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Herssel-er Urekblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt' undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 81. Dienstag, den 13. Juli 1909.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 10. Juli 1909.

Das in Gemäßheit des Gesetzes zur Verhütung von Hoch- wassergesahren vom 16. August 1905 für die Haune aufge­stellte Verzeichnis über das nicht hochwasserfreie, eingedeichte Ueberschwemmungsgebiet, welches den Bestimmungen des ge­dachten Gesetzes unterliegen soll, nebst dazu gehörigen Plänen liegt in der Zeit vom 14. Juli bis einschließlich 25. August d. Js. zu Jedermanns Einsicht in meinem Gefchäftslokale aus.

Nach § 1 des Gesetzes dürsen in diesem Gebiet nicht ohne Genehmigung:

1. Erhöhungen der Erdoberfläche und über die Erdober­fläche hinaus ragende Anlagen, Deiche, Dämme, Gebäude, Mauern und sonstige baulichen Anlagen, Feldziegeleien, Ein­friedigungen, Baum- oder Strauchpflanzungen und ähnliche Anlagen neu ausgeführt, erweitert verlegt,

2. Deiche, deichähnliche Erhöhungen und Dämme ganz oder teilweise beseitigt werden.

Zuständig für die Genehmigung ist bei schiffbaren und besonders hochwassergefährlichen Wasserläusen der Bezirks- Ausschuß, im übrigen der Kreis-Ausschuß.

Mit Geldstrafe bis zu 300 Mk., im Unvermögenssalle mit Hast, wird, sofern nicht nach anderweiten strafgesetzlichen Be­stimmungen härtere Strafen verwirkt sind, bestraft, wer eine Erhöhung der Erdoberfläche oder eine Anlage, zu deren Ausführung, Veränderung oder Beseitigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes eine Genehmigung erforderlich ist, ohne solche Genehmigung aussührt, verändert oder beseitigt oder die in der Genehmigung festgesetzten Bedingungen nicht innehält.

Die Interessenten des Kreises mache ich hieraus mit dem Hinzufügen aufmerksam, daß etwaige Einwendungen oder An­träge innerhalb der Auslagesrist schriftlich bei mit anzu- bringen sind.

In Betracht kommen die Gemarkungen Oberhaun, Sieglos, Unterhaun und Petersberg.

Die Herren Bürgermeister der gedachten Orte ersuche ich, aus ortsübliche Weise eine entsprechende Bekanntmachung zu erlassen.

J. I. 4544. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Der Vorsitzende des Seklions-Vorstandes.

I. A. 4259.

Hersfeld, den 5. Juli 1909.

Der Genossenschaftsvorstand der Hessen-Nassauischen land- wirtschaftlichen Berussgenossenschast hat in seinem Bereiche ein einheitliches Formular zur Aufnahme der Unfalluntersuchungs­verhandlung gemäß § 71 des Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 vorgeschrieben.

Die Herren Gutsvorsteher und die Ortspolizeibehörden des KreiseS ersuche ich daher, künftighin dieses neue Formular für die Unsalluntersuchung in Anwendung zu bringen.

Dabei spreche ich gleichzeitig die Erwartung aus, daß das Formular sorgfältig ausgefüllt und insbesondere die in dem Protokolle gestellten Fragen gewissenhaft beantwortet werden. Formulare hält die Funk'sche Buchdruckerei hier vorrätig.

I. A.:

T h a m e r.

HerSfeld, den 7. Juli 1909.

Unter dem Schweinebestande des WeißbinderS Stiehl hier, Steingraben, ist die Rotlausseuche au-gebrochen. I. I. 7263. Der Königliche Landrat

von G r u n e l i u s.

HerSseld, den 7. Juli 1909.

Der Bürgermeister Döring in SiegloS ist als solcher für einen am 22. Juli d. JS. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden. Ich habe diese Wahl be­stätigt.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses I. A. 4435. von Grunelius.

HerSfeld, den 3. Juli 1909.

®er Fleischermeister Christian Otto hier, Johannesstraße, ist als Vertrauensmann und der Fleischermeister Friedrich Wolfs als stellvertretender Vertrauen-mann der Flcischcrei-BerusS- gcnossenschast gewählt worden.

J. Nr. 7170. Der Königliche Landrat.

I .V.:

T h a in e r.

nichtamtlicher Ceil.

Reichstag.

3ii der am Freitag abgehaltenen Sitzung verabschiedete der Reichstag die Gesetzentwürfe über die neue Biersteuer, die

neue Tabaksteuer und die neue Branntweinsteuer. Die von den Parteien der Linken zu allen drei Vorlagen beantragten Abänderungen fanden bei der Mehrheit keine Gnade; lediglich die aus den Reihen des Mehrheitsringes selber stammenden Amendements zur Lesung wurden akzeptiert. Zunächst nahm der Reichstag die Biersteuervorlage nach Beendigung der Debatte hierüber mit 204 gegen 160 Stimmen an. Bei der sich anschließenden dritten Lesung der Tabaksteuervorlage rief namentlich die Frage der Entschädigung der infolge des neuen Gesetzes zunächst beschäftigungslos werdenden Arbeiter der Tabakindustrie eine lebhafte Diskussion hervor, sie führte zur Annahme des Antrages des ZentrumSabgeordneten Giesberts, solchen Arbeitern insgesamt eine Entschädigung bis zu vier Millionen Mark aus zwei Jahre zu gewähren. Mit diesem Amendement wurde das Tabaksteuergesetz nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit 197 gegen 165 Stimmen bei sechs Stimmenthaltungen gutgeheißen. Nach langer und lebhaster Debatte verabschiedete dann der Reichstag auch das Brannt­weinsteuergesetz im allgemeinen in der Fassung zweiter Lesung, abgesehen von mehreren seitens der Rechten in der Spezial- beratung beantragten Amendements. In der Schlußabstimmung gelangte hieraus die Branntweinsteuer-Vorlage mit 229 gegen 137 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen zur definitiven Annahme. In der Sitzung vom Sonnabend, die schon vor­mittags 10 Uhr begann, erledigte dann das Haus in dritter Lesung die noch restierenden Teile der Finanzreform, und zwar gleichfalls nach den Mehrheitsbeschlüssen zweiter Lesung. In den Sitzungen vom Montag und Dienstag sollten nur noch die Beamtenbesoldungsvorlage und mehrere kleinere Sachen zur Erledigung kommen; der Schluß der Tagung erfolgt voraussichtlich in der DienStagsi'tzung.

In der Sonnabend-Sitzung deS Reichstages gab vor Eintritt in die Tagesordnung der Stellvertreter des Reichs­kanzlers, Dr. von Bethmann-Hollweg, folgende Erklärung ab: Durch die bereits geschaffenen und noch zu erwartenden Be­schlüsse der dritten Lesung ist zwar der Gesamtbedarf der Steuern gedeckt, aber in der Art der Aufbringung ist der Reichstag den Verbündeten Regierungen nur zum Teil gefolgt. Die Beschlüsse stellen die Verbündeten Regierungen vor die Frage, ob sie trotzdem die Neuordnung der Reichsfinanzen weiter verfolgen oder die Regelung sich für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten wollen. Die Verbündeten Regierungen sind entschieden und einstimmig für die Weiterverfolgung und find entschlossen, die vereinbarten Verbrauchsabgaben zugleich mit den zugestandenen Besitzsteuern, ausschließlich der nicht an­nehmbaren Kotierungssteuer, als ein einheitliches Ganzes zur Verabschiedung zu bringen. Die Stellung der verschiedenen Parteien zu den einzelnen Steuervorlagen bietet keine Bürgschaft dafür, daß die Reform später oder unter anderer Zusammen­setzung des Reichstages in einer, die Bedürfnisse des Reiche- besser befriedigenden Gesamtgestaltung überhaupt zustande kommen würde. Die Verbündeten Regierungen sind ohne Ausnahme einig, daß die Forderung der Sanierung der ReichSfinanzen schwerer wiegt als die Mängel, die sie mit in Kauf nehmen.

Aus Ju- und Ausland.

Berlin, den 11. Juli 1909.

Die Jacht M e t e o r mit S r. M aje st ä t d e m K a i s e r an Bord traf gestern abend kurz vor 7 Uhr in Glücks- burg ein. Die Hohenzollern und Sleipner folgten. Ihre Majestät die Kaiserin war mit dem Prinzen Joachim und der Prinzessin Viktoria Luise auf der Segeljacht Jduna Sr. Majestät dem Kaiser bis Hohenau entgegengesahren. Nachdem die Schiffe vor Glücksburg Anker geworfen hatten, begaben Sich die Majestäten mit dem Prinzen, der Prinzessin und Gefolge zur Hohenzollern.

Zum Kanzler Wechsel schreibt die Südd. ReichS- Korrespondenz: Nachdem Fürst Bülow sich und daS Reich unter Billigung und Mitwirkung aller Nationalgesinnten, voran die Konservativen, durch die ReichStagSauflösung 1906 von einer Mehrheit befreit hatte, in der das Zentrum den Ausschlag gab, verbietet ihm jetzt feine politische Ueberzeugung und persönliche Ehre, sich wiederum eine solche Mehrheit aus. zwingen zu lassen. Fürst Bülow hatte sein Schicksal mit dem Zusammenarbeiten von Konservativen und Liberalen an der parlamentarischen Arbeit verknüpft. Das wußten die Konservativen u. a. auch durch ausdrücklich an sie gerichtete Mitteilungen des Reichskanzlers.

Zur Vollstreckung von K a r z e r st r a s e n der Fort­bildungsschüler ist jetzt vom Handelsminister ein be­sonderer Bescheid an einen Regierungspräsidenten ergangen. Nach der Gewerbeordnung können im Wege statutarischer Be­stimmungen Vorschriften erlassen werden, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebührliches Ver­halten der Schüler gesichert wird. Dies bietet die Möglichkeit, in die Ortsstatute eine Bestimmung aufzunehmen, nach welcher der Schulleiter befugt ist, Karzerstrasen bis zu 6 Stunden während der schulfreien Zeit zu verhängen. Ist die Ver- Hängung der Karzerstrase aber rechtsgültig von der durch Ortt- statut ermächtigten Stelle erfolgt, so muß er auch möglich sein,

diese rechtsgültig erfolgte Anordnung zu vollstrecken. In Uebereinstimmung mit dem Minister des Innern hat deshalb der HandelSminister keine Bedenken dagegen, daß die Fort- bildungsschüler, die sich zum Antritt der Karzerstrafe nicht freiwillig einfinden, von der Polizei dazu vorgeführt werden.

Der Bund Deutscher Militäranwärter erstrebt eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher die Kommunen verpflichtet werden sollen, Militäranwärter nach beendeter Probezeit in allen Fällen aus Lebenszeit anzustellen, während gegenwärtig nur die Aufsichtsbehörde das Recht hat, eine An- stellung auf Kündigung nicht zu genehmigen, soweit nicht etwa besondere Gründe dasür vorliegen. Wie verlautet, will die Regierung einem Eingriffe in die Selbstverwaltung, wie die Forderung deS Bundes Deutscher Militäranwärter ihn ver­langt, nicht zustimmen. Dagegen will sie dahin wirken, daß die Anrechnung der Militärdienstzeit auf daS BesoldungSdienst- alter auch im Kommunaldienst allgemein zur Durchführung gelangt.

In der italienischen Deputiertenkammer gab eS eine regelrechte Prügelei zwischen Ministern und Ab­geordneten. Ministerpräsident Giolitti trug eine Wunde am Zeigefinger davon, dem Marincminister Admiral Mirabello wurde ein Tintenfaß an den Kopf geworfen, und einem Ab- geordneten wurde das Gesicht völlig zerkratzt. Deutschen Köpfen sind solche Vorgänge fast unbegreiflich und auch unter Berück­sichtigung des südlichen Temperaments und des heißen BluteS der Italiener finden wir kaum eine Entschuldigung für solche einer gesetzgebenden Körperschaft unwürdigen Ereignisse. In­dessen ist in diesem Falle auch für uns ein menschliches Ver- stehen leichter, da der republikanische Deputierte Colajanni die schwersten ehrenkränkenden Vorwürfe gegen einige Minister und einen Senator erhob, indem er sie der Veruntreuung von Staatseigentum beschuldigte. Am meisten scheint sich der Post- minister Dr. Schanzer getroffen gefühlt zu haben, denn er versuchte mehrmals, sich auf Colajanni zu stürzen, und dabei entstand die Schlägerei, die Dr. Schanzer mehrere kräftige Fuß­tritte einbrachte. Mag Colajanni seine Behauptung zu Recht oder zu Unrecht ausgestellt haben, ein trauriges Zeichen bleibt eS für die parlamentarische Vertretung eines Volkes, wenn die Debatten über Korruption in der Verwaltung nur unter den wüstesten Szenen vor sich gehen können.

Aus China und Indien kommen Nachrichten über europäerfeindliche Akte der Eingeborenen. Aus Schanghai kommt die Nachricht von einem Ausstande der Mohammedaner in Kansu. Eine britisch-deutsche Expedition wurde bei Anting Überfällen, und ein naturalisierter Engländer namenS Sowerby fiel in die Hände der Aufständischen. Die Regierung hat Militär von Sinansu aufgeboten, um den Europäern zu Hilft zu kommen. Ein Handelsangestellter in Hanoi, namens Voifin, ist, wie aus Saigon gemeldet wird, am 5. Juli aus der Straße von Thai Nguyen durch Leute des JnsurgentensührerS de Tham gefangen genommen worden. Er wurde, ohne miß­handelt zu werden, ins Bergmassiv von Tam Dao geschleppt. Es sind unverzüglich Anstalten zu seiner Befreiung getroffen worden.

Fast gleichzeitig mit dem Eintreffen der außerordentlichen marokkanischen Gesandtschaft auf spanischem Boden sind die ersten Meldungen über Feindseligkeiten der Riss- k a b y l e n gegen die spanischen Besatzungen in Nordmarokko nach Madrid gelangt. Die marokkanische Gesandtschaft hatte die Aufgabe, in Madrid die Räumung der von Spanien be­setzten Stellungen im Riffgebiet zu betreiben, nachdem die mit dem spanischen Gesandten in Fez geführten Unterhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Durch die Eröffnung der Feindseligkeiten erhält die Lage eine bedenkliche Verschiebung, die Spanien allem Anschein nach veranlassen wird, die schon früher gehegten und vorbereiteten RüstungSabsichten jetzt zur Ausführung zu bringen. Ob es nun zur Entsendung eines 45 000 Mann zählenden Armeekorps unter dem Oberbefehl deS von Kuba her bekannten Generals Weyler kommen wird, wovon vor kurzem in Madrid die Rede war, ist nicht zu übersehen. Nach den schon mitgeteilten telegraphischen Nach­richten steht indessen eine wesentliche Verstärkung der Be­satzungen von Ceuta und Melilla bevor. Es muß sonach mit ernsteren Ereignissen in Nordmarokko gerechnet werden, durch die die Zustände im Scherifenreiche eine abermalige Ver- schärsung erfahren.

In Paris ist der frühere französische Kriegsminister General Gallifet gestorben, nachdem er einige Tage vorher einen Schlagansall erlitten hatte. Er hat ein Alter von 79 Jahren erreicht. Soldat war Galliset seit 1848. Seine Spczialwaffc war die Kavallerie, und er hat sich große Verdienste um die Ausbildung der französischen Reiterei er­worben. Allezeit war Gallifet ein kühner Haudegen und Draufgänger. 1895 verließ er den aktiven Dienst, übernahm aber im Kabinett Waldeck-Rousseau noch unter den Nach- wchcn der DreyfushandelL das Kriegsministerium. Minister war er vom 22. Juni 1899 bis 29. Mai 1900. Genau so mutig und ungestüm, wie er 1870 an der Spitze seine- Reiterregiment- Attacken gegen die deutsche Jnsanlerie ge ritten hatte, trat er in der Kammer den nationalistischen und sozialistischen Angreifern gegenüber. Nach seinem Ausscheiden