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hersselder Kreisblatt
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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 45 Sonnabend, den 17. April 1909.
Amtlicher teil.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April 1891 (Gesetzsammlung S. 165) bestimme ich in Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Sitze und Bezirke der Königlichen Gewerbeinspektionen des Regierungsbezirks Caffel, vom 17. März 1897 (Amtsblatt der Königlichen Regierung in Caffel S. 79) folgendes:
Am 1. April 1909 wird für den Regierungsbezirk Caffel eine neue Gewerbeinspektion mit dem Amtssitz in Hanau errichtet. Gleichzeitig werden die Bezirke der Gewerbeinspcktionen des Regierungsbezirks Caffel, wie folgt, abgegrenzt:
1. Gewerbeinspektion in Caffel, umfassend den Stadt- und den Landkreis Caffel und die Kreise Frankenberg, Fritzlar, Wolshagen, Hosgeismar und Grasschaft Schaumburg.
2. Gewerbeinspektion in Fulda, umfassend die Kreise Schlüchtern, Gersfeld, Fulda, Hünseld, Hersseld, Ziegenhain und Herrschaft Schmalkalden.
3. Gewerbeinspektion in Eschwege, umfassend die Kreise Homberg, Melsungen, Witzenhausen, Eschwege und Roten- burg.
4. Gewerbeinspektion in Hanau, umfassend den Stadt- und den Landkreis Hanau und die Kreise Gelnhausen, Marburg und Kirchhain. (III. 2269.)
Berlin, am 19. März 1909.
Der Minister für Handel und Gewerbe. I. B.: Richter.
Hersseld, den 6. April 1909.
Wird veröffentlicht.
I. 3590. Der Königliche Landrat.
I. V.: F e l l i n g e r,
Regierungs-Referendar.
j-slizeiverordnnng.
Aus Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und deS § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeindevertretung für den Gemeindebezirk Reckerode folgende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1.
Wer während der Saatzeit vom 10. April bis 15. Mai und vom 1. Oktober bis 10. November seine Haustauben ins Feld fliegen läßt oder wer es unterläßt, Vorkehrungen zu treffen, daß seine Haustauben ins Feld fliegen können, wird mit einer Geldstrafe bis zu neun Mark oder entsprechender Hast bestraft.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Reckerode, den 10. März 1909.
Die Ortspolizeibehörde.
Klotzbach.
S)slizeiv«r»rdn«ng.
Auf Grund der § 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeindevertretung für den Gemeindebezirk Reckerode folgende Polizeiverordnung erlassen.
8 1.
Das Hemmen ohne Hemmschraube an Fuhrwerken ist auf sämtlichen Fahrwegen einschließlich der Wendcwege (jedoch ausschließlich der ganz steilen Wendewcge) in hiesiger Gemarkung verboten.
§ 2.
Das Beschädigen der Wege einschließlich der Wendewege und Gräben beim Ackern mit Acker-Gerätschaften ist verboten.
§ 3.
Das Verunreinigen der Gräben, sowie das Befahren der- selben an den Wegen außer den vorgesehenen Uebersahrten ist verboten.
8 4.
Das unbefugte Befahren sämtlicher WirtschaftSwege mit Lastsuhrwerken jeglicher Art ist für alle diejenigen, welche nicht Grundbesitzer in hiesiger Gemarkung sind, verboten.
8 5.
Das Befahren hiesiger Wege von Grundbesitzern anderer Gemarkungen zum Bewirtschaften von Grundstücken der an- grenzenden Gemarkung ist verboten.
§ 6.
Das Wenden in hiesiger Gemarkung beim Bewirtschaften von Grundstücken der angrenzenden Gemarkung ist ür fremde Grundbesitzer verboten.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizeiverordnung, welche mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt,
werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 9 Mark oder entsprechender Hast bestraft.
Reckerode, den 10. März 1909.
Die Ortspolizeibehörde. Klotzbach.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Die parlamentarischen Osterserien sind diesmal keineswegs Veranlassung gewesen, die Hände müßig in den Schoß zu legen. Wohl steht das Reichstagsgebäude verwaist, und auch der Reichskanzler Fürst Bülow hat, soweit es möglich ist, seines Amtes Bürde auf kurze Zeit abgelegt, um im sonnigen Italien des jungen Frühlings zu genießen. Aber die ungelöste Frage der Reichsfinanzreform hat eine rechte Fericnstimmung nicht aufkommen lassen, vielmehr war man von allen Seiten eifrig bestrebt, die Parlamentspause auS- zunutzen in der richtigen Erkenntnis, daß jetzt ein wesentliches Stück Arbeit geleistet werden muß, damit dem Reichstage selbst die Hauptschwierigkeiten der Reichsfinanzreform beim Wiederbeginn der Sitzungen bereits aus dem Wege geräumt sind. Und in der Tat scheint es fast, als sollten die parlamentarischen Osterserien die erhoffte und erwünschte Klärung in der so wichtigen Frage der Reichsfinanzreform bringen. Die Ab- geordneten haben reichlich Gelegenheit gehabt, sich über die in die Wählerschaft herrschende Stimmung zu orientieren, und in den Kreisen der Wähler ist vielfach .'as Bedürfnis zutage getreten, auf die Haltung ihrer Abgeordneten Einfluß zu ge- winnen. Wenn MittelstandSpolitiker und Beamtenvereine große Versammlungen abhalten, so darf man darin sicher ein Anzeichen dafür erblicken, daß der Bevölkerung die arg verzögerte Lösung der wichtigsten Aufgabe des Reichstags am Herzen liegt, und man gewinnt dabei den Eindruck, als hätten sich die Aussichten für daS Zustandekommen der Finanzreform nach den Wünschen der Verbündeten Regierungen gebessert. Wenn die parlamentarischen Osterserien dazu beigetragen haben, daß die wahrhaft national gesinnten Parteien im Reichstage sich von dem Bewußtsein der Schwere der Verantwortung haben durchdringen lassen, die sie je nach dem Ausgange der ferneren Verhandlungen über die Frage der Reichsfinanzreform zu tragen haben werden, so sind sie wahrhaft gesegnete gewesen.
Wenn auch derAufenthaltdesReichskanzlers inderLagunenstadtVenedig einen politischen Zweck nicht hatte, so haben doch die politischen Geschäfte auch dort nicht ganz geruhr. Der italienische Minister des Aeußern Tittoni kam von Rom, um tun Fürsten Bülow zu begrüßen und sich mit ihm über die schwebenden politischen Fragen zu besprechen. Wie verlautet, hat sich dabei die völlige Uebereinstimmung der Ansichten der leitenden Staatsmänner ergeben. Von einer Verstärkung oder vorzeitigen Erneuerung des Dreibundes, wovon gewisse Blätter phantasierten, ist nicht die Rede gewesen, wie die halbamtliche römische „Tribuna" ausdrücklich betont, wobei sie hinzufügt, der Dreibund habe gar nicht nötig, verstärkt zu werden, und niemand habe jemals daran gedacht, ihn außer der Zeit zu erneuern. Die Zusammenkunft der beiden Staatsmänner ist aber ein erneuter Beweis der zwischen ihnen bestehenden herzlichen Beziehungen und der sehr herzlichen Be- Ziehungen, die Deutschland und Italien verbinden.
Die revolutionäre Gefahr in F r a n k r e i ch wächst immer mehr. In einer Massenversammlung im Pariser Hippodrom haben sich vorläufig zehntausend Arbeiter und Staatsbeamte verbrüdert, und es scheint, daß diese Versammlung in der Tat einen Wendepunkt in der jüngsten revolutionären Bewegung in Frankreich bedeutet. Es dürfte seit langer Zeit in einem Kulturstaate nicht vorgekommen sein, daß, wie in diesem Falle, eingestandenermaßen revolutionäre Arbeiterorganisationen mit ebenfalls organisierten Staatsbeamten ein Schutz- und Trutzbündnis schließen und den Widerstand mit allen Mitteln gegen Staat, Gesellschaft und Kapital als ihr gemeinsame« Ziel be- zeichnen. Ein solche- Bündnis ist etwas völlig Neues, und damit verliert der französische Staat die zweitstärkste Stütze, die er bisher noch dem gärenden und umsturzlüsternen unteren Massen entgegenstellen konnte, die Beamtenschaft. Wir sind in Deutschland glücklicherweise noch nicht so weit, daß derartige Dinge hier vorkommen könnten, aber die französischen Vorkommnisse sind von außerordentlicher Wichtigkeit auch für uns, da sie un» zeigen, wohin die unbeschränkte Koalitionsfreiheit' von der die linksseitigen Parteien so gerne schwärmen, führen kann.
Während die Orientkrisis im allgemeinen als beendet betrachtet werden kann, so daß Oesterreich bereits feine Reserven entlasten hat, hat die Türkei mit der Überraschung einer Militärrevolution in Konstantinopel aufgewartet, durch die das jungtürkische Regiment einstweilen wenigstens beiseite geschoben ist. Sowohl der Großwesir wie der Präsident der Kammer, die hervorragendsten Männer der Jungtürken. sind von ihren Aemtern zurückgetreten, der Justizminister Nazim- Pascha hat den Umschwung der Dinge mit seinem Leben besiegelt, und Tewfik-Pascha hat ein neuer Ministerium gebildet.
Ob die Führer der JungtürkentumS sich mit diesem jähen Ende ihrer Machtstellung ohne weiterer abfinden oder nach Ueberwindung des ersten Schreckens das verlorene Terrain wieder- zugewinnen suchen weroen, darüber läßt sich jetzt noch nichts sagen. Jedensallt haben die jüngsten Vorgänge in Konstan- tinopel von neuem den Beweis erbracht, daß mit allzu radikalen Resormen nur Unruhe erzeugt, aber keine politischen Er- solge gezeitigt werden können.
DaS Schicksal des ehemaligen Präsidenten von Venezuela Castro erregt allenthalben lebhaftes Interesse. Die Amerikaner lassen ihn durch Kriegsschiffe über- wachen, die Engländer und Dänen verbieten ihm, aus ihrem Gebiete zu landen, Frankreich hat ihn aus Martinique auS- geroiejen, und da er nicht gutwillig ging, kurzerhand verhaftet und gewaltsam an Bord eines Passagierdampfers gebracht. Jedenfalls haben die französischen Behörden gute Gründe für ihr Vorgehen gehabt, da sie ohne genügende Not gewiß nicht den Anschein der Grausamkeit auf sich laben würden. Castro aber erhält nunmehr seine Strafe dafür, daß er sich während seiner Präsidentschaft in Venezuela mit dem ganzen Auslande verfeindet hat.
MPsimzressm und WAtste» fieutrung. •
DieFürforge für bie landwirtschaftlichen Verh ältni ffe in der ErbschaftSsteuergesetz- gebung.
Die allgemeinen Grü-^c gea.n die Er |d)a}Uft'uet sind nicht stichhaltig. ES ist u-«r anderseits bim uS gerechtfertigt, dafür Vorsorge zu verlangen, daß die Erwerb-stände, vor allem die Landwirtschaft nicht durch die Nachlaßsteuer unerträglich belastet und belästigt werden. Zweifellos besteht für sie, speziell für die Landwirtschaft, eine gewisse Gefahr. Der einzelne Bauer kann nicht ein Stück von feinem Lande so abschneiden und als Steuer hingeben, wie eS der Besitzer von beweglichem Kapital kann. Wenn bie Nachlaßsteuer in der Tat dazu führen könnte, den Bauernstand zu vernichten, so müßte sie allerdings abgelehnt werden. Das ist aber keineswegs der Fall.
Zunächst bleibt ein erheblicher und gerade der schonungsbedürftigste Teil der Bauernschaft von der Steuer ganz frei. Die überwiegende Zahl der Landwirte wird von der Erb- schaststeuec gar nicht erfaßt. Man hat berechnet, daß in Schlesien 5/e aller landwirtschaftlichen Besitzer frei bleiben. Für andere Teile von Preußen, für Bayern und Württemberg sind ähnliche Berechnungen angestellt. In ganz Deutschland werden vielleicht mehr als 2/s der Landwirte von der Erbschaftssteuer gar nicht ersaßt. ES ist zu betonen, daß die 20 000 Mk., bei denen die Nachlaßsteuer erst beginnt, auS dem zwanzigfachen ErtragSwert unter Abzug sämtlicher Schulden errechnet werden. Ein Gut mit einem Grundsteuer- reintrag von 2000 Mk. bleibt also, wenn eS bi« zur Hälfte verschuldet ist, immer noch steuerfrei. Die Zugrundelegung deS Ertrags- statt deS VerkehrswerteS, wie sie vorgeschrieben werden soll, bedeutet eine ganz wesentliche Erleichterung für den landwirtschaftlichen Besitzer; denn eS ist eine allbekannte Tatsache, daß sehr oft ein Gut viel teurer verkauft wird, alS es nach feinen Erträgen bewertet werden dürfte. Bisher wurde in Preußen bei der Bemessung der VermögenS- und Er- gänzungSsteuer jener Verkehrswert zugrunde gelegt. Der Vorzug der Erbschaftssteuergesetzgebung besteht darin, daß sie nicht diesen, sondern den viel niedrigeren Ertragswert als Grundlage der Besteuerung nimmt, und sodann auch nicht, wie bisher üblich, den 25fachen, sondern den 20sachen Ertragkwert ansetzen will. Wie gering die Steuer für den kleineren bäuerlichen Besitz ist, darüber geben die Beispiele Ausschluß, die der preußische Finanzminister Frechen van Rheinbaben in der Finanzkommission deS Reichstages gegeben, und die bereits mehrfach veröffentlicht sind.
Eine Erleichterung ist die Möglichkeit der Zahlung einer zwanzigjährigen Rente statt einmaliger Abführung der Ge- famtsteuer. Folgen mehrere Erbsälle kurz hintereinander, so werden nicht etwa mehrere Renten aufeinaudcrgehäust, sondern die früheren Renten, auch wenn dadurch ein erheblicher Steuer- betrag auSsällt, niedergeschlagen.
Nach sehr genauen Berechnungen im Finanzarchiv vom März 1909 sind die RegierungSvorschläge so gehalten, daß der landwirtschaftliche Grundbesitz nur rund den zehnten Teil deS Gesamtertrages der Nachlaßsteuer aufjubringen hätte und einschließlich ihre- übrigen Besitzes die Landwirtschaft nur etwa 15 v. H. deS Gesamtertrages, während die landwirtschaftliche Bevölkerung nach der Gewerbe» und Berufszählung säst den hoppelten Prozentsatz, nämlich über 28 v. H., zur Gesamibe- Völkerung deS Reiche« stellt.
Ist neue Sollt im Orient
Die in Konstantinopel so unvermutet auSgebrochene Militärrevolte gilt einstweilen als wieder beendigt, nachdem der nächste Zweck der Revolte, der Sturz deS mehr ober