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herrMer Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 86.

Sonnabend, den 34. Juli

1909.

Amtlicher teil.

Polizeiverordnung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen.

(Fortsetzung.)

Zu 8 4a. Der Rauminhalt der Kohlensäurezwischenbehälter und Luftkessel darf unter das Mindestmaß von 100 Litern nicht hinabgehen, weil der Kessel sonst nicht für genügend lange Zeit den Druck aufspeichern kann und dann also die Gefahr einer Ueberschreitung des festgesetzten größten UeberdruckS von IV2 Atmosphären vorliegt. Der Ueberdruck von IV2 Atmosphären genügt in den weitaus meisten Fällen. Wo in einzelnen be­sonderen Fällen ein höherer Ueberdruck erforderlich sein sollte, kann ein solcher biS zum Höchstdrucke von 2 Atmosphären auf Grund deS § 13 zugelassen werden, sofern nicht etwa die in Anwendung befindlichen Bierfässer zu Bedenken Anlaß geben.

Eine besondere Reinigung?- und Besichtigungsöffnung in den Kohlensäurezwischenbehältern und Luftkesseln ist nicht erforderlich, wenn der Kopf des Kessels abnehmbar eingerichtet ist. Die Größe der Reinigung?- und Besichtigungsöffnung ist bei einem Durchmesser von mindestens 10 cm im allgemeinen als aus­reichend anzusehen. Das die Druckluft dem Luftlessel zuführende Rohr ist im unteren Drittel der Höhe deS Luftkessels, das die Druckluft nach dem Bierfasse fortführende Rohr ist im oberen Boden des Luftkessels an diesen anzuschließen.

DaS die Angaben über die Firma des Lieferanten, die laufende Fabriknummer und die Größe des Rauminhaltes in Litern ent­haltende Fabrikschild ist an den Kohlensäurezwischenbehältern und Luftkesseln anzulöten oder anzunieten und an den Kohlen­säurezwischenbehältern so zu stempeln, daß eS ohne Verletzung des Stempels nicht entfernt werden kann.

Um die Wirkung des Sicherheitsventils von dem Einfluß äußerer Widerstände möglichst unabhängig zu machen, werden Ventilsitz und Ventilteller entweder beide aus Metall hergestellt, oder der Ventilsitz aus Metall und der Ventilteller aus Hart­gummi. Sogenannte Membranventile haben, wenn nicht sorg­fältig hergestellte Membranen verwandt werden, leicht die Neigung zum Festkleben der Membran am Ventilsitz und damit zum verspäteten Abblasen. Solche Membranventile erhalten daher zweckmäßig eine Vorrichtung, mittels deren das Ventil nach Belieben gelüftet werden kann. Diese Vorrichtung muß aber so beschaffen sein, daß sie nicht Anlaß zu einer Ueberlastung des Sicherheitsventils geben kann. Der lichte Durchmesser der Ventil­öffnung muß mindestens 1 cm betragen, und die Führung deS Ventils muß so lang und so genau sein, daß eS sich nicht ecken und festklemmen kann. Andererseits muß der lichte Ventildurch­messer, um unzulässige Drucküberschreitungen in den Kohlen­säurezwischenbehältern und Luftkesseln und damit im Bierfaß zu verhindern, mindestens 10mal so groß sein wie der lichte Durch­messer der engsten Stelle der Zuleitung zwischen der Kohlen­säureflasche und dem Kohlensäurezwischenbehälter oder zwischen der Luftpumpe und dem Luftkessel. Erforderlichenfalls kann durch Veränderung des kleinsten Querschnitts in dieser Zuleitung das geforderte Verhältnis hergestellt werden.

Das Verbot der Absperrbarkeit des Manometers an den Kohlensäurezwischenbehältern und Luftkesseln rechtfertigt sich durch die in vielen Fällen vorliegende Unsicherheit der Bedienung und der Aufsicht.

Die Marke für den zulässigen größten Ueberdruck muß in roter Farbe auf dem Zifferblatte des Manometers, also unter dem SchutzglaS angebracht werden. Dadurch wird ihrer Zerstörung sowohl als ihrer willkürlichen Verschiebung vorgebeugt.

Wenn der die Bierdruckvorrichtung besichtigende Polizeibeamte nicht mit einem Kontrollwanometer ausgerüstet ist, so kann er das Manometer nur für die Nullstellung prüfen. Zu dem Zwecke wird der Ueberdruck aus der Kohlensäure- oder Luftleitung durch Abblasen beseitigt. Dann muß das Manometer auf Null zeigen. Es empfiehlt sich, dann auch noch das Manometer mit dem Sicherheitsventile beim höchsten Betriebsdrücke zu vergleichen. Dazu wird der Druck soweit gesteigert, daß das Sicherheits­ventil anfängt abzublasen. Wenn in diesem Augenblicke das Manometer auf 1V2 Atmosphären zeigt, so ist, abgesehen von den sehr seltenen Fällen, daß das Sicherheitsventil und das Manometer in gleichem Maße unrichtig sind, anzunehmen, daß beide in Ordnung sind. Bläst das Sicherheitsventil nicht ab, wenn das Manometer einen Ueberdruck von 1V2 Atmosphären anzeigt, so ist eins von den beiden Ausrüstungsstücken nicht in Ordnung und es müssen, da ein Kontrollmanometer nicht zur Hand ist, beide Teile beim Fabrikanten geprüft und danach aus­gebessert werden. Wenn dar Abblasen deS Sicherheitsventils nicht durch das Gehör festgestellt werden kann, so verschließt man die AuSblaselöcher deS Ventilgehäuses biS auf eines mit den Fingern, überzieht die? offene Loch mit einem Häutchen aus Wasser, Bier oder dergl. und beobachtet, ob und wann dies Häutchen aufgeblasen wird und zerplatzt.

Zu § 4 b. Um die Sicherheit der Wirkung des Druck- minderungSventils festzustellen, wird die von diesem Ventile nach dem Bierfaß führende Kohlensäureleitung abgesperrt, das Ventil der Kohlensäureflasche aber in der üblichen Weise offen gehalten. Unter diesen Umständen darf der Druck im Bentilgc- Hüuse nicht über 1V2 Atmosphären Ueberdruck steigen.

Im Fall eines Bruches der das Ventil bewegenden Membran darf der nunmehr nicht mehr genügend herabzumindernde Kohlen- säurcdruck nicht in daS Bierfaß gelangen. Deshalb ist das Ventilgehäuse auf derjenigen Seite der Membran, wo die Membranbelastungsfeder sich befindet, mit einer genügend großen, ins Freie führenden Oeffnung zu versehen. Für daS Sicherheit? ventil und das Manometer deS DruckverminderungsventilS gilt das vorstehend in den Absätzen 6, 6 und 7 Gesagte.

Zu § 6 a. Das Rückschlagventil in der Kohlensäure- oder in her Druckluftleitung wird am einfachsten alS selbsttätiges Lippen- ventil ausgebildet und in dem sogenannten Spundaufsatz oder dicht darüber angebracht.

Die Vorrichtung zur Prüfung der Wirksamkeit deS Rückschlag- Ventils besteht gewöhnlich in einem durchsichtigen GlaSzylinder von etwa 0,5 Liter Inhalt, an diesen Bierfang können mehrere Kohlensäure- oder Druckluftleitungen angeschlossen werben. Diese Anschlüsse müssen so erfolgen, daß daS in einer Leitung etwa zurücktretende Bier nicht in die anderen angeschlossenen Leitungen und namentlich nicht in die Hauptluft- oder Kohlen- ivureleitung hineingelangen kann.

Die Saugleitung muß deshalb vollständig dicht sein, weil

durch etwaige Undichtheiten nicht gereinigte Luft eingesaugt wird. Bei den Besichtigungen der Bierdruckvorrichtungen ist besonders auf die Dichtheit des Anschlusses der Saugleitung an die Luft­pumpe zu achten.

Wenn der Oelfänger aus durchsichtigem Glase hergestellt wird, so ist ein besonderes Glas zum Kenntlichmachen der Wirksamkeit des Oelfängers nicht erforderlich.

Wenn der Kohlensäurezwischenbehälter oder Luftkessel oder das DruckminderungSventil sich so nahe bei der Schankstelle be­findet, daß von dort auS das an jenen Vorrichtungen befindliche Manometer bequem und genau erkannt werden kann, so kann auf das im Absatz (5) geforderte besondere Manometer verzichtet werden.

Zu ß 5 b. Um daS Reinhalten der Bierleitungen von Bier­schleim zu erleichtern, empfiehlt es sich, die LeitungSrohre mög­lichst kurz, möglichst geradlinig und unvermeidbare Krümmungen möglichst schlank zu machen. Außerdem sind die Bierleitungen möglichst senkrecht anzuordnen.

Etwa in die Bierleitung eingeschaltete Kühlvorrichtungen müssen so beschaffen sein, daß sie zum Ansetzen von Bierschleim nicht mehr Anlaß geben als die übrige Leitung. Kühl­schlangen erhalten daher am besten die Gestalt einer zylin­drischen Schraubenwickelung von möglichst großem Wickelungs­durchmesser.

Kühlkörper mit erweitertem Querschnitte, sogenannte Kühl- zylinder, müssen so zerlegt werden können, daß sie im Innern jederzeit und überall bequem gereinigt und besichtigt werden können.

Auch der Zapfhahn muß innen völlig glatt sein. Dies gilt auch für die Bohrung des HahnkükenS; diese darf nicht größer sein als der anschließende Durchgang des HahngehäuseS und ihre Innenfläche muß in diejenige des Hahngehäusedurchganges glatt übergehen.

Durch die Vorschrift, daß die Bierleitung vom Bierfaß bis zum Auslaufe des Zapfhahn? einen durchweg gleichmäßigen inneren Kreisquerschnitt von mindestens 10 mm Durchmesser haben muß, werden die doppelläufigen Zapfhähne, mittels deren je nach der Stellung des Zapfhahns Bier auS zwei ver­schiedenen, an den Zapfhahn angeschlossenen Leitungen verschenkt werden kann, verboten.

Innen mit einem Ueberzuge von reinem Zinn versehene Blei- rohre dürfen für die Bierleitungen nicht verwendet werden, wohl aber Zinnrohre, die mit einem Schutzmantel auS Blei ver­sehen sind.

Verbindungen in der Bierleitung durch Gummischläuche, die über die Röhrenden geschoben werden, sind im § 5b Absatz (2) und (3) unzulässig, weil an der Verbindungsstelle die Gleich­mäßigkeit der Innenfläche unterbrochen wird und ein Schlupf­winkel für Schmutz und Organismen entsteht.

Die Zahl der Verbindungsstellen in Bierleitungsröhren ist so klein als möglich zu machen. Die Verbindungen werden am besten mittels Üeberwurfmuttern ohne irgend welche fremden Dichtungsmittel bewirkt.

Die zu Abs. (3) erwähnte Einrichtung gegen willkürliches Lösen der Rohrverbindungen kann z. B. in einem mit Hilfe von Oesen, die an den Verbindungsteilen unlöslich befestigt sind, angebrachten Plombenverschluß bestehen; sie soll verhindern, daß nur das die Kontrollvorrichtung enthaltende Rohrstück und nicht die gesamte Rohrleitung gereinigt wird.

Zu 8 5 c. Der Anstichhahn oder Spundaufsatz bildet den Anschluß der Bierleitung an daS Bierfaß. Er besteht auS einem unteren, kegelförmigen mit eingedrehten schraubenförmigen Rillen versehenen Teil (Anstichkörper), der in daS Spundloch des Fasses eingestoßen und eingedreht wird, und einem oberen Teile, der einen Handgriff zum Einstoßen und Eindrehen deS unteren Anstichkörpers und oben eine Stopfbüchse trägt, durch die das biS fast auf den Boden niedergehende Stecherrohr, das seinerseits oben unter Einschaltung eines AbstellhahnS an die Bierleitung angeschlossen ist, aus dem Anstichhahn austritt. Der Anstichhahn muß, im Innern glatt zylindrisch, ausgebohrt sein, um die Rein­haltung und ihre Kontrolle zu erleichtern.

ES empfiehlt sich, gleich bei der Beschaffung einer Bierdruck­vorrichtung einen überzähligen Anstichhahn mit *ju beschaffen und diesen mit den anderen Anstichhähnen in regelmäßiger Ab­wechselung benutzen, so daß für sämtliche vorhandene Anstich­hähne der VerzinnungSzustand ungefähr derselbe ist. Der revidierende Beamte oder Sachverständige (vergl. zu § 9) kann dann, wenn bei der Revision daS Herausnehmen de? im Betriebe befindlichen Anstichhahns aus dem Fasse wegen Schädigung deS Bieres untunlich erscheint, vorläufig den Befund deS nicht im Betriebe befindlichen Anstichhahns als maßgeblich annehmen und von der Beschaffenheit des gerade im Betriebe befindlichen Hahnes sich bei paffender Gelegenheit überzeugen. Um hierbei die verschiedenen Anstichhähne und Abstellhähne unterscheiden zu können, ist in Ziffer (4) die Anbringung von Unterscheidungs­merkmalen gefordert. Bei Anstichhahnkörpern mit einer Verschluß­vorrichtung, die beim Herausnehmen des Stecherrohrs die obere Einführungsbohrung für dieses verschließt, kann die Revision wenigstens deS Stecherrohrs auch im Betrieb erfolgen.

Gewöhnlich wird daS untere Ende des Stecherrohrs abschraubbar und so zwecks Besichtigung und Reinigung deS Rohrinnern öffnungsfähig gemacht.

(Schluß folgt.)

HerSfeld, den 21. Juli 1909.

Die Herren Bürgermeister deS Kreises, welche meine Vcr- fügung vom 15. April 1879 I. Nr. 4433 Kreisblatt Nr. 31 betr. die Versicherung der Feldsrüchte gegen Hagel­schaden noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist von längstens 5 Tagen nochmals er- innert.

I. I. 7201. Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 20. Juli 1909.

Die RegierungS-Hauptkasse ist angewiesen, den Standes­beamten die von dem Königlichen Statistischen LandeSamt in Berlin festgestellten Kapitalien-Enschädigungen für die im Rechnungsjahr 1908 eingereichten Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zu zahlen.

Wenn die Abholung der Beträge bei der hiesigen König­

lichen Kreiskasse nicht binnen Monatsfrist erfolgt, wird die portofreie Zusendung der Entschädigungen durch die Post ge­schehen.

I. Nr. A. 4717. Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 21. Juli 1909.

Im Monat Juni d. JS. sind diesseits den nachbenannten

Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 1/6. dem Kaufmann Max Schmidt in HerSfeld,

4/6. RegierungS-Bauführer Hans Rosenstock von Rhöneck daselbst,

4/6. Oberleutnant Witte daselbst,

5/6. Schmied Justus Brehm in KathuS,

7/6. BergwerkS-Direktor Paul Thiel in PhilippSthal,

7/6. Gutsbesitzer Fr. Eschstruth zu Hof HälganS, 8/6. Apotheker Adolf Drube in HerSfeld,

9/6. Dr. phil. Paul Trappe in Philippsthal,

9/6. Rittergutsbesitzer Heinrich Frank zu Meifebach,

14/6. Bürgermeister Mathias Wolf in Lampertiseld, 19/6. Postassistenten Rudolf Köhler in HerSfeld, 21/6. Landgräflich Hess. Rendanten Carl Oswald Wiegand in PhilippSthal,

23/6. Fabrikdirektor Ferdinand Altenburg in Hersseld, 24/6. Oberleutnant Naumann daselbst,

25/6. Agenten Johannes Simon Volkenand in Heringen,

25/6. RegierungS-Bauinspektor G. ClauS in Elberseld,

30/6. Rentner Heinrich Schön zu Hermannshos, Taaesi adscheinr:

19/6. Landwirt Valentin Meister zu Hof LeierS- graben,

b. unentgeltliche:

17/6. Königlichen Förster Schmidt in Friedewald.

I. 7885. Der Königliche Landrot

von GruneliuS.

HerSfeld, den 20. Juli 1909.

Die unter der Schafherde des GutspächterS Beyer zu Ottersbach bei Breitenbach a. H., KreiS Ziegenhain, auSge- brochene Räude ist erloschen.

I. Nr. I. 7788. Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der deutsche Kanzlerwechsel ist auch vom AuS- lande mit dem allergrößten Interesse verfolgt worden. In den Ausführungen der fremden Presse spiegelt sich einmal die große Bedeutung wieder, die Deutschland in der Weltpolitik hat, anderseits sind auch deutlich die Sympathien zu erkennen, die das Deutsche Reich bei den einzelnen Völkern genießt. In Worten höchster Anerkennung hat die befreundete öster­reichische Presse von dem geschiedenen Reichskanzler gesprochen, der eS verstanden habe, anders als BiSmarck, aber nicht weniger als dieser der Mann seiner Zeit zu sein; Fürst Bülow habe sich in der letzten auswärtigen Kampagne als treuer ,Freund der österreichisch-ungarischen Monarchie bewährt und mit Klugheit und Entschlossenheit gehandelt. Ebenso warm aber ist die Begrüßung, die sie dem neuen Kanzler von Bethmann-Hollweg widmet, von dem in den österreichischen diplomatischen Kreisen wohl bekannt sei, daß er ein besonder- kluger Staatsmann sei, der sich in die auswärtigen Geschäfte leicht hineinfinden und den verschiedenen Parteien ohne Vor­urteil gegenüberstehen werde. Nicht minder freundlich waren die italienischen Preßstimmen über den alten und den neuen Kanzler. Achtungsvoll und anerkennend für die Leistungen deS Fürsten Bülow waren im allgemeinen die Artikel der englischen Blätter. Nur die französischen Zeitungen sahen in Bülow den schwarzen Mann, der daS arme ehrliche Frankreich immer hinter- Licht geführt habe. Daß diese Auffassung falsch ist, weiß jedermann in Deutschland, man wird daher bei unS diese Auffassung nur alS einen Beweis dafür nehmen, daß Fürst Bülow stets echte deutsche Politik getrieben hat.

Von den au-wärtigen Vorgängen der Woche haben d i e Ereignisse in Perfien am meisten die allgemeine Aus- merksamkeit in Anspruch genommen. Die mehrtägigen Kämpfe der Partei der Nationalisten gegen den Schah und seine Truppen in der Hauptstadt Teheran haben zu einer folgen­schweren Umwälzung geführt. Der Schah Mohammed Ali hat abgedankt und sich unter den Schutz Rußlands und Eng­lands gestellt. Welcher Schicksal dem gestürzten Herrscher zuteil werden wird, läßt sich noch nicht übersetzen. Rußland hat ihn offenbar fallen lassen, und England war stet- auf der Seite der Verfassungskämpfer in Persien zu finden, eS hat also noch weniger Interesse daran, ihn zu schützen, alS die Peter-burger Regierung. An seiner Stelle hat ein Kind den persischen Thron bestiegen, Achmed Mirza, der älteste dreizehn-