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Herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-slnschlutz Nr. 8
Nr. 85.
Donnerstag, den 22. Juli
1909.
Amtlicher teil.
Polizeiverordnung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen.
(Fortsetzung.)
Anlage 2. Nevisionsbuch für eine Bierdruckvorrichtung.
Bezeichnung und Betriebsort (Gemeinde, Straße, Hausnummer) der Betriebsstätte.
Name und Vorname des Unternehmers (Besitzer oder Pächter oder Betriebsführer).
Art der Bierdruckvorrichtung (Druckluft oder Kohlensäure, Luftkessel oder Druckminderungsventil, Zahl der Zapfstellen, Art der Kontrollvorrichtungen, Art der Kühlvorrichtungen).
Datum der ersten amtlichen Untersuchung auf vorschriftsmäßige Beschaffenheit.
A. Für Bierdruckvorrichtungen mit Druckluftbetrieb.
Die Anlage war — nicht — im Betriebe.
1. Name des bei der Revision anwesenden Unternehmers oder seines Stellvertreters:................
2. Die Luftrohrleitung von der Ansaugestelle (Filter) bis zur Drucklufterzeugung (einschließlich) gab zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß:...............
3. Die Luftrohrleitung von der Drucklufterzeugung bis zum Windkessel gab zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß: 4. Der Windkessel Nr. . . gab zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß:................
6. Der 'Bierfang und das Rückschlagventil in der Druckluftleitung gaben zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß: 6. Der im Betriebe befindliche Anstichhahn mit dem Kennzeichen . . nebst dem Stecherrohr und Abstellhahn mit dem Kennzeichen . . waren — soweit sie (außerhalb des FasseS) besichtigt werden konnten, — nicht — in Ordnung; nämlich . .
7. Der nicht im Betriebe befindliche Anstichhahn mit dem Kennzeichen . . nebst dem Stecherrohr und Abstellhahn mit dem Kennzeichen . . gaben zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß:.....................
8. Die Bierleitung war nach dem Befunde der Kontrollvorrichtung — de . . . . Stücke . . der Leitung — nicht — in Ordnung; nämlich................
9. Bezüglich des allgemeinen Zustandes der Vorrichtung und ihrer Aufstellung war — nichts — folgendes— zu erinnern: . . . Die oben genannten Mängel sind bis zum . . zu beseitigen. ......., den.....19 . .
(Unterschrift.)
Die Beseitigung der oben genannten Mängel ist heute festgestellt.
....... den.....19 . .
(Unterschrift.)
B. Für die Bierdruckvorrichtungen mit Kohlensäurebetrieb.
Die Anlage war — nicht — im Betriebe.
1. Name des bei der Revision anwesenden Unternehmers oder seines Stellvertreters:................
2. Die Aufstellung der Kohlensäureflasche gab zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß:...........
3. Der Kohlensäurekessel Nr. . . — das Druckminderungsventil Nr. . . — gab zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß......................
4. Der im Betrieb befindliche Anstichhahn mit dem Kennzeichen . . nebst dem Stecherrohr und Abstellhahn mit dem Kennzeichen . . waren — soweit sie (außerhalb des Fasses) besichtigt werden konnten — nicht — in Ordnung, nämlich: . . .
6. Der im Betriebe befindliche Ansfichhahn mit dem Kenn- zeichen . . nebst dem Stecherrohr und Abstellhahn mit dem Kennzeichen . . gaben zu keinen — folgenden — Erinnerungen Anlaß: ......................
6. Die Bierleitung war nach dem Befunde der Kontrollvorrichtung — de . . . Stücke . . der Leitung — nicht in Ordnung; nämlich:.................
7. Bezüglich des allgemeinen Zustandes der Vorrichtung und ihrer Aufstellung war nichts — folgendes — zu erinnern: . . Die oben genannten Mängel sind bis zum . . zu Beseitigen. ....... den.....19 . .
(Unterschrift.)
Die Beseitigung der oben genannten Mängel ist heute fest-
(Unterschrift.)
Anlage 3. Gebührenordnung zur Polizeiverordnung, betr. die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen.
Erstmalige Prüfung von Kohlensäurezwischenbehältern.
Für die erstmalige Druckprobe und innere Untersuchung von Zwischenbehältern sowie Prüfung des Sicherheitsventils und des Manometers a) für das erste Stück .... 8 Mk. b) für jebeB wettere Stück .... 4 Mk.
Der prüfende Sachverständige hat neben den Gebühren Anspruch auf Ersatz der etwa verauslagten Fuhrkosten.
Für die Ausfertigung der Prüfungszeugnisse, die auf Verlangen doppelt auSzufertigen sind, steht den Sachverständigen eine besondere Gebühr nicht zu.
Kann die Prüfung an dem dafür festgesetzten Tage durch Verschulden des Auftraggebers nicht vorgenommen oder zu Ende geführt werden, so sind außer der etwaigen Vergütung von verauslagten Fuhrkosten auch die Gebühren für die Prüfung doppelt zu zahlen.
Bierdruckvorrichtung, fallen diejenigen Ar
ArisführungSainveisuna zu der Polizeiverordnung, betr. die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen. Zu § i. Unter die Polizeiverordnung fallen diejenigen AuS°
Errichtungen, mittels bereit gegen Entgelt Bier aus Fässern mit künstlichemDrucke verzapft wird, also nicht nur bei gewerblichem elusschanke, sondern bei jedem gegen Bezahlung stattfindenden Berschanke, z. B. in Kasinos, Kantinen usw. Ausgenommen sind Wiche Vorrichtungen (einfache Zapfhähne), mittels bereit daS -öter aus den Fässern ohne Zuhilfenahme einer Rohrleitung unter dem gewöhnlichen Luftdruck abgezapft wird, und solche ^jorrichtmmen, mittels bereit Bier aus Krugen und ähnlichen Kfaßen (Siphons) mit künstlichem Drucke verschenkt wird.
K 2. Der Begriff des Unternehmers ist in dieser Polizei- Unordnung in demselben Sinne wie im Artikel 105 des Ein- suyrungSgtsetzeS zum Bürgerlichen Gesetzbuche gebraucht: b. H.
es ist derjenige als Unternehmer anzusehen, für dessen Rechnung und Gefahr die Bierdruckvorrichtung betrieben wird. In den meisten Fällen wird der Besitzer einer Bierdruckvorrichtung, d. h. derjenige, der tatsächlich über sie verfügen kann, gleichzeitig der Betriebsunternehmer sein. Im übrigen sind die Tatumstände für die Entscheidung der Frage, wer als Unternehmer zu gelten hat, maßgeblich.
Die Ottspolizeibehörden haben die eingehenden schriftlichen Anzeigen (Beschreibungen) zu sammeln und ein Verzeichnis an- zulegen, in daS jede Bierdruckvorrichtung, für welche die schrift- liche Erlaubnis zur Inbetriebnahme erteilt ist, unter Beifügung des Datums dieser Erlaubnis und der Bezeichnung des Betriebs- Unternehmers und des Betriebsortes (Gemeinde, Straße, Hausnummer) einzutragen ist, und das auch die Daten der späteren Revisionen und die dabei gemachten Feststellungen (8 10) sowie die Daten für etwaige wesentliche Aenderungen der erteilten Betriebserlaubnisse aufnimmt.
Zu § 3. Trotzdem der Druckluftbetrieb gegenüber demjenigen mit flüssiger Kohlensäure mit mannigfachen Mängeln behaftet ist, konnte er dennoch nicht allgemein verboten werden. Es mußte vielmehr auch für die Zukunft die Möglichkeit gelassen werden, Druckluft als Druckmittel zuzulassen und zwar:
1. in einzelnen Fällen, wo die Beschaffung flüssiger Kohlensäure auf große Schwierigkeiten stößt und wo gleichzeitig die Verhältnisse für Druckluftbetrieb günstig sind;
2. allgemein für gewisse Biersorten, die eine Behandlung mit Kohlensäure gar nicht oder nicht gut, dagegen eine solche mit Druckluft ohne Schaden ertragen.
Druckluft wird mittels Luftpumpen oder unmittelbar mittels Druckwasser, das aus einem geschlossenen Gefäße die Luft verdrängt, hergestellt. In letzterem Falle sowohl wie dann, wenn Luftpumpen nicht von Hand, sondern mechanisch, etwa mittels der Wasserleitung angetrieben werden, ist die Anordnung einer Vorrichtung zu empfehlen, die bei Ueberschreitung des im Luftkessel zulässigen größten UeberdruckS von 2 Atmosphären die mechanische Antriebsvorrichtung selbsttätig stillstellt.
Außerdem ist dann, wenn die Druckluft durch einfache? Zusammendrücken von Luft in einem Gefäße durch eintretende? Druckwasser erzeugt wird, zwischen dem Luftkessel und dem Bierfaß in die Druckluftleitung ein durchsichtiger Wasserfänger zur Erkennung von etwa übergetretenem Wasser anzuordnen.
Aborte, Bedürfnisanstalten, Düngergruben und andere Sammelstätten für sich zersetzende organische Substanzen müssen vom Eingänge deS LuftsaugrohrS in der Luftlinie mindestens 10 m entfernt sein. Der Eingang deS Luftsaugerohrs muß mindestens 2,s m über dem Erdboden gelegen und mit einem aus reiner Verbandwatte bestehenden Filter versehen sein, das zwischen zwei feinmaschigen Messingdrahtgeweben eingeschlossen ist. Diese Watte muß stets rein und trocken sein und nach Bedarf, mindestens aber allwöchentlich, erneuert werden.
Der Schutz der Luftansaugeöffnung gegen Eintritt von Regen und Schnee wird durch ein in angemessenem Abstande darüber angeordnetes, angemessen gestaltetes Dach oder dadurch bewirkt, daß das obere Röhrende senkrecht nach abwärts umgebogen wird.
(Fortsetzung folgt.)
Hersfeld, den 17. Juli 1909.
Im Anschluß an meine Verfügung vom 26. März 1909 I. I. Nr. 3229, im Kreisblatt Nr. 32, ordne ich weiter an, daß die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Schulverbände ebenso wie die Gemeinderechnungen 14 Tage lang zur Einsicht eines jeden Beteiligten offen auSzulegen sind. Die Auslegung ist von den Vorsitzenden der Schulvorstände bezw. den Verbandsvorstehern am Schlüsse der Rechnung zu bescheinigen. Diese haben auch dafür Sorge zu tragen, daß die Offenlegung in den zum Schulverbände gehörigen Gemeinden und Gutsbezirken rechtzeitig bekannt gemacht wird.
I. I. 7612. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher Ccil.
Bericht über die Lage des Arbeitsmarktes in Hessen, Hessen-Nassau und Waldeck im Juni 1909.
Wenn wir im Mai berichten konnten, daß im April eine allgemeine Besserung der Lage des Arbeitsmarktes eingetreten war, dagegen im Juni schreiben mußten, daß der ArbeitSmarkt im Mai hinter den gestellten Erwartungen zurückgeblieben sei, so gilt dies letztere auch für die Lage des Arbeitsmarktes im Juni im allgemeinen. An dieser wenig günstigen Lage deS Arbeitsmarktes im Berichtsmonat hatten das Baugewerbe und Metallgewerbe den größten Anteil. So berichtet z. B. Mainz über geringe Bautätigkeit und auch in Frankfurt a. M. wurden noch viele Arbeitslose dieser Branche gezählt. Von keiner einzigen Stadt deS Vcrbandsgebietcs wirb günstiges über das Baugewerbe berichtet. Auch die Arbeitsmarktlage im Metall» gewerbe ist noch immer als sehr flau zu bezeichnen. Mainz, Offenbach, Cassel, WormS und Frankfurt a. M. melde» noch immer großes Ueberangebot von Arbeitskräften dieser Branche und teilweise sogar weitere Beschränkung der schon reduzierten Arbeitszeit. Eine größere Maschinenfabrik am Rhein läßt schon längere Zeit nur an 4 Tagen in der Woche je einen halben Tag arbeiten. In der Holzindustrie ist die Bauschrcinerei noch schlecht beschäftigt, besser dagegen die Möbelschreinerei, doch sind auch hier die Arbeitskräfte noch immer leicht zu bekommen. Dagegen herrscht schon seit Monaten hauptsächlich in den kleineren Städten und aus dem Lande ein ziemlich flotter Geschäftsgang in der Wagnerei, der auch im BerichtSmonat noch anhielt und war die Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte oft
nicht sofort möglich. Im Bekleidungsgewerbe ist der Bc° schästigungsgrad im allgemeinen noch zufriedenstellend zu nennen. Die Beschaffung der Arbeitskräste machte aber keine Schwierigkeiten, nur in Cassel war Mangel an Schneidern. Die Beschästigungsgelegenheit im Buchdruckergewerbe hat sich noch nicht gebessert und verblieben z. B. in Franksurt a. M. Ende Juni 77 Arbeitslose (27 mehr als zu der gleichen Zeit im Vormonat). Der Geschäftsgang in diesem Gewerbe wird bis zur Mitte des BerichtsmonatS sogar als schlecht bezeichnet. Die Portefeuille- und Sattlerwarenindustrie war im allgemeinen nach Meldungen aus Offenbach a. M. besser als im Vormonat beschäftigt. Aus derselben Stadt dagegen wird von der Schuhindustrie eine Verschlechterung der Lage gemeldet, die nicht nur auf den auch sonst eintretenden etwas ruhigeren Geschäftsgang nach Pfingsten zurückgeführt wird, sondern auch aus die allgemeine wirtschaftliche Depression, die die Händler mit den Herbstaufträgen und Nachbestellungen zurückhalten läßt. In verschiedenen Betrieben dieser Branche wurde die Arbeitszeit auf 7 Stunden pro Tag reduziert. In der Chemischen Industrie war der Beschäftigungsgrad in den Centren Oestrich, Winkel, Mühlheim und Fcchenheim im allgemeinen gut, wenn auch nicht derart hervorragend, daß dadurch das große Heer der arbeitslosen ungelernten Arbeiter in nennenswerter Weise verringert wurde, die doch sonst gerade in dieser Industrie noch am leichtesten Unterkunst finden. Durch diesen Ucberfluß von ungelernten Arbeitern war wenigstens die Landwirtschaft in der Lage, ihren Bedarf an Arbeitskräften ohne Schwierigkeiten zu decken, wenn auch daS Material nicht immer ein erstklassiges war. Ueber den Dienstbotenmarkt liegen Meldungen, mit Ausnahme von Darmstadt, nicht vor. Es ist aber auch nicht anzunehmen, daß die Lage für die Arbeitgeber, wenigstens was den weiblichen Dienstbotenmarkt anbelangt, eine bessere geworden ist. Nur von Darmstadt wird ein stetiges Ansteigen der stellensuchenden Dienstboten gemeldet und bemerkt, daß jetzt von einem eigentlichen Dienstbotenmangel nicht mehr gesprochen werden könne. Bezeichnend hierfür fei, daß gegen den Berichtsmonat im Vorjahre 60 stellensuchende Mädchen mehr zur Einschreibung gelangten, während die offenen Stellen um 8 abgenommen haben.
Aus > und Ausland.
Berlin, den 20. Juli 1909.
Von der Nordlandreise Er. Majestät des Kaisers wird gemeldet: K o p c r v i k, 19. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat bis Skagcn sehr gute Fahrt gehabt. Die Reise wird fortgesetzt. — An Bord ist alles wohl. Auch nach dem Passieren von Skagen war die Fahrt gut, und erst in der Nacht war die See recht bewegt bis zum Eingang in die Schären. Bergen, 19. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist bei Sonnenschein wohlbehalten hier um öVa Uhr Nachmittags eingetroffen; eS ist bitterkalt. Die Begegnung mit Sr. Majestät dem König von Norwegen, der erst in kommender Nacht hier eintrifft, wird morgen stattfinden.
Noch immer dauert die Flut der Kundgebungen für den Fürsten B ü l o w anläßlich seines Scheidens aus seinen Aemtern fort. So ging ihm vom König von Württemberg ein Handschreiben zu, in welchem dieser Monarch dem Fürsten für dessen erfolgreiches Wirken zur Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes und seiner Glieder und für die der Württembergischen Regierung betätigte bundessreundliche Ge- sinnung seinen wärmsten und aufrichtigsten Dank aussplicht. Ferner richtete der nationalliberale Abgeordnete Basscrmann ein Telegramm an den Fürsten Bülow, in welchem Herr Basser- mann seinem Schmerze über den AmtSrücktritt deS bisherigen Reichskanzlers Ausdruck verleiht und erklärt, die Geschichte werde ein vernichtendes Urteil über diejenigen sällen, welche aus engherzigen kurzsichtigen Parteiinteressen den alten ReichS- tagSblock zertrümmert hätten. Das Bassermannsche Telegramm schließt mit der Versicherung, daß Bülows Bild jedem Liberalen ins Herz geschrieben sein werde. In seiner telegraphischen Erwiderung betont Fürst Bülow, daß es ihm ein Bedürfnis sei, nochmals zum Ausdruck zu bringen, wie wertvoll ihm Basier- manns Mitarbeit in der Zeit seiner Kanzlerschaft gewesen fei und wie dankbar er es anerkenne, daß zwischen ihnen beiden die Politik auch persönliche Beziehungen geknüpft habe. Der bisherige Reichskanzler erklärt, daS Urteil der Geschichte in Ruhe zu erwarten, es werbe ihm aber eine Freude sein, in Gedankenaustausche mit Basscrmann nochmals die Ereignisse der letzten Jahre am geistigen Auge vorüberzichen zu lassen, ob er auf dem rechten Wege gewesen sei. Die Bülowsche Depesche schließt mit verbindlichen persönlichen Wendungen. Weiter richtete der österreichische Ministerpräsident von Bienerth ein ungemein herzliches Schreiben an den Fürsten Bülow an» läßlich seines Rücktritte?; auS gleichem Anlässe fand zwischen dem Fürsten Bülow und dem italienischen Minister deS Aeußeren Tittoni ein überaus sreundschastlicher Brieswechsel statt.
Ueber die Beziehungen deS Reichs zum Grafen Zeppelin und seinen Unternehmungen schreibt man dem Schwäb. Merkur von unterrichteter Seite: „Voraussichtlich anfangs der nächsten Woche wird das Ersatzlustschiff für daS