Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bejugsprets beträgt für Herrfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, m
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer «in> gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.*»*»^«
herrfel-er Ureirblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt' und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage“
Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 43.
Sonnabend, den 10. April
1909.
Amtlicher teil.
Berlin, den 11. März 1909.
E- ist die Beobachtung gemacht worden, daß Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten den ihren öffentliche« Anpreisungen beigesügten Dankschreiben angeblich geheilter Patienten eine höhere Glaubwürdigkeit in der Meinung bei Publikum- dadurch zu verleihen suchen, daß sie die Unter» schrifk der Danksagenden von Polizeibehörden, Gemeindevor. stehcrn oder anderen Behörden beglaubigen lassen. Nicht selten erfolgt nun, wie au- un- vorliegenden zahlreichen Ankündigungen von Kurpfuschern hervorgeht, die amtliche Beglaubigung in einer Form (wie „Beglaubigt", „Dir Richtigkeit bestätigt" usw.), die den Anschein erwecken kann, alt beziehe sich die Bescheinigung der Behörde auf den ganzen Inhalt de- Dankschreibent.
Da e- im Interesse der Volk-gesundheit durchaus uner» wünscht ist, daß da- gemeinschädliche Treiben der Kurpfuscher und Geheimmittelhändler von den Behörden auch nur dem Schein nach gefördert wird, ersuchen wir Euere Hochwohlge- boren (Durchlaucht, Hochgeboren) ergebenst, die Ihnen Nachgeordneten Behörden gefälligst davon zu verständigen, daß sie unter derartigen Danksagungen und Erklärungen angeblich Geheilter lediglich die Echtheit der Unterschrist der Unterzeichner bestätigen dürsen, jede andere Fassung bei Beglaubigung-vermerk- aber zu vermeiden haben.
n. L 419. M. d. g. A. M. 5948.
Der Minister bei Innern.
I. V.: gez.: Holtz.
Der Minister der geistlichen, Unterricht-» und Medizinal» Angelegenheiten.
I. A.: gcz. Förster.
An den Herrn Regierungt-Piäsidenten in Gaffel ♦ *
Cassel, den 20. März 1909.
Abschrift überfende ich zur gefälligen Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Gemeinde- und GutSvorsteher Ihres Kreises ersuche ich zu einer genauen Beachtung des vorstehenden Erlasset anzuhalten. (A. II. 2111).
Der RegierungS-Präsident. I. V.: (Unterschrist).
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei- Direktoren in Hanau und Fulda, die Herren Landräte des Bezirks und an die Polizeiverwaltungen in Marburg und Eschwege. *
Hertseld, den 5. April 1909.
Den Herren Ortsvorständen det Kreiset bringe ich den vorstehend abgedruckten Ministerial-Erlaß zur Kenntnis.
Ich erwarte dessen genaueste Beachtung in vorkommenden Fällen.
A. 2078. Der Königliche Landrat.
I. V.: F e l l i n g e r, Regierungt-Reserendar.
Bekanntmachung.
Auf Grund det § 105 e der Gewerbeordnung und Ziffer 170 der Au-sührung-anweisung zu derselben in der Fassung vom 28. Dezember 1908 — Ministerialblatt der HandelS- unb Gewerbeverwaltung 1909, Seite 9 — verordne ich hiermit:
Die Verordnung vom 25. März 1895, betreffend Aut- nahmen von den allgemeinen SonntagSruhebestimmungen — Amttblatt Seite 74 ff. — erhält in I ju e folgenden Zusatz:
„Gibt die untere Verwaltungsbehörde gemäß Ziffer 138 Absatz 1 lit. b der AusführungSanweisung in der Fassung vom 28. Dezember 1908 die Zeit von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr Nachmittags ohne Unterbrechung durch die GotteS- bienftpaufe für den ambulanden Milchhandel frei, so ist die Versorgung der Kundschaft mit Molkereiprodukten auch nur während dieser Zeit und nicht während der für den stehenden Handel mit diesen Gegenständen zugelassenen Zeit gestattet."
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Cassel, den 27. März 1909.
Der RegierungS-Präsident. von Bernstorss. * ♦
Her-feld, den 6. April 1909. Wird veröffentlicht.
Der Königliche Landrat.
I. B.: Fellinger,
_______________________________RegierungS-Reserendar.
Polizei-Verordnung.
Aus Grund de- § 5 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landc-teilen vom 20. September 1867, sowie de- § 142 det Gesetze- über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883, wird unter Zustimmung bei Klei-au-schufse- für den Krei- Her-feld folgende Polizei-Verordnung erlassen:
8 1-
Da- Tragen von Stoß» oder Hiebwaffen ist verboten.
§ 2.
Ausnahmen von dem vorstehenden Verbote finden statt:
1. für Personen, die Kraft ihre- Amte- oder Berufe- zur Führung dieser Waffen berechtigt sind,
2. für die Mitglieder von Vereinen, denen die Befugnis zusteht, Waffen zu tragen, in dem Umfange dieser Befugnis,
3. für Personen, die sich im Besitz eine- Jagdscheine- befinden, inbezug auf die zur Au-übung der Jagd dienenden Waffen gedachter Art,
4. für Personen, dir einen für sie au-gestellten Waffen- bezw. Erlaubnisschein bei sich sühren, inbetreff der in demselben bezeichneten Waffen.
Ueber die Erteilung de- Waffen- bezw. Erlaubnisscheine- befindet der Landrat. Der Schein kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden.
§ 3.
Inbezug auf da- Tragen von Schußwaffen bewendet el bei den bestehenden Bestimmungen.
§ 4.
Uebertrrtungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bi- zu 30 Mk. — im Unvermögen-falle mit entsprechender Hast — bestraft, soweit nicht eine härtere Strafe nach anderen Strafvorschristen eintritt.
§ 5.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Hertseld, den 6. Juli 1908.
I. 6100. Der Königliche Landrat
n GruneliuS.
Hertseld, den 8. April 1909.
Nach der Jagdverordnung bei Beznktaulschusfet in Cassel vom 26. März 1909 dauert der diesjährige Schluß der Schonzeit für Rehböcke im Regierung-bezirke Cassel, mit Ausnahme bei Kreises Hanau, der gesetzlichen Bestimmung entsprechend, bil zum Sonnabend den 15. Mai.
I. 3676. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger, Regierungt-Reserendar.
Her-seld, den 7. April 1909.
DaS Königliche Kammergericht hat in einem Urteil vom 5. März 1908 und seitdem in gleichmäßiger Rechtsprechung sich dahin au-gesprochen, daß Landwirte, bei denen ein öffentlicher Verkehr nach Maßgabe bei Artikel- 10 der Maß- und Gewichtsordnung stattfindet, alt Gewerbetreibende im Sinne deS § 369 Et. G. B. anzusehen sind.
Da hierdurch kein Zweifel mehr besteht, daß Landwirte auf Grund der angeführten Strasbestimmung bestraft werden können, weise ich die in Betracht kommenden Kreise darauf hin, daß sie, soweit sie eine auf fortgesetzten Erwerb gerichtete Tätigkeit autüben, der Bestrafung unterliegen, wenn bei ihnen zum Gebrauch in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen EichungSstempel nicht versehene oder unrichtige Maße, Gewichte oder Wagen vorgesunden werden, oder wenn sie sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über die Maß. und Gewichtkpolizei schuldig machen.
Die Ort-polizeibehörden und die Königliche Gendarmerie deS Kreise« mache ich aus die Rechtsprechung bei Kammer- gerichte« aufmerksam und ersuche, in Zukunft auch die in landwirtschaftlichen Betrieben oben bezeichneter Art benutzten eichungSpflichtigen Maße und Gewichte einer Controlle zu unterziehen und darauf zu achten, daß als d e m B e r k e h r dienenden Maße pp. mit dem gesetzlichen EichungSstempel versehen sind und regelmäßig zur Nacheichung gebracht werden.
J. I. 3511. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger, Regierungt-Reserendar.
Hertseld, den 7. April 1909.
Die 15. Vollversammlung der LandwirtschastSkammer für den Regierungsbezirk Cassel hat mit Genehmigung deS Herrn Landwirtschaft-minister- beschlossen, sür das Jahr 1909 Wo (zweidrittel Prozent) des Grundsteuer-Reinerträge- als Beitrag zu den Unkosten der LandwirtschastSkammer zu erheben.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 29’ Juni 1906 — I Nr. 5204 KreiSblatt. Nr. 77 — ersuche ich, die Herren OrtS- bezw. Gut-vorstände bei Kreises, wegen Ein- tragung der Beiträge für da» laufende Jahr in die Hebeliste sowie wegen Einziehung und Abführung derselben bai weitere zu veranlassen.
Da» Jahretsoll der aufzubringenden Beiträge ist mir bii zum 1. Juli b. J-. anzuzeigen.
I. 3591. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
m Her-feld, den 7. April 1909.
Nachdem ein Umschlag in den seitherigen Witterung-her- hällntssen eingetreten ist und infolge der Schneeschmelze nicht nur die Landwege und Straßengräben, sondern auch die
U-bersahrtSkanäle verstopft sind und somit den Wasserabfluß hindern, ist ei notwendig, daß die UcbersahrtSkanäle, sowie auch alle an die Wegedurchlässe anschließenden Vorflutgräben durch die hierzu verpflichteten Personen a l t b a l d aufgeräumt werden.
Ferner haben alle diejenigen Grundstückt-Anlieger, welche unvorschrist-mäßige Uebersahrt-kanäle benutzen, dieselben vorschriftsmäßig umzubauen.
Die Herren Bürgermeister bei Kreises ersuche ich, für die Ausführung der gedachten Arbeiten, welche spätesten! bii zum 1. Mai d. I «. zu erfolgen haben, zu sorgen.
Für die Aenderung von UebersahitSkanälen ist meine Genehmigung einzuholen.
I. I. 3140. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger, Regierungt-Reserendar.
Her-seld, den 12. März 1909.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher ersuche ich, die hier ausgestellten und im März 1908 übersandten Betrieb-st euer-Nachweisungen für bai Jahr 1908 binnen bestimmt 8 Tagen hierher einzureichen.
Der Vorsitzende der (Einkommensteuer« Veranlagungs-Kommisiion.
St. 539. I. V.: Fellinger,
Regierungt-Reserendar.
HerSfeld, den 3. April 1909.
Der Tagelöhner Johanne» Etippich in Tann ist alS Leichenschauer für den GememoeDezuk Taun am 1. April d. J-. von mir eidlich verpflichtet worden.
L 3449. Der Königliche Landrat.
J. B.: Fellinger, Regierungs-Referendar.
HerSfeld, den 6. April 1909.
Der Fleisch- und Trichinenbeschauer Mater in Niederaula ist auf Antrag von seinem Amte entbunden worden. Sein BesShigungSausweiS ist erloschen.
BiS auf weiteres werden die Geschäfte bei BeschaubezirkS I von dem Beschauer Bickhardt mitversehen.
I. 3342 a. Der Königliche Landrat.
I. V.: Fellinger,
Regierungt-Reserendar.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Osterfriede — dat ist die Signatur der inneren Politik. Der Reichskanzler Fürst Bülow hat eine kuqe Erholungtfahrt nach dem schönen Venedig angetreten, auch Reichstag und Landtag sind in die Osterferien gegangen. In beiden Parlamenten ist fleißig gearbeitet worden. Der Reichstag hat in der laufenden Session rund neunzig Sitzungen ab. gehalten, und ei ist ihm gelungen, den Etat fast rechtzeitig festzustellen; außerdem hat er einige wichtige Gesetze, von denen nur das Weingesetz und bai Krastwagengesetz genannt sein mögen, unter Dach und Fach gebracht. Leider stehen aber hinter dem Fleiße des Plenum- bei Reichstage- die Steuer- kommission und deren Unterausschüsse bedeutend zurück, so daß die Reich-finanzresorm keinen Schutt vorwärts gekommen ist. Und doch ist die ReichSfinanzreform die wichtigste nationale Frage, die unbedingt gelöst werden muß, sie ist geradezu eine nationale Wehrpflicht und in letzter Linie auch eine nationale Ehrensache geworden. Erst die letzten Wochen haben wieder deutlich gezeigt, was Deutschland in der Welt gilt, wenn man eS einig und stark weiß und darüber ist doch kein Zweifel möglich, daß unsere Feinde uni nur so lange fürchten, all sie glauben, daß ein Wille und ein Entschluß blitzartig durch Hunderttausende zuckt. ES ist darum hohe Zeit, daß der Reichstag nach den Osterferien bai in der Finanzreform Versäumte schleunigst nachholt und schnelle und ganze Arbeit macht! Die Mitglieder deS Abgeordnetenhauses dagegen können die Osterferien in dem beruhigenden Bewußtsein genießen, daß für sie in dieser Session die Hauptarbeit getan ist, wenn auch nach Ostern noch wichtige Vorlagen erledigt werden müssen. Der Abschluß der Besoldungkreform war eine Arbeitsleistung ersten RangeS und verleiht der preußischen Landtag-session 1909 bai charakteristische Gepräge.
Auch in unserem westlichen Nachbarlande Frankreich haben die Parlamente Osterferien gemacht: Kammer und Senat haben sich bii tief in den Mai hinein vertagt, freilich ohne daß höchst wichtige Arbeiten zum Abschluß gekommen wären. Seit Jahren verspricht der RadikalitmuS die prompte Durchführung seiner sozialresormatorischen Programm-, aber eS ist kaum Autsicht vorhanden, daß die jetzigen Ab- geordneten vor den allgemeinen Neuwahlen die Arbeiter- versicherung oder die Einkommensteuer durchbringen werden, da die KommissionSberatungen über diese Vorlagen ebenso hin- geschleppt werden wie in der Steuerkommission bei deutschen