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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 52. Dienstag den 4. Mai

1909.

Amtlicher Ceil.

Hersfeld, den 20. April 1909.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis Hersfeid find wie folgt anberaumt:

1. Station Hersfeld.

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Montag, den 10. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Montag, den 17. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr.

b. Stadt HersfeldWiederimpfung und Land.

Impfung: Mittwoch, den 12. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 19. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr.

Jmpslokal: bei a. und b. Saal des Gastwirts Con- stantin Otto.

2. Station Sorga.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 14. Mai 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 21. Mai 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Daube.

3. Station Friedlos.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 3. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 11. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Grebe.

4. Station Ob ergeis.

Impfung und Wiederimpfung: Montag, den 7. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Montag, den 14. Juni 1909, Nachmittags

4 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Ernst.

5. Station Schenklengsfeld.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 9. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch den 16. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

6. Station Ransbach.

Impfung und Wiederimpfung: Sonnabend, den 19. Juni 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Sonnabend, den 26. Juni 1909, Nach­mittags 4 Uhr.

Jmpslokal: Schule.

7. Station Philippsthal.

Impfung und Wiederimpfung: Sonnabend, den 19.

Juni 1909, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Sonnabend, den 26. Juni 1909, Nachmittags 1 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Zinn.

8. Station Asbach.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 1. Juli 1909, Nachmittags 2V2 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 8. Juli 1909, Nachmittags 27a Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Fink.

9. Station Unterhaun.

Impfung und Wiederimpfung: Sonnabend, den 3. Juli 1909, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Sonnabend, den 10. Juli 1909, Nachmittags

4 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Großkurth.

10. Station Niederaula.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 13. Juli 1909, Nachmittags 272 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 20. Juli 1909, Nachmittags 27a Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Stein.

11. Station Frielingen.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 15. Juli 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 22. Juli 1909, Nachmittags

3 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

12. Station Kirchheim.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 15. Juli 1909, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 22. Juli 1909, Nachmittags

5 Uhr.

Jmpslokal: Saal des Gastwirts Eydt.

13. Station Friedewald.

Impfung und Wiederimpfung: Sonnabend, den 24. Juli 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Sonnabend, den 31. Juli 1909, Nachmittags

3 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.

14. Station Widdershausen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 3. August 1909, Mittags 12 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 10. August 1909, Mittags 12 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Adam Ruch.

15. Station Heringen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 3. August 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den. August 1909, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Gemeindehaus.

16. Station Heimboldshausen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 3. August 1909, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 10. August 1909, Nachmittags 5 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.

17. Station Holzheim.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 5. August 1909, Nachmittags 17a Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 12. August 1909, Nach­mittags 17a Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Hochhaus.

18. Station Rohrbach.

Impfung und Wiederimpfung: Sonnabend, den?. August 1909, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Sonnabend, den 14. August 1909, Nach­mittags 5 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

Dabei gehören zur:

Station Hersfeld-Land folgende Gemeinden: Bingartes, Meisebach, Kalkobes, Heenes, Allmershausen mit Hählgans.

Zur Station S o r g a: Petersberg, Kathus, Ober­rode, Wilhelmshof, Lermannshos.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach.

Zur Station O b e r g e i s : Neuenstein, Aua, Unter- geis, Gittersdorf.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, Lampertsfeld, Schenksolz, Dünkelrode, Hilmes,Malkomes.

Zur Station Ransbach: Wehrshausen, Ausbach, F. H. Stöckig.

Zur Station Asbach: Beiershausen, Kerspen- Hausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperhausen.

Zur Station Unterhaun: Rotensee, Oberhaun, Sieglos, Eitra, Wippershain.

Zur Station Niederaula: Mengshausen, Solms, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach.

Zur Station Frielingen: Willingshain, Gers- dorf, Heddersdorf.

Zur Station K i r ch h e i m : Kleba, Gershausen, Reimboldshausen, Allendorf, Kemmerode, Goßmanns- rode, Reckerode, Rotterterode.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lauten- Hausen, Hersa, Hillartshausen.

Zur Station Widdershausen: Leimbach, Kleinensee.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfers- hausen, Lengers.

Zur Station Heimboldshausen: Unterneu­rode, Gethsemane, Harnrode, Röhrigshöfe.

Zur Station H o l z h e i m: Kruspis, Stärklos.

Zur Station R o h r b a ch : Biedebach, Reilos, Tann.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1909.

1. jedes im Jahre 1908 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat,

2. die Kinder, die im Jahre 1908 ohne Erfolg oder garnicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern über­standen haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt, bezw. zurücklegt, oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wieder­holten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfende Kinder und Schüler an Ort und Stelle find. Sie haben ferner daraus zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern

und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflege­befohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und ttotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geld­strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Ausnahme von Schülern durch Einforderung der vorgeschriebenen Bescheinigungen sestzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichttg werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpsgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgefchäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfftationsorte Sorge zu tragen. Das Jmpslokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüstet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufftellen der Jmpf- geräte und mit der ;uitigen Waschgelegenheit ausge­stattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.

J. I. 4092. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 1. Mai 1909.

Im Monat April d. I. sind diesseits den nachbezeichneten

Persönlichkeiten Jagdscheine ausgefertigt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 2/4. dem Maurer Heinrich Heyrr in KathuS,

10/4. Butterhändler Friedrich Ried in Frielingen,

14/4. , Maurermeister Heinrich Herrmann in Heim- boldrhausen,

27/4. Landwirt Johann Jakob Lenz in ReiloS,

30/4. Ober-Postassistenten Glebe in HerSscld.

4). unentgeltliche:

Keine 1

ß. Tagesjagdscheine:

am 22/4. dem Brauereibesitzer Christian Ullrich in Psungstadt.

Der Königliche Landrat von GruneliuS.

Hertseld, den 28. April 1909.

In her KreiStagSsitzung am 21. April d. Jr. ist die Er­hebung einer allgemeinen Kreissteuer in Höhe von 33% der sämtlichen direkten Staat-steuern für daS Rech­nungsjahr 1909 beschlossen worden.

Neben dieser allgemeinen Kreissteuer sind von den Land­gemeinden und Guttbezirkcn des Kreises mit Au-nahme der früher mit Landwegebauaufgaben nicht belasteten Gemeinden Frielingen, Heddersdorf, Kalkobes und Niederjossa noch 7200 Mark als Beiträge zur Kreiswegesteuer aufzubringen. Dieser Betrag stellt weitere 5,5% der sämtlichen direkten Steuern dar.

Auf die Stadt Hersseld, die vorgenannten vier Land­gemeinden und den FiskuS entfallen hiernach für das EtatSjahr 1909 33% der sämtlichen direkten Staatssteuern all KreiSstcuern, während alle übrigen Gemeinden und GutS- bezirke 33+5,5 = 38,5% zu entrichten haben.

Das VeranlagungSschreiben wird den Herren Ortsvorständen in Kürze übersandt werden.'

Ich ersuche alSbald nach Empfang dieses Schreiben« die Gemeindekasse mit Zahlungs-Anweisung zu vcisehen.

Die KreiSsteuer ist, wie bisher, in vierteljährlichen Raten und zwar bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar an die Krciskowmunal- kaffe hier einzuzahlen.

Bei jeder Zahlung ist das VeranlagungSschreiben zur Er­teilung der Quittung hieraus mit vorzulegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:

I. A. 2738. von Grunelius.

nichtamtlicher teil.

Bin $liif «Ot Mögt.

Die jüngste Orientkrisis kann wohl mit dem Siege der Jungtürken und der Proklamierung des neuen Sultans