 Mk., Kinder 0,20 Mk. f
Tribünenplatz: Zuschlag 1 Mk. Vorverkauf 0,90
Mitglieder haben freien Eintritt zum büne erfordert Zuschlag.
Mk.
1. Platz und zum Sattelplatz. Tri-
NerzMinktm
Bekanntmachung.
In der Auseinandersetzungssache der Eheleute Küfer Heinrich Willhardt und dessen Ehefrau Christine geb. Pflüger zu Hersfeld ist zweiter und letzter Termin zur Versteigerung der Grundstücke auf
Dienstag den 3. August
nachmittags 5V2 Uhr
im Kaiserhof bestimmt.
Rotenburg a. F. u. Hersfeld, den 27. Juli 1909.
Wagen, die auf den Rennplatz fahren, haben eine Wagenkarte zu 2 Mk- ^Hjß*" zu lösen, vom Kutscher sichtbar zu tragen. Kutscher frei. ^^~
Vorverkauf, auch der Tribünen-Plätze, in Rersfeld bei den Herren f. Bauer, ^S?"" M. Bächstädt JNacbfl. (fr. Reeg), M. Rirscbbäuser, Roeblscbe Buchhandlung (H. M^- ölebert), in der Buchhandlung von JMax Mestpkal und in der Cigarrenhandlung D. Steinbauer. ^HR£~
In Niederaula bei B. Schuchart. ^_
In Asbach bei A. Fink. ^fiS*-
In Jebra bei Aug. KüUmer. ^~
Der Vorverkauf wird in Hersfeld Sonntag den 8. Hugust, um 12 Uhr, in ^^" den übrigen Ortschaften Sonnabend abend geschlossen.
Restauration auf beiden Plätzen der Rennbahn.
Aulig,
Jusüzrat.
Ph. Hammer
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